Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Bildung ist teuer. Gerade deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Bedingungen an die steuerliche Anerkennung abzugsfähiger Aufwendungen gestellt werden. Während normalerweise Kosten der (Erst-)Ausbildung unter den Sonderausgabenabzug fallen und somit nur beschränkt abzugsfähig sind, können Weiter- oder Fortbildungsaufwendungen als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und somit voll absetzbar sein. Aber es kommt stets auf den konkreten Fall an.

Ausgaben für die eigene Erstausbildung oder ein Erststudium können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd in Ansatz gebracht werden, allerdings nur bis zu einem maximalen Betrag von jährlich 4.000 Euro. Ist jedoch die Ausbildung Bestandteil eines Dienstverhältnisses, wie etwa bei Beamtenanwärtern oder bei einem berufsbegleitenden Studium, das Gegenstand eines Ausbildungsverhältnisses ist, dann werden die damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten definiert und sind somit unbegrenzt auf Nachweis steuerlich absetzbar.

Als Werbungskosten stets voll abzugsfähig sind beruflich veranlasste Kosten, die nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums anfallen und somit als Fort- bzw. Weiterbildungskosten in einem ausgeübten Beruf steuerlich anerkannt werden. Dazu gehören beispielsweise die Aufwendungen für Umschulungen, Computer- oder Meisterkurse sowie auch Zweit-, Zusatz-, Master-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien. Weiterhin gehören zu diesen unbegrenzt anerkennungsfähigen Werbungskosten im Regelfall ein Praktikum oder eine Promotion. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen Studienreisen und Kongresse oder beispielsweise ein Rhetorikkurs oder Seminare zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit voll abzugsfähig sein, wenn diese konkret für die Berufsausübung von Bedeutung ist. Die Weiterbildungskosten gelten bei Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben.

Ob Bildungsausgaben als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen, hat auch eine weitere nicht zu vernachlässigende Konsequenz. Erstere sind generell nur in dem Jahr steuerlich berücksichtigungsfähig, in dem sie getätigt werden. Werbungskosten können dagegen zu steuerlichen Verlusten führen, die sich mit positiven Einkünften anderer Jahre verrechnen lassen. Vereinfacht dargestellt könnte dies so aussehen, dass ein Verlustvortrag aus "kargen" Lehrjahren später steuermindernd beim ersten positiven Einkommen in Abzug gebracht wird. Dies gilt z.B. für Auszubildende, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und erst zu einem späteren Zeitpunkt mit höherem Einkommen rechnen können. Möglich ist aber prinzipiell auch ein Verlustrücktrag in das unmittelbar vorhergehende Jahr. Dies kann beispielsweise für Menschen günstig sein, die arbeitslos geworden sind und selbst eine Fortbildung finanzieren.

Generell sind die Sachverhalte und Abgrenzungen für den Laien nicht immer eindeutig und es kann um erhebliche Beträge gehen. Deshalb sollte in solchen Fragen ein Steuerberater herangezogen werden.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Eigentlich habe ich nicht die Angewohnheit, mich ständig zu wiederholen, aber wenn eine Steigerung nicht mehr möglich ist, bleibt nur die Wiederholung. Hr. Wegner hat einen äußerst komplexen Sachverhalt gleichsam seziert, so daß sein verworrener Aufbau transparent wurde. Davon ausgehend ist er den einzelnen Linien nachgegangen, hat Schwächen und Fehler detailliert aufgedeckt und juristisch benannt, ja er hat sogar das Einspruchschreiben mit meinem Ich formuliert, sodaß ich es nur noch absenden mußte. Läßt sich das noch toppen ?"

15.07.2025
"Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner Frage."

14.07.2025
"Sehr freundlich und sehr kompetent. Perfekte Beratung, vielen Dank!"

14.07.2025
"Sehr fundierte und prompte Beratung. Gerne wieder!"

12.07.2025
"Sehr geehrter Herr StB Wegner, danke für Ihre wohltuend strukturierte und fachlich hervorragend formulierte Expertise zu den von mir vorgetragenen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der ESt-Erklärung 2024 und ins-besondere der steuerlichen Behandlung der energetischen Maß- nahmen. Während meiner 50-jährigen Praxis ist mir eine ähn- liche fundierte Analyse ohne Übertreibung nicht bekannt gewor- den. Natürlich werde ich Sie weiterempfehlen, wann immer es dazu eine Gelegenheit gibt. Mit den besten Grüßen E. B."

10.07.2025
"Umfangreiche Rückmeldung"

09.07.2025
"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
"Herr Wegener hat meine beiden Fragen vollumfänglich beantwortet. Er hat sogar noch eine umfangreiche Analyse der Sachlage erstellt. Die meisten Informationen in dieser Analyse waren mir zwar bereits bekannt (deshalb ja auch nur zwei gezielte Fragen), dennoch empfand ich die Analyse als sehr nützlich, da dadurch meine eigene Sachanalyse vollumfänglich bestätigt wurde. Und meine beiden Fragen wurden zum Schluss auch beantwortet. Vielen Dank"

08.07.2025
"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
"Verständlich, schnell und absolut hilfreich "

06.07.2025
"Schnelle unkomplizierte Lösung meines Anliegen. Vielen Dank!"

06.07.2025
"Nach einer sehr ausführlichen Antwort, war auch auf meine weitere Rückfrage die 2. Antwort wieder sehr ausführlich und hat mein Wissen und somit mein Verständnis erweitert. Es erleichtert einem gewisse persönliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen. Vielen Dank dafür. Ich werde Sie gern weiter empfehlen. "

06.07.2025
"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
"Vielen Dank für eine sehr schnelle, aber vor allem auch ausgiebige, fachlich tiefe und fundierte Rückmeldung. Auch sehr hervorzuheben sind die angebotenen Optionen , um das Thema in einem rechtlichen Rahmen richtig zu lösen! "

02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
"Top Beratung inhaltlich mit schnellen Antwortzeiten, absoluter Fachmann. Danke schön!"

02.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5933 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77