Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 07.06.2011 (Az. VII R 55/09) zum Begriff der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage Stellung genommen.

Nach den stromsteuerrechtlichen Vorgaben sind kleine Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 Megawatt von der Stromsteuer befreit, sofern der erzeugte Strom in räumlichem Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und vom Betreiber der Anlage an Verbraucher geleistet wird.

Ein Überschreiten der Leistungsgrenze von 2 Megawatt führt zum Verlust der Steuerbegünstigung. Im Streitfall war die Frage zu klären, ob auch diejenige Strommenge zur Nennleistung gehört, die nicht an Letztverbraucher abgegeben, sondern in der Anlage selbst, z.B. zum Betrieb von Ventilatoren und Pumpen, verbraucht wird. Da eine Definition der Nennleistung in den stromsteuerrechtlichen Vorschriften fehlt, oblag es dem BFH diesen Begriff näher zu konkretisieren.

Aus der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelung, die auf die Einbeziehung des Eigenbedarfs in die für die Stromsteuerbegünstigung maßgebliche Bezugsgröße hinweist, und den Veröffentlichungen der Elektrizitätswirtschaft, auf denen die Verwaltungsanweisungen beruhen, hat der BFH einen Begriff der Nennleistung entwickelt, nach dem es nur auf die im Dauerbetrieb der Anlage abgebbare Strommenge ankommt. Danach ist die Strommenge, die dem Eigenbedarf des Stromerzeugers dient, der Nennleistung zuzurechnen. Dies sollten Anlagenhersteller und Stromerzeuger, die eine Stromsteuerbefreiung anstreben, künftig beachten.

Darüber hinaus hat der BFH entschieden, dass die Finanzverwaltung an Angaben in von Herstellern von Stromerzeugungsanlagen ausgestellten Bescheinigungen nicht gebunden ist. Solche Errichterbestätigungen entfalten keine stromsteuerrechtliche Bindungswirkung.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Es sind keine Fragen offen geblieben. Mir wurde sehr ausführlich und dann noch einmal zusammenfassend geantwortet. Ich würde bei Rückfragen jeder Zeit wieder auf ihn zurückkommen!"

25.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell auf meine Frage eine Rückmeldung gegegeben. Die Antwort war präzise und strukturiert mit Informationen über die Rechtsgrundlage und Handlungsempfehlungen, und in einer einfacher Art und Weise erklärt. "

24.05.2026
"Herr Wegner bekommt von mir die vollen 5 Sterne! Wenn ich 10 vergeben könnte, hätte er diese absolut verdient. Auf eine Erstanfrage antwortet er nicht mit einer Standardantwort, sondern beschreibt detailliert und transparent die Bereiche, die er analysieren und berechnen würde. Das gibt einem als Kunde ein sehr gutes Gefühl. Nach einer sehr kurzen Bearbeitungszeit von wenigen Tagen (manchmal sogar innerhalb von 24 Stunden!) kommt er mit einem sehr individuell auf die Person zugeschnittenen Ergebnis zurück. Auch wenn man Fragen zum Thema hat, steht er einem mit seinem Rat zur Seite. Man fühlt sich ernst genommen und wirklich als Kunde wahrgenommen. Wir sind sehr glücklich, diesen Berater gefunden zu haben."

23.05.2026
"Klare und vollständige Beurteilung mein Frage. Klare Empfehlung von meiner Seite "

23.05.2026
"Ich war sehr zufrieden mit der schnellen und sorgfältigen Bearbeitung meines Anliegens. Im Rahmen meines Falles hatte ich die Möglichkeit auch im Nachhinein noch Fragen zu stellen."

22.05.2026
"Vielen Dank! "

22.05.2026
"Sehr kompetente und hilfreiche Beratung zu meiner E-Commerce-Tätigkeit. Alle Fragen wurden klar, verständlich und praxisnah beantwortet. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und kann die Beratung absolut weiterempfehlen."

22.05.2026
"Sehr schnelle und kompetene Beratung!"

