Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar, können sie in die Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird.

So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 23.5.2012 (Az. IX R 2/12) in einem Fall, in dem der Steuerpflichtige ein Mehrfamilienhaus errichtete, es zunächst verkaufen wollte, es dann aber aufgrund einer neuen Entscheidung ab Fertigstellung vermietete. Solange das Gebäude veräußert werden sollte, waren die während der Bauphase anfallenden Finanzierungsaufwendungen keine vorab entstandenen Werbungskosten. Die Frage stellte sich aber, ob sie insoweit in die Herstellungskosten und damit in die AfA-Bemessungsgrundlage einbezogen werden konnten.

Der BFH bejahte diese Frage. § 255 Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) erlaubt den Ansatz von Bauzeitzinsen, also von Zinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Allerdings gelten die Vorschriften des HGB zunächst nur für bilanzierende Steuerpflichtige: Ihr handelsrechtliches Einbeziehungswahlrecht wird auch einkommensteuerrechtlich anerkannt. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind die AfA für den Bereich der Überschusseinkünfte indes nach den gleichen Grundsätzen wie für die Gewinneinkünfte zu bestimmen. Da Systematik und Zweck des Gesetzes keine unterschiedliche Auslegung gebieten, können Bauzeitzinsen ganz unabhängig von den während der Herstellungsphase verfolgten Zwecken in die AfA-Bemessungsgrundlage einbezogen werden, wenn der Steuerpflichtige das fertiggestellte Gebäude dazu nutzt, Einkünfte aus Vermietung zu erzielen.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Falco Müller
Falco Müller
Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr schnell bearbeitet, alles war super klar und ich kann Herrn Wegner wirklich weiterempfehlen. "

15.03.2026
"Sehr übersichtliche Erläuterung von Zusammenhängen bei der Körperschaftssteuer und Gewinnausschüttungen."

15.03.2026
"Wie zuvor auch, habe ich erneut eine sehr wertvolle und schnelle Rückmeldung von Herr Wegner zu meiner Anfrage erhalten. Ich werde mich zukünftig definitiv wieder an Ihn wenden und kann Herr Wegner nur wärmstens empfehlen."

15.03.2026
"Bessere Beratung hätte ich mir nicht wünschen können! 1 mit *"

14.03.2026
"Und wieder finde ich 5?zu wenig. Tolle Beratung mit tiefer Recherche, verbunden mit außerordentlichem Fachwissen. Manche Menschen machen einen Job, manche haben einen Beruf. Beruf kommt von Berufung und das trifft auf Hannu Wegner voll zu. Vielen Dank für die tolle Unterstützung, es hat mir viel Erkentnis gebracht und vor teurer Fehleinschätzung bewahrt. Liebe Grüße J.H.?????"

14.03.2026
"Sehr kompetente und sorgfältige Beratung. Mein komplexer Sachverhalt wurde gründlich durchdacht, klar erklärt und mit konkreten Empfehlungen für die praktische Umsetzung versehen. Besonders positiv fand ich die präzise Einordnungen und die daraus abgeleiteten Gestaltungsvorschläge. Vielen Dank für die sehr hilfreiche Unterstützung."

13.03.2026
"Vielen Dank für die Beratung und Hinweise. Bei weiteren Fragen werde Sie erneut kontaktieren."

13.03.2026
"Verständliche Beratung mit bsp.-rechnungen und Tipps zur Gestalltung und Umsätzung"

13.03.2026
"Super Beratung und sehr schnell reagiert. Bin äußerst zufrieden!!!"

13.03.2026
"Sehr genaue Erläuterung und Herleitung zum Ausfüllen von Formularen in Elster !"

12.03.2026
"Auch mein Folgeauftrag wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Nach einer unvermeindlichen gesetlichen Erläuterung, folgt ein zusammfassende Handlungsanweisung die auch ich als Steuerlaie vertsehe. Vielen Dank"

12.03.2026
"Ich hatte eine Anfrage zur Besteuerung von Renten bei getrennt oder geschieden lebenden Partnern mit Wohnsitz in verschiedenen EU-Ländern gestellt. Herr RA Wegner hat alle Details und Informationen sehr detailliert und verständlich aufbereitet, woraus ich für mich weitere Handlungen ableiten kann. Sehr kompetent und verständlich! "

12.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung. Äußerst detailliert und verständlich auf jeden einzelenen Punkt eingegangen und hat selbst weitere nützliche Punkte eingebracht. Selbiges auch bei Nachfragen. Sehr gute Darstellung der Sachverhalte und verständliche Zusammenfassung am Schluss der Ausführungen. Vielen Dank!"

12.03.2026
"Meine komplexe Fragestellung wurde sehr detailliert und sogar darüber hinausgehend beantwortet. Es erfolgte auch eine Einwertung mit konkreter Handlungsempfehlung."

11.03.2026
"Sehr verständliche und nachvollziehbare Antwort auf mein Anliegen. Ich weiß nun sehr genau, was ich tun muss. Herzlichen Dank!"

11.03.2026
"Vielen Dank für die sehr kompetente und ausführliche Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen des Finanzamts zum Arbeitszimmer. Die Darlegungen - auch aufgrund ihrer Formulierungsvorschläge - sind vollumfänglich akzeptiert worden."

11.03.2026
"Her Wegener hat mich umfassend und verständlich auf meine steuerlichen Fragen hinsichtlich eines Immobilienkaufs ( eigengenutzt / vermietet ) beraten. Die Analyse war sehr ausführlich , detailliert und strukturiert mit allen steuerlich relevanten Zusatzinfos. Mehr als ich erwartet habe. Ich bin sehr zufrieden und absolut empfehlenswert."

11.03.2026
"Wow und nochmals wow, 5 * sind noch zu wenig. Ich hatte Fragen zu einer Schenkung und dieser wurden ausführlich erläutert. ich bin absolut von Herrn Wegner begeistert. Selbst über die Kernfragen hinaus gab es umfangreiche Informationen und Nachfragen wurden ebenfalls schnell und kompetent beantwortet. Herr Wegner ist wirklich ein "Berufener" und sehr zu empfehlen. Liebe Grüße von einem extrem zufriedenen Kunden"

10.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Rückmeldung zu meiner Anfrage, die sehr verständlich geschrieben worden ist. Hätte diese Qualität nicht erwartet - kann ich also gut weiterempfehlen."

10.03.2026
"Für das was geliefert wurde, welches okay ist. Finde ich den Preis zu hoch."

09.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6297 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77