Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Die sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist "in ihrer Grundkonzeption" nicht verfassungswidrig; dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.08.2012 (Az. I R 9/11) entschieden.

Die Einkommen- und Körperschaftsteuer soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuersubjekts abschöpfen. Ihre Bemessungsgrundlage ist deshalb das „Nettoeinkommen“ nach Abzug der Erwerbsaufwendungen. Fallen die Aufwendungen nicht in demjenigen Kalenderjahr an, in dem die Einnahmen erzielt werden, oder übersteigen sie die Einnahmen, so dass ein Verlust erwirtschaftet wird, ermöglicht es das Gesetz, den Verlustausgleich auch über die zeitlichen Grenzen eines Bemessungszeitraums hinweg vorzunehmen (sog. überperiodischer Verlustabzug). Seit 2004 ist dieser Verlustabzug begrenzt: 40 % der positiven Einkünfte oberhalb eines Schwellenbetrags von 1 Mio. werden auch dann der Ertragsbesteuerung unterworfen, wenn bisher noch nicht ausgeglichene Verluste vorliegen (sog. Mindestbesteuerung). Damit wird die Wirkung des Verlustabzugs in die Zukunft verschoben.

Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, hatte der BFH in einem 2010 entschiedenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für ernstlich zweifelhaft gehalten für Fälle, in denen eine sog. Definitivwirkung im Raum stand, also der vom Gesetzgeber lediglich beabsichtigte zeitliche Aufschub der Verlustverrechnung in einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung hineinzuwachsen drohte (Beschluss vom 26. August 2010 I B 49/10, Pressemitteilung des BFH Nr. 90/10 vom 27. Oktober 2010). Beispiele: Im Folgejahr einer Mindestbesteuerung bei einer Kapitalgesellschaft kommt es zu einer Anteilsübertragung, die einen Ausgleich eines noch offenen Verlustvortrags endgültig ausschließt. Oder: Der Steuerpflichtige verstirbt im Folgejahr, die Erben können den noch offenen Verlustausgleich des Erblassers nicht nutzen.

Im Urteilsfall machte eine Kapitalgesellschaft mit mehr als tausend Gesellschaftern, die die Verwaltung von Vermögensanlagen betrieb, im Streitjahr 2004 geltend, dass sie den wegen der Mindestbesteuerung nicht ausgleichfähigen Verlust in der Zukunft nicht mehr würde ausgleichen können. Denn sie werde in den nächsten 20 Jahren bis zu ihrer dann geplanten Liquidation infolge der sachlichen Steuerbefreiung von Dividendenerträgen kein ausgleichsfähiges Einkommen erzielen, so dass die Verluste bei ihr zwangsläufig definitiv würden. Überdies sei die Mindestbesteuerung infolge des durch den aufgeschobenen Verlustausgleich entstehenden Zinsschadens verfassungswidrig.

Der BFH ist dem nicht gefolgt. Er hat die Mindestbesteuerung nicht als verfassungswidrig angesehen, da die in ihrer Grundkonzeption angelegte zeitliche Streckung des Verlustvortrags den vom Gesetzgeber zu gewährleistenden Kernbereich eines Verlustausgleichs nicht beeinträchtigt. Ob dies in Definitivsituationen anders zu würdigen ist, konnte offenbleiben, weil sich der spätere Ausschluss einer steuerlichen Ausgleichsmöglichkeit für die klagende Kapitalgesellschaft im Streitjahr nicht hinreichend sicher prognostizieren ließ. Für Sachverhalte, in denen sich eine solche Prognose treffen lässt, steht die Antwort auf die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung nach wie vor aus.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich habe von Herrn Wegner eine ausgezeichnete und verständliche Beratung zum Thema Nießbrauch und Immobilienbesteuerung erhalten, die qualitativ meine Erwartungen weit übertroffen hat. Besonders positiv war, dass Herr Wegner die komplexen steuerlichen Zusammenhänge sehr klar und strukturiert erklärt hat – für mich als Laien absolut verständlich. Auch die Kommunikation war schnell, freundlich und auf Augenhöhe Uneingeschränkt empfehlenswert."

