Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. I R 46/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) sich grundlegend zur Besteuerung von - zumeist institutionellen - Anlegern geäußert, die sich im Ausland - hier konkret in England - an einem Private Equity (PE)-Fonds beteiligen.

Ein derartiges Engagement ist, so der BFH, regelmäßig gewerblicher und nicht lediglich vermögensverwaltender Natur. Weil das Besteuerungsrecht für gewerbliche Einkünfte aber nach Maßgabe von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) regelmäßig demjenigen Staat gebührt, in dem der Fonds mit einer Betriebsstätte tätig ist, bleiben die Gewinne in Deutschland steuerfrei.

Das gilt selbst dann, wenn der Fonds im Ausland über kein eigenes Büro und kein eigenes Personal verfügt und seine Geschäfte über eine Managementgesellschaft ausüben lässt. Und auch der Umstand, dass die Fondseinkünfte im anderen Vertragsstaat nicht besteuert werden, ändert an der Steuerbefreiung nichts. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber für einen derartigen Fall Vorsorge getroffen: Er hat mit § 50d Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes eine Norm geschaffen, die das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfallen lässt, wenn andernfalls die Einkünfte überhaupt nicht besteuert werden. Dass völkerrechtlich im DBA das Gegenteil vereinbart worden ist, stört ihn insofern nicht; man setzt sich in einem sog. Treaty override darüber hinweg. Dieser Besteuerungsrückfall gelingt aber nur, wenn er auf eine unterschiedliche steuerliche Auslegung des DBA durch beide Vertragsstaaten - einen sog. negativen Qualifikationskonflikt - zurückzuführen ist. Er scheitert indes, wenn Grund für die Nichtbesteuerung im anderen Staat dessen nationales Steuerrecht ist, beispielsweise, weil dieser Staat PE-Engagements steuerlich subventioniert.

Konkret ging es um die Beteiligung u.a. deutscher Versicherungsunternehmen an einem PE-Fonds in England, der dort operativ über eine Managementgesellschaft agierte. Er blieb in England steuerfrei, weil England PE-Fonds steuerlich fördert, um ausländisches Kapital anzulocken. Trotzdem musste, wie der BFH entschieden hat, nun auch das deutsche Finanzamt auf eine Besteuerung der Fondseinkünfte verzichten.

Das Ganze kehrt sich allerdings um, wenn sich Ausländer an einem deutschen PE-Fonds beteiligen, oder auch, wenn es sich um einen rein innerdeutschen Fonds geht: Bisher konnte der Fonds in Deutschland darauf hoffen, nicht als gewerblich angesehen zu werden, was insbesondere für die Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen vorteilhaft war. Den Steuervorteil sicherte ihm eine sehr großzügige Praxis der deutschen Finanzverwaltung. Diese Praxis wird jetzt vom BFH aber grundlegend infrage gestellt.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Von Herrn Keese habe ich eine sofortige und umfangreiche Beratung erhalten. Die Kommunikation war sehr nett. Volle Empfehlung von meiner Seite! Vielen Dank!"

10.12.2024
"Hat mir sehr weitergeholfen!"

10.12.2024
"Ein Name steht für Qualität - fundiert - gegliedert - verständlich - umfassend - zeitnah - mit einem Wort: Perfekt !!! Nur eines ist schade, daß das Zifferblatt der Uhr von Hr. Wegner auch nur 24 Stdn zählt - sonst könnte er noch mehr Ratsuchenden helfen. Aber für ihn ist es gut - und damit ist es gut - vielen Dank !"

08.12.2024
"Alles top gelaufen. Gerne wieder."

06.12.2024
"Die Antworten kamen schnell und waren auf den Punkt gebracht. Vielen Dank. Jederzeit gerne wieder."

06.12.2024
"Super, vielen herzlichen Dank!!!"

05.12.2024
"Innerhalb sehr kurzer Zeit erhielt ich eine verständlich formulierte, konkrete und präzise auf jede meiner Fragen eingehende Antwort zu einer sehr spezifischen Thematik. Die Antwort hilft mir bei der Einschätzung der Situation und beim weiteren Vorgehen sehr weiter, so dass ich Herrn Dr. Lorenz als Experten besten Gewissens weiterempfehlen kann."

03.12.2024
"Schnelle und professionelle Antwort."

02.12.2024
"Alles bestens. Ich kann Herrn Golz mit gutem Gewissen weiterempfehlen. "

30.11.2024
"Immer wieder eine sehr Gute Beratung :-)"

29.11.2024
"Schnell und kompetent zum Problem beraten. Vielen Dank."

29.11.2024
"Schnell und kompetent geantwortet. Vielen Dank!"

23.11.2024
"Sehr, sehr gute , für den Laien nachvollziehbare, Bearbeitung bzw. Beantwortung meines Anliegens. sehr zeitnahe Beantwortung! Aus vollster Überzeugung weiter zu empfehlen ! "

22.11.2024
"Eine sehr umfassende und gut verständliche Beratung. Auch Nachfragen wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet. Ist vollumfänglich weiterzuempfehlen."

22.11.2024
"Ich konnte mir zu komplexen Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung im grenzüberschreitenden Warenverkehr eine fundierte Zweitmeinung einholen. Diese Unterstützung hat mir sehr geholfen, die richtigen Entscheidungen für mich zu treffen."

21.11.2024
" Schnelle und Kompetente Beratung. "

20.11.2024
"Sehr schnelle und gut formulierte Auskunft sowie zwei Rückfragen beantwortet. Danke!"

19.11.2024
"Danke, Alles schnell und wie gewünscht."

16.11.2024
"Exzellente Beratung, höchstzufrieden, vielen herzlichen Dank!!!"

16.11.2024
"Herr Thomas ist ein sehr kompetenter und professioneller Steuerberater. Schnell und unkompliziert, definitiv weiterzuempfehlen"

13.11.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5630 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277