Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Zinsen aus Kapitalanlagen, gleich ob Schatzbriefe, Tagesgeld, Festgeld oder Beitragsdepot, unterliegen der Besteuerung. Um den Nachweis zu erbringen, dass die Besteuerung tatsächlich stattgefunden hat, ist der Schuldner der Zinsen oder die die Zinsen auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger einen entsprechenden Nachweis auszuhändigen. Übersetzt bedeutet dies, die Bank, Bausparkasse oder Versicherung muss ihrem Kunden eine Bestätigung ausfüllen, dass sie einen Teil der Zinsen als Steuerlast bereits an das Finanzamt abgeführt hat.

Für Eigentümergemeinschaften gilt vereinfachtes Verfahren

Im standardisierten Privatkundengeschäft ist dies auch nicht weiter problematisch. Die Steuerbescheinigung wird dem Kontoinhaber ausgestellt, damit hat das Institut seiner Pflicht genüge getan. Ein wenig anders stellt sich der Sachverhalt jedoch bei Personengruppen dar. Tagesgeldkonten und Festgelder spielen bei der Rücklagenbildung

für Eigentümergemeinschaften eine besondere Rolle. Aus diesem Grund geht der Gesetzgeber in seiner Mitteilung über die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge auch explizit auf das Thema Tagesgelder für Wohneigentümergemeinschaften ein.

Hat beispielsweise ein Hausverwalter für eine Eigentümergemeinschaft ein Tagesgeld- oder Termingeldkonto angelegt, müsste die Steuerbescheinigung für jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft einzeln ausgestellt werden. Dieser Umstand wäre sogar für die deutsche Steuersystematik übertrieben.

Hausverwalter, welche ein Tagesgeldkonto für die Eigentümergemeinschaft führen, sind daher gehalten, die Guthabenzinsen entsprechend den Miteigentumsanteilen zu ermitteln und den Eigentümern zukommen zu lassen. Diese Aufstellung muss mit einer Kopie der Steuerbescheinigung des ausstellenden Kreditinstitutes unterlegt sein.

Bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist die Vorgehensweise bei einem Tagesgeldkonto für eine Eigentümergemeinschaft jedoch anders gelagert. Die Anrechnung kann nur erfolgen, wenn seitens der Verwaltung neben einer Steuerbescheinigung auch die Aufgliederung der Eigentumsanteile vorgelegt wird. Ist dieses Vorgehen nicht zielführend, liegt die ordnungsgemäße Aufgliederung der bereits abgeführten Steuern bei den Wohnsitzfinanzämtern der Wohnungseigentümer. Im Rahmen der gesonderten Feststellung muss das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt die Daten weiterleiten. Aufgabe der Wohnsitzfinanzämter ist es jetzt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsanteile eine Aufgliederung der bereits abgeführten Kapitalertragsteuer vorzunehmen. Die Originalbelege müssen dem prüfenden Finanzamt vorliegen.

Für eine Eigentümergemeinschaft eines Zehnparteien-Hauses mag auch eine komplexere Vorgehensweise noch tragbar sein, für eine Wohnanlage mit 50 oder mehr Einheiten ist diese vereinfachte Vorgehensweise notwendig.

Amtlicher Vordruck auch für Beitragsdepots von Versicherungen

Der amtliche Vordruck für die Steuerbescheinigung gilt jedoch nicht nur für Tagesgelder oder Festgelder, um nur zwei Möglichkeiten für Zinserträge zu benennen, sondern auch für Versicherungsdepots.

Neben der klassischen Variante der laufenden Beitragszahlung gibt es für Lebens- und Rentenversicherungen auch die Option eines Beitragsdepots. In diesem Fall wird ein Einmalbeitrag auf ein Konto bei der Versicherungsgesellschaft eingezahlt. Die Versicherung selbst wird nun mit mehreren Jahresbeiträgen, in der Regel fünf, gespeist.

Das Kapital auf dem Depotkonto erwirtschaftet Zinsen. Diese Zinsen wiederum unterliegen der Steuerpflicht.

Interessant war dieses Modell noch zu der Zeit, als die Erträge aus Lebensversicherungen komplett steuerfrei waren. Die so genannten 5/12er-Modelle standen bei vielen Anlegern hoch im Kurs. Die eigentlich steuerpflichtigen Erträge einer Kapitalanlage wurden in eine steuerfreie Auszahlung kanalisiert. Aufgrund des heute gültigen Halbeinkünfteverfahrens ist diese Variante für Lebensversicherungen eigentlich uninteressant geworden. Für Leibrenten gibt es noch eine gewisse Attraktivität, da durch den Zinseszinseffekt des Depotkontos

eine höhere Beitragssumme erwirtschaftet werden kann, welche später eine höhere Rentenzahlung bewirkt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verzinsung des Depots über der Rendite eines Tagesgeldes oder Termingeldes liegt. Andernfalls wäre es sinnvoller, wenn die Anleger Verträge mit jährlicher Beitragszahlung vereinbaren und die Anlage und Verwaltung der für die Beiträge gedachten Gelder selbst übernehmen.

Die Steuerbescheinigungen selbst sind bei Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften immer auf die beiden Steuerpflichtigen auszustellen. Bei einer Personengruppe, beispielsweise einer Anlegergemeinschaft, muss das amtliche Formular auf den Namen der Anlegergemeinschaft ausgestellt werden. Dabei ist es unabhängig, ob es sich um eine Steuerbescheinigung für ein Wertpapierdepot, ein Tagesgeldkonto, ein Termingeldkonto oder ein Sparbuch handelt. Die gesonderte Feststellung der einzelnen Mitglieder erfolgt dann an anderer Stelle.

