Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2013 (X R 31/12) die Maßstäbe präzisiert, die für den steuermindernden Abzug von Betriebsausgaben für die Vergütung von Arbeitsleistungen naher Angehöriger gelten.

Der Kläger betrieb als Einzelunternehmer eine in den Streitjahren stetig wachsende Werbeagentur. Er schloss zunächst mit seinem in Frührente befindlichen Vater, später auch mit seiner Mutter einen Arbeitsvertrag ab. Die Eltern sollten für den Kläger Bürohilfstätigkeiten im Umfang von 10 bzw. 20 Wochenstunden erbringen. Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, es seien keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden geführt worden. Das Finanzgericht bestätigte diese Auffassung und führte aus, die Arbeitsverträge seien nicht entsprechend der Vereinbarung durchgeführt worden, weil beide Elternteile tatsächlich mehr als die vertraglich festgelegten 10 bzw. 20 Wochenstunden gearbeitet hätten. Darauf hätten sich fremde Arbeitnehmer nicht eingelassen.

 „Unbezahlte Mehrarbeit“

Dem ist der BFH nicht gefolgt. Ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist, wird anhand eines Fremdvergleichs beurteilt. Dabei hängt die Intensität der Prüfung auch vom Anlass des Vertragsschlusses ab. Hätte der Steuerpflichtige im Falle der Nichtbeschäftigung seines Angehörigen einen fremden Dritten einstellen müssen, ist der Fremdvergleich weniger strikt durchzuführen. Vor allem aber ist der Umstand, dass beide Elternteile „unbezahlte Mehrarbeit“ geleistet haben sollen, für die steuerrechtliche Beurteilung nicht von wesentlicher Bedeutung. Entscheidend für den Betriebsausgabenabzug ist, dass der Angehörige für die an ihn gezahlte Vergütung die vereinbarte Gegenleistung (Arbeitsleistung) tatsächlich erbringt. Dies ist auch dann der Fall, wenn er seine arbeitsvertraglichen Pflichten durch Leistung von Mehrarbeit übererfüllt. Ob Arbeitszeitnachweise geführt worden sind, betrifft hier nicht die Frage der Fremdüblichkeit des Arbeitsverhältnisses, sondern hat allein Bedeutung für den - dem Steuerpflichtigen obliegenden - Nachweis, dass der Angehörige die vereinbarten Arbeitsleistungen tatsächlich erbracht hat.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat erneut einen komplexen Arbeitsauftrag in kürzester Zeit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Sicherlich werde ich auch weiterhin bei steuerlichen Fragestellungen auf die Unterstützung von Herrn Wegner hoffen. "

24.06.2026
"Sehr detaillierte, tiefgehende Bewertung meiner Fragen. Ich bin mehr als zufrieden, würde ihn jederzeit weiterempfehlen und auch selbst erneut konsultieren."

24.06.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Einschätzung meines Problems, hilft mir sehr weiter."

24.06.2026
"Sehr schnelle, detaillierte und vor allem klare Antwort. Sehr hilfreich!"

24.06.2026
"Sehr umfangreiche und fachkundige Auskunft. Es wurden alle Fragen beantwortet und die Erwartungen übertroffen."

23.06.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ 5/5 Sterne Herr Hannu Wegner hat mich in einer komplexen steuerlichen Fragestellung rund um den Erwerb einer Immobilie, die Nutzung durch Familienangehörige sowie grenzüberschreitende steuerliche Aspekte zwischen Deutschland und den USA beraten. Besonders beeindruckt hat mich die außergewöhnliche fachliche Tiefe seiner Analyse. Herr Wegner hat nicht nur einzelne Fragen beantwortet, sondern den gesamten Sachverhalt umfassend betrachtet und dabei verschiedene steuerliche, rechtliche und praktische Lösungswege aufgezeigt. Seine Stellungnahmen waren klar strukturiert, verständlich formuliert und gleichzeitig fachlich fundiert. Besonders wertvoll fand ich, dass er nicht nur Risiken aufgezeigt hat, sondern stets konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet hat. Dadurch konnte ich die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten sehr gut nachvollziehen. Hervorheben möchte ich außerdem seine Fähigkeit, komplexe steuerrechtliche Zusammenhänge verständlich zu erklären und dabei die langfristigen Auswirkungen verschiedener Entscheidungen im Blick zu behalten. Seine Empfehlungen waren praxisnah, nachvollziehbar und auf meine persönliche Situation zugeschnitten. Gerade bei anspruchsvollen Themen wie Schenkungsteuer, Immobilienbesitz innerhalb der Familie, Wohnsitzfragen und internationalen Steueraspekten habe ich mich jederzeit hervorragend beraten gefühlt. Ich würde Herrn Wegner aufgrund seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner sorgfältigen Arbeitsweise und seiner lösungsorientierten Beratung jederzeit wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung."

