Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 vom 20. Juni 2012 (Az.: 3 K 1240/10) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Aufwendungen für ein Theologiestudium als Fortbildungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Arzt zu berücksichtigen sind.

Der Kläger ist in einer Gemeinschaftspraxis als Facharzt für Nuklearmedizin tätig. In seiner

Einkommensteuererklärung für 2007 machte er bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in einem med. Versorgungszentrum Aufwendungen für ein Theologiestudium in Höhe von rd. 1.600.- als Werbungskosten (WK) geltend. Er erläuterte hierzu, im Rahmen der Patientenbetreuungsolle Seelsorge angeboten werden, deswegen habe er das Studium begonnen.

Ein Studium mit seelsorgerischer Ausbildung sei bei der Behandlung von zum Teil

Schwerstkranken, die mit teilweise dramatisch lebensverändernden Maßnahmen verbunden

sei, von Vorteil. Bei vielen Patienten bestehe eine erhöhte Suizidgefahr. Grundlagen für eine

adäquate seelsorgerisch/psychologische Betreuung vermittle das Medizinstudium nicht. Im

Vergleich mit ärztlichen Wettbewerbern könnten Patienten angemessener betreut werden,

was einen Wettbewerbsvorteil darstelle.

Nachdem das Finanzamt (FA) den begehrten Abzug als WK u.a. mit dem Hinweis darauf,

dass die Aufwendungen auch eine private Mitveranlassung hätten, abgelehnt hatte, wandte

sich der Kläger mit seiner Klage an das Gericht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg.

Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, Aufwendungen für eine solche Bildungsmaßnahme

seien als WK abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit bestehe.

Ob die Bildungsaufwendungen aus beruflichem Anlass getätigt würden oder ob es sich um

privat veranlasste Aufwendungen handele, sei anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Im Streitfall habe der Kläger das Theologiestudium nicht begonnen, um einen theologischen Abschluss anzustreben, sondern um seine

Kommunikationsfähigkeit beim Umgang mit Patienten in lebensbedrohenden Situationen zu verbessern.

Nach der Beschreibung des Grundaufbaus des Studiums sei - bei den sehr umfangreichen

Fachgebieten - für das Gericht jedoch nicht ersichtlich, dass der Aspekt der seelsorgerisch/

psychologischen Betreuung überhaupt eine ausschlaggebende Rolle spiele. Die Kompetenzen,

die der Kläger mit dem Theologiestudium erlangen möchte, würden in diesem Studium

nur am Rande berührt. Die Aspekte, bei denen der Kläger einen Fortbildungsbedarf für

seine Berufsausübung sehe, seien bei einem Theologiestudium nur von ganz untergeordneter

Bedeutung und die Interessen der übrigen Studierenden seien vollkommen andere, als die

des Klägers. An einem objektiv feststellbaren, hinreichend konkreten Zusammenhang der

Aufwendungen zu der ärztlichen Tätigkeit des Klägers fehle es demnach im Streitjahr.

In späteren Veranlagungszeiträumen sei allerdings eine Berücksichtigung von WK denkbar,

wenn die Inhalte der besuchten Veranstaltungen, bzw. Vorlesungen einen konkreten Bezug

zu der ärztlichen Tätigkeit des Klägers aufwiesen und sich somit auf die seelsorgerischen und kommunikativen Aspekte beziehen würden, die der Kläger in seiner Tätigkeit als Nuklearmediziner im Umgang mit Patienten nutzen wolle.

Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Wir sind mit der Beratung durch Herrn Wegner äußerst zufrieden! Er hat uns umfassend und kompetent beraten und dies in sehr kurzer Zeit und zu einem äußerst fairen Preis. Besonders hilfreich war für uns, dass er dabei neben den steuerrechtlich relevanten Aspekten auch die handelsrechtlich bedeutsamen Gesichtspunkte erläutert hat und speziell auf uns zugeschnittene Handlungsempfehlungen abgeleitet hat. Auch unsere Zusatzfragen wurden schnell, ausführlich und zur vollen Zufriedenheit beantwortet. Herzlichen Dank dafür! "

17.10.2025
"Steuerberater Hannu Wegner hat uns bei einem Problem mit einer US-LLC rasch und kompetent geholfen. Nach langer Suche haben wir endlich die benötigten Antworten erhalten. Jetzt können wir gezielt planen und handeln. Eine echte Hilfe !!!"