(tagesgeldvergleich.com / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Meine steuerlichen Fragen wurden mir in sehr kurzer Zeit beantwortet. Ich war begeistert das die Antwort sehr ausführlich und gut beschrieben worden ist, mit einigen Beispielen und Auszügen ähnlicher Gerichtsbeschlüssen. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Danke "

18.04.2026
"Excellent and professional support. He quickly understood the legal and factual complexity of my case involving Familienkasse. His assessment was clear, detailed, and easy to understand, with practical recommendations on deadlines, objection strategy, and next steps."

17.04.2026
"Der erste Steuerfachmann, der sich bemüht, zu helfen. Dankeschön "

17.04.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, Meine Frau und ich sind überwältigt! Wir suchten seit fast einem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen und Bedenken und niemand hat uns auch nur annähernd so umfangreiche, begründete und präzise Antworten gegeben wie sie! Ihre detaillierten Angaben zeigen auch, dass Sie sich äusserst professionell mit unserer steuerlichen Situation, die sowohl Deutschland als auch Deutschland betrifft, beschäftigt haben. Wir können Sie nur auf das vollste Empfehlen und bedauern nur, dass wir nicht mehr wie 5 Sterne hergeben können!!! Mit freundlichen Grüßen Helga und W. F. "

17.04.2026
"Ich habe Herrn Wegner für die steuerliche Erfassung meines NFT-Projekts auf der Hedera-Blockchain kontaktiert und bin absolut begeistert. Besonders beeindruckt hat mich die tiefe fachliche Spezialisierung: Statt allgemeiner steuerlicher Floskeln erhielt ich eine fundierte Analyse zur Bestimmung des Leistungsorts im Drittland (§ 3a Abs. 5 UStG) unter Einbeziehung von Geo-IP-Logs und aktuellster Rechtsprechung. Die Beratung war extrem strukturiert, preislich absolut fair (Festpreis!) und gab mir die nötige Sicherheit für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Wer im Krypto-Bereich einen Profi sucht, der technische Daten rechtlich präzise einordnet und beim ELSTER-Fragebogen unterstützt, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die erstklassige Hilfe!"

17.04.2026
"Exzellente Beratung auf höchstem Niveau "

17.04.2026
"Alle Punkte wurden schnell und umfassend geklaert. Die Erlaeuterungen waren sehr gut verstaendlich !! Gerne wieder."

16.04.2026
"Sehr gut und informativ, Herr Wegner ist auf alle unsere Fragen sehr detailliert eingegangen"

16.04.2026
"Herr Wegner hat uns sehr schnell, freundlich und verständlich mit ausführlichen Antworten weitergeholfen!"

16.04.2026
"Hervorragend! Detailliert. Verständlich. Schritt für Schritt erklärt. Bezieht verschiedene Aspekte mit ein. Verweis auf Recht, Norm und deren Anwendungen der Praxis. Konkrete Analyse. Handlungsempfehlungen. 100% Weiterempfehlung! DANKE"

15.04.2026
"Super schnelle, verständliche Beratung in wirklich anspruchsvollen Fragen,mit Fakten die ich selbst nie beachtet hätte, man merkt richtig den Fachmann,der auch meine nachträglich gestellten Fragen gerne beantwortet hat. Ich bin absolut zufrieden, und kann Herrn Wegner sehr gerne weiter empfehlen. "

15.04.2026
"Herr Wegner hat all meine teilweise komplizierten Sachverhalte und Fragen extrem ausführlich, sehr verständlich und in kürzester Zeit kompetent beantworten können. Auch auf Rückfragen hat er entsprechend Bezug kommen. Ich kann seine Beratung uneingeschränkt empfehlen!"

15.04.2026
"Alle Fragen bzgl. Doppelbesteuerungsabkommen wurden sehr rasch und ausführlich beantwortet. Daraus abgeleitet wurden von Hr. Wegner schlüssige und nachvollziehbare Handlungsempfehlungen für die Steuererklärung gegeben."

14.04.2026
"Sehr ausführlich und verständlich, alle Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet und ich bin froh, Sie kontaktiert zu haben"

14.04.2026
"Schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Auskunft bei einem komplexen Fall. Ich bin mit der Stringenz der Antwort, der Ausführlichkeit der Ausführungen und der schnellen Bearbeitung sehr zufrieden. Neben den rein steuerlichen Aspekten wurden auch allgemeine Aspekte der Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung einbezogen. Sehr gerne wieder."

10.04.2026
"Wie schon bei den vorherigen Beratungen. Hannu Wegner ist absoluter Fachmann. 5 Sterne sind nich zu wenig. "

10.04.2026
"Steuerberater Hannu Wegner hat unsere Frage zu den Themen Umsatzsteuer (-befreiung) / Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Übungsleiterpauschale umfassend, verständlich und zeitnah (auch über die Feiertage!) beantwortet. Wir haben eine sehr ausführliche Einordnung und Erklärungen zu den einzelnen Punkten erhalten, aufgrund der konkreten Angaben konnten wir die Eintragungen in den Steuerformularen einfach und sicher vornehmen. Herr Wegner ist auf Steueränderungen eingegangen und hat uns konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Zukunft gegeben. Die erhaltene Beratung hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Wir sind mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. "

09.04.2026
"Alle Fragen wurden ausführlich und kompetent beantwortet ."

09.04.2026
"Herr Wegner hat mich sehr gut, umfassend und fundiert beraten. Seine Antworten kamen stets rasch und zeitnah, so dass eine schnelle Lösung für mein Anliegen gefunden werden konnte. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen und würde bei weiteren steuerlichen Fragen immer wieder auf ihn zurück kommen. Herzlichen Dank!"

09.04.2026
"Ich habe eine so detaillierte Erklärung meiner Situation erhalten, dass ich keine weiteren Fragen mehr stellen kann."

09.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6368 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77