Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines Steuertipp Unternehmer

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2014 viele Belege in den Reißwolf wandern können. Allerdings sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden.

 

Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher 10 Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen 10 Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich 6 Jahre lang aufgehoben werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2014 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen:

•         Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2003;

•         Inventare, die bis  31.12.2003 oder früher aufgestellt worden sind;

•         Jahresabschlüsse, die bis zum  31.12.2003 oder früher aufgestellt worden sind;

•         Buchungsbelege aus dem Jahr 2003 und älter;

•         empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2007 oder früher eingegangen sind;

•         Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum bis 31.12.2007 oder früher abgesandt wurden.

 

Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brauchen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Fertigt der Steuerzahler seine Steuererklärung mit ElsterOnline an, so muss er die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren.

Eine besondere Vorschrift gibt es im Umsatzsteuerrecht. Danach müssen Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer, auch wenn er eine Privatperson ist, aufbewahrt werden.

Neben den steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollten Rechnungen oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungsrechte besser nachweisen.

(Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"⭐⭐⭐⭐⭐ Ich bin außerordentlich zufrieden mit der Beratung und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Die Antwort erfolgte sehr schnell und war gleichzeitig bemerkenswert ausführlich, fundiert und bis ins Detail nachvollziehbar begründet. Ich hatte selten erlebt, dass sich jemand so intensiv mit einem komplexen Sachverhalt auseinandersetzt und dabei nicht nur die rechtlichen Grundlagen erläutert, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Hinweise gibt. Besonders positiv hervorheben möchte ich die Zuverlässigkeit, die strukturierte Herangehensweise und die verständliche Darstellung auch schwieriger steuerlicher Zusammenhänge. Jede meiner Fragen wurde umfassend beantwortet, und es wurden sogar Aspekte berücksichtigt, an die ich selbst noch gar nicht gedacht hatte. Insgesamt eine äußerst professionelle, engagierte und hochwertige Beratung, die meine Erwartungen deutlich übertroffen hat. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!"

25.06.2026
"Sehr kompetent und hilfreich. Meine Frage war ausführlich und sehr schnell beantwortet. Vielen Dank für die Unterstützung."

25.06.2026
"Kompetente ausführliche Beratung mit schneller Reaktionszeit"

25.06.2026
"Herr Wegner hat erneut einen komplexen Arbeitsauftrag in kürzester Zeit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Sicherlich werde ich auch weiterhin bei steuerlichen Fragestellungen auf die Unterstützung von Herrn Wegner hoffen. "

24.06.2026
"Sehr detaillierte, tiefgehende Bewertung meiner Fragen. Ich bin mehr als zufrieden, würde ihn jederzeit weiterempfehlen und auch selbst erneut konsultieren."

24.06.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Einschätzung meines Problems, hilft mir sehr weiter."

24.06.2026
"Sehr schnelle, detaillierte und vor allem klare Antwort. Sehr hilfreich!"

24.06.2026
"Sehr umfangreiche und fachkundige Auskunft. Es wurden alle Fragen beantwortet und die Erwartungen übertroffen."

23.06.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ 5/5 Sterne Herr Hannu Wegner hat mich in einer komplexen steuerlichen Fragestellung rund um den Erwerb einer Immobilie, die Nutzung durch Familienangehörige sowie grenzüberschreitende steuerliche Aspekte zwischen Deutschland und den USA beraten. Besonders beeindruckt hat mich die außergewöhnliche fachliche Tiefe seiner Analyse. Herr Wegner hat nicht nur einzelne Fragen beantwortet, sondern den gesamten Sachverhalt umfassend betrachtet und dabei verschiedene steuerliche, rechtliche und praktische Lösungswege aufgezeigt. Seine Stellungnahmen waren klar strukturiert, verständlich formuliert und gleichzeitig fachlich fundiert. Besonders wertvoll fand ich, dass er nicht nur Risiken aufgezeigt hat, sondern stets konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet hat. Dadurch konnte ich die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten sehr gut nachvollziehen. Hervorheben möchte ich außerdem seine Fähigkeit, komplexe steuerrechtliche Zusammenhänge verständlich zu erklären und dabei die langfristigen Auswirkungen verschiedener Entscheidungen im Blick zu behalten. Seine Empfehlungen waren praxisnah, nachvollziehbar und auf meine persönliche Situation zugeschnitten. Gerade bei anspruchsvollen Themen wie Schenkungsteuer, Immobilienbesitz innerhalb der Familie, Wohnsitzfragen und internationalen Steueraspekten habe ich mich jederzeit hervorragend beraten gefühlt. Ich würde Herrn Wegner aufgrund seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner sorgfältigen Arbeitsweise und seiner lösungsorientierten Beratung jederzeit wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung."

