Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Mit Urteil vom 30.06.2011 (Az. VI R 14/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sein können.

Anders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen kommt ein Abzug aber nur in Betracht, soweit die außergewöhnlichen Belastungen den Betrag der sog. zumutbaren Belastung überschreiten.

Im entschiedenen Fall hatte das Sozialamt die Klägerin auf Erstattung von 1.316 Euro für die Unterbringung ihres nach einem Schlaganfall pflegedürftigen Vaters (Pflegestufe II) in einem Altenpflegeheim in Anspruch genommen. Insgesamt hatten die Kosten der Heimunterbringung ca. 37.000 Euro betragen, wovon der Vater rd. 9.000 Euro, die Pflegeversicherung etwa 22.000 Euro und den verbleibenden Restbetrag das Sozialamt getragen hatten. Außerdem hatte der Vater, der im Streitjahr 2006 eine Rente in Höhe von 24.000 Euro bezog, seiner schwer gehbehinderten Ehefrau Unterhalt in Höhe von ca. 15.000 Euro gewährt. Das Finanzamt berücksichtigte die von der Tochter geltend gemachten Unterhaltsaufwendungen nicht. Die hiergegen erhobene Klage war erfolglos.

Der BFH wies die Revision der Klägerin zurück. Zwar stellten Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstünden, als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar.

Abziehbar seien insoweit nicht nur die Pflegekosten, sondern auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfielen, soweit es sich hierbei um Mehrkosten gegenüber der normalen Lebensführung handele. Im Streitfall scheide ein Abzug der Aufwendungen für die Heimunterbringung des Vaters allerdings aus, weil die Aufwendungen der Klägerin die zumutbare Belastung i.S. von § 33 Abs. 3 EStG (hier: 6 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) nicht überstiegen. Ein von der zumutbaren Belastung unabhängiger Abzug nach § 33a EStG komme nicht Betracht. Denn nach dieser Vorschrift seien nur typische Unterhaltsaufwendungen, insbesondere Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat sowie notwendige Versicherungen, nicht aber Krankheits- und Pflegekosten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen lieben danke , Ich habe bisschen falsch formuliert deswegen Herr Schunder aber trzdem geholfen ,"

29.01.2026
"Hilfreiche Hinweise zu meinen Fragen, Danke."

29.01.2026
"Vielen Dank für die sehr schnelle und aufschlussreiche Einschätzung."

28.01.2026
"Schnelle, zügige Antwort, perfekt. Allerdings nicht gerade preiswert. "

28.01.2026
"Hervorragende Beratung, sehr sehr ausführlich sodass keine Fragen übrig bleiben."

27.01.2026
"Beratung ausführlicher als gedacht, kann ich nur jedem empfehlen."

27.01.2026
"Herr Wegner, hat mich kompetent, umfangreich und gut verständlich zügig beraten. Kann ich nur weiterempfehlen."

27.01.2026
"Ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre schnelle, detaillierte und äußerst professionelle Arbeit bedanken. Besonders schätze ich, wie Sie mir geholfen haben, den gesamten Sigorta-Karmaşası zu klären, der durch das Arbeiten im Ausland und das Leben in Deutschland entstanden ist. Ihre präzise Analyse und die klaren Empfehlungen haben mir enorm geholfen, die richtige Vorgehensweise zu finden und die notwendigen Schritte für die Krankenversicherung zu verstehen. Vielen Dank für Ihre wert Mit freundlichen Grüßen,"

27.01.2026
"Herr Wegner hat in kurzer Zeit umfangreich, professionell und zu meiner Zufriedenheit geantwortet. Ich kann ihn sehr weiterempfehlen."

27.01.2026
"Sehr tiefgreifende Beratung im Hinblick auf strategische und plausible Steuerzusammenhänge."

26.01.2026
"Nachdem ich mich an Herrn Hannu Wegner gewandt hatte, erhielt ich eine schnelle, detaillierte, präzise und absolut professionelle Antwort. Ich war mir nicht sicher, aber es hat sich gelohnt, denn es war eine gute Entscheidung. Das werde ich bei zukünftigen Anfragen definitiv berücksichtigen. Vielen Dank."

24.01.2026
"vielen dank sehr ausführliche und gründliche Auflösung des Steuersachverhaltes"

24.01.2026
"Sehr umfassende und strukturierte Erklärungen (nicht immer einfach für einen Laien zu verstehen, aber das liegt wohl eher am dt. Steuergesetz) schnelle Reaktionszeit. Hätte mir ein kurzes Abstimmungsgespäch am Telefon gewünscht, aber dies gibt wohl der hinterlegte Prozess nicht her. Im Ganzen war ich sehr zufrieden "

23.01.2026
"vielen dank für die strukturelle gliederung und den überblick. sehr hilfreich."

22.01.2026
"Meine Fragen wurden sehr ausführlich und gut verständlich beantwortet und auch sich aus der Antwort ergebende neue Themenbereiche direkt mit erläutert. Alles wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt. Vielen Dank auch für die sehr schnelle Bearbeitung. "

22.01.2026
"sehr ausführliche Antwort und auch verständlich erklärt"

21.01.2026
"es erfolgte eine sehr ausführliche und gründliche beratung. toll. vielen dank."

21.01.2026
"Ausgesprochen gute Beratung!"

21.01.2026
"Sehr solide Beratung. Ich bleibe definitiv! "

21.01.2026
"Herr Lorenz hat uns öfter beraten.Wir sind sehr zufrieden Mit einfachen Worten und Vorschlägen half er uns diesmal dabei Einspruch gegen das Ergebnis der Steuererklärung einzulegen. Gerne immer wiede sehr zum empfehlen."

20.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6200 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77