Betriebsfeiern werden steuerlich entspannter
Betriebsfeiern werden steuerlich entspannter
Betriebsfeiern gehören in Deutschland zur unternehmerischen Kultur. Ab diesem Jahr hat der Gesetzgeber die Kostenfrage etwas einfacher gemacht.
Die bislang gültige Freigrenze von 110 Euro ist zu einem Freibetrag geworden. Überstiegen die Kosten für die Feier pro Mitarbeitendem die 110 Euro, mussten die Angestellten die für die Betriebsfeier gedachten Aufwendungen von ihrem Einkommen versteuern. Ab jetzt ist es so, dass nur der Betrag, der über den 110 Euro liegt, wie Einkommen versteuert werden muss.
(VLH / Redaktion)