Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Zinsen aus Kapitalanlagen, gleich ob Schatzbriefe, Tagesgeld, Festgeld oder Beitragsdepot, unterliegen der Besteuerung. Um den Nachweis zu erbringen, dass die Besteuerung tatsächlich stattgefunden hat, ist der Schuldner der Zinsen oder die die Zinsen auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger einen entsprechenden Nachweis auszuhändigen. Übersetzt bedeutet dies, die Bank, Bausparkasse oder Versicherung muss ihrem Kunden eine Bestätigung ausfüllen, dass sie einen Teil der Zinsen als Steuerlast bereits an das Finanzamt abgeführt hat.

Für Eigentümergemeinschaften gilt vereinfachtes Verfahren

Im standardisierten Privatkundengeschäft ist dies auch nicht weiter problematisch. Die Steuerbescheinigung wird dem Kontoinhaber ausgestellt, damit hat das Institut seiner Pflicht genüge getan. Ein wenig anders stellt sich der Sachverhalt jedoch bei Personengruppen dar. Tagesgeldkonten und Festgelder spielen bei der Rücklagenbildung

für Eigentümergemeinschaften eine besondere Rolle. Aus diesem Grund geht der Gesetzgeber in seiner Mitteilung über die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge auch explizit auf das Thema Tagesgelder für Wohneigentümergemeinschaften ein.

Hat beispielsweise ein Hausverwalter für eine Eigentümergemeinschaft ein Tagesgeld- oder Termingeldkonto angelegt, müsste die Steuerbescheinigung für jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft einzeln ausgestellt werden. Dieser Umstand wäre sogar für die deutsche Steuersystematik übertrieben.

Hausverwalter, welche ein Tagesgeldkonto für die Eigentümergemeinschaft führen, sind daher gehalten, die Guthabenzinsen entsprechend den Miteigentumsanteilen zu ermitteln und den Eigentümern zukommen zu lassen. Diese Aufstellung muss mit einer Kopie der Steuerbescheinigung des ausstellenden Kreditinstitutes unterlegt sein.

Bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist die Vorgehensweise bei einem Tagesgeldkonto für eine Eigentümergemeinschaft jedoch anders gelagert. Die Anrechnung kann nur erfolgen, wenn seitens der Verwaltung neben einer Steuerbescheinigung auch die Aufgliederung der Eigentumsanteile vorgelegt wird. Ist dieses Vorgehen nicht zielführend, liegt die ordnungsgemäße Aufgliederung der bereits abgeführten Steuern bei den Wohnsitzfinanzämtern der Wohnungseigentümer. Im Rahmen der gesonderten Feststellung muss das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt die Daten weiterleiten. Aufgabe der Wohnsitzfinanzämter ist es jetzt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsanteile eine Aufgliederung der bereits abgeführten Kapitalertragsteuer vorzunehmen. Die Originalbelege müssen dem prüfenden Finanzamt vorliegen.

Für eine Eigentümergemeinschaft eines Zehnparteien-Hauses mag auch eine komplexere Vorgehensweise noch tragbar sein, für eine Wohnanlage mit 50 oder mehr Einheiten ist diese vereinfachte Vorgehensweise notwendig.

Amtlicher Vordruck auch für Beitragsdepots von Versicherungen

Der amtliche Vordruck für die Steuerbescheinigung gilt jedoch nicht nur für Tagesgelder oder Festgelder, um nur zwei Möglichkeiten für Zinserträge zu benennen, sondern auch für Versicherungsdepots.

Neben der klassischen Variante der laufenden Beitragszahlung gibt es für Lebens- und Rentenversicherungen auch die Option eines Beitragsdepots. In diesem Fall wird ein Einmalbeitrag auf ein Konto bei der Versicherungsgesellschaft eingezahlt. Die Versicherung selbst wird nun mit mehreren Jahresbeiträgen, in der Regel fünf, gespeist.

Das Kapital auf dem Depotkonto erwirtschaftet Zinsen. Diese Zinsen wiederum unterliegen der Steuerpflicht.

Interessant war dieses Modell noch zu der Zeit, als die Erträge aus Lebensversicherungen komplett steuerfrei waren. Die so genannten 5/12er-Modelle standen bei vielen Anlegern hoch im Kurs. Die eigentlich steuerpflichtigen Erträge einer Kapitalanlage wurden in eine steuerfreie Auszahlung kanalisiert. Aufgrund des heute gültigen Halbeinkünfteverfahrens ist diese Variante für Lebensversicherungen eigentlich uninteressant geworden. Für Leibrenten gibt es noch eine gewisse Attraktivität, da durch den Zinseszinseffekt des Depotkontos

eine höhere Beitragssumme erwirtschaftet werden kann, welche später eine höhere Rentenzahlung bewirkt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verzinsung des Depots über der Rendite eines Tagesgeldes oder Termingeldes liegt. Andernfalls wäre es sinnvoller, wenn die Anleger Verträge mit jährlicher Beitragszahlung vereinbaren und die Anlage und Verwaltung der für die Beiträge gedachten Gelder selbst übernehmen.

Die Steuerbescheinigungen selbst sind bei Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften immer auf die beiden Steuerpflichtigen auszustellen. Bei einer Personengruppe, beispielsweise einer Anlegergemeinschaft, muss das amtliche Formular auf den Namen der Anlegergemeinschaft ausgestellt werden. Dabei ist es unabhängig, ob es sich um eine Steuerbescheinigung für ein Wertpapierdepot, ein Tagesgeldkonto, ein Termingeldkonto oder ein Sparbuch handelt. Die gesonderte Feststellung der einzelnen Mitglieder erfolgt dann an anderer Stelle.

