Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Arbeitslosigkeit und Steuererklärung

Für Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Wer das gesamte Jahr ausschließlich steuerfreie Leistungen bezogen hat, ist dazu grundsätzlich nicht verpflichtet. Dennoch lohnt sich auch für Arbeitslose oft eine freiwillige Steuererklärung.

Auch arbeitslose Arbeitnehmer können Werbungskosten geltend machen. Das betrifft mindestens die Aufwendungen für Bewerbungsschreiben und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. Ebenso zählen Gewerkschaftsbeiträge und Kosten für Bewerbungskurse. Höhere Kosten entstehen meist bei Fortbildungen und Umschulungen. Dazu zählen neben den Teilnahmegebühren die Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungskosten. Bis 2013 können die Fahrten als Reisekosten geltend gemacht werden. Hinzu kommen Verpflegungsmehraufwendungen bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit. Ab 2014 gilt für eine „Vollzeitausbildung“ nur noch die Entfernungspauschale, der Abzug von Verpflegungsmehraufwand entfällt. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und für Mitfahrer ist die Entfernungspauschale jedoch oft sogar günstiger als die früheren Reisekosten.

Werbungskosten: Anlage N

Wer für seine Aus- oder Fortbildung ein Arbeitszimmer nutzt, kann selbst diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Nur wer überhaupt keine abgeschlossene Erstausbildung hat, kann die Aufwendungen nicht als Werbungskosten absetzen. In der Einkommensteuererklärung werden die Aufwendungen in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen. Ganz wichtig ist, selbst geringere Aufwendungen geltend zu machen, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. Diese wirken sich aus, da bei fehlendem Lohn kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt wird.

Einspruch lohnt sich meist

Soweit neben dem Arbeitslosengeld nur ein geringer oder gar kein steuerpflichtiger Lohn vorlag, muss das Finanzamt aus den geltend gemachten Werbungskosten einen Verlust feststellen. Im Steuererklärungsvordruck ist hierzu auf der ersten Seite neben der „Einkommensteuererklärung“ auch das Feld zur Verlustfeststellung anzukreuzen. In einigen Fällen werden die Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit im Steuerbescheid nicht berücksichtigt, erläutert Rauhöft. Wichtig ist dann, gegen den Steuerbescheid fristgemäß Einspruch einzulegen und dabei auch auf die gewünschte Verlustfeststellung zu verweisen. Anderenfalls können die Finanzämter den Einspruch mangels „Beschwer“ als unbegründet zurückweisen. Mit einer erfolgreichen Verlustfeststellung können die Aufwendungen im Folgejahr steuermindernd geltend gemacht werden. Wer länger arbeitslos ist, kann den Verlust auch weiter vortragen. Eine schnellere Steuerersparnis erreichen Arbeitnehmer, die im Vorjahr berufstätig waren und Steuern gezahlt hatten. Für sie muss das Finanzamt den Verlust zurücktragen. Wenn er sich dort nicht oder nur teilweise auswirkt, sollten Arbeitnehmer den Verlustrücktrag jedoch durch eine entsprechende Angabe in der Steuererklärung begrenzen. Damit geht die Steuerersparnis für die Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit nicht verloren.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
"Vielen Dank! Herrn Wegners Antwort auf unsere Frage kam in kürzester Zeit nach Beauftragung. Die Aufklärung war unglaublich ausführlich, wie wir das nie erwartet hätten. Wir fühlten uns gut aufgehoben!"

20.02.2026
"Dear Mr. Wegner, I am have just finished reading through your response. It will take me this weekend to really process everything, but I can just say right now that I am shocked by the thoroughness and level of detail in your response. I have met many, many bureaucratic obstacles throughout my time moving to Germany, and this is by far the best money I have ever spent to help me address my situation. I truly cannot thank you enough! I will certainly be back in touch if I require further consultation after I fully digest your advice and wrap my head around my situation. "

20.02.2026
"HERVORRAGEND!! Sehr sehr schnelle Bearbeitung unseres Auftrages und optimale Erläuterungen zu den verschiedensten Fragestellungen. Eine wirklich optimale Unterstützung für unser Anliegen, herzlichen Dank Herr Wegner! "

19.02.2026
"Auf die Frage gab es einen zusätzlichen Steuertipp der Goldwert ist. Hatte das so nicht gewusst."

19.02.2026
"Meine Fragen wurden vollkommen beantwortet. Vielen Dank."

