Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Arbeitslosigkeit und Steuererklärung

Für Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Wer das gesamte Jahr ausschließlich steuerfreie Leistungen bezogen hat, ist dazu grundsätzlich nicht verpflichtet. Dennoch lohnt sich auch für Arbeitslose oft eine freiwillige Steuererklärung.

Auch arbeitslose Arbeitnehmer können Werbungskosten geltend machen. Das betrifft mindestens die Aufwendungen für Bewerbungsschreiben und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. Ebenso zählen Gewerkschaftsbeiträge und Kosten für Bewerbungskurse. Höhere Kosten entstehen meist bei Fortbildungen und Umschulungen. Dazu zählen neben den Teilnahmegebühren die Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungskosten. Bis 2013 können die Fahrten als Reisekosten geltend gemacht werden. Hinzu kommen Verpflegungsmehraufwendungen bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit. Ab 2014 gilt für eine „Vollzeitausbildung“ nur noch die Entfernungspauschale, der Abzug von Verpflegungsmehraufwand entfällt. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und für Mitfahrer ist die Entfernungspauschale jedoch oft sogar günstiger als die früheren Reisekosten.

Werbungskosten: Anlage N

Wer für seine Aus- oder Fortbildung ein Arbeitszimmer nutzt, kann selbst diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Nur wer überhaupt keine abgeschlossene Erstausbildung hat, kann die Aufwendungen nicht als Werbungskosten absetzen. In der Einkommensteuererklärung werden die Aufwendungen in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen. Ganz wichtig ist, selbst geringere Aufwendungen geltend zu machen, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. Diese wirken sich aus, da bei fehlendem Lohn kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt wird.

Einspruch lohnt sich meist

Soweit neben dem Arbeitslosengeld nur ein geringer oder gar kein steuerpflichtiger Lohn vorlag, muss das Finanzamt aus den geltend gemachten Werbungskosten einen Verlust feststellen. Im Steuererklärungsvordruck ist hierzu auf der ersten Seite neben der „Einkommensteuererklärung“ auch das Feld zur Verlustfeststellung anzukreuzen. In einigen Fällen werden die Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit im Steuerbescheid nicht berücksichtigt, erläutert Rauhöft. Wichtig ist dann, gegen den Steuerbescheid fristgemäß Einspruch einzulegen und dabei auch auf die gewünschte Verlustfeststellung zu verweisen. Anderenfalls können die Finanzämter den Einspruch mangels „Beschwer“ als unbegründet zurückweisen. Mit einer erfolgreichen Verlustfeststellung können die Aufwendungen im Folgejahr steuermindernd geltend gemacht werden. Wer länger arbeitslos ist, kann den Verlust auch weiter vortragen. Eine schnellere Steuerersparnis erreichen Arbeitnehmer, die im Vorjahr berufstätig waren und Steuern gezahlt hatten. Für sie muss das Finanzamt den Verlust zurücktragen. Wenn er sich dort nicht oder nur teilweise auswirkt, sollten Arbeitnehmer den Verlustrücktrag jedoch durch eine entsprechende Angabe in der Steuererklärung begrenzen. Damit geht die Steuerersparnis für die Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit nicht verloren.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Einfach TOP - schnell, ausführlich, präzis und professionell!"

23.07.2026
"Konkrete Empfehlungen werden ausführlich nachvollziehbar begründet. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat sich bei einem einmaligen Auftrag schnell, zuverlässig und fachlich beeindruckend ausführlich um mein Anliegen gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Bereits nach sehr kurzer Zeit erhielt ich eine ausführliche, kompetente und verständliche Beratung. Insbesondere bei meiner Frage nach einer bestehenden Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten mit meinem Mieter der fremdvermieteten Immobilie hat Herr Wegner schnell, präzise und äußerst fundiert geholfen. Auch Rückfragen wurden stets zeitnah, freundlich und kompetent beantwortet. Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich werde mich jederzeit wieder von Herrn Wegner beraten lassen."

