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Steuertipp

Verschieben Sie Ausgaben möglichst steuergünstig von einem ins andere Jahr - so geht's:

  • Handwerkerleistungen: Die Lohnkosten für

Handwerkerrechnungen sind pro Jahr nur bis zu 6.000 Euro

berücksichtigungsfähig. Bei größeren Renovierungs- oder

Modernisierungsmaßnahmen wird dieser Grenzbetrag in einem

Jahr nicht selten überschritten. Da bietet sich zunächst

an, die Arbeiten in zwei aufeinander folgenden Jahren

durchführen zu lassen. Gegebenenfalls kann mit Handwerkern

auch vereinbart werden, dass die Arbeit zwar in einem Jahr

durchgeführt, die Zahlung aber auf zwei Jahre verteilt

wird.

  • Zumutbare Belastung: Bei außergewöhnlichen Belastungen

allgemeiner Art - z.B. Krankheitskosten - wird auch

steuerlich eine "zumutbare Belastung" angerechnet. Eine

Steuerersparnis entsteht daher erst, wenn diese nach

Familienstand, Kinderzahl und Höhe der Einkünfte

berechnete Grenze überschritten wird. Anders als bei den

Handwerkerleistungen, die man ggf. auf mehrere Jahre

aufteilen sollte, macht es bei den außergewöhnlichen

Belastungen Sinn, größere Aufwendungen wie Zahnersatz,

Brillen oder Hörgeräte in einem Jahr zu bündeln. Denn bei

Verteilung der Kosten über die Jahre wird in jedem Jahr -

und nicht nur in einem Jahr - die zumutbare Belastung

abgezogen.

  • Unterhaltsleistungen: Bei bedürftigen Angehörigen kann für

jede unterhaltene Person ein Betrag bis zu 8.004 Euro pro

Jahr (zzgl. eventuell übernommener Kranken- und

Pflegeversicherungsbeiträge) als Unterhalt steuermindernd

berücksichtigt werden. Ist der Höchstbetrag noch nicht

ausgeschöpft, könnte der Unterhalt bis zum Jahresende noch

aufgestockt werden. Im neuen Jahr geleistete Zahlungen

gehen für das alte Jahr verloren.

(VLH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

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Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank! Alle Fragen und Rückfragen wurden zur vollsten Zufriedenheit beantwortet!"

07.12.2025
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06.12.2025
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04.12.2025
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03.12.2025
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03.12.2025
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03.12.2025
"Vor gut einem Jahr sah ich mich plötzlich einem unüberschaubaren und undurchdringlichen Steuerwirrwarr gegenüber, dem ich nie und nimmer gewachsen, dessen Umgehung aber unmöglich war, bzw.mir große Nachteile gebracht hätte - zumal in diesem Dschungel gleich drei Kontrahenten regierten. Herr Wegner bot ihnen die Stirn mit seiner beharrlichen, ruhigen Art, v.a. aber mit seinem profunden und detaillierten Fachwissen, das er so anzuwenden versteht, daß auch ich es verstehe. Und so bahnte er den Weg in den Dschungel und durch ihn und ich denke, den größten Teil haben wir hinter uns - die Kontrahenten mußten akzeptieren, daß es wirkliche Steuerfachleute gibt, die nicht nur so heißen, sondern es auch sind."

02.12.2025
"Sehr ausführliche und fachlich sehr gute Beratung."

02.12.2025
"Sehr ausführliche Beratung zu Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf, Danke!"

01.12.2025
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30.11.2025
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29.11.2025
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28.11.2025
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28.11.2025
"Ich bedanke mich bei Herrn Wegner für die schnelle, professionelle und verständliche Beantwortung meines Anliegen. Alle Fragen wurden zu meiner vollsten Zufreidenheit beantwortet, besser geht´s nicht. Dies hilft mir zu 100% die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank :-)"

27.11.2025
"Herr Wegner hat mich erneut äusserst kompetent und ausführlich beraten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! "

27.11.2025
"Wir sind mit der Beratung durch Herrn Wegner rund um unseren Wegzug ins Ausland sehr zufrieden. Unsere Fragen zu Doppelbesteuerung sowie zur beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht wurden klar, verständlich und sehr ausführlich beantwortet, auch bei den etwas komplizierteren Zusammenhängen und Feinheiten. Besonders positiv fanden wir die schnelle Rückmeldung, die zuverlässige Kommunikation und seine angenehme, professionelle Art. Man merkt, dass hier viel Erfahrung und Fachwissen vorhanden sind. Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt und können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!!! "

26.11.2025
"Komplexer steuerlicher Sachverhalt wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Sehr empfehlenswert. "

26.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6116 Bewertungen
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