Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2013 (X R 31/12) die Maßstäbe präzisiert, die für den steuermindernden Abzug von Betriebsausgaben für die Vergütung von Arbeitsleistungen naher Angehöriger gelten.

Der Kläger betrieb als Einzelunternehmer eine in den Streitjahren stetig wachsende Werbeagentur. Er schloss zunächst mit seinem in Frührente befindlichen Vater, später auch mit seiner Mutter einen Arbeitsvertrag ab. Die Eltern sollten für den Kläger Bürohilfstätigkeiten im Umfang von 10 bzw. 20 Wochenstunden erbringen. Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, es seien keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden geführt worden. Das Finanzgericht bestätigte diese Auffassung und führte aus, die Arbeitsverträge seien nicht entsprechend der Vereinbarung durchgeführt worden, weil beide Elternteile tatsächlich mehr als die vertraglich festgelegten 10 bzw. 20 Wochenstunden gearbeitet hätten. Darauf hätten sich fremde Arbeitnehmer nicht eingelassen.

 „Unbezahlte Mehrarbeit“

Dem ist der BFH nicht gefolgt. Ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist, wird anhand eines Fremdvergleichs beurteilt. Dabei hängt die Intensität der Prüfung auch vom Anlass des Vertragsschlusses ab. Hätte der Steuerpflichtige im Falle der Nichtbeschäftigung seines Angehörigen einen fremden Dritten einstellen müssen, ist der Fremdvergleich weniger strikt durchzuführen. Vor allem aber ist der Umstand, dass beide Elternteile „unbezahlte Mehrarbeit“ geleistet haben sollen, für die steuerrechtliche Beurteilung nicht von wesentlicher Bedeutung. Entscheidend für den Betriebsausgabenabzug ist, dass der Angehörige für die an ihn gezahlte Vergütung die vereinbarte Gegenleistung (Arbeitsleistung) tatsächlich erbringt. Dies ist auch dann der Fall, wenn er seine arbeitsvertraglichen Pflichten durch Leistung von Mehrarbeit übererfüllt. Ob Arbeitszeitnachweise geführt worden sind, betrifft hier nicht die Frage der Fremdüblichkeit des Arbeitsverhältnisses, sondern hat allein Bedeutung für den - dem Steuerpflichtigen obliegenden - Nachweis, dass der Angehörige die vereinbarten Arbeitsleistungen tatsächlich erbracht hat.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr informationsdichte und hilfreiche Beratung. Alle unsere Fragen konnten klar und verständlich geklärt werden. Vielen Dank!"

11.05.2026
"Herr Christiansen hat sehr zeitnah und ausfürlich geantwortet, vielen Dank!"

11.05.2026
"Sehr umfangreiche und auch kurzfristige Antwort. Natürlich ist eine gewisse Mitwirkung und Bereitstellung relevanter Dokumente erforderlich, um eine fundierte Antwort erhalten zu können. Nun hoffe ich, diese Antwort in der Praxis optimal verwerten zu können."

11.05.2026
"super ausführlich und verständlich beantwortet und erklärt, danke dafür"

11.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell reagiert und meine steuerlichen Fragen präzise, verständlich und mit hoher fachlicher Tiefe beantwortet. Die Erläuterungen waren klar strukturiert und direkt auf meine Situation zugeschnitten. Ich hatte jederzeit das Gefühl, kompetent und effizient beraten zu werden. Eine sehr professionelle Erfahrung, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann."

09.05.2026
"Ich habe meinen Steuerbescheid 2025 von Herrn Hannu Wegner prüfen lassen und bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. In kürzester Zeit habe ich alle Antworten erhalten - strukturiert aufgeschlüsselt und verständlich formuliert. Über meine Anfrage hinaus hat mich Herr Wegner mit Antworten versorgt - auch zu Fragen, die ich gar nicht gestellt hatte, die sich auf die nächsten Jahre beziehen verbunden mit wichtigen Hinweisen und Tipps. Das fand ich unglaublich umsichtig. Ich kann Herrn Wegner rsp. yourxpert absolut empfehlen und danke Herrn Wegner sehr für seine hervorragende und turboschnelle Arbeit. Der Preis für diesen tollen Service ist absolut human - und war mir jeden Cent wert. DANKE !!!!!"

