Baufinanzierung: Zinsen auf Tief-, Grunderwerbsteuer auf Höchststand
Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Satz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen und sind nicht mehr an die vorher üblichen 3,5 Prozent gebunden. Während im Süden der Republik dieser Satz beibehalten wurde, bezahlen seither
Berliner und Hamburger 4,5 Prozent. Diesem Beispiel folgte im März auch Sachsen-Anhalt und weitere fünf Bundesländer planen nun Erhöhungen ab 2011.
Bei jedem Immobilien- oder Grundstückskauf entstehen so genannte Kaufnebenkosten. Dazu gehören Notarkosten, Grundbuchamt-Gebühren, Grunderwerbsteuer und eventuelle Maklerprovisionen. Während die Notarkosten und Grundbuchamt einheitlich sind, unterscheidet sich die Höhe der Grunderwerbsteuer und der Maklerprovision je nach
Bundesland. Spitzenreiter bei Steuersatz und Vermittlungsprovision ist Berlin mit 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer und einer Maklergebühr von bis zu 7,14 Prozent. Deutlich günstiger sind die Kaufnebenkosten im Süden des Landes: Bayern erhebt eine Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent und die ortsübliche Maklerprovision liegt bei 3,57 Prozent inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. So betragen die Kaufnebenkosten für eine 250.000 Euro teure Immobilie in der Region München 21.425 Euro. Die Nebenkosten für eine vergleichbare Immobilie in Berlin hingegen liegen bei 32.850 Euro, das sind rund 50 Prozent mehr als in Bayern.
Quelle: Interhyp AG
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.