Achtung: Viele trifft die elektronische Steuererklärungsplicht!
In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher.
Denn nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die „Gewinneinkünfte“ erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail!
Betroffene übersehen nämlich leicht, dass auch eine bloße Beteiligung an einem gewerblichen Fonds, wie oft bei Immobilien üblich, zu Gewinneinkünften und damit zur neuen Übermittlungspflicht führt. Gerade für ältere, weniger technikversierte Steuerpflichtige dürfte dies eine unnötige Belastung bedeuten. Vielen wird obendrein nicht einmal der Unterschied zu einer gewöhnlichen Kapitalanlage bewusst sein.
Unsere Steuerberater der Deutschen Steuerberatungshotline helfen Ihnen hier gerne weiter, wenn Sie sich unsicher sind, ob auch Sie die elektronische Steuererklärungspflicht trifft.
(DStV / Redaktion)
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