Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung. Zu beachten ist, dass eine Abfindung anlässlich der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwar in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, wohl aber lohnsteuerpflichtig ist wie jeder andere Arbeitslohn auch. Die Abfindung muss also bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Damit eine Abfindung als Entschädigungszahlung steuerlich günstig behandelt werden kann, muss die Initiative für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehen.

Seit 1. Januar 2006 wurden sämtliche Freibeträge für die Abfindungen gestrichen, sodass der erhaltene Betrag heute ab dem ersten Euro der Steuer unterliegt. Allerdings lässt der Fiskus die Möglichkeit einer sog. Fünftelregelung zu. Bei dieser Regelung rechnet der Arbeitgeber so, als würde der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Das bewirkt eine Abschwächung des Progressionseffektes, der bei einer einmaligen Abfindungszahlung schnell zu einer unerwünscht hohen Einkommensbesteuerung führen könnte. Allerdings muss die sich aus der Fünftelung ergebende Gesamtsteuersumme sofort im Jahr des Erhalts der Abfindung gezahlt werden. Für Arbeitnehmer, die ohne die Abfindungssumme steuerlich relativ gering belastet sind, bringt die Fünftelregelung einen Vorteil. Ohne diese Regelung könnte sonst durch die Einmalzahlung eine deutlich erhöhte Steuerlast eintreten. Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, das bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, bringt die Fünftelregelung keine steuerlichen Vorteile. Für sie ist vielmehr der Auszahlungszeitraum steuerlich von Interesse, insbesondere wenn künftig ein niedrigeres Einkommen erwartet wird.

Steuerliche Nachteile lassen sich auch vermeiden, wenn die Abfindungszahlung auf mehrere Jahre verteilt wird. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden dann nur die Zahlungen berücksichtigt, die tatsächlich im Jahr zugeflossen sind (Zufluss-Prinzip). Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erwarten, kann es sich lohnen, den für sie günstigsten Termin der Auszahlung und die jeweilige Größenordnung gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen. Aus rechtlichen Gründen sollte vorsorglich darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung bereits vor dem eigentlich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt bzw. der Fälligkeit getroffen wurde, da sonst vermutlich die steuerlichen Vorteile der individuellen Zahlungsgestaltung nicht steuermindernd anerkannt werden. Allerdings sollte man nicht nur die steuerlichen Vorteile im Auge haben bei der Entscheidung für eine zeitliche Streckung der Abfindungsauszahlung. Werden beispielsweise zum avisierten Auszahlungstermin Hartz IV-Leistungen bezogen, droht eine Anrechnung der Abfindung! Auch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt kann dazu führen, dass der Betroffene bei der Abfindungszahlung leer ausgeht.

Das Thema Abfindungen und Steuern ist also recht komplex. Es empfiehlt sich, rechtzeitig - also möglichst vor Festlegung der betrieblichen Vereinbarungen - einen Steuerberater um Rat zu fragen.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat eine exzellente, allumfassende Beratung in Sachen Schenkung geleistet (inclusive Textbausteine für den nun folgenden Kontakt mit den Ämtern...sehr hilfreich!). Absolut hervorragend in Umfang und Ausführung und das zu einem, wie ich finde, sehr fairem Honorar! Ich empfehle Herrn Wegner sehr gerne weiter."

14.07.2026
"Herzlichen Dank für die schnelle und sehr kompetente Beratung im Bereich Erbschaft- und Schenkung. Sie haben mir wirklich sehr geholfen und mir in verständlichen Worten die Sachlage und das mögliche weitere Vorgehen erklärt. Somit habe ich alles, was man sich von einer Beratung erhoffen kann, bekommen. Einfach toll! "

13.07.2026
" Ich hatte Herrn Wegner mit der Prüfung eines Schenkungsvertrags beauftragt. Die Beratung war fachlich sehr fundiert und ging klar über eine oberflächliche Durchsicht hinaus. Besonders positiv: - Ein zentraler Widerspruch zwischen dem Vertragstext und dem tatsächlich vorgesehenen Zahlungsweg wurde erkannt und mit einer sofort einsetzbaren Musterformulierung gelöst. - Alle Aussagen wurden mit konkreten Gesetzesnormen und einschlägiger BFH-Rechtsprechung belegt, nicht nur allgemein gehalten. - Die steuerlichen Risiken wurden anhand konkreter Szenarien und Beträgen durchgerechnet, sodass ich die Tragweite realistisch einschätzen konnte. - Die Beratung war bereits vor Hochladen des vollständigen Vertragsentwurfs inhaltlich vollständig und ließ sich danach nahtlos um die klauselgenaue Prüfung ergänzen. - Der Umfang der Beratung (Mandat, Grenzen, was enthalten ist) wurde transparent kommuniziert. Insgesamt eine kompetente, verlässliche und gut nachvollziehbare Beratung, die mir konkret weitergeholfen hat. Klare Empfehlung. "

13.07.2026
"Sehr gründliche und aus allen Blickrichtungen betrachtete Untersuchung meiner Frage zur Schenkung und daraus folgender Steuerlast. Alternativen wurden aufgezeigt und professionell und ausführlich beantwortet. Ich wurde über eventuell eintretende Szenarien aufgeklärt und mögliche Reaktionen des Finanzamtes vorbereitet. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder kontaktieren. Vielen Dank!"

