Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Arbeitslosigkeit und Steuererklärung

Für Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Wer das gesamte Jahr ausschließlich steuerfreie Leistungen bezogen hat, ist dazu grundsätzlich nicht verpflichtet. Dennoch lohnt sich auch für Arbeitslose oft eine freiwillige Steuererklärung.

Auch arbeitslose Arbeitnehmer können Werbungskosten geltend machen. Das betrifft mindestens die Aufwendungen für Bewerbungsschreiben und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. Ebenso zählen Gewerkschaftsbeiträge und Kosten für Bewerbungskurse. Höhere Kosten entstehen meist bei Fortbildungen und Umschulungen. Dazu zählen neben den Teilnahmegebühren die Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungskosten. Bis 2013 können die Fahrten als Reisekosten geltend gemacht werden. Hinzu kommen Verpflegungsmehraufwendungen bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit. Ab 2014 gilt für eine „Vollzeitausbildung“ nur noch die Entfernungspauschale, der Abzug von Verpflegungsmehraufwand entfällt. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und für Mitfahrer ist die Entfernungspauschale jedoch oft sogar günstiger als die früheren Reisekosten.

Werbungskosten: Anlage N

Wer für seine Aus- oder Fortbildung ein Arbeitszimmer nutzt, kann selbst diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Nur wer überhaupt keine abgeschlossene Erstausbildung hat, kann die Aufwendungen nicht als Werbungskosten absetzen. In der Einkommensteuererklärung werden die Aufwendungen in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen. Ganz wichtig ist, selbst geringere Aufwendungen geltend zu machen, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. Diese wirken sich aus, da bei fehlendem Lohn kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt wird.

Einspruch lohnt sich meist

Soweit neben dem Arbeitslosengeld nur ein geringer oder gar kein steuerpflichtiger Lohn vorlag, muss das Finanzamt aus den geltend gemachten Werbungskosten einen Verlust feststellen. Im Steuererklärungsvordruck ist hierzu auf der ersten Seite neben der „Einkommensteuererklärung“ auch das Feld zur Verlustfeststellung anzukreuzen. In einigen Fällen werden die Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit im Steuerbescheid nicht berücksichtigt, erläutert Rauhöft. Wichtig ist dann, gegen den Steuerbescheid fristgemäß Einspruch einzulegen und dabei auch auf die gewünschte Verlustfeststellung zu verweisen. Anderenfalls können die Finanzämter den Einspruch mangels „Beschwer“ als unbegründet zurückweisen. Mit einer erfolgreichen Verlustfeststellung können die Aufwendungen im Folgejahr steuermindernd geltend gemacht werden. Wer länger arbeitslos ist, kann den Verlust auch weiter vortragen. Eine schnellere Steuerersparnis erreichen Arbeitnehmer, die im Vorjahr berufstätig waren und Steuern gezahlt hatten. Für sie muss das Finanzamt den Verlust zurücktragen. Wenn er sich dort nicht oder nur teilweise auswirkt, sollten Arbeitnehmer den Verlustrücktrag jedoch durch eine entsprechende Angabe in der Steuererklärung begrenzen. Damit geht die Steuerersparnis für die Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit nicht verloren.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Hannu Wegner als Steuerberater, ist eine absolute Granate. Seine unfassbare Kompetenz und die Geschwindigkeit, mit der auf meine beiden wirklich schwierigen Fragen geantwortet wurde, haben mich begeistert. Ich hatte Hilfe über yourXpert erhofft, bin aber nicht von eines solchen Qualität ausgegangen. Vielen Dank Herr Wegner, Sie sind heute wirklich mein Held des Tages "

13.06.2025
"Sehr schnell und ausführlich geantwortet."

13.06.2025
"Ausgezeichnetes Service. Ich kann Herr Wegner nur weiterempfehlen."

