Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung. Zu beachten ist, dass eine Abfindung anlässlich der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwar in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, wohl aber lohnsteuerpflichtig ist wie jeder andere Arbeitslohn auch. Die Abfindung muss also bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Damit eine Abfindung als Entschädigungszahlung steuerlich günstig behandelt werden kann, muss die Initiative für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehen.

Seit 1. Januar 2006 wurden sämtliche Freibeträge für die Abfindungen gestrichen, sodass der erhaltene Betrag heute ab dem ersten Euro der Steuer unterliegt. Allerdings lässt der Fiskus die Möglichkeit einer sog. Fünftelregelung zu. Bei dieser Regelung rechnet der Arbeitgeber so, als würde der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Das bewirkt eine Abschwächung des Progressionseffektes, der bei einer einmaligen Abfindungszahlung schnell zu einer unerwünscht hohen Einkommensbesteuerung führen könnte. Allerdings muss die sich aus der Fünftelung ergebende Gesamtsteuersumme sofort im Jahr des Erhalts der Abfindung gezahlt werden. Für Arbeitnehmer, die ohne die Abfindungssumme steuerlich relativ gering belastet sind, bringt die Fünftelregelung einen Vorteil. Ohne diese Regelung könnte sonst durch die Einmalzahlung eine deutlich erhöhte Steuerlast eintreten. Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, das bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, bringt die Fünftelregelung keine steuerlichen Vorteile. Für sie ist vielmehr der Auszahlungszeitraum steuerlich von Interesse, insbesondere wenn künftig ein niedrigeres Einkommen erwartet wird.

Steuerliche Nachteile lassen sich auch vermeiden, wenn die Abfindungszahlung auf mehrere Jahre verteilt wird. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden dann nur die Zahlungen berücksichtigt, die tatsächlich im Jahr zugeflossen sind (Zufluss-Prinzip). Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erwarten, kann es sich lohnen, den für sie günstigsten Termin der Auszahlung und die jeweilige Größenordnung gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen. Aus rechtlichen Gründen sollte vorsorglich darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung bereits vor dem eigentlich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt bzw. der Fälligkeit getroffen wurde, da sonst vermutlich die steuerlichen Vorteile der individuellen Zahlungsgestaltung nicht steuermindernd anerkannt werden. Allerdings sollte man nicht nur die steuerlichen Vorteile im Auge haben bei der Entscheidung für eine zeitliche Streckung der Abfindungsauszahlung. Werden beispielsweise zum avisierten Auszahlungstermin Hartz IV-Leistungen bezogen, droht eine Anrechnung der Abfindung! Auch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt kann dazu führen, dass der Betroffene bei der Abfindungszahlung leer ausgeht.

Das Thema Abfindungen und Steuern ist also recht komplex. Es empfiehlt sich, rechtzeitig - also möglichst vor Festlegung der betrieblichen Vereinbarungen - einen Steuerberater um Rat zu fragen.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr gerne empfehle ich Herrn Wegner weiter. Ich habe von ihm eine sehr umfassende Ausarbeitung zu meinem Anliegen erhalten. Meine nachfolgenden Fragen und Hinweise hat er allesamt mit gleichbleibend hoher Qualität und Ausführlichkeit stets zeitnah und teils sogar zu eher untypischen Zeiten am Abend und Wochenende beantwortet. Und das alles zu einem sehr fairen Preis. Mit Aufkommen einer weiteren Fragestellung werde ich mich somit einer hervorragenden Beratung gewiss wieder an ihn wenden können."

02.11.2025
"Die Fragestellung wurde über meine Erwartungen hinaus sehr detailliert und kompetent beantwortet und war somit äußerst hilfreich in der weiteren Entscheidungsfindung. - Vielen Dank!"

02.11.2025
"Sehr gute allgemeinverständliche und ausführliche Antwort. Wir werden uns bei weiteren Fragen sehr gern wieder an Herrn Wegner wenden und empfehlen ihn gerne weiter."

02.11.2025
"Sehr freundliche, schnelle, ausführliche und allgemeinverständliche Antwort. Wir danken für die super Unterstützung."

02.11.2025
"Spitzenklasse. Lässt keine Fragen offen und denkt proaktiv an auch nicht direkt gestellte Fragen"

02.11.2025
"Umfassend beraten und mit Steuervorkenntnissen gut verständlich."

01.11.2025
"Exzellente fachkundige und ausführliche Beratung. Herr Wegner hat die Fragen und Rückfragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet. Meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Beste Grüße, W. R."

01.11.2025
"Ich kann mich den positiven Bewertungen nur anschließen! Herr Wegner verdient eigentlich sechs Sterne: Seine Erklärungen waren stets klar und nachvollziehbar, Rückfragen hat er schnell und verständlich beantwortet. Besonders dankbar bin ich für seine sachliche, ruhige und äußerst kompetente Beratung."

01.11.2025
"Zeitnahe und ausführliche Beratung."

31.10.2025
"Alles super beantwortet und verständlich "

30.10.2025
"Ausgezeichnete Beratung: schnell, kompetent und verständlich. Danach weiss man, was zu tun ist:) Gerne wieder! Danke Herr Christiansen."

30.10.2025
"Die schnelle, umfassende und auf unsere individuelle Situation zugeschnittene Beratung zur steuerlichen Behandlung unserer internationalen Relocation war äußerst hilfreich für unsere Planung. Wir schätzen seine Expertise sehr und werden bei zukünftigen Anliegen in dieser Sache gerne wieder auf Herrn Wegner zurückkommen."

29.10.2025
"Sehr eingehende Behandlung der Themen mit sehr umfangreichen und verständlichen Erklärungen."

28.10.2025
"Sehr gut! "

28.10.2025
"schnelle, ausführliche und praxisnahe Antwort mit sofort verwendbaren Praxisbausteinen. Vielen Dank"

27.10.2025
"Sehr schneller und ausführlicher Antwort. Ich bin sehr zufrieden. Gerne wieder. "

24.10.2025
"Herr Christiansen hat mich sehr kompetent beraten und ist genau auf meinen individuellen Fall eingegangen. Er erklärt steuerliche Themen verständlich und nachvollziehbar, sodass ich jetzt genau weiß, wie ich meine Steuer optimal und gesetzeskonform gestalten kann. Auch auf Rückfragen ist er immer geduldig und klar eingegangen – absolut empfehlenswert!"

23.10.2025
"Vielen Dank für die schnelle und so ausführliche Antwort!!! Absolut empfehlenswert ! "

23.10.2025
"Herr Wegner hat mich erneut ausführlich und sehr kurzfristig beraten. Ich bin mit Herrn Wegners ausführlichen und verständlichen Rückmeldungen nun bereits zum dritten Mal äußerst zufrieden. Vielen Dank."

23.10.2025
"Lieber Hr Wegner, sofern man 6 Sterne vergeben koennte, dann wuerde ich das jetzt tun. Vielen Dank fuer die ausfuehrliche Darstellung der internationalen Zusammenhaenge und Rechenbeispiele. Sie haben mir sehr weitergeholfen."

23.10.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6064 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77