Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Arbeitslosigkeit und Steuererklärung

Für Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Wer das gesamte Jahr ausschließlich steuerfreie Leistungen bezogen hat, ist dazu grundsätzlich nicht verpflichtet. Dennoch lohnt sich auch für Arbeitslose oft eine freiwillige Steuererklärung.

Auch arbeitslose Arbeitnehmer können Werbungskosten geltend machen. Das betrifft mindestens die Aufwendungen für Bewerbungsschreiben und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. Ebenso zählen Gewerkschaftsbeiträge und Kosten für Bewerbungskurse. Höhere Kosten entstehen meist bei Fortbildungen und Umschulungen. Dazu zählen neben den Teilnahmegebühren die Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungskosten. Bis 2013 können die Fahrten als Reisekosten geltend gemacht werden. Hinzu kommen Verpflegungsmehraufwendungen bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit. Ab 2014 gilt für eine „Vollzeitausbildung“ nur noch die Entfernungspauschale, der Abzug von Verpflegungsmehraufwand entfällt. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und für Mitfahrer ist die Entfernungspauschale jedoch oft sogar günstiger als die früheren Reisekosten.

Werbungskosten: Anlage N

Wer für seine Aus- oder Fortbildung ein Arbeitszimmer nutzt, kann selbst diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Nur wer überhaupt keine abgeschlossene Erstausbildung hat, kann die Aufwendungen nicht als Werbungskosten absetzen. In der Einkommensteuererklärung werden die Aufwendungen in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen. Ganz wichtig ist, selbst geringere Aufwendungen geltend zu machen, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. Diese wirken sich aus, da bei fehlendem Lohn kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt wird.

Einspruch lohnt sich meist

Soweit neben dem Arbeitslosengeld nur ein geringer oder gar kein steuerpflichtiger Lohn vorlag, muss das Finanzamt aus den geltend gemachten Werbungskosten einen Verlust feststellen. Im Steuererklärungsvordruck ist hierzu auf der ersten Seite neben der „Einkommensteuererklärung“ auch das Feld zur Verlustfeststellung anzukreuzen. In einigen Fällen werden die Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit im Steuerbescheid nicht berücksichtigt, erläutert Rauhöft. Wichtig ist dann, gegen den Steuerbescheid fristgemäß Einspruch einzulegen und dabei auch auf die gewünschte Verlustfeststellung zu verweisen. Anderenfalls können die Finanzämter den Einspruch mangels „Beschwer“ als unbegründet zurückweisen. Mit einer erfolgreichen Verlustfeststellung können die Aufwendungen im Folgejahr steuermindernd geltend gemacht werden. Wer länger arbeitslos ist, kann den Verlust auch weiter vortragen. Eine schnellere Steuerersparnis erreichen Arbeitnehmer, die im Vorjahr berufstätig waren und Steuern gezahlt hatten. Für sie muss das Finanzamt den Verlust zurücktragen. Wenn er sich dort nicht oder nur teilweise auswirkt, sollten Arbeitnehmer den Verlustrücktrag jedoch durch eine entsprechende Angabe in der Steuererklärung begrenzen. Damit geht die Steuerersparnis für die Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit nicht verloren.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Super schnelle und sehr kompetente Beratung zu meinem Immobilien-Anliegen! Auf alle meine Fragen wurde ausführlich und verständlich eingegangen. Klare Empfehlung!"

30.03.2026
"Ich habe Herrn Hannu Wegner als kompetenten Begleiter mit fundiertem Steuerberater-Fachwissen kennengelernt. Alle Fragen – z. B. zur Gewinnerzielungsabsicht (§ 165 AO), zum Totalgewinn, zum Arbeitszimmer sowie zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit – wurden strukturiert, verständlich, fundiert und praxisnah erläutert und in den Gesamtkontext eingeordnet. Meine Sorgen und Nachfragen wurden ernst genommen und ausführlich beantwortet. Meine Aufregung hat sich aufgelöst – ich habe Sicherheit gewonnen, bin nun klar orientiert und weiß genau, was zu tun ist. Ich hätte nicht gedacht, dass Steuerberatung online mit einer zunächst unbekannten Person so gut funktionieren kann – und erlebe: Es funktioniert hervorragend. Die schriftliche Kommunikation ist ausgezeichnet; alles lässt sich in Ruhe nachlesen. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben und würde Herrn Wegner jederzeit wieder konsultieren. Vielen Dank für die wertvolle Unterstützung!"

30.03.2026
"Ich kann nur sagen " WOW " und ganz vielen Dank ! Ich war jahrelang selbstständig mit einem kleinen Restaurant und habe viel Geld in einen Steuerberater vor Ort investiert und nicht einmal so eine ausgezeichnete Erklärung und Information erhalten. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. LG A. S. "

30.03.2026
"sehr schnelle, umfassende und kompetente Einschätzung. Ich durfte H. Wegner bereits zum 2. Mal erleben und er hat (wieder) sehr umfassend, dabei verständlich, schnell und mit konkreten Hilfestellungen beraten Sehrt empfehlenswert"

29.03.2026
"Sehr kompetenter Online-Steuerberater! Die Zusammenarbeit war unkompliziert, effizient und komplett digital. Besonders hilfreich fand ich die 1:1-Anleitung zum Ausfüllen des ELSTER-Formulars – klar erklärt, leicht verständlich und enorm zeitsparend. Auch bei Rückfragen kamen schnelle und präzise Antworten. Klare Empfehlung für alle, die ihre Steuer einfach und stressfrei erledigen möchten."

