Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung. Zu beachten ist, dass eine Abfindung anlässlich der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwar in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, wohl aber lohnsteuerpflichtig ist wie jeder andere Arbeitslohn auch. Die Abfindung muss also bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Damit eine Abfindung als Entschädigungszahlung steuerlich günstig behandelt werden kann, muss die Initiative für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehen.

Seit 1. Januar 2006 wurden sämtliche Freibeträge für die Abfindungen gestrichen, sodass der erhaltene Betrag heute ab dem ersten Euro der Steuer unterliegt. Allerdings lässt der Fiskus die Möglichkeit einer sog. Fünftelregelung zu. Bei dieser Regelung rechnet der Arbeitgeber so, als würde der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Das bewirkt eine Abschwächung des Progressionseffektes, der bei einer einmaligen Abfindungszahlung schnell zu einer unerwünscht hohen Einkommensbesteuerung führen könnte. Allerdings muss die sich aus der Fünftelung ergebende Gesamtsteuersumme sofort im Jahr des Erhalts der Abfindung gezahlt werden. Für Arbeitnehmer, die ohne die Abfindungssumme steuerlich relativ gering belastet sind, bringt die Fünftelregelung einen Vorteil. Ohne diese Regelung könnte sonst durch die Einmalzahlung eine deutlich erhöhte Steuerlast eintreten. Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, das bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, bringt die Fünftelregelung keine steuerlichen Vorteile. Für sie ist vielmehr der Auszahlungszeitraum steuerlich von Interesse, insbesondere wenn künftig ein niedrigeres Einkommen erwartet wird.

Steuerliche Nachteile lassen sich auch vermeiden, wenn die Abfindungszahlung auf mehrere Jahre verteilt wird. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden dann nur die Zahlungen berücksichtigt, die tatsächlich im Jahr zugeflossen sind (Zufluss-Prinzip). Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erwarten, kann es sich lohnen, den für sie günstigsten Termin der Auszahlung und die jeweilige Größenordnung gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen. Aus rechtlichen Gründen sollte vorsorglich darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung bereits vor dem eigentlich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt bzw. der Fälligkeit getroffen wurde, da sonst vermutlich die steuerlichen Vorteile der individuellen Zahlungsgestaltung nicht steuermindernd anerkannt werden. Allerdings sollte man nicht nur die steuerlichen Vorteile im Auge haben bei der Entscheidung für eine zeitliche Streckung der Abfindungsauszahlung. Werden beispielsweise zum avisierten Auszahlungstermin Hartz IV-Leistungen bezogen, droht eine Anrechnung der Abfindung! Auch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt kann dazu führen, dass der Betroffene bei der Abfindungszahlung leer ausgeht.

Das Thema Abfindungen und Steuern ist also recht komplex. Es empfiehlt sich, rechtzeitig - also möglichst vor Festlegung der betrieblichen Vereinbarungen - einen Steuerberater um Rat zu fragen.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
"Vielen Dank für eine sehr schnelle, aber vor allem auch ausgiebige, fachlich tiefe und fundierte Rückmeldung. Auch sehr hervorzuheben sind die angebotenen Optionen , um das Thema in einem rechtlichen Rahmen richtig zu lösen! "

02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
"Top Beratung inhaltlich mit schnellen Antwortzeiten, absoluter Fachmann. Danke schön!"

02.07.2025
"Hervorragend! Ich habe fundierte Informationen, ganz konkret zu meiner Fragestellung, und einen konkreten "Fahrplan" für die empfohlenen Schritte in den kommmenden Monaten erhalten. Werde mich jederzeit wieder an ihn wenden :-)"

02.07.2025
"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
"Komplexes Thema ausführlich und leicht verständlich erklärt, sehr gute Handlungsempfehlungen, so wie man sich das wünscht, vielen Dank."

01.07.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben und die Erläuterungen und das Einspruchschreiben Ich werde Sie weiterempfehlen! Und natürlich werde ich ihren Service auch im nächsten Jahr nutzen. Ihr Lob bezüglich meiner Einlassungen auf das Schreiben des Finanzamtes, das ich Ihnen übermittelt habe, muss ich zu meinen Ungunsten etwas korrigieren: In einem Telefonat mit dem Finanzamt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist habe ich mit dem Finanzbeamten bereits die Korrektur der Miete des Objektes Uhlenstrat 35 besprochen und in meinem formlosen, fristgerechten Einspruch formuliert und an das Finanzamt übermittelt. Unbenommen davon habe ich aber eine weitere Prüfung der Erklärungen angekündigt und werde das von Ihnen formulierte Einspruchschreiben an das Finanzamt übermitteln. Mit Dank und freundlichen Grüßen O. B."

30.06.2025
"Schnell und präzise beantwortet. Bei weiteren Fragen definitiv "mein" Berater."

30.06.2025
"Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Seine Beratung war nicht nur äußerst kompetent und umfassend, sondern auch einfach verständlich und nachvollziehbar. Besonders positiv empfand ich, dass er bereits zu Beginn mögliche Folgefragen proaktiv beantwortet hat."

30.06.2025
"Überraschend schnell und treffend. Anfänglich noch weit ausholend, aber im zweiten Anlauf gut fokussiert. Honorar ist angemessen."

30.06.2025
"Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Ich hatte eine sehr spezifische und komplexe Frage zur Kombination von Abfindung und Existenzgründung gemeinsam mit meiner Frau. Herr Wegner hat meine Anfrage sehr umfassend (gedruckt 8 Seiten) und fachlich fundiert beantwortet. Vielen herzlichen Dank! "

29.06.2025
"Mir war schon bei der Ersteinschätzung deutlich, daß Herr Kamp meine Schilderung und Fragen sorgfältig gelesen hatte, und darüber hinaus relevante Aspekte aufbrachte, an die ich noch nicht gedacht hatte. Seine Beratung war pünktlich, ausgiebig, und für Laien wie mich verständlich geschrieben. Ich bin sehr zufrieden."

28.06.2025
"Kompetente und verständliche Beratung und Anleitung beim höchst komplexen Thema DBA D-CH inklusive eines Vorschlags eines Musterschreibens für die deutschen Behörden. Wenn im Vorfeld schon alle Unkarheiten und Unsicherheiten ausgeräumt werden können, kann der Wechsel ins Ausland nur gelingen. Vielen Dank! "

26.06.2025
"Sehr gut und ausführliche Beratung mit detaillierter Handlungsempfehlung. Bin begeistert und werde mich bei anderen Steuerfragen gerne Mal wieder melden. Danke und Grüße "

26.06.2025
"Sebastian was very professional, English speaking and friendly. His advice was on point, and he helped me a lot in tax planning."

23.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5919 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77