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Einkommensteuer

Noch einmal schlafen bis zum 31. Mai. Steuerzahler, die zur Einkommensteuerveranlagung verpflichtet sind, müssen bis morgen ihre Erklärung für 2010 beim Finanzamt eingereicht haben.

Leider sind viele Banken schlecht darauf vorbereitet. Bereits im letzten Jahr sind viele Jahressteuerbescheinigungen verspätet eingetroffen und Steuerzahler konnten deshalb ihre Steuererklärung nicht zum Abschluss bringen. Die Jahressteuerbescheinigungen lassen auch 2011 auf sich warten. Für Steuererstattungsansprüche sind diese im Original aber notwendig.

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen kann bis zu einem Betrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Liegen die Kapitaleinkünfte jedoch höher oder ist die Freistellung vergessen oder ungünstig verteilt worden, behält die Bank Abgeltungsteuer ein. Die beträgt 25 Prozent und für die Kapitalerträge soll, wie es der Name schon sagt, alles „abgegolten“ sein. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen die Kapitalerträge jedoch weiterhin erklärt werden müssen. Oder der persönliche Steuersatz beträgt weniger als 25 Prozent, was häufig bei Rentnern, Geringverdiener oder Berufsanfängern der Fall ist. Dann gibt es Geld vom Fiskus zurück. Für diese Ansprüche ist die Steuerbescheinigung im Original beim Finanzamt einzureichen. Ohne kann das Finanzamt die Anlage KAP und damit die gesamte Steuererklärung nicht bearbeiten.

Nachdem die Banken im letzten Jahr mit der Umstellung auf die Abgeltungsteuer und der Software Probleme hatten, gibt es in diesem Jahr noch keine Erklärung für die erneute verspätete Zustellung. Den betroffenen Kapitalanlegern hilft nur, beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Nach Auskunft des Verbandes wird die bei entsprechender Begründung ohne Weiteres gewährt.

(NVL / Redaktion)

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