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Einkommensteuer

Trotz Abgeltungsteuer bereiten Kapitalerträge weiterhin viel Arbeit bei der Einkommenssteuererklärung. Ein wichtiges Dokument zur Vervollständigung derselben ist die Jahressteuerbescheinigung. Versenden die Geldinstitute die benötigte Unterlage nicht automatisch, müssen die Betroffenen dies beantragen.

Die meisten Banken schicken ihren Kunden die Jahressteuerbescheinigung automatisch zu. Ansonsten können Kunden die Zusendung formlos beantragen. Der Versand beginnt

voraussichtlich ab der sechsten Kalenderwoche 2011.

Die Gründe, warum sich Bürger auch in diesem Jahr wieder mit der Anlage KAP und der Jahressteuerbescheinigung befassen müssen, sind vielfältig. Zwar sieht die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer vor, dass mit der pauschalen 25-prozentigen Abgabe - zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer - die Steuerschuld auf Kapitalerträge komplett abgegolten ist. Doch statt einer Verringerung der Steuerbürokratie durch die Neuregelung, werden die Fälle, in denen sich Steuerzahler mit ihren Kapitalerträgen auseinandersetzen müssen, zum Massenphänomen. Wer in der anstehenden Steuererklärung

kein Geld verschenken will, muss sich mit der aufwendigen Prüfung der Jahressteuerbescheinigungen für 2010 befassen.

Tätig werden müssen zum Beispiel Anleger, deren persönlicher Abgabensatz niedriger ist als die pauschale 25-prozentige Abgeltungsteuer. Wird in diesen Fällen eine Anlage KAP abgegeben und eine Günstigerprüfung beantragt, erhält der Anleger die Differenz zurück. Lohnenswert ist dieses Modell für alle, deren zu versteuerndes Einkommen unter 15.000 Euro pro Jahr liegt. Bei Verheirateten ist ein solcher Antrag bis rund 30.000 Euro Einkommen lukrativ.

Auch wenn Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne nach einer Vermögensübertragung durch die Eltern auf das Konto der Kinder fließen, ist die Auseinandersetzung mit der Anlage KAP und der Jahressteuerbescheinigung angebracht. Denn der individuelle Steuersatz ist hier in der Regel geringer als 25 Prozent. Möglicherweise fordern sogar die Finanzämter die Bürger ausdrücklich auf, in Sachen Kapitalerträge aktiv zu werden. Dies kann etwa der

Fall sein, wenn in der Steuererklärung hohe Krankheits- oder Scheidungskosten aufgelistet wurden. Diese werden als außergewöhnliche Belastung eingestuft, bei der ein gewisser Teil

selbst getragen werden muss. Um diese zumutbare Belastung zu berechnen, müssen die Sachbearbeiter im Amt die tatsächliche Höhe der Kapitalerträge kennen.

Quelle: PSD Bank Köln eG

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