Ausländischer Spendenempfänger muss gemeinnützig sein!
Das Finanzgericht Münster hat in seinem Urteil vom 8. März 2012 (2 K 2608/09 E) zu den einzelnen Voraussetzungen des Spendenabzugs an einen ausländischen Empfänger Stellung genommen.
Im Streitfall machte der Kläger Sachspenden an ein portugiesisches Seniorenheim als Sonderausgaben geltend. Der Heimbetreiber ist eine juristische Person, die mit einem rechtsfähigen Verein vergleichbar ist. Das beklagte Finanzamt versagte den Abzug zunächst mit der Begründung, dass der Spendenempfänger Inländer sein müsse.
Das im ersten Rechtszug ergangene Urteil, das die Auffassung des Finanzamts bestätigte, hob der Bundesfinanzhof auf (Urteil vom 27. Mai 2009, Az. X R 46/05), nachdem der Europäische Gerichtshof die Versagung der Spende als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt hatte (Urteil vom 27. Januar 2009, Az. C-318/07).
Im zweiten Rechtszug hatte das Finanzgericht Münster nun zu prüfen, ob der Spendenempfänger nach nationalem Recht die Anforderungen an eine gemeinnützige Einrichtung erfüllt; es kam zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall sei. Der Betreiber des Seniorenheims fördere nach seiner Satzung zwar gemeinnützige Zwecke. Die Satzung enthalte aber keine ausdrücklichen Regelungen zur Mittelverwendung und auch aus der Auslegung aller Satzungsbestimmungen sei die erforderliche Vermögensbindung nicht erkennbar. Überdies enthielten die vom Kläger vorgelegten Spendenbescheinigungen keinen Nachweis darüber, dass der Empfänger die Gegenstände zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke verwendet habe.
Der Senat hat im Hinblick auf die Neufassung des § 10b EStG die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
(FG Münster / Redaktion)
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.