Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Trotz Computer und der Zunahme papierloser Kommunikation ist man immer wieder erstaunt, welche Mengen von Belegen, Rechnungen, Korrespondenz und sonstigen Aufzeichnungen sich sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich ansammeln.

Einmal so richtig „Ausmisten“ – ein Bedürfnis, das viele angesichts der sich türmenden Ordner und Papierstapel gelegentlich haben dürften. Aber Vorsicht – einfach entsorgen geht nicht, denn da hat u.a. der Fiskus ein Wörtchen mitzureden. So sind insbesondere Kaufleute verpflichtet, eine ganze Reihe von unternehmensrelevanten Vorgängen über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu archivieren, aber auch für Freiberufler, Gewerbetreibende und Privatpersonen gibt es Aufbewahrungsfristen, die berücksichtigt werden müssen.

Gesetzliche Grundlagen

Grundsätzlich gültig für Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften sind die handelsrechtlichen Vorschriften. Sie stimmen weitestgehend mit den Vorschriften zu steuerlichen Aufbewahrungsfristen überein, jedoch sind diese hinsichtlich des betroffenen Personenkreises und des Umfangs der aufzubewahrenden Unterlagen in aller Regel erheblich umfangreicher. Ausnahmen finden sich beispielsweise für Lohn- und Gehaltslisten, für die kürzere Fristen im Steuerrecht als im Handelsrecht vorgesehen sind. Zu beachten ist auch die mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführte Vorschrift zur Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars. Danach brauchen Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Euro Jahresüberschuss erzielt haben, die diesbezüglichen Vorschriften des HGB (§ 238 bis 241) nicht anzuwenden. Wohl aber sind die steuerrelevanten Unterlagen, die mit Umsätzen und Gewinnerzielung zu tun haben, für den Fiskus aufzubewahren.

Die Aufbewahrungsdauer von Unterlagen ist steuerrechtlich prinzipiell in § 147 AO geregelt. Wegen der weitgehenden Übereinstimmung mit dem Handelsrecht kann sich der Steuerpflichtige auch am § 257, Abs.1 Nr.1 und 4 HGB für die Unterlagen mit 10-jähriger Aufbewahrungsfrist sowie § 257 Abs.1 HGB für die mit 6-jähriger Aufbewahrungsfrist orientieren. Steuerrechtlich gesehen läuft jedoch die Aufbewahrungspflicht nicht ab, soweit und solange die Festsetzungsfrist der entsprechenden Steuer, für die die Unterlagen von Bedeutung sind, noch nicht abgelaufen ist.

In diesem Zusammenhang dürfte auch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes von Bedeutung sein (Urteil vom 18.01.2011, X R 14/09), in dem es um die Berechnung von Rückstellungen für Stauraum ging, der zwecks Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen benötigt wurde. Dabei hatte ein Gewerbetreibender (Apotheker) im Jahresabschluss des Streitjahres eine Rückstellung von 10.700 Euro gebildet. Diese basierte auf dem unstrittigen Jahresaufwand von 1.070 Euro, den er wegen der durchschnittlich benötigten Fläche mit 10 (Jahren) multipliziert hatte. Dass wegen der im Laufe der Jahre auszutauschenden Akten kein Stauraum frei würde, wurde vom Bundesfinanzhof nicht gewürdigt. Er gab vielmehr der Bewertung des Finanzamtes Recht und bestätigte somit die Entscheidung des Finanzgerichtes, die beide letztlich vom Ansatz einer durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren ausgingen, die nicht zu beanstanden sei, da „zum jeweiligen Bilanzstichtag die Unterlagen zwischen ein und zehn Jahren aufbewahrt werden, im Schnitt also [(10 + 1) : 2 =] 5,5 Jahre“.

Wer muss was aufbewahren?

Für Kaufleute ist der Katalog aufzubewahrender Unterlagen umfangreich. Es gehören dazu beispielsweise nach dem Handelsgesetzbuch, HGB, Handelsbücher, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse sowie diese erklärende Arbeits- und sonstige Organisationsanweisungen. Ebenso aufbewahrungspflichtig ist die Handelskorrespondenz, zu der sowohl erhaltene als auch abgesandte Briefe gehören. Daneben sind, gemäß § 147 Abs.1 Nr.5 der Abgabenordnung, AO, weitere Unterlagen aufzubewahren, die für die Besteuerung der Person oder des Unternehmens relevant sein können.

Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind zwar grundsätzlich nicht buchführungspflichtig, aber sie haben für umsatzsteuerliche Zwecke eine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen zu beachten. Außerdem ist nach § 4 Abs.3 S.5 EStG ein Verzeichnis über Anschaffungs- und Herstellungskosten von nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zu führen, da sie in aller Regel erst zum Zeitpunkt der Entnahme oder Veräußerung steuerlich relevant werden. Ebenso besteht Aufbewahrungspflicht für alle Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der steuerrelevanten Unterlagen von Bedeutung sein könnten.

