Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung. Zu beachten ist, dass eine Abfindung anlässlich der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwar in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, wohl aber lohnsteuerpflichtig ist wie jeder andere Arbeitslohn auch. Die Abfindung muss also bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Damit eine Abfindung als Entschädigungszahlung steuerlich günstig behandelt werden kann, muss die Initiative für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehen.

Seit 1. Januar 2006 wurden sämtliche Freibeträge für die Abfindungen gestrichen, sodass der erhaltene Betrag heute ab dem ersten Euro der Steuer unterliegt. Allerdings lässt der Fiskus die Möglichkeit einer sog. Fünftelregelung zu. Bei dieser Regelung rechnet der Arbeitgeber so, als würde der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Das bewirkt eine Abschwächung des Progressionseffektes, der bei einer einmaligen Abfindungszahlung schnell zu einer unerwünscht hohen Einkommensbesteuerung führen könnte. Allerdings muss die sich aus der Fünftelung ergebende Gesamtsteuersumme sofort im Jahr des Erhalts der Abfindung gezahlt werden. Für Arbeitnehmer, die ohne die Abfindungssumme steuerlich relativ gering belastet sind, bringt die Fünftelregelung einen Vorteil. Ohne diese Regelung könnte sonst durch die Einmalzahlung eine deutlich erhöhte Steuerlast eintreten. Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, das bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, bringt die Fünftelregelung keine steuerlichen Vorteile. Für sie ist vielmehr der Auszahlungszeitraum steuerlich von Interesse, insbesondere wenn künftig ein niedrigeres Einkommen erwartet wird.

Steuerliche Nachteile lassen sich auch vermeiden, wenn die Abfindungszahlung auf mehrere Jahre verteilt wird. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden dann nur die Zahlungen berücksichtigt, die tatsächlich im Jahr zugeflossen sind (Zufluss-Prinzip). Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erwarten, kann es sich lohnen, den für sie günstigsten Termin der Auszahlung und die jeweilige Größenordnung gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen. Aus rechtlichen Gründen sollte vorsorglich darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung bereits vor dem eigentlich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt bzw. der Fälligkeit getroffen wurde, da sonst vermutlich die steuerlichen Vorteile der individuellen Zahlungsgestaltung nicht steuermindernd anerkannt werden. Allerdings sollte man nicht nur die steuerlichen Vorteile im Auge haben bei der Entscheidung für eine zeitliche Streckung der Abfindungsauszahlung. Werden beispielsweise zum avisierten Auszahlungstermin Hartz IV-Leistungen bezogen, droht eine Anrechnung der Abfindung! Auch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt kann dazu führen, dass der Betroffene bei der Abfindungszahlung leer ausgeht.

Das Thema Abfindungen und Steuern ist also recht komplex. Es empfiehlt sich, rechtzeitig - also möglichst vor Festlegung der betrieblichen Vereinbarungen - einen Steuerberater um Rat zu fragen.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Die Analyse und die daraus folgende Beratung meiner Situation ist von Herrn Wegner ist sehr detailliert, leicht verständlich und umfassend durchgeführt worden. Er hat zusätzlich diverse Aspekte, an die ich vorher nicht gedacht hatte, transparent dargestellt. Eine sehr klare Empfehlung !!"

15.06.2025
"Herr Hannu Wegner als Steuerberater, ist eine absolute Granate. Seine unfassbare Kompetenz und die Geschwindigkeit, mit der auf meine beiden wirklich schwierigen Fragen geantwortet wurde, haben mich begeistert. Ich hatte Hilfe über yourXpert erhofft, bin aber nicht von eines solchen Qualität ausgegangen. Vielen Dank Herr Wegner, Sie sind heute wirklich mein Held des Tages "

13.06.2025
"Sehr schnell und ausführlich geantwortet."

13.06.2025
"Ausgezeichnetes Service. Ich kann Herr Wegner nur weiterempfehlen."

12.06.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meines Anliegens. Auf Basis der Beratung vom Herrn Wegner habe ich nun Sicherheit bezüglich der steuerlichen Einschätzung und der passenden nächsten Schritte. Eigentlich würde ich fünf Punkte vergeben, muss jedoch im Sinne einer vollständigen Darstellung einen Punkt abziehen. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers (zu schnell gelesen?) führte die erste Ausarbeitung zu einer materiell anderen Einschätzung, als aufgrund der Faktenlage zutreffend war. Aufgrund meiner diesbezüglichen Rückfrage kam es zu einer vollständig neuen Beurteilung des Sachverhaltes, welche dann jedoch sehr schnell und passend erfolgte. Dafür gebe ich fünf Sterne."

12.06.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Remote-Arbeit aus Deutschland für ausländische Firmen ist leider rechtlich komplex, und Herr Wegner hat mir nicht nur eine verständliche Übersicht über die steuerliche und rechtliche Lage gegeben, sondern auch konkrete strategische Empfehlungen, wie ich gegenüber dem Unternehmen den besten Deal verhandeln kann. Vielen Dank für die kompetente und strukturierte Unterstützung!"

12.06.2025
"Ich habe Herrn Hannu Wegner im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung eines Nießbrauchs in eine Leibrente konsultiert und bin äußerst zufrieden mit seiner Beratung. Er hat alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte umfassend analysiert und mir geholfen, das Vorgehen strukturiert und fundiert zu bewerten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass er mir in einer komplexen Fragestellung weiterhelfen konnte, bei der mein Steuerberater scheinbar überfordert war und lediglich auf eine Anfrage beim Finanzamt verwiesen hat. Ich bin sehr froh, auf diesem Weg zu einer kompetenten und klar begründeten Einschätzung gelangt zu sein – eine echte Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Absolute Empfehlung!"

12.06.2025
"Very helpful and knowledgeable and fluent in English"

11.06.2025
"Sehr detaillierte und umfangreiche Antwort, die sehr weiterhilft."

11.06.2025
"Herr Klement hat aüßerst rasch und kompetent meine Fragen zur Besteuerung einer Rente und der Möglichkeit eines Einspruchs gegen meinen Steuerbescheid 2023 beantwortet. Ich bin mit dem Service den yourXpert und Herr Klement bieten, sehr zufrieden. Ich kann die Inanspruchnahme dieser Kanzlei ungeingschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe."

09.06.2025
"Sehr kompetent und freundlich und spontanes Terminangebot sogar am Feiertag. Alle meine Fragen und Anliegen wurden umfassend beantwortet und bearbeitet. Lg V. K. "

09.06.2025
"Danke für die gute Beratung mit wertvollen Tipps und konkreten Berechnungen!"

08.06.2025
"Weiterführung unserer Diskussion. Erneut mehrseitige, detaillierte und 100% auf meine Situation und Kommentare eingehende Beratung. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben."

06.06.2025
"Antwortet sehr verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Antwortet sehr schnell, ausführlich und verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Hervorragender Service mit ausführlichen und dennoch verständlichen Erklärungen – auch für Einsteiger! Meine Fragen wurden schnell beantwortet, und ich bin rundum zufrieden. Ich empfehle Hannu Wegner uneingeschränkt weiter!"

05.06.2025
"Sehr gute und umfangreiche Antwort, die alle meine initialen Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln und fundiert beantwortet hat."

04.06.2025
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung. Extrem schnelles Feedback bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!"

04.06.2025
"Mein (komplexes) Anliegen wurde klar und mit Nennung von Referenzen geklärt. StB wie Herr Wegner sind Gold wert."

04.06.2025
"Umfangreiche, akkurate Antwort, prägnant formuliert. Ich kann sagen, daß meine Erwartung übertroffen wurde. Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit!"

04.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5889 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77