Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Zinsen aus Kapitalanlagen, gleich ob Schatzbriefe, Tagesgeld, Festgeld oder Beitragsdepot, unterliegen der Besteuerung. Um den Nachweis zu erbringen, dass die Besteuerung tatsächlich stattgefunden hat, ist der Schuldner der Zinsen oder die die Zinsen auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger einen entsprechenden Nachweis auszuhändigen. Übersetzt bedeutet dies, die Bank, Bausparkasse oder Versicherung muss ihrem Kunden eine Bestätigung ausfüllen, dass sie einen Teil der Zinsen als Steuerlast bereits an das Finanzamt abgeführt hat.

Für Eigentümergemeinschaften gilt vereinfachtes Verfahren

Im standardisierten Privatkundengeschäft ist dies auch nicht weiter problematisch. Die Steuerbescheinigung wird dem Kontoinhaber ausgestellt, damit hat das Institut seiner Pflicht genüge getan. Ein wenig anders stellt sich der Sachverhalt jedoch bei Personengruppen dar. Tagesgeldkonten und Festgelder spielen bei der Rücklagenbildung

für Eigentümergemeinschaften eine besondere Rolle. Aus diesem Grund geht der Gesetzgeber in seiner Mitteilung über die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge auch explizit auf das Thema Tagesgelder für Wohneigentümergemeinschaften ein.

Hat beispielsweise ein Hausverwalter für eine Eigentümergemeinschaft ein Tagesgeld- oder Termingeldkonto angelegt, müsste die Steuerbescheinigung für jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft einzeln ausgestellt werden. Dieser Umstand wäre sogar für die deutsche Steuersystematik übertrieben.

Hausverwalter, welche ein Tagesgeldkonto für die Eigentümergemeinschaft führen, sind daher gehalten, die Guthabenzinsen entsprechend den Miteigentumsanteilen zu ermitteln und den Eigentümern zukommen zu lassen. Diese Aufstellung muss mit einer Kopie der Steuerbescheinigung des ausstellenden Kreditinstitutes unterlegt sein.

Bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist die Vorgehensweise bei einem Tagesgeldkonto für eine Eigentümergemeinschaft jedoch anders gelagert. Die Anrechnung kann nur erfolgen, wenn seitens der Verwaltung neben einer Steuerbescheinigung auch die Aufgliederung der Eigentumsanteile vorgelegt wird. Ist dieses Vorgehen nicht zielführend, liegt die ordnungsgemäße Aufgliederung der bereits abgeführten Steuern bei den Wohnsitzfinanzämtern der Wohnungseigentümer. Im Rahmen der gesonderten Feststellung muss das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt die Daten weiterleiten. Aufgabe der Wohnsitzfinanzämter ist es jetzt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsanteile eine Aufgliederung der bereits abgeführten Kapitalertragsteuer vorzunehmen. Die Originalbelege müssen dem prüfenden Finanzamt vorliegen.

Für eine Eigentümergemeinschaft eines Zehnparteien-Hauses mag auch eine komplexere Vorgehensweise noch tragbar sein, für eine Wohnanlage mit 50 oder mehr Einheiten ist diese vereinfachte Vorgehensweise notwendig.

Amtlicher Vordruck auch für Beitragsdepots von Versicherungen

Der amtliche Vordruck für die Steuerbescheinigung gilt jedoch nicht nur für Tagesgelder oder Festgelder, um nur zwei Möglichkeiten für Zinserträge zu benennen, sondern auch für Versicherungsdepots.

Neben der klassischen Variante der laufenden Beitragszahlung gibt es für Lebens- und Rentenversicherungen auch die Option eines Beitragsdepots. In diesem Fall wird ein Einmalbeitrag auf ein Konto bei der Versicherungsgesellschaft eingezahlt. Die Versicherung selbst wird nun mit mehreren Jahresbeiträgen, in der Regel fünf, gespeist.