Vergleichbares gilt für Privatpersonen: Auch sie sollten all jene Unterlagen aufbewahren, die für die Besteuerung von Interesse sind. Dazu gehören u.a. Steuererklärungen, Steuerbescheide, Verträge, Einsprüche und Anträge. Ab 01.01.2010 besteht eine Rechtspflicht zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen, wenn der Steuerpflichtige positive Einkünfte von mehr als 500.000 Euro hat. Für Eheleute gilt dieser Betrag für jeden getrennt.

Mindestens 2 Jahre aufzubewahren sind auch für Privatleute solche Rechnungen, Zahlungsbelege und andere beweiskräftige Unterlagen, die mit steuerpflichtigen Werklieferungen oder Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück stehen. Hier droht bei Nichtbeachtung eine Geldbuße bis 500 Euro. Und wichtig für den leistenden Unternehmer: Er muss in seiner Rechnung auf diese Aufbewahrungspflicht hinweisen.

Anforderungen an die Aufbewahrung von Steuerunterlagen

Vom Fiskus wird verlangt, dass die Unterlagen geordnet abgelegt werden. Ein konkretes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben ist, wohl aber wird erwartet, dass im Fall der Prüfung nach systematischen Kriterien, z.B. nach Sachgebieten und/oder chronologisch vorgegangen werden kann. Grundsätzlich wird eine Lagerung der Unterlagen im Inland, also im Geltungsbereich der Abgabenordnung steuerrechtlich gefordert. Bei elektronischen Aufzeichnungen können - vereinfacht dargestellt - die Unterlagen auch im Ausland archiviert werden. Hierbei ist allerdings sicherzustellen, dass die Finanzverwaltung Zugriff auf die elektronischen Aufzeichnungen unter Angabe des Standortes des Datenverarbeitungssystems erhält. Darüber hinaus hat der Steuerpflichtige gewisse Mitwirkungspflichten im Rahmen eines eventuellen Ermittlungsverfahrens.

Fazit

Die Materie ist kompliziert, u.a. weil – abweichend von normierten Belegen, Vorschriften und Terminen – auch individuell sehr unterschiedliche Unterlagen aufbewahrungspflichtig sein können. Da empfiehlt es sich, professionellen steuerlichen Rat zu suchen.

(StBK NdS / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich war positiv überrascht über die Ausführlichkeit und Detailgenauigkeit der Antwort. Da ist keine Rückfrage nötig und alle Fragen sind zu 120% geklärt. Vielen Dank."

28.11.2025
"Gute, professionelle und schnelle Bearbeitung der Angelegenheiten."

28.11.2025
"Ich bedanke mich bei Herrn Wegner für die schnelle, professionelle und verständliche Beantwortung meines Anliegen. Alle Fragen wurden zu meiner vollsten Zufreidenheit beantwortet, besser geht´s nicht. Dies hilft mir zu 100% die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank :-)"

27.11.2025
"Herr Wegner hat mich erneut äusserst kompetent und ausführlich beraten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! "

27.11.2025
"Wir sind mit der Beratung durch Herrn Wegner rund um unseren Wegzug ins Ausland sehr zufrieden. Unsere Fragen zu Doppelbesteuerung sowie zur beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht wurden klar, verständlich und sehr ausführlich beantwortet, auch bei den etwas komplizierteren Zusammenhängen und Feinheiten. Besonders positiv fanden wir die schnelle Rückmeldung, die zuverlässige Kommunikation und seine angenehme, professionelle Art. Man merkt, dass hier viel Erfahrung und Fachwissen vorhanden sind. Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt und können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!!! "

26.11.2025
"Komplexer steuerlicher Sachverhalt wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Sehr empfehlenswert. "

26.11.2025
"sehr ausführlich und engagiert, am Ende die Zusammenfassung, vielen Dank"

26.11.2025
"Herr Wegners Beratung war überaus hilfreich. Er hat außergewöhnlich schnell und auch weit außerhalb der regulären Arbeitszeiten auf meine ursprüngliche Fragestellung sowie auf mehrere Folgefragen reagiert. Gerade bei zeitlichen Engpässen kann ich seine Beratung zu Steuerfragen sehr empfehlen."

25.11.2025
"In der Sache kompetent und bei Nachfragen geduldig. Perfekt!"

25.11.2025
"Sehr gute Vorbereitung auf meinen Fall! - Ich habe einen großen Teilerfolg erzielt! Sehr gute, ausführliche Beratung."

25.11.2025
"Sehr schnelle, kompetente und verständlich formulierte Antwort. Kann ich nur empfehlen!"

