Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Gewerbesteuer

Mit Urteil vom 20.09.2012 (Az. IV R 36/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfassungsmäßigkeit der für die Gewerbesteuer seit 2004 geltenden Begrenzung der Verrechnung von Verlusten (sog. Mindestbesteuerung) bestätigt.

In Jahren mit Gewinnen über 1 Mio. darf der darüber hinausgehende Gewinn nur bis zu 60 % um verbleibende Verlustvorträge gekürzt werden. Dadurch kommt es zur Streckung der Verlustverrechnung über einen längeren Zeitraum. Sollte in Folgejahren bis zur Einstellung des Betriebs kein ausreichender Gewinn zur Verrechnung der gestreckten Verlustvorträge erzielt werden, bleibt es bei der endgültigen Besteuerung im Jahr der Verrechnungsbegrenzung. Dies hielt der BFH insbesondere auch deswegen für mit dem Grundgesetz vereinbar, weil bei der Gewerbesteuer ohnehin systembedingt kein umfassender Verlustausgleich möglich sei. Allerdings betonte der BFH in diesem Urteil und in einem weiteren Urteil vom gleichen Tag (Az. IV R 29/10), dass er von der Verfassungsmäßigkeit nur deshalb ausgehe, weil in besonderen Härtefällen Billigkeitsmaßnahmen möglich seien. Keine Billigkeitsmaßnahme sei aber geboten, wenn die Besteuerung und der endgültige Wegfall der gestreckten Verlustvorträge vom Unternehmer selbst veranlasst seien.

Das erstgenannte Urteil betraf eine Personengesellschaft, die ein Flugzeug verleast hatte. Bei Auslaufen des Leasings war das Flugzeug - wie von Anfang an geplant - verkauft worden und die Gesellschaft hatte ihre Tätigkeit eingestellt. Im Jahr des Verkaufs kam es zu einem Gewinn, der wegen der Regelung über die Mindestbesteuerung nicht durch an sich in ausreichender Höhe vorhandene Verluste aus Vorjahren ausgeglichen werden konnte. Die Verluste konnten auch später nicht mehr zum Ausgleich von Gewinnen genutzt werden, weil die Gesellschaft ihre Tätigkeit mit dem Verkauf des Flugzeugs beendet hatte. Der BFH hielt den für das Jahr 2004 ergangenen Gewerbesteuermessbescheid für rechtmäßig.

Im zweiten Fall hatte eine überschuldete Personengesellschaft nach Einstellung ihrer aktiven Tätigkeit zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens Gläubiger zum Verzicht auf ihre Forderungen bewegt. Dieser Verzicht führte zu einem Gewinn, der wegen der Mindestbesteuerung nicht voll mit Verlusten ausgeglichen werden konnte. Wegen Einstellung der Geschäftstätigkeit konnte es zu einem späteren Ausgleich der gestreckten Verlustvorträge nicht mehr kommen. Das Unternehmen hatte sich schließlich mit der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen abgefunden, aber dann eine Billigkeitsmaßnahme beantragt. Eine solche konnte nach Meinung des BFH nicht beansprucht werden, weil das Unternehmen durch den von ihm angeregten Darlehensverzicht selbst die Ursache für den ansonsten nicht entstandenen Gewinn gesetzt habe.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr klare, detaillierte, professionelle sowie schnelle Bearbeitung meiner Fragen zur Besteuerung einer privaten Rente, Pros und Cons von Auszahlungsoptionen und Implikationen angesichts meines Wohnorts im EU-Ausland. Sehr zu empfehlen! Vielen Dank nochmals."

11.02.2025
"Umfassende und gut verständliche Beratung mit sehr schnellen Antworten."

11.02.2025
"Ich bin mit der zügigen und fundierten Beantwortung meiner Anfrage sehr zufrieden!"