06.05.2026
"Hervorragende, schnelle und ausführliche Bearbeitung des Anliegens."

06.05.2026
"Perfekt. Pfändungsschutz geht leider nicht, bin bei keiner Bank, sondern bei Wise und bei Revolut. Bei beiden kann kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Ansonsten herzlichen Dank für Ihre perfekte Lösung. W. H. W.."

05.05.2026
"Herr Wegner ist das Beste, was mir je bei einer Beratung passiert ist. Wirklich sehr gute, einfache, verständlichen und schnelle Antworten. Auch die Nachfragen/Rückfragen werden schnell beantwortet. Beste Empfehlung überhaupt ! Vielen Dank. "

04.05.2026
"Sehr rasche, kompetente Beratung und gute Aufbereitung der Fragestellungen. Wir können Herr Wegner vorbehaltlos weiterempfehlen. "

04.05.2026
"Vielen Dank an Hannu Wegner für seine zielgenaue, umfassende, detailierte, individuelle und verständliche Expertise. Jeweils innerhalb weniger Stunden erfasste er zielgerichtet unser nicht einfaches Steuerproblem aus dem Ausland, bei dem viele Informationen und Hintergründe unklar gewesen sind. Er kreiste vielschichtig das Problem ein, gab die wegweisenden Perspektiven und lieferte eine genaue Strategie, sich der Probleme zu stellen. Zweifach konkretisierte er - nach meinen neuen Informationen - aufwändig die Strategie; inklusive genauer Formulierungshilfen bei Anträgen. Hier arbeitet und begleitet ein Top-Fachmann individuell und unbedingt lösungsorientiert und gibt keine Allgemein-Positionen. Die Schnelligkeit der Antworten, trotz ihrer Tiefe und großem Umfang war atemberaubend. Kurz: Wow-Faktor! "

03.05.2026
"Super ausführliche Bewertung und fachlich sehr fundiert, eine klare Empfehlung."

02.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Bearbeitung, sogar an einem Feiertag! Herr Wegner hat mein Anliegen sofort verstanden und professionell umgesetzt. Absolute Weiterempfehlung!"

01.05.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen zu Optionen und Stillhalterprämien äußerst kompetent und mit beeindruckender Detailtiefe beantwortet. Die Erklärungen waren klar, strukturiert und sehr hilfreich. Ich bin wirklich positiv überrascht und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.05.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung von Herrn Wegner. Die Antworten waren äußerst ausführlich, fachlich präzise und auf meine individuelle Situation zugeschnitten. Herr Wegner hat auch auf Punkte hingewiesen, die ich selbst nicht auf dem Schirm hatte. Klare Empfehlung."

30.04.2026
"Sehr kompetente und zügige Beratung, auch bei einer anspruchsvollen internationalen Steuersituation (UK/US/DE). Die Ausführungen waren detailliert, verständlich und vor allem praxisnah mit klaren nächsten Schritten."

29.04.2026
"vollumfängliche, sehr ausführliche Antwort. Top!"

29.04.2026
"Ganz herzlichen Dank für die außerordentlich ausführliche, fachkundige und klar verständliche Antwort! Dies hat mir sehr geholfen, die Implikationen des AStG in meinem konkreten Fall zu ermitteln und die steuerrechtliche Komplexität in dem Kontext aufzulösen und zu verstehen. Nach dieser Erfahrung werde ich mich bei vergleichbaren Fragen definitiv wieder an Herrn Wegner wenden."

29.04.2026
"Vielen Dank für die schnelle und detaillierte Beratung!"

28.04.2026
"Wie immer, schnelle, kompetente und ausführliche Ausarbeitung. "

28.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6404 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77