Änderungen in der Rentenversicherung in 2011
Zum Jahresbeginn 2011 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung einige Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern weiterhin monatlich 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich). In den neuen Bundesländern wird sie von bisher 4.650 Euro (jährlich 55.800 Euro) auf 4.800 Euro (57.600 Euro jährlich) angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, bis zu der Beiträge höchstens gezahlt werden können.
Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur Rentenversicherung beträgt in den alten Bundesländern weiterhin monatlich 1.094,50 Euro. In den neuen Bundesländern wird dieser auf 955,20 Euro monatlich angehoben.
Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt nach wie vor in den alten und neuen Bundesländern einheitlich 79,60 Euro monatlich. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt in den alten und neuen Bundesländern auch 2011 einheitlich bei 1.094,50 Euro.
Der Beitragssatz beträgt das fünfte Jahr in Folge auch im Jahr 2011 unverändert 19,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Hiervon zahlen Versicherte und Arbeitgeber je die Hälfte.
Die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro brutto bleibt 2011 für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend. Bei einem Hinzuverdienst bis zu 400 Euro kann die Rente in voller Höhe gezahlt werden. Wer regelmäßig mehr als 400 Euro monatlich zu seiner Rente hinzuverdient, erhält – je nach Höhe des Hinzuverdienstes – die Rente anteilig.
Für die meisten Rentner ändert sich ab Januar 2011 die Höhe ihres auszuzahlenden Betrages. Grund hierfür ist eine Änderung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich auch auf die von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlten Renten auswirkt. Durch die Anhebung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent erhöht sich der von den krankenversicherungspflichtigen Rentnern zu zahlende eigene Anteil von 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent.
Die Deutsche Rentenversicherung wird den Großteil der Rentner mit der Rentenzahlung für den Monat Januar 2011 auf dem Kontoauszug ihrer Bank über ihren neuen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag informieren („Ihr KV-Anteil“). Andere Rentner haben über den neuen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag oder die neue Höhe ihres Beitragszuschusses zu einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung und damit den geänderten Zahlbetrag bereits einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
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