Anpassung der Kilometerpauschalen für Dienstfahrten möglich
Ein interessantes Urteil ist vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig
(Az. 2BvR 1008/11). Für Dienstfahrten mit dem privaten Auto können Arbeitnehmer 0,30 je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Besser haben es da Angestellte im Öffentlichen Dienst. Für diese ist eine steuerfreie Erstattung von bis zu 0,35 je Kilometer möglich. Gegen diese Ungleichbehandlung richtet sich das Verfahren.
Die Differenz zwischen erhaltener steuerfreier Erstattung und den eingeklagten 0,35 je gefahrenen Kilometer wäre bei einem positiven Ausgang des Verfahrens steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
Deshalb sollte bei den betroffenen Steuererklärungen Einspruch unter Angabe des Aktenzeichens eingelegt werden. Das Gleiche gilt für Selbstständige die mit Ihren privaten PKW Geschäftsfahrten unternehmen. Auch diese könnten solche Fahrten mit 0,35 je Kilometer in der Gewinnermittlung ansetzen.
(StB Reinhard Schinkel / Redaktion)
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