Das Kapital auf dem Depotkonto erwirtschaftet Zinsen. Diese Zinsen wiederum unterliegen der Steuerpflicht.

Interessant war dieses Modell noch zu der Zeit, als die Erträge aus Lebensversicherungen komplett steuerfrei waren. Die so genannten 5/12er-Modelle standen bei vielen Anlegern hoch im Kurs. Die eigentlich steuerpflichtigen Erträge einer Kapitalanlage wurden in eine steuerfreie Auszahlung kanalisiert. Aufgrund des heute gültigen Halbeinkünfteverfahrens ist diese Variante für Lebensversicherungen eigentlich uninteressant geworden. Für Leibrenten gibt es noch eine gewisse Attraktivität, da durch den Zinseszinseffekt des Depotkontos

eine höhere Beitragssumme erwirtschaftet werden kann, welche später eine höhere Rentenzahlung bewirkt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verzinsung des Depots über der Rendite eines Tagesgeldes oder Termingeldes liegt. Andernfalls wäre es sinnvoller, wenn die Anleger Verträge mit jährlicher Beitragszahlung vereinbaren und die Anlage und Verwaltung der für die Beiträge gedachten Gelder selbst übernehmen.

Die Steuerbescheinigungen selbst sind bei Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften immer auf die beiden Steuerpflichtigen auszustellen. Bei einer Personengruppe, beispielsweise einer Anlegergemeinschaft, muss das amtliche Formular auf den Namen der Anlegergemeinschaft ausgestellt werden. Dabei ist es unabhängig, ob es sich um eine Steuerbescheinigung für ein Wertpapierdepot, ein Tagesgeldkonto, ein Termingeldkonto oder ein Sparbuch handelt. Die gesonderte Feststellung der einzelnen Mitglieder erfolgt dann an anderer Stelle.

(tagesgeldvergleich.com / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alle meine Fragen wurden umfangreich, ausführlich und nachvollziehbar inkl. Verweisen auf einschlägige Gesetze oder Urteile beantwortet. Die Kommunikation war sehr freundlich und direkt. Ich bin 100% zufrieden mit der erhaltenen Beratung."

27.03.2026
"sehr ausführliche und zeitnahe Beratung. Sehr zu empfehlen!"

27.03.2026
"Fantasische und vor allem kompetente Beratung die alle Fragen beantworten konnte. Ich bin nun informiert und weiß welche nächsten Schritte ich machen muss. "

27.03.2026
"sehr kompetentes und schnelles Feedback zu einem Immobilienübertrag !"

26.03.2026
"Herr Wegner hat eine außerordentlich gründliche und professionelle Beratung geliefert, zu einer wirklich komplexen Fragestellung, die deutsches Steuerrecht, internationale Doppelbesteuerungsabkommen und Aufenthaltsrecht umfasste. Seine Analyse war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und mit konkreten Gesetzesverweisen und Rechtsprechung belegt. Er hat nicht nur meine Frage beantwortet, sondern proaktiv Folgethemen adressiert, an die ich noch gar nicht gedacht hatte (Umsatzsteuerbehandlung bei ausländischen Auftraggebern, Rentenversicherungsschwellen, Progressionsvorbehalt im Zuzugsjahr). Als ich eine Nachfrage außerhalb des ursprünglichen Umfangs stellte, ist er umfassend darauf eingegangen und hat mir konkrete, umsetzbare Empfehlungen gegeben. Die formelle Stellungnahme für meinen Aufenthaltstitelantrag war sofort einreichbar. Ich kann Herrn Wegner für jede steuerliche Fragestellung in Deutschland uneingeschränkt empfehlen, ganz besonders aber für grenzüberschreitende Freiberufler und Selbständigkeitsthemen."

26.03.2026
"super Verständlich und Umfangreich innerhalb kurzer Zeit ausgearbeitet"

25.03.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war zum wiederholten Male schnell, zielgerichtet und sehr kompetent. Ich bin sehr dankbar für das super Angebot!"

