Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in drei Urteilen vom 09.06.2011 (Az. VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann und damit das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht.

Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), das "Aufsplitten" der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich.

Nach der bisherigen Rechtsprechung konnte ein Arbeitnehmer, der in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig war, auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben. Hieran hält der BFH jedoch nicht länger fest und begründet dies damit, dass der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers nur an einem Ort liegen könne, selbst wenn der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsuche.

Im Verfahren VI R 55/10 hatte der Kläger Fahrten mit dem Firmen-PKW zwischen seiner Wohnung und dem Betriebssitz des Arbeitgebers als Dienstreisen geltend gemacht, da er vor Fahrtantritt stets in einem bei der Wohnung belegenen Kellerraum des Arbeitgebers Wartungs- und Optimierungsarbeiten an der betrieblichen EDV-Anlage durchgeführt habe. Finanzamt und Finanzgericht beurteilten die Fahrten dagegen als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Der BFH hat das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen und ihm aufgegeben, den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit zu bestimmen. Hierbei sei insbesondere zu berücksichtigen, welche Tätigkeit an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrgenommen werde und welches konkrete Gewicht dieser Tätigkeit zukomme. Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeitsstätte im zeitlichen Abstand immer wieder aufsuche, reiche für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte jedenfalls nicht aus. Ihr müsse vielmehr zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen.

Deshalb übe ein Arbeitnehmer, der in verschiedenen Filialen seines Arbeitgebers wechselnd tätig ist, eine Auswärtstätigkeit (ohne regelmäßige Arbeitsstätte) aus, wenn keine der Tätigkeitsstätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den anderen Tätigkeitsorten habe. Dies hat der BFH in dem Verfahren VI R 36/07 deutlich gemacht. Dort war die Klägerin als Distriktmanagerin für 15 Filialen einer Supermarktkette zuständig und suchte sämtliche Filialen zum Teil in regelmäßigen, aber auch unregelmäßigen Abständen immer wieder auf.

Im Verfahren VI R 58/09, das einen Außendienstmitarbeiter betrifft, hat der BFH entschieden, dass der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer zwar regelmäßig, aber lediglich zu Kontrollzwecken aufsucht, ohne dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG wird.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wagner macht ein sehr hervorragendes Job. Ich bin von ihm begeistert. Es ist egal wann ich ihn eine Frage stelle, beantwortet er sofort, sogar Mitternacht. Ich danke ihm. So Jemanden habe ich bisher noch nicht kennengelernt."

16.10.2025
"Super schnelle und kompetente Hilfe zu einem fairen Preis. Vielen lieben Dank für diese positive erste Erfahrung in diesem Forum, ich werde es sicher wieder nutzen. Viele liebe Grüße!"

14.10.2025
"Vielen herzlichen Dank für die schnelle und Kompetente Beratung."

14.10.2025
"Sehr gute Beratung, ausführliche Erläuterung der Sachverhalte mit klaren Handlungsempfehlungen, sehr kurze Bearbeitungszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt sehr empfehlen."

14.10.2025
"Ausführliche umfassende und schnelle Antwort auf meine Fragen...sehr empfehlenswert. "

12.10.2025
" Top"

12.10.2025
"Herr Wegner hat mich bezüglich eines Wohnungskaufes beraten. Alle Antworten waren deutlich ausführlicher als erwartet, was mich positiv überrascht hat. Auch Absprachen bezüglich der Antwortzeit von Herrn Wegner wurden zuverlässig eingehalten, sodass ich bereits wenige Stunden nach Einreichen der Objektunterlagen die steuerliche Bewertung erhielt. Alle meine Nachfragen zu dieser ausführlichen Bewertung wurden ebenso ausführlich beantwortet. Negative Kritik kann ich nicht anbringen."

12.10.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, mit Ihrer Beratung sind wir außerordentlich zufrieden! Ihre Ausführungen sind klar und deutlich, gehen genau auf unsere Situation ein und geben leicht nachvollziehbare Handlungsanweisungen. Außerdem kam Ihre Antwort extrem schnell und auch eine Zusatzfrage, die uns nachträglich eingefallen war, wurde von Ihnen umgehend und ausführlich beantwortet. Wir können Sie vollumfänglich weiter empfehlen. Der Preis erscheint uns sehr angemessen für die erhaltene Leistung und wir haben mehr erhalten als erwartet. Herzlichen Dank, Christina und B.P."

10.10.2025
"Horvorragend beraten. Auch sehr schnell, noch nicht mal eine Stunde vergangen, ich hatte die Antwort meiner Fragen. Ich kann Herr Hannu Wagner bestens empfehlen. So einen Steuerberater hätte ich in meinem Berufsleben gewünscht. Danke nochmal G."

09.10.2025
"sehr ausführlich und gut verständlich"

09.10.2025
"Sehr gute Arbeit. Sehr ausführliche Antwort, inkl. Referenzen zu den jeweilgen Gesetzen. Auch Nachfragen wurden ausführlich beantwortet."

08.10.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und gut verständliche Beratung, die Herr Wegner am Ende auch noch praktisch zusammenfasst und die wichtigsten ToDos auflistet. Sehr zu empfehlen."

08.10.2025
"Perfekt wie immer, vielen Dank. Lg V. K. "

07.10.2025
"Ich habe eine hochqualifizierte und umfassende Beratung von Herr Wegner bekommen, ich kann seine Expertise nur weiterempfehlen!"

03.10.2025
"Wir sind sowohl mit yourXpert als auch mit der Beratung mehr als zufrieden. Unser Anliegen zu diversen Fragen rund um die Rentenbesteuerung wurde innerhalb kürzester Zeit zu unserer vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Herr Wegner hat uns dazu sehr ausführliche und verständliche Erläuterungen geschickt, samt wertvoller Tipps. Das Anfragen und die Kommunikation über die Online-Plattform sind einfach, gehen superschnell und per Mail wird man stets über den aktuellen Stand informiert. Besser geht es nicht. Empfehlenswert! "

02.10.2025
"top, schnell, kompetent, verständlich"

02.10.2025
"Herr Wegner hat mich bestens beraten. Seine Ausführungen waren umfangreich und fachlich detailliert, gleichzeitig aber auch gut verständlich. Die Ergebnisse sind eindeutig und praxistauglich. Ich bedanke mich!"

01.10.2025
"Herr Wegner hat meine initialen Fragen, sowie nachfolgende Rückfragen, sehr schnell und verständlich beantwortet. Inklusive praktischer Handlungsempfehlungen."

30.09.2025
"Ich bin absolut zufrieden mit der Beratung und dem Service! Die Kommunikation ist stets klar, zeitnah und freundlich – ich fühle mich rundum gut betreut. Fachlich auf dem neuesten Stand, zuverlässig und mit Blick fürs Detail. Klare Empfehlung!"

29.09.2025
"Sehr gute Beratung, die auch zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat. Besonders hervorzuheben ist die extrem schnelle Reaktionszeit. Vielen Dank."

29.09.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6036 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77