13.07.2026
"Kompetente Hilfe auf den Punkt gebracht. Die Online-Steuerberatung durch Herrn Wegner war klar, verständlich und sehr effizient. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – gerne wieder."

13.07.2026
"Die Beratung (inkl. Nachfragen und Erläuterungern) war klar, hilreich und zügig. Ich war sehr zufrieden mid meiner Erfahrung. "

13.07.2026
"Schnelle und ausführliche Informationen. "

12.07.2026
"Sehr umfassende und fundierte Analyse mit konkreten Empfehlungen und Berücksichtigung des individuellen Sachverhalts."

11.07.2026
"Auf meine komplexeren Fragen rund um Immobilien, Erbschaft und 15% Grenze hat Herr Wegener sehr gute strategische Lösungen gezeigt. Im Dialog hat er sehr responsive und mit viel Tiefgang beraten. Vielen Dank und eine klare Weiterempfehlung."

10.07.2026
"Sehr kompetente Beratung und sehr gut verständliche Aufbereitung."

09.07.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur steuerrechtlichen Bewertung von Kapitalvermögen im Ausland außergewöhnlich gründlich und kompetent bearbeitet. Das Gutachten war sehr ausführlich, klar strukturiert und auch für einen Laien gut verständlich formuliert. Besonders positiv fand ich, dass er nicht nur meine konkrete Frage beantwortet, sondern den Sachverhalt umfassend eingeordnet und mir konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen gegeben hat. Dazu kam eine durchweg serviceorientierte und zuverlässige Zusammenarbeit mit schnellen Reaktionszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen Vielen Dank!"

09.07.2026
"Vom Augenblick der Angebotsanfrage bis zur erbrachten Leistung eine herausragende Zusammenarbeit in allen Gesichtspunkten. Hr. Wegner hat uns sehr eng begleitet, das Leistungsspektrum klar abgesteckt, die fachlichen Zusammenhänge profund erklärt, stets zeitnah und zuverlässig auf Anfragen und Abstimmungsbedarf reagiert und in einem engen zeitlichen Rahmen eine ausgezeichnete Beratung und Bewertung abgegeben. Wir waren sehr zufrieden und empfehlen Hrn. Wegner außerordentlich. Bei erneutem Bedarf kommen wir gern auf Sie zurück. Vielen Dank. "

09.07.2026
"Immer wieder kann ich nur bestätigen: es macht einfach Spaß, ihm Fragen zu stellen. Jede Frage wird sehr ausführlich und sehr fachlich beantwortet. Vielen Dank"

09.07.2026
"Mr Wegner was very professional, very detailled in his answer, very helpful. Also timewise, the service was really provided quickly. I can only recommend Mr Wegner. "

08.07.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit dem Feedback das mir zu meinem Anliegen/ Frage gegeben wurde! Sehr präzise and detailliert, umfassend und einfach zu verstehen (kein Paragrafen Deutsch)"

08.07.2026
"Sehr hilfreiche und kompetente Bearbeitung in beeindruckender Geschwindigkeit! Werde gerne wieder mit Herrn Wegner arbeiten."

07.07.2026
"Ich bin sehr begeistert von der Beratung durch Herrn Wegner. Durch die sehr ausführliche Antwort, die auch über den geschilderten Sachverhalte hinaus weitere Hinweise beinhaltete, wurde mir klar, dass ich weitere Überlegungen mit einbeziehen muss, an die ich nie gedacht hätte. Herr Wegner hat immer sehr schnell und ausführlich geantwortet. Auch die sich ergebenen Anschlussfragen wurden sehr schnell und professionell beantwortet. Ich kann die Beratung durch Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

07.07.2026
"Super schnelle Bearbeitung. Die Problematik wurde anschaulich und verständlich erläutert. Zudem wurden gute Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Insgesamt sehr empfehlenswert. Jederzeit gerne wieder. D. H."

07.07.2026
"verständliche Erläuterung des gestellten Themas. Sehr zu empfehlen, da neben der Verständlichkeit für den steuerlichen Laien der Vorgang auch blitzschnell und sehr detailliert abgearbeitet wurde. Meine uneingeschränkte Empfehlung!"

06.07.2026
"Außergewöhnlich gründliche, verständliche und sehr schnelle Beratung. Auch meine Rückfragen wurden sorgfältig und nachvollziehbar beantwortet. Gerade bei meinem eher ungewöhnlichen Sachverhalt habe ich mich individuell beraten und ernst genommen gefühlt. Herzlichen Dank!"

05.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6518 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77