(tagesgeldvergleich.com / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Auskunft bei einem komplexen Fall. Ich bin mit der Stringenz der Antwort, der Ausführlichkeit der Ausführungen und der schnellen Bearbeitung sehr zufrieden. Neben den rein steuerlichen Aspekten wurden auch allgemeine Aspekte der Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung einbezogen. Sehr gerne wieder."

10.04.2026
"Wie schon bei den vorherigen Beratungen. Hannu Wegner ist absoluter Fachmann. 5 Sterne sind nich zu wenig. "

10.04.2026
"Steuerberater Hannu Wegner hat unsere Frage zu den Themen Umsatzsteuer (-befreiung) / Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Übungsleiterpauschale umfassend, verständlich und zeitnah (auch über die Feiertage!) beantwortet. Wir haben eine sehr ausführliche Einordnung und Erklärungen zu den einzelnen Punkten erhalten, aufgrund der konkreten Angaben konnten wir die Eintragungen in den Steuerformularen einfach und sicher vornehmen. Herr Wegner ist auf Steueränderungen eingegangen und hat uns konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Zukunft gegeben. Die erhaltene Beratung hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Wir sind mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. "

09.04.2026
"Alle Fragen wurden ausführlich und kompetent beantwortet ."

09.04.2026
"Herr Wegner hat mich sehr gut, umfassend und fundiert beraten. Seine Antworten kamen stets rasch und zeitnah, so dass eine schnelle Lösung für mein Anliegen gefunden werden konnte. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen und würde bei weiteren steuerlichen Fragen immer wieder auf ihn zurück kommen. Herzlichen Dank!"

09.04.2026
"Ich habe eine so detaillierte Erklärung meiner Situation erhalten, dass ich keine weiteren Fragen mehr stellen kann."

09.04.2026
"Verständliche Beratung, gute Rückfragen. Ergebnis über die Anfrage hinaus. Sehr ausführlich, sogar über Ostern. Vielen Dank."

08.04.2026
"Exzellente, fachkundige und ausführliche Beratung/Berechnungen mit sehr kurzen Antwortzeiten. Eine klare Weiterempfehlung!"

08.04.2026
"Schnell, kompetent - Hervorragend!"

08.04.2026
"Ich habe die Dienste Herrn Wegners über MyExpert in Anspruch genommen, um einige kompliziertere Steuerfragen zu klären, und bin absolut begeistert von der Abwicklung. Warum ich 5 Sterne vergebe: • Ausführlich & Präzise: Meine Fragen wurden nicht nur oberflächlich gestreift, sondern sehr detailliert beantwortet. • Verständlichkeit: Besonders geschätzt habe ich, dass es Herrn Wegner wirklich wichtig war, dass ich die Materie verstehe. Er hat die komplexen Sachverhalte so erklärt, dass ich sie nun sicher und richtig umsetzen kann. • Praxisnähe: Die Antworten waren direkt anwendbar und haben mir die nötige Sicherheit im Umgang mit meinen steuerlichen Problemen gegeben. Fazit: Wer einen Experten sucht, der nicht nur Fachwissen besitzt, sondern dieses auch verständlich vermitteln kann, ist hier genau richtig. Ich kann ihn zu 100 Prozent weiterempfehlen! Vielen Dank für die großartige Unterstützung."

08.04.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur Wegzugsteuer sehr schnell, sehr umfangreich beantwortet. Ich würde gerne sechs Sterne geben, was hier leider nicht möglich ist. Exzellente Arbeit! "

08.04.2026
"Sehr guter Steuerberater, hilfreich und schnell."

08.04.2026
"Umfassend und kompetente Antwort. 100 Prozent weiterzuempfehlen. Danke."

07.04.2026
"Großartige Unterstützung in einer Abgeltungssteuer- und Erbschaftssteuer-Angelegenheit. Prima Eingrenzung und Fokusierung der Problematik und dann innerhalb weniger Tage - obwohl Feiertage dazwischen lagen - sehr ausführliche, gut verständliche Umsetzungs-Anleitung. Hut ab und vielen herzlichen Dank! Super Preis-Leistungs-Verhältnis!"

06.04.2026
"Volle 10 Punkte. Ich hatte 3 relevante Steuerfragen als Selbständiger. Diese wurden zum einen sehr schnell beantwortet und das auch noch in einem Umfang und in einer Detailtiefe, die ich nicht erwartet hätte. Zudem hat Herr Wegner auch noch weitere hilfreiche Tipps und Hinweise gegeben. Jederzeit gerne wieder. "

04.04.2026
"Sehr gute Verständlich und Ausführliche Antworten auf meine komplizierten Fragen des Niesbrauchs.. "

03.04.2026
"Durch die kompetente, umfangreiche und sehr informative Beratung durch Hr. Hannu Wegner habe ich innerhalb kürzester Zeit eine vollumfängliche Einschätzung sowie hilfreiche Empfehlungen zu meinem Anliegen erhalten. Vielen Dank an dieser Stelle!"

02.04.2026
"Fragestellung wurde vollständig, umfangreich beantwortet und dabei gut strukturiert, relevante Informationen konnten schnell und einfach aufgenommen werden. "

02.04.2026
"Danke an Herrn Wegner, der mich kompetent, ausführlich und schnell unterstützt hat. Ich habe dadurch eine Menge Geld gespart! Danke!"

01.04.2026
"In bestimmten betriebsbedingten steuerlichen Belangen habe ich Herrn Wegner konsultiert. Zum wiederholten Male hat er fachlich ausgezeichnete Beratung und Handlungsempfehlungen gegeben. Auch künftig werde ich mich an ihn wenden. Herzlichen Dank!"

01.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6353 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77