Sie befinden sich hier: Steuernews

Steuernews
Einkommensteuer
- 30.01.2012: Empfangene Sozialleistungen verpflichten zur Abgabe einer Steuererklärung
- 02.12.2011: Frist bei Antragsveranlagung nicht verpassen!
- 18.11.2011: Info: Zurechnung von Einkommensteuervorauszahlungen
- 08.08.2011: Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine Masseverbindlichkeiten
- 09.06.2011: Abzug von Reisekosten bei einem Sprachkurs im Ausland
- 30.05.2011: 31.5.: Der Countdown für die Einkommensteuererklärung 2010 läuft
- 02.02.2011: Anlage KAP: Versand der Jahressteuerbescheinigungen beginnt in Kürze
- 26.10.2010: Finanzamt darf Erstattungszinsen nicht mehr besteuern
- 26.07.2010: Rentner können Brille, Hörgerät und andere Krankheitskosten von der Steuer absetzen
- 25.07.2010: Heterologe künstliche Befruchtungen sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig
- 24.07.2010: Heimkosten eines nicht pflegebedürftigen Ehegatten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- 21.07.2010: Erzieherinnen müssen Mittagessen im Kindergarten nicht versteuern
- 20.07.2010: Kosten für Heilpraktiker - Finanzamt kann amtsärztliches Attest verlangen
- 10.07.2010: Eingetragene Lebenspartnerschaft: Einspruch einlegen und Splitting beantragen
- 08.07.2010: Ist eine geschenkte Aktie als Arbeitslohn zu versteuern?
- 07.07.2010: Steuerrecht: Für Rentner kompliziert
- 03.07.2010: Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind
- 07.06.2010: Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß
- 06.06.2010: Können Vorauszahlungen erstattet werden, wenn keine Einkommensteuerfestsetzung für das betreffende Jahr erfolgt?
- 05.06.2010: So profitieren deutsche Steuerzahler aus der Krise
- 04.06.2010: Kosten einer Erbauseinandersetzung sind abzugsfähig
- 03.06.2010: Beachten Sie erstmalige Neuerungen: die Abgeltungsteuer
- 03.06.2010: Lohnt sich ein Einspruch gegen das besondere Kirchgeld?
- 30.05.2010: [leer]
- 11.05.2010: Anwendung der 1%-Regelung auf mehrere Dienstwagen
- 10.05.2010: Kosten für ein Rückentraining im Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung?
- 08.05.2010: Sachspenden ins europäische Ausland
- 07.05.2010: Wann ist eine künstliche Befruchtung absetzbar?
- 06.05.2010: Achtung: Bescheinigung für Abgeltungsteuer nur auf Antrag!
- 20.04.2010: Das müssen Sie bei Kurzarbeit beachten
- 07.04.2010: Wann stellt das häusliche Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung dar?
- 03.04.2010: Entgelt eines Kapitalanlegers für die Auswahl zwischen Gewinnstrategien des Verwalters istnicht als Werbungskosten abziehbar
- 02.04.2010: Unvollständige Selbstanzeigen schützen nicht
- 01.04.2010: Wie sind Erlöse an einem sog. "Schenkkreis" zu versteuern?
- 24.03.2010: Wann stellt das häusliche Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung dar?
- 15.03.2010: Kann ein Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung angesehen werden? Bekannt und beliebt sind Auslandsprogramme („ STEP IN“), die die Fremdsprachenkenntnisse verbessern und durch die Vermittlung verschiedener Jobs während des Aufenthalts Einblick in den Berufsalltag im jeweiligen Staat geben. Fraglich ist aber, ob die Teilnahme eines Abiturienten an einem solchen Programm überhaupt als Berufsausbildung gesehen werden kann und es somit die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld erfüllt.Da von Verfassungs wegen ein weiter Entscheidungsspielraum bei der Gestaltung der Ausbildung vorliegt, umfasst der (steuerrechtliche) Begriff “für einen Beruf ausgebildet” i. S. von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG alle auf den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen gerichtete Maßnahmen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, unabhängig davon, ob sie in einer Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind oder ob sie über die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des gewählten Berufs. Allerdings ist dem Tatbestandsmerkmal “für einen Beruf ausgebildet” zu entnehmen, dass hierunter nicht jeder Auslandsaufenthalt zu fassen ist, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt.Das Hessische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 19.03.2008 AZ. 2 K 2083/07 entschieden, dass Sprachaufenthalte im Ausland nur dann als Berufsausbildung anzuerkennen sind, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden oder von einem theoretisch systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Ein “work& travel-Programm”, das der Verbesserung der Sprachkenntnisse dient und mittels eines “working holiday-Visums” die Gelegenheit gibt, sich durch Gelegenheitsjobs die Reisekasse aufzubessern, erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung. Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.