16.10.2025
"Herr Wagner macht ein sehr hervorragendes Job. Ich bin von ihm begeistert. Es ist egal wann ich ihn eine Frage stelle, beantwortet er sofort, sogar Mitternacht. Ich danke ihm. So Jemanden habe ich bisher noch nicht kennengelernt."

16.10.2025
"Super schnelle und kompetente Hilfe zu einem fairen Preis. Vielen lieben Dank für diese positive erste Erfahrung in diesem Forum, ich werde es sicher wieder nutzen. Viele liebe Grüße!"

14.10.2025
"Vielen herzlichen Dank für die schnelle und Kompetente Beratung."

14.10.2025
"Sehr gute Beratung, ausführliche Erläuterung der Sachverhalte mit klaren Handlungsempfehlungen, sehr kurze Bearbeitungszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt sehr empfehlen."

14.10.2025
"Ausführliche umfassende und schnelle Antwort auf meine Fragen...sehr empfehlenswert. "

12.10.2025
" Top"

12.10.2025
"Herr Wegner hat mich bezüglich eines Wohnungskaufes beraten. Alle Antworten waren deutlich ausführlicher als erwartet, was mich positiv überrascht hat. Auch Absprachen bezüglich der Antwortzeit von Herrn Wegner wurden zuverlässig eingehalten, sodass ich bereits wenige Stunden nach Einreichen der Objektunterlagen die steuerliche Bewertung erhielt. Alle meine Nachfragen zu dieser ausführlichen Bewertung wurden ebenso ausführlich beantwortet. Negative Kritik kann ich nicht anbringen."

12.10.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, mit Ihrer Beratung sind wir außerordentlich zufrieden! Ihre Ausführungen sind klar und deutlich, gehen genau auf unsere Situation ein und geben leicht nachvollziehbare Handlungsanweisungen. Außerdem kam Ihre Antwort extrem schnell und auch eine Zusatzfrage, die uns nachträglich eingefallen war, wurde von Ihnen umgehend und ausführlich beantwortet. Wir können Sie vollumfänglich weiter empfehlen. Der Preis erscheint uns sehr angemessen für die erhaltene Leistung und wir haben mehr erhalten als erwartet. Herzlichen Dank, Christina und B.P."

10.10.2025
"Horvorragend beraten. Auch sehr schnell, noch nicht mal eine Stunde vergangen, ich hatte die Antwort meiner Fragen. Ich kann Herr Hannu Wagner bestens empfehlen. So einen Steuerberater hätte ich in meinem Berufsleben gewünscht. Danke nochmal G."

09.10.2025
"sehr ausführlich und gut verständlich"

09.10.2025
"Sehr gute Arbeit. Sehr ausführliche Antwort, inkl. Referenzen zu den jeweilgen Gesetzen. Auch Nachfragen wurden ausführlich beantwortet."

08.10.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und gut verständliche Beratung, die Herr Wegner am Ende auch noch praktisch zusammenfasst und die wichtigsten ToDos auflistet. Sehr zu empfehlen."

08.10.2025
"Perfekt wie immer, vielen Dank. Lg V. K. "

07.10.2025
"Ich habe eine hochqualifizierte und umfassende Beratung von Herr Wegner bekommen, ich kann seine Expertise nur weiterempfehlen!"

03.10.2025
"Wir sind sowohl mit yourXpert als auch mit der Beratung mehr als zufrieden. Unser Anliegen zu diversen Fragen rund um die Rentenbesteuerung wurde innerhalb kürzester Zeit zu unserer vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Herr Wegner hat uns dazu sehr ausführliche und verständliche Erläuterungen geschickt, samt wertvoller Tipps. Das Anfragen und die Kommunikation über die Online-Plattform sind einfach, gehen superschnell und per Mail wird man stets über den aktuellen Stand informiert. Besser geht es nicht. Empfehlenswert! "

02.10.2025
"top, schnell, kompetent, verständlich"

02.10.2025
"Herr Wegner hat mich bestens beraten. Seine Ausführungen waren umfangreich und fachlich detailliert, gleichzeitig aber auch gut verständlich. Die Ergebnisse sind eindeutig und praxistauglich. Ich bedanke mich!"

01.10.2025
"Herr Wegner hat meine initialen Fragen, sowie nachfolgende Rückfragen, sehr schnell und verständlich beantwortet. Inklusive praktischer Handlungsempfehlungen."

30.09.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6038 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77