11.12.2025
"wie gewohnt, schnelle und kompetente Antwort."

11.12.2025
"Hannu Wegner beantwortet alle Fragen und Nachfragen zum Thema Kapitaleinkünfte in Verbindung mit deren Eintrag in die Steuerklärung innerhalb kürzester Zeit, exakt auf den Punkt und sehr detailliert, so dass auch der Steuerlaie es versteht. Ich bin sehr zufrieden und nehme bei Bedarf die Beratung von Hannu Wegner gerne wieder in Anspruch. "

10.12.2025
"Sehr detaillierte und und freundliche Beratung! Die Antworten kamen jeweils sehr schnell. Einfach perfekt, vielen Dank!"

10.12.2025
"Schnelle und verständliche Beratung"

10.12.2025
"Ich habe Herrn Christiansen bestimmt schon 5x zu verschiedenen Steuerthemen kontaktiert. Er erklärt alles wunderbar verständlich, so dass es auch der Laie sehr gut nachvollziehen kann und er hat ein ausgezeichnetes Fachwissen. Hier gibt es ganz klar 5-Sterne+"

09.12.2025
"Schnelle und ausführliche Antwort. Alles vollkommen zufriedenstellend. Top!"

08.12.2025
"Ich wurde sehr kurzfristig und dennoch äußerst kompetent von Herrn Wegner beraten. Alle Themen wurden sehr ausführlich und nachvollziehbar erklärt, sodass ich mich jederzeit bestens informiert und gut aufgehoben gefühlt habe - ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"

08.12.2025
"Sehr umfangreiche und detaillierte Analyse - schnelle Antwort auf Rückfragen. Sehr freundlich, präzise und hilfsbereit. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen!"

08.12.2025
"Danke für die Beratung-MFG"

07.12.2025
"Vielen Dank! Alle Fragen und Rückfragen wurden zur vollsten Zufriedenheit beantwortet!"

07.12.2025
"Super schnelle Beratung. Viel Geduld und gut erklärt. "

06.12.2025
"Schnell, klar verständlich - hat meine Frage vollumfänglich geklärt !"

05.12.2025
"Sehr rasche und ausführliche Beratung"

05.12.2025
"Herr Wegner hat mich vollumfänglich und kompetent hinsichtlich meiner "Steuersituation" beraten und die Maßnahmen für das weitere Vorgehen geschildert. Sozusagen hat er Licht ins Steuerdunkel gebracht. Meine Steuererklärung für 2025 kann ich damit per Elster einreichen. "

04.12.2025
"Sehr ausführlich und verständlich. Ich bin begeistert und Preis/Leistung stimmt! Vielen Dank!"

03.12.2025
"was für eine ausführliche kompetente Beantwortung. Bei einer Prüfung des Finanzamtes bin ich bestens vorbereitet"

03.12.2025
"Das war eine unglaublich schnelle und sehr ausführliche Beratung mit sehr guten Erklärungen und Tipps für die Zukunft. Ich bin begeistert!"

03.12.2025
"Vor gut einem Jahr sah ich mich plötzlich einem unüberschaubaren und undurchdringlichen Steuerwirrwarr gegenüber, dem ich nie und nimmer gewachsen, dessen Umgehung aber unmöglich war, bzw.mir große Nachteile gebracht hätte - zumal in diesem Dschungel gleich drei Kontrahenten regierten. Herr Wegner bot ihnen die Stirn mit seiner beharrlichen, ruhigen Art, v.a. aber mit seinem profunden und detaillierten Fachwissen, das er so anzuwenden versteht, daß auch ich es verstehe. Und so bahnte er den Weg in den Dschungel und durch ihn und ich denke, den größten Teil haben wir hinter uns - die Kontrahenten mußten akzeptieren, daß es wirkliche Steuerfachleute gibt, die nicht nur so heißen, sondern es auch sind."

02.12.2025
"Sehr ausführliche und fachlich sehr gute Beratung."

02.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6126 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77