Alte Rürup Verträge jetzt zertifizieren
Noch bis Jahresende haben Kunden die Möglichkeit, ihre Verträge den staatlichen Zertifizierungskriterien anzupassen zu lassen. Nur dann können die Beiträge zur eigenen kapitalgedeckten Altersvorsorge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Kunden mit Basisrenten-Verträgen sollten prüfen, ob ihre Police den Zertifizierungskriterien entspricht. Betroffen sind vor allem Rürup-Verträge, die bis zum 31. März 2010 abgeschlossen wurden, aber nicht den Kriterien der Zertifizierungsstelle entsprechen. Wer bis zum Jahresende der Umstellung seines Rürup-Vertrages auf das zertifizierte Vertragsmuster zustimmt, kann rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug schaffen.
(VLH / Redaktion)
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