Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung. Zu beachten ist, dass eine Abfindung anlässlich der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwar in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, wohl aber lohnsteuerpflichtig ist wie jeder andere Arbeitslohn auch. Die Abfindung muss also bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Damit eine Abfindung als Entschädigungszahlung steuerlich günstig behandelt werden kann, muss die Initiative für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehen.

Seit 1. Januar 2006 wurden sämtliche Freibeträge für die Abfindungen gestrichen, sodass der erhaltene Betrag heute ab dem ersten Euro der Steuer unterliegt. Allerdings lässt der Fiskus die Möglichkeit einer sog. Fünftelregelung zu. Bei dieser Regelung rechnet der Arbeitgeber so, als würde der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Das bewirkt eine Abschwächung des Progressionseffektes, der bei einer einmaligen Abfindungszahlung schnell zu einer unerwünscht hohen Einkommensbesteuerung führen könnte. Allerdings muss die sich aus der Fünftelung ergebende Gesamtsteuersumme sofort im Jahr des Erhalts der Abfindung gezahlt werden. Für Arbeitnehmer, die ohne die Abfindungssumme steuerlich relativ gering belastet sind, bringt die Fünftelregelung einen Vorteil. Ohne diese Regelung könnte sonst durch die Einmalzahlung eine deutlich erhöhte Steuerlast eintreten. Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, das bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, bringt die Fünftelregelung keine steuerlichen Vorteile. Für sie ist vielmehr der Auszahlungszeitraum steuerlich von Interesse, insbesondere wenn künftig ein niedrigeres Einkommen erwartet wird.

Steuerliche Nachteile lassen sich auch vermeiden, wenn die Abfindungszahlung auf mehrere Jahre verteilt wird. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden dann nur die Zahlungen berücksichtigt, die tatsächlich im Jahr zugeflossen sind (Zufluss-Prinzip). Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erwarten, kann es sich lohnen, den für sie günstigsten Termin der Auszahlung und die jeweilige Größenordnung gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen. Aus rechtlichen Gründen sollte vorsorglich darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung bereits vor dem eigentlich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt bzw. der Fälligkeit getroffen wurde, da sonst vermutlich die steuerlichen Vorteile der individuellen Zahlungsgestaltung nicht steuermindernd anerkannt werden. Allerdings sollte man nicht nur die steuerlichen Vorteile im Auge haben bei der Entscheidung für eine zeitliche Streckung der Abfindungsauszahlung. Werden beispielsweise zum avisierten Auszahlungstermin Hartz IV-Leistungen bezogen, droht eine Anrechnung der Abfindung! Auch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt kann dazu führen, dass der Betroffene bei der Abfindungszahlung leer ausgeht.

Das Thema Abfindungen und Steuern ist also recht komplex. Es empfiehlt sich, rechtzeitig - also möglichst vor Festlegung der betrieblichen Vereinbarungen - einen Steuerberater um Rat zu fragen.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Nachdem Herrn Klement bereits im letzten Jahr die EÜR meines Mannes übernommen hat, haben wir ihn wegen der hervorragenden Arbeit auch dieses Jahr wieder beauftragt. Der gesamte Ablauf war digital und komplett reibungslos. Die EÜR und die Umsatzsteuererklärung wurden fehlerfrei sowie schnell abgewickelt. Die Absprachen waren unkompliziert und super nett. Gerne wieder im nächsten Jahr!"

01.09.2026
"Ich bedanke mich bei Herrn StB Wegner für die bisherige aussagefähige, detaillierte und überaus strukturierte Begleitung in meiner Angelegenheit. Dieser Experte ist wahrhaft jeden Euro wert. Klare Empfehlung! PW"

01.09.2026
"Einfach TOP !"

01.09.2026
"Herr Wegner hat uns eine sehr freundliche und ausführliche Beratung gegeben. Auf Rückfragen wurde zeitnah geantwortet und auch Unklarheiten wurden verständlich, mit Beispielen, erklärt. Eine wirklich sehr gute Unterstützung."