25.03.2026
"Sehr gute, sehr kompetente, sehr schnelle Antworten. Genau das Richtige für den Steuerjungle."

25.03.2026
"Herr Wegner hat uns eine ausführliche Rückmeldung gegeben, in der er unsere Fragen fachkundig und klar strukturiert beleuchtet hat. Seine präzisen Erläuterungen bieten uns eine wertvolle Orientierung für unsere weitere Vorgehensweise und stützen unsere bisherigen Überlegungen auf eine fundierte Expertise. Besonders beeindruckt hat uns, wie schnell er all dies in so kurzer Bearbeitungszeit möglich gemacht hat – seine engagierte Art und die hohe Qualität seiner Ausführungen haben uns wirklich überzeugt."

24.03.2026
"Sehr gute Beratung. Detaliert, mehr als erwartete Informationen bekommen. Vielen Dank!"

24.03.2026
"Verständliche und ausführliche Beratung, netter Kontakt, schnelle Bearbeitung, hervorragender Service, besser geht es nicht, ich bin begeistert, vielen Dank!"

22.03.2026
"Sehr aufschlussreiche, detaillierte Beratung. Bin sehr zufrieden, vielen Dank."

21.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Beantwortung meiner Fragestellungen - inkl. Nachfrage!"

21.03.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Fragestellung zu meiner Situation als digitaler Nomade (Wohnsitz im Ausland, Auftraggeber in Deutschland) kontaktiert. Es ging um die steuerliche Nacherklärung mehrerer Jahre sowie die Abgrenzung der Rentenversicherungspflicht und Scheinselbstständigkeit. Herr Wegner hat mich absolut beeindruckt: 1. Strategische Weitsicht: Er hat nicht nur die Steuer im Blick, sondern liefert direkt rechtssichere Vertragsanpassungen und Begleitschreiben für das Finanzamt mit, die mich proaktiv absichern. 2. Detailtiefe: Er hat sofort erkannt, wie sich meine geplante Rückkehr nach Deutschland auf die Rechtslage auswirken. Sein Rat hat mir unnötige operative Schritte erspart und gleichzeitig mein Risiko auf Null gesenkt. Dank seiner Beratung gehe ich nun mit einem klaren Fahrplan und absoluter Rechtssicherheit in meine berufliche Zukunft. Wer als Freelancer oder Nomade rechtliche und steuerliche Klarheit sucht, ist hier an der besten Adresse. Uneingeschränkte Empfehlung!"

20.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung der Anfrage, konkrete Aussage und Fazit!"

20.03.2026
"vielen Dank für die ausführlichen Antworten"

18.03.2026
"Ich kann die Beratung durch Herrn Hannu Wegner nur mit höchster Punktzahl bewerten. Er hat detailliert und konkret meine Fragen beantwortet und mein Anliegen steuerrechtlich so aufbereitet, dass sich daraus für mich ein konkreter Handlungsbedarf ergibt. Diesen werde ich weiterhin von Herrn Wegner betreuen lassen, um meine steuerlichen Rechte geltend machen zu können. Er ist in seinen Auswertungen sehr genau und stellt verschiedene Szenarien dar und zwar auf der Grundlage, der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Ich danke Herrn Wegner, dass er mit mir den Weg bis zur abschließenden Klärung durch das Finanzamt weitergeht und vertraue weiterhin auf seine hohe Kompetenz. "

18.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und präzise beantwortet."

18.03.2026
"Ich bin begeistert. Wenn das so klappt denn haben sie mir gerade mehrere Tausend euro erspart."

17.03.2026
"Herr Wegner hat mir bei steuerlichen Fragen mehr als geholfen! Unsere Situation war etwas atypisch (Zuzug aus dem Ausland, vorherige Freelancer-Tätigkeiten, danach Festanstellung, usw.) daher kamen etliche Fragen auf. Diese wurden sehr ausführlich beantwortet, die Rückfragen soeben. Ich kann Herrn Wegner wirklich nur empfehlen!"

17.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6321 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77