Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer Unternehmer

Obwohl Arbeitslohn grundsätzlich lohnsteuerpflichtig ist, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitnehmern steuer- und sozialabgabenfreie Zuwendungen zukommen zu lassen. Auch Geringverdiener können auf diesem Wege profitieren und so eine mitunter deutliche Erhöhung der 450-Euro-Grenze erreichen. Da von Gehaltserhöhungen häufig wegen anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nur noch die Hälfte oder gar weniger übrig bleibt, können steuerfreie Zuwendungen wie Prämien, Gutscheine, Zuschüsse oder pauschal versteuerte Sachzuwendungen eine echte Alternative sein. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist allerdings, dass die Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden. Dieses Kriterium gilt nach wie vor. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs ( Az. VI R 54/11) schränkt nun weiter ein, indem es feststellt, dass nur solche Zuwendungen steuerbegünstigt sein sollen, die als freiwillige Arbeitgeberleistungen gewährt werden. Damit ist eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis eingetreten, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer unangenehme Konsequenzen in Form von Steuernachzahlungen haben kann.

Kriterien "zusätzlich" und "freiwillig"

Mit der obigen Entscheidung rückt der BFH u.a. die Frage nach der Freiwilligkeit in den Fokus bei der steuerlichen Anerkennung der zusätzlichen Leistungen. Demnach geht es hier darum, dass nur freiwillige Arbeitgeberleistungen arbeitsrechtlich i.S.d. Einkommensteuergesetzes nicht geschuldet sind und nur diese steuerlich begünstigt werden können. Aber was heißt in diesem Zusammenhang freiwillig? Es heißt u.a., dass kein vertraglicher Anspruch bestehen darf. Der liegt aber z.B. dann vor, wenn die freiwillig gezahlten Zuschüsse (z.B. für Kindergarten oder Fahrtkosten) - gut gemeint - in Arbeitsverträgen verankert werden. Denn dann kann die vertragliche Vereinbarung über die Zusatzzahlung unter Umständen als Indiz für den geschuldeten Anspruch auf eben diese Leistung gewertet werden und somit die Freiwilligkeit in Frage stellen. Aber auch ohne Passus im Vertrag ist dies durch die sog. "betriebliche Übung" möglich. Die mehrfache oder regelmäßige Gewährung von "freiwilligen" Zusatzleistungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg kann einen Arbeitnehmeranspruch begründen. Dann ist es mit der Freiwilligkeit und den damit einhergehenden steuerlichen Vorteilen vorbei. Aus den Leistungen, die insbesondere der Mitarbeitermotivation dienen sollen und von denen beide Seiten profitieren, kann ein Bumerang werden, der zum Verlust der Steuerbefreiung bzw. -pauschalierung  führen könnte.

Hintergrund des BFH-Urteils

Im fraglichen Urteil des BFH ging es - vereinfacht dargestellt - um bestehende Arbeitsverträge, die dahingehend geändert wurden, dass künftig Teilbeträge des Gehalts steuerfrei oder als nur pauschal zu besteuernde Sachbezüge und Leistungen gewährt wurden. Dazu wurde der bisherige Bruttoarbeitslohn gesenkt und die Differenz ausgeglichen durch unterschiedliche steuerbegünstigte Zusatzleistungen, die die Arbeitnehmer aus einer Liste auswählen konnten. Zur Wahl standen dabei die Überlassung einer Tankkarte im Wert von 44 Euro pro Monat, eine Internetpauschale von 50 Euro pro Monat, Krankheitskostenzuschüsse von maximal 600 Euro pro Jahr, Kindergartenzuschüsse von 100 Euro bzw. 102 Euro pro Monat, Zuschüsse für Telekommunikation bis 20 Euro pro Monat sowie eine betriebliche Altersvorsorge in der Höhe von 25 Euro pro Monat. Ohne hier auf die zahlreichen Details der Urteilsfindung eingehen zu müssen, kann festgehalten werden, dass außer der Tankkarte, die als steuerfreier Sachbezug anerkannt wurde, alle anderen Leistungen ordnungsgemäß zu versteuern waren, da sie nicht den Kriterien "zusätzlicher Leistungen" entsprachen. Außerdem muss es sich um eine freiwillige Arbeitgeberleistung handeln, was hier ebenfalls verneint wurde, da bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen (also etwa des Kindergartenzuschusses wegen Schulfähigkeit des Kindes) der Arbeitgeber eine entsprechende Gehaltszahlung zu erbringen hatte.

Beispiele für steuerbegünstigte Leistungen

Das Spektrum steuerbegünstigter Arbeitgeberleistungen ist umfangreich. Es umfasst beispielsweise Arbeitskleidung, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, aber nicht privat genutzt werden darf, auch Belegschaftsrabatte sind unter bestimmten Umständen steuerbegünstigt. Die Kostenübernahme für Weiterbildung oder Studium kann dann anerkennungsfähig sein, wenn sie überwiegend im betrieblichen Interesse erfolgt. Auch Waren- und Benzingutscheine können unter bestimmten Voraussetzungen zu den steuerbegünstigten Zusatzleistungen gehören, ebenso wie Fahrtkostenzuschüsse oder die Förderung von Gesundheitsvorsorge und Suchtprophylaxe. Außerdem gibt es steuerfreie Beihilfen im Krankheits- und Unglücksfall oder Zuwendungen für Geburtstags- und Jubiläumsfeiern, eine Dienstwohnung oder Darlehen und vieles mehr. Insofern beinhaltet die Gewährung solcher Zusatzleistungen reichlich Sparpotenzial für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - vorausgesetzt, die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.

