Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung. Zu beachten ist, dass eine Abfindung anlässlich der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwar in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, wohl aber lohnsteuerpflichtig ist wie jeder andere Arbeitslohn auch. Die Abfindung muss also bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Damit eine Abfindung als Entschädigungszahlung steuerlich günstig behandelt werden kann, muss die Initiative für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehen.

Seit 1. Januar 2006 wurden sämtliche Freibeträge für die Abfindungen gestrichen, sodass der erhaltene Betrag heute ab dem ersten Euro der Steuer unterliegt. Allerdings lässt der Fiskus die Möglichkeit einer sog. Fünftelregelung zu. Bei dieser Regelung rechnet der Arbeitgeber so, als würde der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Das bewirkt eine Abschwächung des Progressionseffektes, der bei einer einmaligen Abfindungszahlung schnell zu einer unerwünscht hohen Einkommensbesteuerung führen könnte. Allerdings muss die sich aus der Fünftelung ergebende Gesamtsteuersumme sofort im Jahr des Erhalts der Abfindung gezahlt werden. Für Arbeitnehmer, die ohne die Abfindungssumme steuerlich relativ gering belastet sind, bringt die Fünftelregelung einen Vorteil. Ohne diese Regelung könnte sonst durch die Einmalzahlung eine deutlich erhöhte Steuerlast eintreten. Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, das bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, bringt die Fünftelregelung keine steuerlichen Vorteile. Für sie ist vielmehr der Auszahlungszeitraum steuerlich von Interesse, insbesondere wenn künftig ein niedrigeres Einkommen erwartet wird.

Steuerliche Nachteile lassen sich auch vermeiden, wenn die Abfindungszahlung auf mehrere Jahre verteilt wird. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden dann nur die Zahlungen berücksichtigt, die tatsächlich im Jahr zugeflossen sind (Zufluss-Prinzip). Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erwarten, kann es sich lohnen, den für sie günstigsten Termin der Auszahlung und die jeweilige Größenordnung gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen. Aus rechtlichen Gründen sollte vorsorglich darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung bereits vor dem eigentlich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt bzw. der Fälligkeit getroffen wurde, da sonst vermutlich die steuerlichen Vorteile der individuellen Zahlungsgestaltung nicht steuermindernd anerkannt werden. Allerdings sollte man nicht nur die steuerlichen Vorteile im Auge haben bei der Entscheidung für eine zeitliche Streckung der Abfindungsauszahlung. Werden beispielsweise zum avisierten Auszahlungstermin Hartz IV-Leistungen bezogen, droht eine Anrechnung der Abfindung! Auch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt kann dazu führen, dass der Betroffene bei der Abfindungszahlung leer ausgeht.

Das Thema Abfindungen und Steuern ist also recht komplex. Es empfiehlt sich, rechtzeitig - also möglichst vor Festlegung der betrieblichen Vereinbarungen - einen Steuerberater um Rat zu fragen.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat mich vollumfänglich und kompetent hinsichtlich meiner "Steuersituation" beraten und die Maßnahmen für das weitere Vorgehen geschildert. Sozusagen hat er Licht ins Steuerdunkel gebracht. Meine Steuererklärung für 2025 kann ich damit per Elster einreichen. "

04.12.2025
"Sehr ausführlich und verständlich. Ich bin begeistert und Preis/Leistung stimmt! Vielen Dank!"

03.12.2025
"was für eine ausführliche kompetente Beantwortung. Bei einer Prüfung des Finanzamtes bin ich bestens vorbereitet"

03.12.2025
"Das war eine unglaublich schnelle und sehr ausführliche Beratung mit sehr guten Erklärungen und Tipps für die Zukunft. Ich bin begeistert!"

03.12.2025
"Vor gut einem Jahr sah ich mich plötzlich einem unüberschaubaren und undurchdringlichen Steuerwirrwarr gegenüber, dem ich nie und nimmer gewachsen, dessen Umgehung aber unmöglich war, bzw.mir große Nachteile gebracht hätte - zumal in diesem Dschungel gleich drei Kontrahenten regierten. Herr Wegner bot ihnen die Stirn mit seiner beharrlichen, ruhigen Art, v.a. aber mit seinem profunden und detaillierten Fachwissen, das er so anzuwenden versteht, daß auch ich es verstehe. Und so bahnte er den Weg in den Dschungel und durch ihn und ich denke, den größten Teil haben wir hinter uns - die Kontrahenten mußten akzeptieren, daß es wirkliche Steuerfachleute gibt, die nicht nur so heißen, sondern es auch sind."

02.12.2025
"Sehr ausführliche und fachlich sehr gute Beratung."

02.12.2025
"Sehr ausführliche Beratung zu Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf, Danke!"

01.12.2025
"Excellente Leistung! Super Beratung. Hr. Wegner ist auf alle meine Fragen in Detail eingegangen, und hat mich auf höchstem Niveau beraten. Eine klare Weiterempfehlung. "

01.12.2025
"Sehr gute verständliche Beratung, umfangreich und sehr gute Darstellung aller steuerlichen Aspekte und Maßnahmen mit Handlungsempfehlungen"

30.11.2025
"Dr Lorenz hat mir innerhalb kürzester Zeit eine sehr gute Übersicht zu Lösungswegen dargelegt. Vielen Dank!"

29.11.2025
"Ich war positiv überrascht über die Ausführlichkeit und Detailgenauigkeit der Antwort. Da ist keine Rückfrage nötig und alle Fragen sind zu 120% geklärt. Vielen Dank."

28.11.2025
"Gute, professionelle und schnelle Bearbeitung der Angelegenheiten."

28.11.2025
"Ich bedanke mich bei Herrn Wegner für die schnelle, professionelle und verständliche Beantwortung meines Anliegen. Alle Fragen wurden zu meiner vollsten Zufreidenheit beantwortet, besser geht´s nicht. Dies hilft mir zu 100% die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank :-)"

27.11.2025
"Herr Wegner hat mich erneut äusserst kompetent und ausführlich beraten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! "

27.11.2025
"Wir sind mit der Beratung durch Herrn Wegner rund um unseren Wegzug ins Ausland sehr zufrieden. Unsere Fragen zu Doppelbesteuerung sowie zur beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht wurden klar, verständlich und sehr ausführlich beantwortet, auch bei den etwas komplizierteren Zusammenhängen und Feinheiten. Besonders positiv fanden wir die schnelle Rückmeldung, die zuverlässige Kommunikation und seine angenehme, professionelle Art. Man merkt, dass hier viel Erfahrung und Fachwissen vorhanden sind. Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt und können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!!! "

26.11.2025
"Komplexer steuerlicher Sachverhalt wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Sehr empfehlenswert. "

26.11.2025
"sehr ausführlich und engagiert, am Ende die Zusammenfassung, vielen Dank"

26.11.2025
"Herr Wegners Beratung war überaus hilfreich. Er hat außergewöhnlich schnell und auch weit außerhalb der regulären Arbeitszeiten auf meine ursprüngliche Fragestellung sowie auf mehrere Folgefragen reagiert. Gerade bei zeitlichen Engpässen kann ich seine Beratung zu Steuerfragen sehr empfehlen."

25.11.2025
"In der Sache kompetent und bei Nachfragen geduldig. Perfekt!"

25.11.2025
"Sehr gute Vorbereitung auf meinen Fall! - Ich habe einen großen Teilerfolg erzielt! Sehr gute, ausführliche Beratung."

25.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6112 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77