Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer Arbeitnehmer

Ein Pilot verfügte in den Streitjahren 2007 bis 2010 über einen Wohnsitz im Inland. Er erzielte als Pilot bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in Irland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, seine Arbeitgeberin führte die einbehaltenen Steuern an die irischen Finanzbehörden ab. Die Steuern wurden dem Kläger auf seinen Antrag hin in voller Höhe erstattet. Das Finanzamt unterwarf den Bruttoarbeitslohn der deutschen Besteuerung. Entgegen der Auffassung des Klägers seien die Einkünfte wegen § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 EStG i. d. F. des JStG 2007 (EStG 2002/2007) nicht gem. dem DBA Irland von der Bemessungsgrundlage für die Steuer in Deutschland auszunehmen.

BFH wird das letzte Wort haben

Das FG Schleswig-Holstein hat der dagegen erhobenen Klage stattgegeben (Urteil 3 K 18/13 vom 01.07.2013). Zwar sei der Kläger mit seinem Welteinkommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil er in den Streitjahren hier seinen Wohnsitz gehabt habe. Auf der Grundlage des DBA Irland sei der von der Fluggesellschaft bezogene Arbeitslohn jedoch von der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer auszunehmen, weil es sich dabei um Einkünfte aus Quellen innerhalb Irlands gehandelt habe. Das gelte, obwohl der Tatbestand des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007 grundsätzlich erfüllt sei, demzufolge eine Freistellung der Einkünfte ungeachtet des DBA nicht erfolge, wenn die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig seien, weil sie von einer Person bezogen wurden, die in diesem Staat nicht aufgrund ihres Wohnsitzes oder eines ähnlichen Merkmals unbeschränkt steuerpflichtig sei. Denn die Vorschrift werde vorliegend durch den insoweit vorrangigen § 50d Abs. 8 EStG 2002 i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15.12.2003 (BGBl 2003, 2645) verdrängt. Zur näheren Begründung hat der 3. Senat auf das BFH-Urteil vom 11.01.2012 I R 27/11, Bezug genommen. Der dort gegebene Sachverhalt sei dem hier vorliegenden vergleichbar.

Der BFH hat die Revision gegen das Urteil zugelassen, das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen I R 86/13 anhängig.

(FG Schleswig-Holstein / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Der Anspruch von Herrn Malerz ("leicht verständlich, kurz und präzise") ist voll erfüllt worden. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Beratung."

30.04.2025
"Sehr kompetent und empfehlenswert. Sehr gern buche ich Sie wieder."

29.04.2025
"Herr Röß hat meine Anfrage schnell und unkompliziert bearbeitet. Durch seine konkreten Rückfragen und Antworten fühle ich mich bestens beraten."

29.04.2025
"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr zügig und vor allem ausführlich bearbeitet. Auch bei Rückfragen bekam ich eine schnelle ausführliche Antwort. Tatsächlich habe ich seine vorgeschlagenen Punkte geprüft und konnte so die Fehlerquellen finden. Es hätte nicht besser laufen können! "

29.04.2025
"Perfekter Service ! Sehr zu empfehlen !! Schnell und sehr kompetent !"

28.04.2025
"Herr Klement hat uns wieder ausgezeichnet beraten und Hilfestellungen gegeben. Hier nun speziell zu der korrekten Kontierung und Verbuchung verschiedener Geschäftsvorfälle im Rumpfwirtschaftsjahr. Absolute Weiterempfehlung!"

28.04.2025
"Freundlich, kompetent, auf den Punkt."

28.04.2025
"Schnell, Verständlich und Hilfsbereit"

28.04.2025
"Ausführliche und verständliche Beratung mit konkreter Handlungsempfehlung, bin sehr zufrieden."

28.04.2025
"Herr Klement hat uns exzellent und extrem schnell zum Thema korrekte und situativ optimierte Kapitaleinbringung in die Kapitalgesellschaft beraten. Auch Rückfragen hat Herr Klement zeitnah und absolut professionell beantwortet. Wir sind sehr zufrieden!"

27.04.2025
"Ich bin mit der Analyse von Herrn Wegner sehr zufrieden. Morgens die Fragen gestellt und abends die Antwort erhalten. Kann ich nur weiter empfehlen. "

27.04.2025
"Meine Fragen wurden sehr schnell, ausführlich und kompetent beantwortet. Vielen Dank!"

25.04.2025
"sehr geehrter Herr Rechtsanwalt: ihre rasche präzise und umfangreiche Ausleuchtung meiner Fragen war großartig. Ihre Arbeit erinnert mich an Ihre Stellungnahme in 2024 für die Frage der Doppelbesteuerung meines Sohnes ( USA/ D). Mit solchen Beratern kann man nur gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Wir hören ganz bestimmt wieder voneinander! Beste Grüße von Ihrem Steuerjünger J. B. "

24.04.2025
"Herr Wegner, vielen Dank für Ihre wertvolle wiederum ausführliche und verständliche Darlegung des Sachverhalts. Ich werde Ihrer Empfehlung folgen und bin froh einen solch kompetenten, sachverständigen und empathischen Experten befragen zu können, der schnell und zuverlässig Handlungsalternativen aufzeigt. Ich greife gerne wieder auf Ihre Expertise zurück. mit freundlichen Grüßen K. H."

22.04.2025
"Schnelle und ausführliche Beantwortung unserer Anliegen - vielen Dank"

22.04.2025
"Herr Wegner hat mir innerhalb weniger Stunden eine sehr ausführliche, präzise und leicht verständliche Lösung erarbeitet. Er ist uneingeschränkt empfehlenswert. Vielen Dank."

22.04.2025
"Top!"

22.04.2025
"schnelle, ausführliche und Paragraphen belegte Antwort auf meine Frage, gut verständlich *vielen Dank*"

21.04.2025
"Vielen Dank für die super schnelle Rückmeldung und verständlichen Erklärungen für meine Anfrage. Immer gerne wieder."

20.04.2025
"Ich hatte in der Erstanfrage nicht alle Angaben gemacht, da ich das so nicht erwartet hatte. Herr Wegner hat mir auf Basis der bekannten Informationen umfassend geantwortet. Aber erst mit meiner Nachfrage, in der ich die eigentlich essentiellen Information mitteilte, gab ihm Gelegenheit die von mir gewünschte Auskunft und Aktionsplan zu liefern. Vielen Dank für die schnelle Antwort und auch erweiterte Antwort. Und das am Feiertag. "

18.04.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5819 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77