Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer Arbeitnehmer

Ein Pilot verfügte in den Streitjahren 2007 bis 2010 über einen Wohnsitz im Inland. Er erzielte als Pilot bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in Irland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, seine Arbeitgeberin führte die einbehaltenen Steuern an die irischen Finanzbehörden ab. Die Steuern wurden dem Kläger auf seinen Antrag hin in voller Höhe erstattet. Das Finanzamt unterwarf den Bruttoarbeitslohn der deutschen Besteuerung. Entgegen der Auffassung des Klägers seien die Einkünfte wegen § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 EStG i. d. F. des JStG 2007 (EStG 2002/2007) nicht gem. dem DBA Irland von der Bemessungsgrundlage für die Steuer in Deutschland auszunehmen.

BFH wird das letzte Wort haben

Das FG Schleswig-Holstein hat der dagegen erhobenen Klage stattgegeben (Urteil 3 K 18/13 vom 01.07.2013). Zwar sei der Kläger mit seinem Welteinkommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil er in den Streitjahren hier seinen Wohnsitz gehabt habe. Auf der Grundlage des DBA Irland sei der von der Fluggesellschaft bezogene Arbeitslohn jedoch von der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer auszunehmen, weil es sich dabei um Einkünfte aus Quellen innerhalb Irlands gehandelt habe. Das gelte, obwohl der Tatbestand des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007 grundsätzlich erfüllt sei, demzufolge eine Freistellung der Einkünfte ungeachtet des DBA nicht erfolge, wenn die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig seien, weil sie von einer Person bezogen wurden, die in diesem Staat nicht aufgrund ihres Wohnsitzes oder eines ähnlichen Merkmals unbeschränkt steuerpflichtig sei. Denn die Vorschrift werde vorliegend durch den insoweit vorrangigen § 50d Abs. 8 EStG 2002 i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15.12.2003 (BGBl 2003, 2645) verdrängt. Zur näheren Begründung hat der 3. Senat auf das BFH-Urteil vom 11.01.2012 I R 27/11, Bezug genommen. Der dort gegebene Sachverhalt sei dem hier vorliegenden vergleichbar.

Der BFH hat die Revision gegen das Urteil zugelassen, das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen I R 86/13 anhängig.

(FG Schleswig-Holstein / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetent!!!Vielen Dank!!! Gerne wieder!!!"

02.12.2023
"Sehr freundlich, hilfsbereit und kompetent! Besten Dank! "

30.11.2023
"Herr Thomas ist extrem schnell, sehr kompetent und erklärt alles sehr verständlich! Bester Steuerberater den es gibt! Vielen Dank!"

30.11.2023
"Gute und schnelle Beratung "

29.11.2023
"Schnell, die konkrete Frage wurde gut verständlich und vollständig beantwortet. Gefühlt etwas teuer für die Frage."

29.11.2023
"Herr Pressler hat mich sehr umfassend und genau beraten. Herzlichen Dank für die freundliche Interaktion."

28.11.2023
"Super schnelle Hilfe und auch Lichtmalerei nachgefragt ob es auch angekommen ist Wenn ich weitere Hilfe benötige melde ich mich gerne wieder "

24.11.2023
"Super freundliche und kompetente Beratung zu allgemeinen Fragen zur Buchhaltung und Existenzgründung."

24.11.2023
"Superschnell und kompetent "

23.11.2023
"Herr Pressler, hat ausgiebig und kompetent den Sachverhalt analysiert und ist zielgenau zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Vielen Dank!"

22.11.2023
"ich bin sehr zufrieden mit der Antwort. "

20.11.2023
"Danke"

19.11.2023
"Sehr schnelle, kompetente und verständliche Antwort auf meine Fragen. Ich kann Herrn C.sen uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.11.2023
"Meine Anfrage wurde sehr schnell und inhaltlich zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet."

19.11.2023
"Herr Zeren konnte mein Anliegen sehr gut bearbeiten und hat mir mit seinem Fachwissen sehr geholfen, vielen Dank!"

17.11.2023
"Top Beratung durch Herr Zeren. Wir bekamen eine superschnelle und detaillierte Antwort zu unserem Anliegen. Weiterhin wurden auch all unsere Rückfragen in kürzester Zeit beantwortet. Ich kann Herr Zerens Beratung uneingeschränkt weiterempfehlen und werde auch in Zukunft auf Herr Zeren zurückkommen. "

17.11.2023
"Rasche und kompetente Beratung, alle Fragen wurden verständlich beantwortet, gerne wieder!"

17.11.2023
"Herr Pressler, wir danken herzlich für die kompetente und ausführliche Beratung. Wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt. Vor allem hat man gemerkt, dass Ihnen etwas am Klienten liegt und sie "mitfiebern". :- ) (Thema Praxisgründung Physiotherapie) Herr Pressler hat sich enorm viel Zeit für uns genommen (Telefonate, ausführlicher schriftlicher Bericht, viele konkrete Fragen) und wir können ihn uneingeschränkt jedem empfehlen, der Wert auf detaillierte und ausführliche Beratung legt. Sehr netter, sympathischer Kontakt. Preis-Leistungsverhältnis übrigens auch sehr gut. "

16.11.2023
"Schnelles Angebot, schnelle Bearbeitung der Fragestellung mit anschließendem kostenfreien Videocall für Rückfragen. Alle Fragestellungen wurden beantwortet."

15.11.2023
"Sehr nette und kompetente Bearbeitung meines Anliegens. Ich hab mich bei Herrn Pressler immer gut informiert gefühlt und kann ihn uneingeschränkt empfehlen. "

15.11.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5278 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770