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Steuernews : 11.01.2012 Steuertipp - Tipp: Begünstigte Tätigkeiten rund um den Haushalt

Bereits ab 2009 sind rund um den Haushalt bereits abziehbare Tätigkeiten vereinheitlicht worden und der Abzug insgesamt verbessert worden.

Hierzu nochmals die Übersicht:

Art der Tätigkeit maximale Steuerermäßigung pro Jahr

bisher (Euro) ab 2009 (Euro)

Minijob im Haushalt 10 %, max. 510 20 %, max. 510

Sv-pflichtige Haushaltshilfen 12 %, max. 2.400 20 %, max. 4.000

Haushaltsnahe Dienstleistungen 20 %, max. 600 dito

Haushaltsnahe Pflegeleistungen 12 %, max. 1.200 dito

Betreuung in Pflege/Altenheim bis 624/924, nach § 33 a (3) EStG

Private Handwerkerleistungen 20 %, max. 600 20 %, max. 1.200

(VLH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

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