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Allgemeines

Auch bei den der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitaleinkünften können negative Erträge (Verluste) entstehen. Neben bezahlten Stückzinsen beim Kauf festverzinslicher Wertpapiere und negativen Zwischengewinnen bei Investmentfonds sind dies vor allem

Veräußerungsverluste beim Verkauf von Aktien oder anderen Kapitalanlagen.

Solche Verluste werden von der depotführenden Bank - soweit möglich - zunächst auf die im laufenden Jahr erzielten positiven Kapitalerträge verrechnet. Dabei kann es dann auch dazu kommen, dass die auf die früher erzielten Erträge einbehaltene Abgeltungssteuer

wieder erstattet bzw. der bereits verbrauchte Sparerpauschbetrag wieder aufgestockt wird.

Um diese Verrechnungen durchführen zu können, legen die Kreditinstitute für jeden Kunden gleich zwei Verlustverrechnungstöpfe an. In den allgemeinen Verrechnungstopf gehen

alle negativen Einnahmen mit Ausnahme von Verlusten aus dem Verkauf von Aktien ein. Für Aktienverluste gibt es einen besonderen Verlustverrechnungstopf, weil diese nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden dürfen.

Soweit die im jeweiligen Topf über das Jahr angefallenen Verluste die positiven Kapitalerträge übersteigen, trägt die Bank den Negativsaldo grundsätzlich auf das Folgejahr vor. Der Verlustüberhang verfällt also nicht; er wird mit den positiven Erträgen des

Folgejahres verrechnet. Das klappt natürlich nur innerhalb desselben Institutes.

Auf Antrag erhalten die Anleger aber auch eine Bescheinigung über den verbleibenden Verlustbetrag von ihrem Kreditinstitut. Dann stellt die Bank mit Beginn des Folgejahres aber den betreffenden Verlusttopf auf Null. Im Gegenzug kann der Kapitalanleger den bescheinigten Verlust in seiner Steuererklärung für das abgelaufene Jahr angeben.

Dafür sind die Zeilen 12 und 13 der Anlage KAP vorgesehen. Die Verluste werden dann vom Finanzamt mit den positiven Kapitalerträgen verrechnet, die bei anderen Banken angefallen sind.

Ob dies im Ergebnis günstiger ist als der Vortrag, muss im Einzelfall vom Fachmann geprüft werden. Ein Antrag auf Verlustbescheinigung ist nämlich unwiderruflich und muss spätestens bis zum 15. Dezember bei dem Institut gestellt werden, bei dem ein Verlustüberhang angefallen ist.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

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Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alle Fragen wurden gut verständlich beantwortet. Vielen Dank Herr Kamp. "

15.07.2025
"Eigentlich habe ich nicht die Angewohnheit, mich ständig zu wiederholen, aber wenn eine Steigerung nicht mehr möglich ist, bleibt nur die Wiederholung. Hr. Wegner hat einen äußerst komplexen Sachverhalt gleichsam seziert, so daß sein verworrener Aufbau transparent wurde. Davon ausgehend ist er den einzelnen Linien nachgegangen, hat Schwächen und Fehler detailliert aufgedeckt und juristisch benannt, ja er hat sogar das Einspruchschreiben mit meinem Ich formuliert, sodaß ich es nur noch absenden mußte. Läßt sich das noch toppen ?"

15.07.2025
"Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner Frage."

14.07.2025
"Sehr freundlich und sehr kompetent. Perfekte Beratung, vielen Dank!"

14.07.2025
"Sehr fundierte und prompte Beratung. Gerne wieder!"

12.07.2025
"Sehr geehrter Herr StB Wegner, danke für Ihre wohltuend strukturierte und fachlich hervorragend formulierte Expertise zu den von mir vorgetragenen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der ESt-Erklärung 2024 und ins-besondere der steuerlichen Behandlung der energetischen Maß- nahmen. Während meiner 50-jährigen Praxis ist mir eine ähn- liche fundierte Analyse ohne Übertreibung nicht bekannt gewor- den. Natürlich werde ich Sie weiterempfehlen, wann immer es dazu eine Gelegenheit gibt. Mit den besten Grüßen E. B."

10.07.2025
"Umfangreiche Rückmeldung"

09.07.2025
"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
"Herr Wegener hat meine beiden Fragen vollumfänglich beantwortet. Er hat sogar noch eine umfangreiche Analyse der Sachlage erstellt. Die meisten Informationen in dieser Analyse waren mir zwar bereits bekannt (deshalb ja auch nur zwei gezielte Fragen), dennoch empfand ich die Analyse als sehr nützlich, da dadurch meine eigene Sachanalyse vollumfänglich bestätigt wurde. Und meine beiden Fragen wurden zum Schluss auch beantwortet. Vielen Dank"

08.07.2025
"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
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06.07.2025
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06.07.2025
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06.07.2025
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04.07.2025
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03.07.2025
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03.07.2025
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02.07.2025
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02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5934 Bewertungen
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