Fazit

Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zuwendung freiwilliger Arbeitgeberleistungen sollten mit einem Steuerexperten geprüft werden, um ein Optimum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicherzustellen.

(Steuerberaterkammer Stuttgart / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner ist sehr detailliert auf verschiedene komplexe Sachverhalte eingegangen. Dabei hat er stets die rechtliche Grundlage zitiert, was sehr hilfreich ist für das eigene Verständnis. Es wurde genau auf meinen individuellen Fall eingegangen und die zu berücksichtigenden Tatbestände transparent und sauber gegliedert. Außerdem erfolgte die Beratung in sehr kurzer Zeit und Herr Wegner war für Rückfragen sehr schnell erreichbar. Große Empfehlung!"

01.03.2026
"Super schnell und präzise, umfangreiches Verständnis für die Situation."

01.03.2026
"Unglaublich zeitnahe, ausführliche und professionelle Beratung die im Umfang sogar über die ursprüngliche Anfrage hinaus wichtige Informationen und Ratschläge enthielt. Die beste und unkomplizierteste Dienstleistungserfahrung die ich seit langer Zeit gemacht habe."

01.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und verständlich beantwortet. Vielen Dank!"

27.02.2026
"Herr Wegner kann ich uneingeschränkt empfehlen, es wurden mir ALLE! relevanten Aspekte ausführlich beschrieben und erklärt, so dass keine Fragen offen blieben. Auch eine kurze Nachfrage wurde noch detailliert beantwortet. Also - ausgezeichnet und sehr schnelle Rückmeldung "

27.02.2026
"I received excellent advice from Mr. Wegner. The guidance was detailed, concise, and very clear. He was extremely supportive in clarifying all my questions and made the entire process easy to understand. I definitely recommend him to anyone seeking professional and reliable tax advice."

26.02.2026
"Ich kann die positiven Bewertungen auf dieser Seite nur bestätigen. Herr Wegner hat auch mir mit seiner umfassenden, individuellen Analyse zum Thema Direktversicherung sehr geholfen und mir Sicherheit für das weitere Vorgehen gegeben. Seine Beratung ist kompetent, seriös und zielführend, die Kommunikation immer freundlich. Sehr empfehlenswert."

26.02.2026
"Mein geschilderter Sachverhalt wurde vollständig erfasst, alle erdenklichen Optionen wurden verständlich und ausführlich erklärt. Etwaige Alternativen wurden ebenfalls erläutert. Die Bearbeitung erfolgte sehr zügig. Alles bestens."

26.02.2026
"Unfassbar ausführliche Antwort und dann sogar noch auf die kostenlose Nachfrage eine Antwort, die umfangreicher als die Erstantwort war. Nächstes Mal frage ich direkt Herrn Wegner. "

26.02.2026
"Sehr ausführliche und schnelle Rückmeldung!"

25.02.2026
"Umgangreiche und verständliche Beantwortung. Dazu klare Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Sehr Kompetent. Empfehlenswert."

25.02.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für Ihre sehr ausführliche und kompetente Beratung zu unserem Steuerthema Auswanderung nach Griechenland. Unsere Erwartungen wurden übertroffen. Wir werden gerne wieder bei Bedarf auf Sie zukommen und sie gerne weiterempfehlen!"

25.02.2026
"Ich habe eine ausführliche und ausgesprochen hilfreiche sowie fachlich exzellente Beratung erhalten, die konkret auf meine Problematik angepasst war. Die umfangreiche Antwort konnte jegliche Unklarheiten beseitigen. Sollte ich in Zukunft nochmal in einer ähnlichen Situation einen Rat benötigen, werde ich die Beratung gerne erneut in Anspruch nehmen und kann sie wärmstens empfehlen."

25.02.2026
"Verständliche Beratung"

24.02.2026
"Herr Wegner hat sich sehr schnell meiner Situation angenommen. Er hat einen detaillierten Bericht erstellt, um meine Zweifel zu klären, und dabei realistische Lösungen vorgeschlagen sowie alles mit den entsprechenden Referenzen begründet. Ich bin mit seiner Arbeit äußerst zufrieden."

23.02.2026
"Eine sehr gute Beratung, wenn es 10 Sterne geben würde dann eine glatte 10 ! Herr Wegner hat mir sehr geholfen und immer schnell und äußerst kompetent geantwortet ! Vielen Dank nochmals!! VG RN "

23.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage zum Zusammenspiel von Firmwagen vs. Car Allowance und Elterngeld mit einer großartigen Detailtiefe und sehr verständlich und schnell beantwortet und sogar darüber hinaus noch weitere direkt damit zusammenhängende Bereiche aufgeriffen und konkrete Handlungshinweise und das erforderliche Vorgehen beantwortet. Ich fühle mich dadurch bedeutend wohler mit den weiteren Schritten und das investierte Honrar macht sich innerhalb kürzester Zeit bezahlt! Vielen Dank erneut an dieser Stelle!"

22.02.2026
"Herr Wegner hat mich im Zuge einer Schenkungs- & Erbangelegenheit sehr detailliert beraten und unterschiedliche Optionen erarbeitet. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die Herr Wegner äußert verständlich erläutert hat."

22.02.2026
"Schnelle und ausgezeichnete, detaillierte Beratung inkl. Handlungsanweisungen für die Lohnsteuerbescheinigung. Vermutlich besser als jeder Steuerberater! Sehr empfehlenswert!!"

22.02.2026
"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6267 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77