Achtung Senioren: Verschwiegene Renteneinnahmen sind Steuerhinterziehung
Einige Senioren sind der Auffassung, sie bräuchten ihre Renteneinnahmen nicht steuerlich zu erklären. Und das, obwohl der Fiskus Rentner, die bisher keine Einkommensteuererklärung
abgegeben haben, dazu auffordern wird und ggf. mit Strafen belegen wird.
Aktuell hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 2 K 1592/10 entschieden, dass Senioren sich nicht darauf berufen können, von der Meldepflicht der Renteneinkünfte nichts gewusst zu haben. Auch in diesen Fällen geht das Finanzgericht von
Verschleierungsabsicht aus, denn auch Steuerlaien könnten jederzeit erkennen, dass ein Steueranspruch besteht.
Bei Renteneinnahmen sei dies sogar offensichtlich, zumal auf den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung sich gleich auf der ersten Seite an Rentner gewandt wird.
Damit ist in den Fällen, in denen Renteneinnahmen verschwiegen werden, von Steuerhinterziehung auszugehen. Dies hat zur Folge, dass
- Steuern plus Zinsen rückwirkend für 10 Jahre nachgefordert
werden und
- ggf. je nach Höhe der Nachzahlung gegen die jeweiligen
Rentner ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, was zu
empfindlichen weiteren Strafzahlungen, bis hin zur
Freiheitsstrafe führen kann.
(VLH / Redaktion)
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