23.06.2026
"tolle und sehr ausführliche Beratung "

22.06.2026
"Eine ganz hervorragende Beratung. Durchgehend außergewöhnlich gut strukturiert, inhaltlich auf den Punkt und gleichermaßen trotz Umfang und Detailreichtum sehr verständlich. Zudem wurde auf meine Rückfragen/Ergänzungen ausnahmslos sehr schnell, dezidiert und ausführlich eingegangen und außerdem weitergehende, ursprünglich gar nicht angefragte, aber relevante Sachverhalte proaktiv mitbeantwortet. Desweiteren wurden benötigte Schriftstücke inhaltlich verwendungsfertig vorbereitet. Kurzum: das war eine Beratungsleistung, wie man sie sich nur wünschen kann und wie ich sie in dieser Qualität lange oder vielleicht sogar noch gar nicht erhalten habe. Vielen Dank!!"

22.06.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage rund um die steuerliche Behandlung von Amazon-Vine-Einkünften außergewöhnlich gründlich beantwortet. Statt einer pauschalen Auskunft hat er meine eingereichten Unterlagen vollständig ausgewertet, die einschlägigen Paragrafen am Normtext geprüft und beide Kernfragen klar und nachvollziehbar beantwortet. Besonders geschätzt habe ich, dass er nicht nur die für mich günstige Einordnung erläutert, sondern auch ehrlich auf die Schwachstellen und möglichen Streitpunkte hingewiesen hat – das schafft Vertrauen. Dazu kamen praktische Hinweise zur konkreten Umsetzung in ELSTER, die mir die eigenständige Erledigung deutlich erleichtern. Schnelle Bearbeitung, klare Struktur, fundierte Begründung. Uneingeschränkte Empfehlung."

21.06.2026
"Vielen, vielen Dank für die schnelle, übersichtliche, klare und kompetente Beratung lieber Herr Wegner...ich würde- wenn nötig ende 2027 noch mal auf Sie zukommen und wünsche Ihnen ein wunderbares WE"

21.06.2026
"schnell und kompeent"

20.06.2026
"Herr Wegner ist fachkompetent und professionell. Er versteht die Zusammenhänge sehr genau welche in der Beratung wesentlich sind. Die Beratung (Text) ist ausführlich, sachlich und gut verständlich. Wir hatten mehrere Iterationen ohne Aufpreis. Ich plane Herrn Wegner weiterhin zu konsultieren. "

19.06.2026
"Vielen Dank für das erneute Gespräch zur Klärung weniger Rückfragen!"

18.06.2026
"Sehr umfassende und verständliche Beratung. Große Fachkenntnis sowie schnelle Bearbeitung. Danke schön. "

17.06.2026
"Sehr angenehmes Chatgespräch. All meine Fragen wurden schnell und zügig beantwortet und für Laien gut-verständlich erklärt. Am Ende erfolgte nochmal eine Zusammenfassung aller besprochenen Punkte! Gerne wieder!"

17.06.2026
"Exzellente und schnelle Beratung mit klaren Handlungsempfehlungen. Auch bei mehreren Rückfragen schnelle und klare Auskunft. "

12.06.2026
"Ausführliche und verständliche Beratung zu steuerlichen Fragestellung rund um das Thema Erbe"

12.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6484 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77