Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer Arbeitnehmer

Ein Pilot verfügte in den Streitjahren 2007 bis 2010 über einen Wohnsitz im Inland. Er erzielte als Pilot bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in Irland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, seine Arbeitgeberin führte die einbehaltenen Steuern an die irischen Finanzbehörden ab. Die Steuern wurden dem Kläger auf seinen Antrag hin in voller Höhe erstattet. Das Finanzamt unterwarf den Bruttoarbeitslohn der deutschen Besteuerung. Entgegen der Auffassung des Klägers seien die Einkünfte wegen § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 EStG i. d. F. des JStG 2007 (EStG 2002/2007) nicht gem. dem DBA Irland von der Bemessungsgrundlage für die Steuer in Deutschland auszunehmen.

BFH wird das letzte Wort haben

Das FG Schleswig-Holstein hat der dagegen erhobenen Klage stattgegeben (Urteil 3 K 18/13 vom 01.07.2013). Zwar sei der Kläger mit seinem Welteinkommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil er in den Streitjahren hier seinen Wohnsitz gehabt habe. Auf der Grundlage des DBA Irland sei der von der Fluggesellschaft bezogene Arbeitslohn jedoch von der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer auszunehmen, weil es sich dabei um Einkünfte aus Quellen innerhalb Irlands gehandelt habe. Das gelte, obwohl der Tatbestand des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007 grundsätzlich erfüllt sei, demzufolge eine Freistellung der Einkünfte ungeachtet des DBA nicht erfolge, wenn die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig seien, weil sie von einer Person bezogen wurden, die in diesem Staat nicht aufgrund ihres Wohnsitzes oder eines ähnlichen Merkmals unbeschränkt steuerpflichtig sei. Denn die Vorschrift werde vorliegend durch den insoweit vorrangigen § 50d Abs. 8 EStG 2002 i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15.12.2003 (BGBl 2003, 2645) verdrängt. Zur näheren Begründung hat der 3. Senat auf das BFH-Urteil vom 11.01.2012 I R 27/11, Bezug genommen. Der dort gegebene Sachverhalt sei dem hier vorliegenden vergleichbar.

Der BFH hat die Revision gegen das Urteil zugelassen, das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen I R 86/13 anhängig.

(FG Schleswig-Holstein / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner ist sehr detailliert auf verschiedene komplexe Sachverhalte eingegangen. Dabei hat er stets die rechtliche Grundlage zitiert, was sehr hilfreich ist für das eigene Verständnis. Es wurde genau auf meinen individuellen Fall eingegangen und die zu berücksichtigenden Tatbestände transparent und sauber gegliedert. Außerdem erfolgte die Beratung in sehr kurzer Zeit und Herr Wegner war für Rückfragen sehr schnell erreichbar. Große Empfehlung!"

01.03.2026
"Super schnell und präzise, umfangreiches Verständnis für die Situation."

01.03.2026
"Unglaublich zeitnahe, ausführliche und professionelle Beratung die im Umfang sogar über die ursprüngliche Anfrage hinaus wichtige Informationen und Ratschläge enthielt. Die beste und unkomplizierteste Dienstleistungserfahrung die ich seit langer Zeit gemacht habe."

01.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und verständlich beantwortet. Vielen Dank!"

27.02.2026
"Herr Wegner kann ich uneingeschränkt empfehlen, es wurden mir ALLE! relevanten Aspekte ausführlich beschrieben und erklärt, so dass keine Fragen offen blieben. Auch eine kurze Nachfrage wurde noch detailliert beantwortet. Also - ausgezeichnet und sehr schnelle Rückmeldung "

27.02.2026
"I received excellent advice from Mr. Wegner. The guidance was detailed, concise, and very clear. He was extremely supportive in clarifying all my questions and made the entire process easy to understand. I definitely recommend him to anyone seeking professional and reliable tax advice."

26.02.2026
"Ich kann die positiven Bewertungen auf dieser Seite nur bestätigen. Herr Wegner hat auch mir mit seiner umfassenden, individuellen Analyse zum Thema Direktversicherung sehr geholfen und mir Sicherheit für das weitere Vorgehen gegeben. Seine Beratung ist kompetent, seriös und zielführend, die Kommunikation immer freundlich. Sehr empfehlenswert."

26.02.2026
"Mein geschilderter Sachverhalt wurde vollständig erfasst, alle erdenklichen Optionen wurden verständlich und ausführlich erklärt. Etwaige Alternativen wurden ebenfalls erläutert. Die Bearbeitung erfolgte sehr zügig. Alles bestens."

26.02.2026
"Unfassbar ausführliche Antwort und dann sogar noch auf die kostenlose Nachfrage eine Antwort, die umfangreicher als die Erstantwort war. Nächstes Mal frage ich direkt Herrn Wegner. "

26.02.2026
"Sehr ausführliche und schnelle Rückmeldung!"

25.02.2026
"Umgangreiche und verständliche Beantwortung. Dazu klare Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Sehr Kompetent. Empfehlenswert."

25.02.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für Ihre sehr ausführliche und kompetente Beratung zu unserem Steuerthema Auswanderung nach Griechenland. Unsere Erwartungen wurden übertroffen. Wir werden gerne wieder bei Bedarf auf Sie zukommen und sie gerne weiterempfehlen!"

25.02.2026
"Ich habe eine ausführliche und ausgesprochen hilfreiche sowie fachlich exzellente Beratung erhalten, die konkret auf meine Problematik angepasst war. Die umfangreiche Antwort konnte jegliche Unklarheiten beseitigen. Sollte ich in Zukunft nochmal in einer ähnlichen Situation einen Rat benötigen, werde ich die Beratung gerne erneut in Anspruch nehmen und kann sie wärmstens empfehlen."

25.02.2026
"Verständliche Beratung"

24.02.2026
"Herr Wegner hat sich sehr schnell meiner Situation angenommen. Er hat einen detaillierten Bericht erstellt, um meine Zweifel zu klären, und dabei realistische Lösungen vorgeschlagen sowie alles mit den entsprechenden Referenzen begründet. Ich bin mit seiner Arbeit äußerst zufrieden."

23.02.2026
"Eine sehr gute Beratung, wenn es 10 Sterne geben würde dann eine glatte 10 ! Herr Wegner hat mir sehr geholfen und immer schnell und äußerst kompetent geantwortet ! Vielen Dank nochmals!! VG RN "

23.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage zum Zusammenspiel von Firmwagen vs. Car Allowance und Elterngeld mit einer großartigen Detailtiefe und sehr verständlich und schnell beantwortet und sogar darüber hinaus noch weitere direkt damit zusammenhängende Bereiche aufgeriffen und konkrete Handlungshinweise und das erforderliche Vorgehen beantwortet. Ich fühle mich dadurch bedeutend wohler mit den weiteren Schritten und das investierte Honrar macht sich innerhalb kürzester Zeit bezahlt! Vielen Dank erneut an dieser Stelle!"

22.02.2026
"Herr Wegner hat mich im Zuge einer Schenkungs- & Erbangelegenheit sehr detailliert beraten und unterschiedliche Optionen erarbeitet. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die Herr Wegner äußert verständlich erläutert hat."

22.02.2026
"Schnelle und ausgezeichnete, detaillierte Beratung inkl. Handlungsanweisungen für die Lohnsteuerbescheinigung. Vermutlich besser als jeder Steuerberater! Sehr empfehlenswert!!"

22.02.2026
"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6267 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77