23.06.2026
"tolle und sehr ausführliche Beratung "

22.06.2026
"Eine ganz hervorragende Beratung. Durchgehend außergewöhnlich gut strukturiert, inhaltlich auf den Punkt und gleichermaßen trotz Umfang und Detailreichtum sehr verständlich. Zudem wurde auf meine Rückfragen/Ergänzungen ausnahmslos sehr schnell, dezidiert und ausführlich eingegangen und außerdem weitergehende, ursprünglich gar nicht angefragte, aber relevante Sachverhalte proaktiv mitbeantwortet. Desweiteren wurden benötigte Schriftstücke inhaltlich verwendungsfertig vorbereitet. Kurzum: das war eine Beratungsleistung, wie man sie sich nur wünschen kann und wie ich sie in dieser Qualität lange oder vielleicht sogar noch gar nicht erhalten habe. Vielen Dank!!"

22.06.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage rund um die steuerliche Behandlung von Amazon-Vine-Einkünften außergewöhnlich gründlich beantwortet. Statt einer pauschalen Auskunft hat er meine eingereichten Unterlagen vollständig ausgewertet, die einschlägigen Paragrafen am Normtext geprüft und beide Kernfragen klar und nachvollziehbar beantwortet. Besonders geschätzt habe ich, dass er nicht nur die für mich günstige Einordnung erläutert, sondern auch ehrlich auf die Schwachstellen und möglichen Streitpunkte hingewiesen hat – das schafft Vertrauen. Dazu kamen praktische Hinweise zur konkreten Umsetzung in ELSTER, die mir die eigenständige Erledigung deutlich erleichtern. Schnelle Bearbeitung, klare Struktur, fundierte Begründung. Uneingeschränkte Empfehlung."

21.06.2026
"Vielen, vielen Dank für die schnelle, übersichtliche, klare und kompetente Beratung lieber Herr Wegner...ich würde- wenn nötig ende 2027 noch mal auf Sie zukommen und wünsche Ihnen ein wunderbares WE"

21.06.2026
"schnell und kompeent"

20.06.2026
"Herr Wegner ist fachkompetent und professionell. Er versteht die Zusammenhänge sehr genau welche in der Beratung wesentlich sind. Die Beratung (Text) ist ausführlich, sachlich und gut verständlich. Wir hatten mehrere Iterationen ohne Aufpreis. Ich plane Herrn Wegner weiterhin zu konsultieren. "

19.06.2026
"Vielen Dank für das erneute Gespräch zur Klärung weniger Rückfragen!"

18.06.2026
"Sehr umfassende und verständliche Beratung. Große Fachkenntnis sowie schnelle Bearbeitung. Danke schön. "

17.06.2026
"Sehr angenehmes Chatgespräch. All meine Fragen wurden schnell und zügig beantwortet und für Laien gut-verständlich erklärt. Am Ende erfolgte nochmal eine Zusammenfassung aller besprochenen Punkte! Gerne wieder!"

17.06.2026
"Exzellente und schnelle Beratung mit klaren Handlungsempfehlungen. Auch bei mehreren Rückfragen schnelle und klare Auskunft. "

12.06.2026
"Ausführliche und verständliche Beratung zu steuerlichen Fragestellung rund um das Thema Erbe"

12.06.2026
"Mit der Beratung vom Herrn Wegner bin ich sehr zufrieden. Ich kann ihn nur weiter empfehlen..."

12.06.2026
"Super Beratung zu einem komplexen Steuerthema. Sehr schnelle Antworten, sehr detaillierte Einschätzung und alles sehr verständlich erklärt. Ganz klare Empfehlung!"

12.06.2026
"Sehr kompetente und verständliche Beratung. Herr Wegner hat unseren Sachverhalt schnell erfasst, ausführlich und gut nachvollziehbar erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Auch Rückfragen wurden klar und hilfreich beantwortet. Insgesamt lief alles sehr unkompliziert und professionell. Klare Empfehlung."

12.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6481 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77