31.08.2026
"Sehr gute schriftliche Beratung zu einem komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Herr Wegner hat die Fragestellung präzise erfasst, die Rechtslage klar strukturiert dargestellt und nicht nur ein Ergebnis geliefert, sondern auch dessen Begründung und die verbleibenden Risiken offen benannt. Rückfragen wurden schnell und ausführlich beantwortet, ohne Zusatzkosten. Termintreu, verständlich, auf den Punkt. Klare Empfehlung. Herzlichen Dank!"

31.08.2026
"Anfänglich war ich bezügich der Kosten noch etwas unsicher. Herr Wegner hat eine umfassende Sammlung von Dokumenten geprüft und alle Aspekte berücksichtigt, die ihm relevant erschienen, auch solche, die in meiner ursprünglichen Anfrage nicht explizit erwähnt wurden. Seine Antwort erfolgte sehr zeitnah, was meine Erwartungen übertroffen hat. Im komplexen Bereich des Steuerrechts hat er mir die Zusammenhänge verständlich dargelegt. Zudem hat er mir eine Vorlage für mein weiteres Vorgehen zur Verfügung gestellt, die ich auch genutzt habe. Herr Wegner ist ein herausragender Experte, der Sachverhalte klar und strukturiert analysiert und bearbeitet. Ich bedanke mich bei Herrn Wegner und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.08.2026
"The answer was very detailed and explained everything."

28.08.2026
"sehr gute, ausführliche Beratung auf den speziellen Einzelfall bzw. das konkrete Anliegen bezogen"

27.08.2026
"Herr Wegner hat mir zeitnah und sehr detailliert weitergeholfen. Auch auf Nachfragen wurde sehr genau eingegangen. Ich würde seine Dienste jederzeit weiterempfehlen"

27.08.2026
"Sehr gute und ausführliche Erläuterung"

26.08.2026
"Es handelt sich um einen absoluten Experten der klar und strukturiert die Sachlage analysiert und abgearbeitet hat. Die Handlungsempfehlungen sind zielführend."

26.08.2026
"Eine sehr saubere und fundierte Ausarbeitung meiner Fragestellung. Ich bin sehr zufrieden. Danke."

26.08.2026
"Freundlich, schnell einfach super."

26.08.2026
"Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner absolut zufrieden und bewerte sie gerne mit 5 Sternen! Herr Wegner hat mein Anliegen schnell, gründlich, verständlich und vor allem praxisnah bearbeitet. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an Herrn Wegner wenden, klare Weiterempfehlung."

25.08.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich zum Abschluss bei Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Ich bin mit einer Menge Fragen und einem ziemlich mulmigen Gefühl zu Ihnen gekommen. Sie haben sich in jeder Runde Zeit genommen, haben nachgefragt, wo etwas unklar war, und auch dann noch einmal nachgerechnet, wo Sie selbst schon geantwortet hatten. Das habe ich so noch nicht erlebt. Ihre Arbeit ist wirklich hervorragend. Wenn bei uns noch einmal eine Frage aufkommt, beauftrage ich Sie wieder. Da muss ich nicht überlegen. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen W. S."

25.08.2026
"Ich war anfangs angesichts der Kosten für die Beratung etwas skeptisch. Das Ergebnis hat meine Erwartungen jedoch in hohem Maße übertroffen. Die Investition hat sich in jedem Fall gelohnt! Herr Wegner hat mir verschiedene Szenarien und Strategien aufgezeigt, die mir bei der Weichenstellung für meine weitere Zukunft die erforderliche Sicherheit geben. Damit kann ich für mich persönlich nun die richtige Entscheidung treffen. Das war unglaublich hilfreich. Ich kann Herrn Wegner guten Gewissens absolut weiterempfehlen."

25.08.2026
"Herr Wegner konnte mir schnell und präzise auf meine steuerliche Angelegenheit mit kompliziertem Sachverhalt antworten und weiterhelfen. Nur zu empfehlen!"

25.08.2026
"Sehr gründliche und kompetente Beratung. Die Rückmeldung war fachlich präzise, verständlich erklärt und kam zudem sehr schnell. Man merkt deutlich die Sorgfalt und Erfahrung dahinter. Klare Empfehlung!"

25.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage"

24.08.2026
"Sehr kompetent. Bietet umfassende Empfehlungen und Details, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind."

24.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6608 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77