25.11.2025
"Sehr ausführliche Antwort zu komplexe Sachverhalt. Ich kann und würde auf jeden Fall weiter empflehlen"

24.11.2025
"Nach seiner Ersteinschätzung zu meinem Fragekatalog hat Herr Wegner mir sofort Klarheit, hohes Analysevermögen und strukturiertes Denken gezeigt. Ich wurde von seiner Antwort absolut nicht enttäuscht: Fachliche Kompetenz, Ausführlichkeit, strukturierte Darstellung und Verständlichkeit bei der Beantwortung meines Anliegens rund um das Thema Anerkennung von ausländischen Kapitalverlusten (ausländische Wertpapiere, die wertlos geworden sind) sind die Merkmale der vertieften Steuerberatung von Herrn Wagner. Besonders positiv hervorheben möchte ich: 1. Die sehr strukturierte Darstellung mit Zusammenfassung der Kernaussagen 2. Die Erklärung der gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsauffassungen im Bezug zu gewordenen wertlosen Wertpapieren mit ihren Besonderheiten 3. Konkrete Antworten mit ihren Besonderheiten 4. Klare Handlungsempfehlung mit entsprechenden Musterschreiben. Insgesamt eine exzellente Beratung auf sehr hohem fachlichem Niveau, kombiniert mit einer starken Auseinandersetzung der Thematik. Ich würde Herrn Wegner jederzeit weiterempfehlen und werde mich bei zukünftigen steuerlichen Spezialfragen sehr gern wieder an ihn wenden. Leider kann ich nicht 6 Sterne geben, aber ich würde gern !!!! "

24.11.2025
"Sehr schnelle und ausführliche Antwort auf meine Fragestellung. Besten Dank."

22.11.2025
"Vielen Dank für die ausführliche Klärung meines Sachverhalts."

21.11.2025
"Ich bedanke mich für die ausführliche Beratung . Die Erklärungen waren sehr verständlich, gründlich und exakt auf meine Probleme zugeschnitten. Ich kann Herr Wegner nur bestens empfehlen"

21.11.2025
"Ich bin mit der Beratung durch Herrn Wegner in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden. Die Fragestellung war relativ komplex (Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG im Zusammenhang mit PR-Paketen für Influencer, Abgrenzung zwischen Werbeaufwand und Geschenken, praktische Umsetzung über Lohnsteuer-Anmeldung etc.), und ich hatte im Vorfeld bereits sehr unterschiedliche und teils widersprüchliche Aussagen erhalten. Herr Wegner hat diese Themen nicht nur fachlich korrekt beantwortet, sondern auch in einer Tiefe und Klarheit erläutert, die es mir ermöglicht hat, die zugrunde liegende Systematik wirklich zu verstehen und sauber in der Praxis umzusetzen. Besonders positiv hervorheben möchte ich: die sehr strukturierte Darstellung (Schritt-für-Schritt-Aufbau, klare Gliederung, Zusammenfassung der Kernaussagen), die verständliche Erklärung der gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsauffassungen, die praxisnahen Hinweise zur konkreten Umsetzung (Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER, Dokumentationsanforderungen, Umgang mit Werbeaufwand vs. Geschenk, Auswirkungen auf die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit), sowie die Beispiele mit konkreten Zahlen, die mir die Übertragung auf meine eigene Kostenstruktur deutlich erleichtert haben. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, mit Standard-Floskeln abgespeist zu werden, sondern den Eindruck, dass sich Herr Wegner intensiv mit meinem speziellen Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Die Antworten waren individuell, detailliert und gleichzeitig gut lesbar aufbereitet – ideal für jemanden, der als Unternehmerin Entscheidungen treffen muss, ohne selbst Steuerprofi zu sein. Insgesamt eine Beratung auf sehr hohem fachlichen Niveau, kombiniert mit einer außergewöhnlich guten Verständlichkeit und Praxisnähe. Ich würde Herrn Wegner jederzeit weiterempfehlen und werde mich bei zukünftigen steuerlichen Spezialfragen sehr gern wieder an ihn wenden."

21.11.2025
"Wir fühlen uns sehr gut und ausführlich beraten!"

20.11.2025
"Danke für die zügige und professionelle Hilfe. Sehr umfangreich und leicht erklärt. Direkt auf den Punkt und mein Anliegen verstanden. Danke auch für die Beantwortung von Fragen, die mit Sicherheit noch aufgekommen wären. "

19.11.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner war extrem schnell, kompetent, ausführlich und sehr genau. Es wurden jegliche Fragen vollumfänglich geklärt, es wurde auf alle Sachverhalte eingegangen und sogar weiterführende Informationen wurden geliefert. Das war die beste steuerliche Beratung, die ich bisher hatte! Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen und komme mit meinen zukünftigen Steuerfragen gerne wieder auf ihn zurück."

19.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6102 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77