23.07.2026
"Sehr ausführliche und fundierte steuerliche Einschätzung einer Zweitwohnungsproblematik. "

22.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent, es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und eingeordnet. Außerdem habe ich einem komplett ausformulierten Antrag für das Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Gerne Wieder!"

22.07.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beratung. Durch die Hilfe von Herrn Wegner konnten wir fristgerecht unseren Einspruch erfolgreich beim Finanzamt einreichen."

22.07.2026
"Binnen weniger Stunden nach Aufgabe der Anzeige auf Yourexpert hatte ich ein Angebot von Herrn Bösel zu einem fairen Preis. Nach Angebotsannahme hat Herr Bösel hat meine Steuererklärung mit unterjährigem Auslandsumzug sehr schnell, und kompetent bearbeitet sowie alle offenen Fragen vollumfänglich beantwortet. 100% Weiterempfehlung!"

22.07.2026
"Vollumfänglich zufrieden. Saubere Arbeit. Schnelle Antwort. Fairer Preis. Bedanke mich recht herzlich. Komme bei Bedarf gern wieder."

21.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent! Ich bin rundum zufrieden. Herr Wegner kann ich nur weiterempfehlen!"

21.07.2026
"Sehr kompetent, sehr schnell, sehr hilfsbereit!!!"

21.07.2026
"Mr. Wegner provided exceptional support in simplifying what was an extremely complex situation involving an international move across four countries in Europe and Africa, together with significant tax considerations relating to child deductions, the sale of assets, fiscal residency, and the establishment of a compliant and tax-efficient structure across multiple jurisdictions. His attention to detail, analytical precision, and thorough understanding of cross-border tax matters are outstanding. I would recommend Mr. Wegner without hesitation to anyone seeking expert advice on international tax and relocation matters."

20.07.2026
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Jederzeit wieder."

20.07.2026
"Sehr detaillierte und schnelle Beratung"

19.07.2026
"Sehr gute und schnelle Beratung. Ich habe eine ausführliche Dokumentation erhalten und sämtliche, damit zusammenhängende steuerliche Aspekte wurden berücksichtigt. Mir wurde sehr geholfen - alles bestens. "

19.07.2026
"Ich danke Herrn Wegner für die sehr schnelle (Anfrage Sonntagnachmittag – Antwort Sonntagabend) und fundierte Beratung. Ich kann seine Dienstleistungen daher wärmstens weiterempfehlen."

19.07.2026
"Mr Wegner has been a great help to me and I am really glad that I found him. "

18.07.2026
"Ich bin Inhaber und GF meiner GmbH. Ich bat Herrn Wegner um eine Zweitmeinung zu einem Hinweis meines Steuerberaters, dass in meinem Arbeiten vom Home Office eine Betriebsaufspaltung liegen könnte. Mit dem Ergebnis der Beratung bin ich außerordentlich zufrieden. Es kam schnell, es war sehr gut begründet und hergeleitet, mit der neuesten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis versehen, trennte exakt die Themenfelder, die steuerlich betroffen waren (Reisekostenrecht, Abgabensteuerrecht und Ertragssteuerrecht) und gab mir eine glasklare Einschätzung zu meinem Status Quo. Außerdem erhielt ich einen Formulierungsvorschlag, wie ich meinen Anstellungsvertrag präzisieren sollte, um rechtlich auf der ganz sicheren Seite zu stehen. Die Tiefe der Problemdurchdringung in Kombination mit der Verständlichkeit der Darstellung war außergewöhnlich. "

18.07.2026
"Die Antworten zum Problem kommen von Herrn Wegner schnell und ausführlich und münden in präzise Empfehlungen zur praktischen Umsetzung! Immer gern wieder!"

17.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einem komplexen Fall außerordentlich gut und in jedem Detail kompetent beraten und meine Erwartungen um einiges übertroffen. Ich kann Herrn Wegner in vollem Umfang empfehlen. "

17.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6541 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77