19.02.2026
"Ich bin begeistert! 1. Wenn man alles in die Hände Gottes legt, dann kümmert er sich darum fleißige Helfer zu senden, die zur Gebetserhörung beitragen 2. Herr Wegner ist einer dieser Gesandten fleißigen Helfer, denn seine Antwort kam exakt 30 Minuten vor meinem Gespräch mit der Agentur für Arbeit! Ich bin der Empfehlung gefolgt, habe mich nun bei der AfA abgemeldet und die Beraterin gab mir 1:1 das wieder, was Herr Wegner empfohlen hat. Wow! 3. Die Antwort selbst war schnell und sehr kompetent und ausführlich, es wurde alles berücksichtigt und ich habe mindestens 5 neue Inhalte heute dazugelernt (Steuervorteile optimal nutzen (zb. Vorauszahlungen, zeitliche Verschiebungen) Insights zum Progressionsvorbehalt etc. Die Berechnungen waren sehr ausführlich sovie die Beschreibung der möglichen Varianten. Die 199€ waren definitiv sehr gut investiert. Besten Dank vorab und Gottes Segen im Namen Jesu wünschen ich Ihnen! "

19.02.2026
"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
"Umfassende und zielführende Beratung. Sehr zu empfehlen!"

18.02.2026
"Eine detaillierte Ausarbeitung eines komplexen Sachverhaltes. Verständlich erklärt."

18.02.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Analyse meiner steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation als Digital Nomad beauftragt. Das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen: Das Gutachten ist nicht nur fachlich extrem tiefgreifend, sondern gleichzeitig so aufbereitet, dass man als Laie klare Handlungsempfehlungen erhält. Besonders beeindruckt hat mich die proaktive Identifizierung von Risiken für meine Rückkehr nach Deutschland und die pragmatischen Lösungswege. Wer absolute Rechtssicherheit in internationalen Steuerfragen sucht, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

18.02.2026
"Hallo, ich bin mehr als begeistert von diesem Service! Ich konnte fast gar nicht so viel lesen, wie ich an Antwort erhalten habe. Mir wurden sogar Fragen beantwortet, die ich vergessen hatte zu stellen. Und das für den Preis, unschlagbar! Meine Panik hat sich gelegt und ich sehe beruhigt in die Zukunft. Auch meine Freunde sind total vergeistert und wollen sich mit ihren Fragen an sie wenden! Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Hilfe! MfG U. M. "

17.02.2026
"Die Beantwortung meines Anliegens war sehr ausführlich, es wurden alle Aspekte ausführlich beschrieben, ich habe fundierte Handlungsempfehlungen erhalten. Für mich war das sehr hilfreich, da ich einige Aspekt bis dahin nicht im Blick hatte. gerne wieder"

17.02.2026
"Sehr ausführliche und fundierte Beratung mit detaillierten Literaturhinweisen. Vielen Dank."

17.02.2026
"Sehr ausführliche Beratung, eine grosse Hilfe. Vielen herzlichen Dank Herr Wegner!"

17.02.2026
"Top Rückmeldung - innerhalb wenigen Stunden, detailliert und sehr hilfreich. Ich kann Herrn Wegner sehr empfehlen! "

16.02.2026
"Absolut fantastische, ausführliche und verständliche Beantwortung aller Steuerfragen. So möchte ich beraten werden."

16.02.2026
"Sehr rasche, sehr gut strukturierte und kompetente Antworten, auch mit Angabe der betreffenden Belege, Paragraphen bzw. Aktenzeichen. Herr Wegner hat trotz der eher begrenzten Schilderung meiner Anfrage die Sachlage sehr umfassend verstanden, viele unterschiedliche Aspekte gegeneinander abgewogen und schließlich zu konkreten nachvollziehbaren Handlungsempfehlungen verdichtet. Meine Hochachtung! "

15.02.2026
"Da ich vor Ort keinen Steuerberater für mein wichtiges Anliegen gewinnen konnte und kurzfristig eine Einschätzung benötigte, habe ich mich an diese Plattform gewendet. Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen und verständlich dargestellten Ausarbeitung, die mir nun eine klare Entscheidungsgrundlage bietet. Rückfragen wurden sehr schnell und kompetent beantwortet. Ich kann die Zusammenarbeit mit Herrn Hannu Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. "

15.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6248 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77