Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Einkommensteuer Arbeitnehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einem nebenberuflichen Autor den Abzug von Reiseaufwendungen in südliche Länder versagt, weil die Aufwendungen untrennbar sowohl betrieblich als auch privat veranlasst waren.

Ein schwerbehinderter Lehrer wollte die Aufwendungen für Auslandsreisen im Zusammenhang mit seiner Autorentätigkeit als Betriebsausgaben abziehen, weil er die Reisen in trockene Länder auf ärztlichen Rat unternommen habe, allerdings nur, um an den Urlaubsorten Lehrbücher zur kaufmännischen Ausbildung zu aktualisieren. Er habe sich dort nur in den Ferienhäusern aufgehalten und zehn Stunden täglich an seinen Lehrbüchern gearbeitet, aber sonst keinerlei touristische Aktivitäten entfaltet. Der Ausblick habe ihm zur Erholung genügt. Die Reiseaufwendungen für seine Ehefrau seien als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, weil sie ihn wegen seiner Schwerbehinderung habe begleiten müssen.

Urlaub ist nicht rein beruflich

Der BFH hat die Reiseaufwendungen insgesamt nicht als Betriebsausgaben zum Abzug zugelassen. (Urteil vom 07.05.2013, Az.: VIII R 51/10). Die Aufwendungen hätten nicht in einen beruflichen und einen privaten Teil aufgeteilt werden können, weil sie gleichrangig sowohl der Erholung an einem Ferienort als auch der schriftstellerischen Tätigkeit gedient und untrennbar ineinandergegriffen hätten. Die Reisekosten für die mitgereiste Ehefrau des Klägers seien nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, weil durch die Behinderung des Klägers insoweit kein Mehraufwand entstanden sei. Die Ehefrau des Klägers wäre aus eigenem Interesse auch dann mitgereist, wenn ihr Mann nicht schwer-behindert gewesen wäre.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Der Anspruch von Herrn Malerz ("leicht verständlich, kurz und präzise") ist voll erfüllt worden. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Beratung."

30.04.2025
"Sehr kompetent und empfehlenswert. Sehr gern buche ich Sie wieder."

29.04.2025
"Herr Röß hat meine Anfrage schnell und unkompliziert bearbeitet. Durch seine konkreten Rückfragen und Antworten fühle ich mich bestens beraten."

29.04.2025
"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr zügig und vor allem ausführlich bearbeitet. Auch bei Rückfragen bekam ich eine schnelle ausführliche Antwort. Tatsächlich habe ich seine vorgeschlagenen Punkte geprüft und konnte so die Fehlerquellen finden. Es hätte nicht besser laufen können! "

29.04.2025
"Perfekter Service ! Sehr zu empfehlen !! Schnell und sehr kompetent !"

28.04.2025
"Herr Klement hat uns wieder ausgezeichnet beraten und Hilfestellungen gegeben. Hier nun speziell zu der korrekten Kontierung und Verbuchung verschiedener Geschäftsvorfälle im Rumpfwirtschaftsjahr. Absolute Weiterempfehlung!"

28.04.2025
"Freundlich, kompetent, auf den Punkt."

28.04.2025
"Schnell, Verständlich und Hilfsbereit"

28.04.2025
"Ausführliche und verständliche Beratung mit konkreter Handlungsempfehlung, bin sehr zufrieden."

28.04.2025
"Herr Klement hat uns exzellent und extrem schnell zum Thema korrekte und situativ optimierte Kapitaleinbringung in die Kapitalgesellschaft beraten. Auch Rückfragen hat Herr Klement zeitnah und absolut professionell beantwortet. Wir sind sehr zufrieden!"

27.04.2025
"Ich bin mit der Analyse von Herrn Wegner sehr zufrieden. Morgens die Fragen gestellt und abends die Antwort erhalten. Kann ich nur weiter empfehlen. "

27.04.2025
"Meine Fragen wurden sehr schnell, ausführlich und kompetent beantwortet. Vielen Dank!"

25.04.2025
"sehr geehrter Herr Rechtsanwalt: ihre rasche präzise und umfangreiche Ausleuchtung meiner Fragen war großartig. Ihre Arbeit erinnert mich an Ihre Stellungnahme in 2024 für die Frage der Doppelbesteuerung meines Sohnes ( USA/ D). Mit solchen Beratern kann man nur gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Wir hören ganz bestimmt wieder voneinander! Beste Grüße von Ihrem Steuerjünger J. B. "

24.04.2025
"Herr Wegner, vielen Dank für Ihre wertvolle wiederum ausführliche und verständliche Darlegung des Sachverhalts. Ich werde Ihrer Empfehlung folgen und bin froh einen solch kompetenten, sachverständigen und empathischen Experten befragen zu können, der schnell und zuverlässig Handlungsalternativen aufzeigt. Ich greife gerne wieder auf Ihre Expertise zurück. mit freundlichen Grüßen K. H."

22.04.2025
"Schnelle und ausführliche Beantwortung unserer Anliegen - vielen Dank"

22.04.2025
"Herr Wegner hat mir innerhalb weniger Stunden eine sehr ausführliche, präzise und leicht verständliche Lösung erarbeitet. Er ist uneingeschränkt empfehlenswert. Vielen Dank."

22.04.2025
"Top!"

22.04.2025
"schnelle, ausführliche und Paragraphen belegte Antwort auf meine Frage, gut verständlich *vielen Dank*"

21.04.2025
"Vielen Dank für die super schnelle Rückmeldung und verständlichen Erklärungen für meine Anfrage. Immer gerne wieder."

20.04.2025
"Ich hatte in der Erstanfrage nicht alle Angaben gemacht, da ich das so nicht erwartet hatte. Herr Wegner hat mir auf Basis der bekannten Informationen umfassend geantwortet. Aber erst mit meiner Nachfrage, in der ich die eigentlich essentiellen Information mitteilte, gab ihm Gelegenheit die von mir gewünschte Auskunft und Aktionsplan zu liefern. Vielen Dank für die schnelle Antwort und auch erweiterte Antwort. Und das am Feiertag. "

18.04.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5819 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77