12.06.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meines Anliegens. Auf Basis der Beratung vom Herrn Wegner habe ich nun Sicherheit bezüglich der steuerlichen Einschätzung und der passenden nächsten Schritte. Eigentlich würde ich fünf Punkte vergeben, muss jedoch im Sinne einer vollständigen Darstellung einen Punkt abziehen. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers (zu schnell gelesen?) führte die erste Ausarbeitung zu einer materiell anderen Einschätzung, als aufgrund der Faktenlage zutreffend war. Aufgrund meiner diesbezüglichen Rückfrage kam es zu einer vollständig neuen Beurteilung des Sachverhaltes, welche dann jedoch sehr schnell und passend erfolgte. Dafür gebe ich fünf Sterne."

12.06.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Remote-Arbeit aus Deutschland für ausländische Firmen ist leider rechtlich komplex, und Herr Wegner hat mir nicht nur eine verständliche Übersicht über die steuerliche und rechtliche Lage gegeben, sondern auch konkrete strategische Empfehlungen, wie ich gegenüber dem Unternehmen den besten Deal verhandeln kann. Vielen Dank für die kompetente und strukturierte Unterstützung!"

12.06.2025
"Ich habe Herrn Hannu Wegner im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung eines Nießbrauchs in eine Leibrente konsultiert und bin äußerst zufrieden mit seiner Beratung. Er hat alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte umfassend analysiert und mir geholfen, das Vorgehen strukturiert und fundiert zu bewerten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass er mir in einer komplexen Fragestellung weiterhelfen konnte, bei der mein Steuerberater scheinbar überfordert war und lediglich auf eine Anfrage beim Finanzamt verwiesen hat. Ich bin sehr froh, auf diesem Weg zu einer kompetenten und klar begründeten Einschätzung gelangt zu sein – eine echte Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Absolute Empfehlung!"

12.06.2025
"Very helpful and knowledgeable and fluent in English"

11.06.2025
"Sehr detaillierte und umfangreiche Antwort, die sehr weiterhilft."

11.06.2025
"Herr Klement hat aüßerst rasch und kompetent meine Fragen zur Besteuerung einer Rente und der Möglichkeit eines Einspruchs gegen meinen Steuerbescheid 2023 beantwortet. Ich bin mit dem Service den yourXpert und Herr Klement bieten, sehr zufrieden. Ich kann die Inanspruchnahme dieser Kanzlei ungeingschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe."

09.06.2025
"Sehr kompetent und freundlich und spontanes Terminangebot sogar am Feiertag. Alle meine Fragen und Anliegen wurden umfassend beantwortet und bearbeitet. Lg V. K. "

09.06.2025
"Danke für die gute Beratung mit wertvollen Tipps und konkreten Berechnungen!"

08.06.2025
"Weiterführung unserer Diskussion. Erneut mehrseitige, detaillierte und 100% auf meine Situation und Kommentare eingehende Beratung. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben."

06.06.2025
"Antwortet sehr verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Antwortet sehr schnell, ausführlich und verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Hervorragender Service mit ausführlichen und dennoch verständlichen Erklärungen – auch für Einsteiger! Meine Fragen wurden schnell beantwortet, und ich bin rundum zufrieden. Ich empfehle Hannu Wegner uneingeschränkt weiter!"

05.06.2025
"Sehr gute und umfangreiche Antwort, die alle meine initialen Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln und fundiert beantwortet hat."

04.06.2025
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung. Extrem schnelles Feedback bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!"

04.06.2025
"Mein (komplexes) Anliegen wurde klar und mit Nennung von Referenzen geklärt. StB wie Herr Wegner sind Gold wert."

04.06.2025
"Umfangreiche, akkurate Antwort, prägnant formuliert. Ich kann sagen, daß meine Erwartung übertroffen wurde. Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit!"

04.06.2025
"Konkrete Rückfragen, hervorragende Reaktionsschnelligkeit. Vielen Dank!"

01.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5888 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77