Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Auch bei den der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitaleinkünften können negative Erträge (Verluste) entstehen. Neben bezahlten Stückzinsen beim Kauf festverzinslicher Wertpapiere und negativen Zwischengewinnen bei Investmentfonds sind dies vor allem

Veräußerungsverluste beim Verkauf von Aktien oder anderen Kapitalanlagen.

Solche Verluste werden von der depotführenden Bank - soweit möglich - zunächst auf die im laufenden Jahr erzielten positiven Kapitalerträge verrechnet. Dabei kann es dann auch dazu kommen, dass die auf die früher erzielten Erträge einbehaltene Abgeltungssteuer

wieder erstattet bzw. der bereits verbrauchte Sparerpauschbetrag wieder aufgestockt wird.

Um diese Verrechnungen durchführen zu können, legen die Kreditinstitute für jeden Kunden gleich zwei Verlustverrechnungstöpfe an. In den allgemeinen Verrechnungstopf gehen

alle negativen Einnahmen mit Ausnahme von Verlusten aus dem Verkauf von Aktien ein. Für Aktienverluste gibt es einen besonderen Verlustverrechnungstopf, weil diese nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden dürfen.

Soweit die im jeweiligen Topf über das Jahr angefallenen Verluste die positiven Kapitalerträge übersteigen, trägt die Bank den Negativsaldo grundsätzlich auf das Folgejahr vor. Der Verlustüberhang verfällt also nicht; er wird mit den positiven Erträgen des

Folgejahres verrechnet. Das klappt natürlich nur innerhalb desselben Institutes.

Auf Antrag erhalten die Anleger aber auch eine Bescheinigung über den verbleibenden Verlustbetrag von ihrem Kreditinstitut. Dann stellt die Bank mit Beginn des Folgejahres aber den betreffenden Verlusttopf auf Null. Im Gegenzug kann der Kapitalanleger den bescheinigten Verlust in seiner Steuererklärung für das abgelaufene Jahr angeben.

Dafür sind die Zeilen 12 und 13 der Anlage KAP vorgesehen. Die Verluste werden dann vom Finanzamt mit den positiven Kapitalerträgen verrechnet, die bei anderen Banken angefallen sind.

Ob dies im Ergebnis günstiger ist als der Vortrag, muss im Einzelfall vom Fachmann geprüft werden. Ein Antrag auf Verlustbescheinigung ist nämlich unwiderruflich und muss spätestens bis zum 15. Dezember bei dem Institut gestellt werden, bei dem ein Verlustüberhang angefallen ist.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und ausführliche Antwort auf meine Fragestellung. Besten Dank."

22.11.2025
"Vielen Dank für die ausführliche Klärung meines Sachverhalts."

21.11.2025
"Ich bedanke mich für die ausführliche Beratung . Die Erklärungen waren sehr verständlich, gründlich und exakt auf meine Probleme zugeschnitten. Ich kann Herr Wegner nur bestens empfehlen"

21.11.2025
"Ich bin mit der Beratung durch Herrn Wegner in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden. Die Fragestellung war relativ komplex (Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG im Zusammenhang mit PR-Paketen für Influencer, Abgrenzung zwischen Werbeaufwand und Geschenken, praktische Umsetzung über Lohnsteuer-Anmeldung etc.), und ich hatte im Vorfeld bereits sehr unterschiedliche und teils widersprüchliche Aussagen erhalten. Herr Wegner hat diese Themen nicht nur fachlich korrekt beantwortet, sondern auch in einer Tiefe und Klarheit erläutert, die es mir ermöglicht hat, die zugrunde liegende Systematik wirklich zu verstehen und sauber in der Praxis umzusetzen. Besonders positiv hervorheben möchte ich: die sehr strukturierte Darstellung (Schritt-für-Schritt-Aufbau, klare Gliederung, Zusammenfassung der Kernaussagen), die verständliche Erklärung der gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsauffassungen, die praxisnahen Hinweise zur konkreten Umsetzung (Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER, Dokumentationsanforderungen, Umgang mit Werbeaufwand vs. Geschenk, Auswirkungen auf die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit), sowie die Beispiele mit konkreten Zahlen, die mir die Übertragung auf meine eigene Kostenstruktur deutlich erleichtert haben. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, mit Standard-Floskeln abgespeist zu werden, sondern den Eindruck, dass sich Herr Wegner intensiv mit meinem speziellen Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Die Antworten waren individuell, detailliert und gleichzeitig gut lesbar aufbereitet – ideal für jemanden, der als Unternehmerin Entscheidungen treffen muss, ohne selbst Steuerprofi zu sein. Insgesamt eine Beratung auf sehr hohem fachlichen Niveau, kombiniert mit einer außergewöhnlich guten Verständlichkeit und Praxisnähe. Ich würde Herrn Wegner jederzeit weiterempfehlen und werde mich bei zukünftigen steuerlichen Spezialfragen sehr gern wieder an ihn wenden."