10.02.2025
"Herr Klement hatte die Steuererklärung für meinen Mann als Kleinunternehmer übernommen. Die Betreuung war sehr professionell, schnell und über das normal Maß hinausgehend. Ich bin sehr zufrieden. Die Bearbeitung meines Anliegens erfolgte unkompliziert und sehr zügig. Herrn Klement als Steuerberater an seiner/ihrer Seite zu haben, ist von großem Vorteil und ich kann ihn daher ungeingeschränkt weiterempfehlen. "

09.02.2025
"Super verständliche und ausführliche Beratung! Gerne wieder bei Bedarf "

09.02.2025
"Ich schätze die kompetente und effiziente Unterstützung sehr. Die Zusammenarbeit war professionell, schnell und präzise. Gerne wieder!"

06.02.2025
"Sehr gut strukturierte und ausführliche Antwort. Schnelle Rückmeldung und sehr gute Erreichbarkeit bei Nachfragen."

06.02.2025
"Ich bedanke mich ganz herzlich, durch die falsche Annahme des Finanzamtes haben wir durch Frau Fey ca. 80.000,--€ Steuern gespart. Ganz lieben Dank, mit dem Finanzamt wurde das auch zwischenzeitlich geregelt."

06.02.2025
"Herr Wegner hat meine Fragen umfassend, differenziert und eindeutig beantwortet. Sehr empfehlenswert!"

06.02.2025
"Herr Wegner hat schnell, zuverlässig und detailliert geantwortet. Seine Antworten sind verständlich gestaltet und beziehen sich immer wieder auf meine Fragestellung. Vielen Dank für die tolle Ausarbeitung. "

04.02.2025
"Wurde sehr gut im Bereich GmbH Neugründung beraten. Vielen Dank!"

03.02.2025
"Schnelle und fachlich fundierte Antwort auf meine Fragen."

03.02.2025
"Sehr gute und verständliche Antworten, geht auch auf Nachfragen gut ein."

03.02.2025
"Ich hatte ein sehr gutes und angenehmes Online-Steuerberatubgsgespräch. Er hat sich viel Zeit genommen, alle meine Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Besonders beeindruckt hat mich seine Fachkompetenz, Geduld und die Erklärung komplexer Sachverhalte. Ich fühle mich jetzt bestens beraten. Absolut empfehlenswert!"

01.02.2025
"Sehr netter junger Mann, der mir gut weiterhelfen konnte. Ist auf jede Frage eingegangen und hat noch Wichtiges erklärt. Es wurde auch nicht auf die Minute abgerechnet. Gerne wieder, sehr zu empfehlen."

31.01.2025
"Ich habe mich vor Kurzem an den Steuerungsberater Fabian Klement gewendet, um mich bei den EÜR-Angaben für die KSK-Versicherungsprüfung zu unterstützen. Herr Klement war sehr hilfreich und nahm sich die Zeit alle meine Fragen ausführlich zu beantworten. Er zeigte beeindruckende Fachkompetenz, indem er den steuerlichen Sachverhalt verständlich erkläre und auf meine spezifischen Probleme einging. Die Bearbeitung meines Auftrags wurde innerhalb von einem Tag abgewickelt, was meine Erwartungen weit übertroffen hat. Zusammenfassend war meine Erfahrung mit Herrn Klement durchweg positiv. Herr Klement überzeugt durch sein fachkundiges Auftreten, seine effiziente Beratung und seinen exzellenten Kundenservice. Ich kann Herrn Klement jedem empfehlen, der kompetente Hilfe bei dringenden Steuerangelegenheiten braucht."

30.01.2025
"Qualitativ hochwertige Antwort mit einer sehr ausführlichen Erläuterung und inhaltlichen Hintergründen zu den Ausführungen. TOP! "

30.01.2025
"Herr Wegner hat mir alle meine Fragen beantworten können als frischer "Gründer" Diverse Fragen zur UST-VA Anmeldung, Verbuchungen auf diverse SKR-03 Konten und Hinweise zur besseren Handhabung von Kreditkarten-Abrechnungen. Dabei hat er alle Fragen sehr ausführlich, immer wieder beantwortet und konnte mir meine Zweifel / Fragen ausräumen. Ich werde Herr Wegner sicherlich nochmal kontaktieren!"

29.01.2025
"Hat mir sehr gut weitergeholfen, danke."

29.01.2025
"Vielen Dank für die Beratung. Alle meine Fragen wurden ausführlich beantwortet. "

29.01.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5690 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77