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Steuernews : 28.11.2011 Steuertipp - Tipp zum Jahresende: Handwerkerrechnung splitten

Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen sind oft kostspielig. Bei Handwerkerleistungen bringen bis 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr eine Steuerermäßigung.

Tipp: Für höhere Aufwendungen bietet es sich gerade zum Jahreswechsel an, mit dem Handwerker eine Teilzahlung zu vereinbaren und so den Gesamtbetrag auf zwei Jahre zu verteilen.

(NVL / Redaktion)

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