21.11.2025
"Wir fühlen uns sehr gut und ausführlich beraten!"

20.11.2025
"Danke für die zügige und professionelle Hilfe. Sehr umfangreich und leicht erklärt. Direkt auf den Punkt und mein Anliegen verstanden. Danke auch für die Beantwortung von Fragen, die mit Sicherheit noch aufgekommen wären. "

19.11.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner war extrem schnell, kompetent, ausführlich und sehr genau. Es wurden jegliche Fragen vollumfänglich geklärt, es wurde auf alle Sachverhalte eingegangen und sogar weiterführende Informationen wurden geliefert. Das war die beste steuerliche Beratung, die ich bisher hatte! Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen und komme mit meinen zukünftigen Steuerfragen gerne wieder auf ihn zurück."

19.11.2025
"Ich bin umfassend und prompt Beraten worden und vollauf zufrieden. Ich würde die Möglichkeit hier immer wieder nutzen. "

19.11.2025
"Super schnelle und kompetente Antwort. Vielen Dank!"

18.11.2025
"Alle Fragen verständlich und ausführlich geklärt."

18.11.2025
"ervorragende Beratung und Unterstützung! Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner bedanken, der mir in meinen steuerlichen Angelegenheiten unglaublich weitergeholfen hat. Ich hatte mit sehr komplexen Themen zu kämpfen, die für mich als Laien zunächst überwältigend waren, zumal man auf viel Desinformationen trifft. Doch Herr Wegner hat mir alles verständlich und transparent erklärt und Klarheit in die Situation gebracht. Besonders beeindruckt hat mich die Geduld, mit der er jede meiner Rückfragen ausführlich beantwortet hat. Auch in schwierigen und oft unübersichtlichen Themenbereichen hat Herr Wegner den Durchblick. Man merkt sofort, dass er die aktuellen Gesetzeslagen sehr genau kennt und auf dem neuesten Stand ist – und das hat mir das Gefühl gegeben, wirklich gut beraten zu sein. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und weiß, dass ich bei der nächsten steuerlichen Frage direkt an Herrn Wegner herantreten werde. Als Steuerberater kann ich Herrn Wegner uneingeschräkt empfehlen!"

16.11.2025
"Erst Kontakt bereits beeindruckend und Hilfreich. "

14.11.2025
"Schnelle, ausführliche, sehr gut mit Quellen belegte und somit ausgezeichnete Stellungnahme, die sehr hilfreich ist. Vielen Dank, maximale Sterne!"

14.11.2025
"Kerr Klement wirkt schnell und zuverlässig. Man muss manchmal was nachfragen, dafür antwortet er aber zügig und ausführlich. "

12.11.2025
"Hoch kompetente, schnelle und ausführliche Beratung. Zudem alles in sehr verständlicher Form aufbereitet und an diversen Stellen auch proaktiv relevante Aspekte benannt. Bin absolut zufrieden mit der Leistung. "

10.11.2025
"Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung. Perfekt !"

08.11.2025
"Herr Wegner hat mich äusserst kompetent und sehr gut verständlich beraten. Eine Rückfrage wurde prompt und detailliert beantwortet. Darüber hinaus gab mir Herr Wegner klare Formulierungsempfehlungen an die Hand, die ich 1:1 umsetzen konnte. Besser geht es wirklich nicht!"

07.11.2025
"Herr Wegner hat mich in einer komplexen, grenzüberschreitenden Situation außergewöhnlich klar, strukturiert und verständlich beraten. Er hat Rechtsgrundlagen präzise eingeordnet, die Wirkmechanik mit praxisnahen Zahlenbeispielen erklärt und mir einen konkreten, umsetzbaren Fahrplan an die Hand gegeben. Besonders hilfreich waren seine praxistauglichen Gestaltungsempfehlungen, die klaren Hinweise auf typische Fallstricke sowie die strukturierte Aufbereitung der formalen Anforderungen. Rückfragen hat er schnell, geduldig und exakt auf meine Lebenssituation zugeschnitten beantwortet – am Ende blieben keine offenen Punkte. Fachlich exzellent, didaktisch stark, zuverlässig und fair im Preis‑Leistungs‑Verhältnis – uneingeschränkte Weiterempfehlung."

07.11.2025
"Sehr präzise, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens!"

07.11.2025
"Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit der Beratung sehr weitergeholfen!!!"

06.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6089 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77