22.05.2026
"Meine Erwartungen wurden von Hrn. Hannu Wegner deutlich übertroffen: Extrem schnelle Reaktionszeiten, umfassende, detailierte und verständliche Analysen und Handlungsempfehlungen mit konkreten und auf meinen Fall zugeschnittenen Beispielen. Auch meine Rückfragen wurden ebenso schnell und umfassend beantwortet. Mein Fazit: Das Beratungshonorar ist bestens investiert und ich bin mit dem Resultat der Beratung mehr als zufrieden. Bei weiteren Steuerthemen werde ich mich mit Sicherheit wieder an Hrn. Hannu Wegner wenden."

21.05.2026
"Unser Fall war aus unserer eigenen Sicht nicht einfach, trotzdem hat Herr Wegner in kürzester Zeit zur vollsten Zufriedenheit seine Beratung durchgeführt. Dabei wurde sogar auf Punkte eingegangen, die wir so noch gar nicht bedacht haben. Ich kann daher Herr Wegner guten Gewissens weiterempfehlen."

21.05.2026
"Herr Wegner überzeugt durch schnelle Rückmeldungen, eine ausführliche und verständliche Beratung sowie eine hervorragende Fachkompetenz im internationalen Steuerrecht. Besonders hervorzuheben ist seine zuverlässige und lösungsorientierte Arbeitsweise. Man fühlt sich jederzeit bestens beraten und betreut. 100% Weiterempfehlung "

20.05.2026
"Vielen Dank, mit den Ausführungen und Annahmen sehr zufrieden. Schnell & Zuverlässigkeit."

20.05.2026
"Herr Wegner hat mich sicher durch die buchhalterische Abwicklung meines Gewerbes begleitet. Mit seiner Hilfe habe ich die EÜR, die Hinzuabrechnung und die Errechnung des Aufgabesgewinns erstellt. Geduldig hat Herr Wegner mir die korrekten Buchungsschritte erläutert, mir einen vollständigen ELSTER Erläuterungstext bereitgestellt und mich so zu einem positiven Steuerbescheid geführt."

19.05.2026
"Sehr gute, ausführliche, kompetente steuerliche Beratung zu einem komplexen Spezialthema. Sehr schnelle Bearbeitung auch bei den entstandenen Rückfragen. Insgesamt wurden meine Erwartungen weit übertroffen."

19.05.2026
"Vielen Dank für eine erneute sehr umfassende Beratung und speziell zum Fall passenden Informationen und Hilfen. Ich werde mich nun an die weitere Arbeit machen, all das nicht gerade wenige zu erledigen."

19.05.2026
"Ich habe die Dienste von Herrn Wegner im Rahmen einer Kapitalanlageimmobilie in Anspruch genommen und bin von seiner Geschwindigkeit und Qualität absolut begeistert. Seine Antworten sind äußerst umfangreich, dabei aber auch für Laien nachvollziehbar. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt empfehlen! "

17.05.2026
"eine sehr professionelle, transparente und verständliche Beratung vom Herrn Wegner. Schnell, akkurat und Kundenorientiert. Absolute Empfehlung."

17.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und ausführliche Hilfe. Auch auf Nachfragen erneut sehr hilfreiche Anregungen und konkrete Ansätze. "

16.05.2026
"Innerhalb eines Tages hat mir Herr Wegner eine derart fundierte Fachauskunft zugesandt, wie ich es nicht erwartet hätte. Ich bin wirklich begeistert und habe eine praktische Handlungsempfehlung für meinen Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Herr Wegner hat wirklich an alles gedacht bis hin zu einer Vorlage für einen Antrag für die Unterstützungskasse. Absolut empfehlenswert! "

15.05.2026
"Die beste, schnellste, umfassendste und auch noch günstigste Beratung, die in den 28 Jahren meiner Selbständigkeit erhalten habe ! Vielen Dank, Herr Wegner, für Ihre Bemühungen und Ihre unglaubliche Geschwundigkeit , die mein Anliegen vollstumfänglich geklärt hat. "

15.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6432 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77