Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5.7.2012 (Az. III R 80/09) entschieden, dass die Kosten einer Tagesmutter nicht steuerlich geltend gemacht werden können, wenn ein Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil schwanger ist. Denn eine Schwangerschaft als solche stellt keine Krankheit im Sinne des Gesetzes dar.

Der Kläger ist als selbständiger Rechtsanwalt berufstätig. Die Klägerin befand sich zunächst in der Berufsausbildung, die sie allerdings nach der Geburt ihres ersten Kindes im Jahre 2004 unterbrach und die sie auch im Laufe des Streitjahres 2006 nicht wieder aufnahm. Im August dieses Jahres wurden die Kläger erneut Eltern. Das ältere Kind wurde u.a. in der Zeit der Schwangerschaft von einer Tagesmutter betreut. Die Kosten hierfür machten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung geltend.

Im Streitjahr 2006 konnten derartige Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 Einkommensteuergesetz (EStG) nur bei Vorliegen besonderer persönlicher Abzugsvoraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Lebten beide Elternteile zusammen, dann musste, wenn einer der Elternteile, wie der Kläger, erwerbstätig war, der andere Teil entweder ebenfalls erwerbstätig sein oder sich in Ausbildung befinden. Auch bei einer mindestens drei Monate andauernden Erkrankung oder einer Behinderung dieses Elternteils war der Abzug der Betreuungskosten zulässig. Lagen solche Gründe nicht vor, etwa weil sich ein Elternteil allein der Erziehung der Kinder widmete (sog. Alleinverdienerehe), dann waren Betreuungskosten - von einer Ausnahmeregelung in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abgesehen - nicht abziehbar.

Der BFH sah die persönlichen Abzugsvoraussetzungen in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Finanzgerichts nicht als erfüllt an. Seines Erachtens befand sich die Klägerin weder in Ausbildung, da sie diese bereits nach der Geburt des ersten Kindes unterbrochen hatte, noch war sie längerfristig erkrankt. Die Schwangerschaft konnte nicht als Krankheit gewertet werden, weil es sich hierbei nicht um einen regelwidrigen körperlichen Zustand handelt. Krank ist eine Frau nicht, wenn sie schwanger wird, sondern nur dann, wenn sie nicht schwanger werden kann (Empfängnisunfähigkeit). Treten während der Schwangerschaft gesundheitliche Komplikationen auf, dann ist der Krankheitsbegriff jedoch regelmäßig erfüllt. Davon konnte im Streitfall nach den Feststellungen des FG indes nicht ausgegangen werden. Da die Klägerin somit weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen (Erwerbstätigkeit u.ä.) Gründen an der persönlichen Betreuung ihres ältesten Kindes gehindert war, konnten die Kosten der Tagesmutter nach der gesetzlichen Konzeption nicht abgezogen werden.

Die von den Klägern geäußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der einschränkenden Abzugsvoraussetzungen teilte der BFH nicht. Er erachtete sowohl die persönlichen Abzugsvoraussetzungen als auch die Abzugshöchstgrenzen als zulässige Typisierungen des Gesetzgebers. Auch in der Regelung des § 3 Nr. 33 EStG, wonach finanzielle Leistungen des Arbeitgebers zur Betreuung von Kindern seiner Arbeitnehmer steuerfrei sind, vermochte er keine ungerechtfertigte Privilegierung von Arbeitnehmern gegenüber Selbständigen zu erblicken.

In seinem Urteil ging der BFH schließlich kurz auf die aktuelle Rechtslage ein. Seit 2012 können Kinderbetreuungskosten abgezogen werden, ohne dass persönliche Abzugsvoraussetzungen bei den Eltern vorliegen müssen.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Bernd Thomas
Bernd Thomas
Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Pressler hat mich sehr umfassend und genau beraten. Herzlichen Dank für die freundliche Interaktion."

28.11.2023
"Super schnelle Hilfe und auch Lichtmalerei nachgefragt ob es auch angekommen ist Wenn ich weitere Hilfe benötige melde ich mich gerne wieder "

24.11.2023
"Super freundliche und kompetente Beratung zu allgemeinen Fragen zur Buchhaltung und Existenzgründung."

24.11.2023
"Superschnell und kompetent "

23.11.2023
"Herr Pressler, hat ausgiebig und kompetent den Sachverhalt analysiert und ist zielgenau zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Vielen Dank!"

22.11.2023
"ich bin sehr zufrieden mit der Antwort. "

20.11.2023
"Danke"

19.11.2023
"Sehr schnelle, kompetente und verständliche Antwort auf meine Fragen. Ich kann Herrn C.sen uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.11.2023
"Meine Anfrage wurde sehr schnell und inhaltlich zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet."

19.11.2023
"Herr Zeren konnte mein Anliegen sehr gut bearbeiten und hat mir mit seinem Fachwissen sehr geholfen, vielen Dank!"

17.11.2023
"Top Beratung durch Herr Zeren. Wir bekamen eine superschnelle und detaillierte Antwort zu unserem Anliegen. Weiterhin wurden auch all unsere Rückfragen in kürzester Zeit beantwortet. Ich kann Herr Zerens Beratung uneingeschränkt weiterempfehlen und werde auch in Zukunft auf Herr Zeren zurückkommen. "

17.11.2023
"Rasche und kompetente Beratung, alle Fragen wurden verständlich beantwortet, gerne wieder!"

17.11.2023
"Herr Pressler, wir danken herzlich für die kompetente und ausführliche Beratung. Wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt. Vor allem hat man gemerkt, dass Ihnen etwas am Klienten liegt und sie "mitfiebern". :- ) (Thema Praxisgründung Physiotherapie) Herr Pressler hat sich enorm viel Zeit für uns genommen (Telefonate, ausführlicher schriftlicher Bericht, viele konkrete Fragen) und wir können ihn uneingeschränkt jedem empfehlen, der Wert auf detaillierte und ausführliche Beratung legt. Sehr netter, sympathischer Kontakt. Preis-Leistungsverhältnis übrigens auch sehr gut. "

16.11.2023
"Schnelles Angebot, schnelle Bearbeitung der Fragestellung mit anschließendem kostenfreien Videocall für Rückfragen. Alle Fragestellungen wurden beantwortet."

15.11.2023
"Sehr nette und kompetente Bearbeitung meines Anliegens. Ich hab mich bei Herrn Pressler immer gut informiert gefühlt und kann ihn uneingeschränkt empfehlen. "

15.11.2023
"Mit der Beratung bin ich vollkommen glücklich und zufrieden. Die ausführlichen und vorausschauenden Antworten, auch auf Rückfragen, sind mir sehr hilfreich. Absolute Empfehlung."

14.11.2023
"Zielführende, verständliche und schnelle Beratung durch Herrn Zeren hat mir meine Entscheidungsfindung enorm erleichtert. "

14.11.2023
"Herr Knut Christiansen hat sehr gut beraten. Seine Ausführungen waren sehr ausführlich gestaltet und für den Laien gut nachvollziehbar. Ich würde Ihn jederzeit weiterempfehlen. Vielen Dank für die sehr schnelle Beantwortung der Frage."

13.11.2023
"Alle Fragen geklärt…… Vielen Dank für die Beratung und den Informationsaustausch. "

11.11.2023
"Die Antwort kam extrem schnell, war klar strukturiert und umfassend."

11.11.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5273 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770