29.03.2026
"Wir sind mit der Beratung von Herrn Steuerberater Hannu Wegner super zufrieden. Er hat uns für die Umsetzung der Gründung eines Startups wahnsinnig weitergeholfen. Gerade was die umsatzsteuerliche Einordnung auch für internationale Umsätze betrifft, war er uns eine große Hilfe. Seine Antworten waren klar strukturiert und verständlich. Auf mehrere Nachfragen von uns ist er immer wieder eingegangen und hat zeitnah geantwortet. Wir können ihn nur weiter empfehlen."

29.03.2026
"Außergewöhnlich kompetente und ausführliche Beratung Herr Wegner hat unsere komplexe Fragestellung zum internationalen Umsatzsteuerrecht (§3a UStG, Drittlandskunden, Katalogleistungen) mit beeindruckender Tiefe und Präzision beantwortet. Die Erstberatung umfasste bereits alle relevanten Aspekte, und auch auf unsere zahlreichen Rückfragen hat er stets schnell, klar und dogmatisch fundiert geantwortet. Besonders wertvoll war die praxisnahe Aufbereitung: konkrete Mustertexte für Rechnungen, ein detaillierter Zeitplan, und die klare Einordnung unseres Gütezeichens als Katalogleistung – was für uns ein erhebliches Erstattungspotenzial eröffnet hat, das wir ohne diese Beratung nie erkannt hätten. Wer ein komplexes internationales Geschäftsmodell hat und eine fundierte, rechtssichere Einschätzung benötigt, ist bei Herrn Wegner in den besten Händen. Absolute Weiterempfehlung."

28.03.2026
"Alle meine Fragen wurden umfangreich, ausführlich und nachvollziehbar inkl. Verweisen auf einschlägige Gesetze oder Urteile beantwortet. Die Kommunikation war sehr freundlich und direkt. Ich bin 100% zufrieden mit der erhaltenen Beratung."

27.03.2026
"sehr ausführliche und zeitnahe Beratung. Sehr zu empfehlen!"

27.03.2026
"Fantasische und vor allem kompetente Beratung die alle Fragen beantworten konnte. Ich bin nun informiert und weiß welche nächsten Schritte ich machen muss. "

27.03.2026
"sehr kompetentes und schnelles Feedback zu einem Immobilienübertrag !"

26.03.2026
"Herr Wegner hat eine außerordentlich gründliche und professionelle Beratung geliefert, zu einer wirklich komplexen Fragestellung, die deutsches Steuerrecht, internationale Doppelbesteuerungsabkommen und Aufenthaltsrecht umfasste. Seine Analyse war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und mit konkreten Gesetzesverweisen und Rechtsprechung belegt. Er hat nicht nur meine Frage beantwortet, sondern proaktiv Folgethemen adressiert, an die ich noch gar nicht gedacht hatte (Umsatzsteuerbehandlung bei ausländischen Auftraggebern, Rentenversicherungsschwellen, Progressionsvorbehalt im Zuzugsjahr). Als ich eine Nachfrage außerhalb des ursprünglichen Umfangs stellte, ist er umfassend darauf eingegangen und hat mir konkrete, umsetzbare Empfehlungen gegeben. Die formelle Stellungnahme für meinen Aufenthaltstitelantrag war sofort einreichbar. Ich kann Herrn Wegner für jede steuerliche Fragestellung in Deutschland uneingeschränkt empfehlen, ganz besonders aber für grenzüberschreitende Freiberufler und Selbständigkeitsthemen."

26.03.2026
"super Verständlich und Umfangreich innerhalb kurzer Zeit ausgearbeitet"

25.03.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war zum wiederholten Male schnell, zielgerichtet und sehr kompetent. Ich bin sehr dankbar für das super Angebot!"

25.03.2026
"Sehr gute, sehr kompetente, sehr schnelle Antworten. Genau das Richtige für den Steuerjungle."

25.03.2026
"Herr Wegner hat uns eine ausführliche Rückmeldung gegeben, in der er unsere Fragen fachkundig und klar strukturiert beleuchtet hat. Seine präzisen Erläuterungen bieten uns eine wertvolle Orientierung für unsere weitere Vorgehensweise und stützen unsere bisherigen Überlegungen auf eine fundierte Expertise. Besonders beeindruckt hat uns, wie schnell er all dies in so kurzer Bearbeitungszeit möglich gemacht hat – seine engagierte Art und die hohe Qualität seiner Ausführungen haben uns wirklich überzeugt."

24.03.2026
"Sehr gute Beratung. Detaliert, mehr als erwartete Informationen bekommen. Vielen Dank!"

24.03.2026
"Verständliche und ausführliche Beratung, netter Kontakt, schnelle Bearbeitung, hervorragender Service, besser geht es nicht, ich bin begeistert, vielen Dank!"

22.03.2026
"Sehr aufschlussreiche, detaillierte Beratung. Bin sehr zufrieden, vielen Dank."

21.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Beantwortung meiner Fragestellungen - inkl. Nachfrage!"

21.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6328 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77