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Einkommensteuer

Erstmalig gilt für das Jahr 2009 die neue Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne prinzipiell einheitlich an der "Quelle", d.h. bei den Kreditinstituten, bei denen sie anfallen, besteuert werden. Zum Steuersatz von 25 % kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer hinzu, so dass Banken und andere Finanzdienstleister bis zu ca. 28 % als Abgabenlast direkt an das Finanzamt abführen. Allerdings bleiben nach wie vor private Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages (801 Euro alleinstehend / 1.602 Euro verheiratet) steuerfrei, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag für 2009 erteilt wurde.

Grundsätzlich ist zwar die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den direkten Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) entbehrlich. Aber wie überall bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. So sind Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn z.B.

- die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, wie bei privat vergebenen Darlehen,

- der Steuereinbehalt dem Grund oder der Höhe nach überprüft werden soll,

- gegenüber einer auszahlenden Stelle keine Angaben zur Kirchensteuerpflicht gemacht worden sind oder

- außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden sollen.

Quelle: StBK Stuttgart 10/2010

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Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

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10.04.2026
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01.04.2026
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