Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Bildung ist teuer. Gerade deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Bedingungen an die steuerliche Anerkennung abzugsfähiger Aufwendungen gestellt werden. Während normalerweise Kosten der (Erst-)Ausbildung unter den Sonderausgabenabzug fallen und somit nur beschränkt abzugsfähig sind, können Weiter- oder Fortbildungsaufwendungen als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und somit voll absetzbar sein. Aber es kommt stets auf den konkreten Fall an.

Ausgaben für die eigene Erstausbildung oder ein Erststudium können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd in Ansatz gebracht werden, allerdings nur bis zu einem maximalen Betrag von jährlich 4.000 Euro. Ist jedoch die Ausbildung Bestandteil eines Dienstverhältnisses, wie etwa bei Beamtenanwärtern oder bei einem berufsbegleitenden Studium, das Gegenstand eines Ausbildungsverhältnisses ist, dann werden die damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten definiert und sind somit unbegrenzt auf Nachweis steuerlich absetzbar.

Als Werbungskosten stets voll abzugsfähig sind beruflich veranlasste Kosten, die nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums anfallen und somit als Fort- bzw. Weiterbildungskosten in einem ausgeübten Beruf steuerlich anerkannt werden. Dazu gehören beispielsweise die Aufwendungen für Umschulungen, Computer- oder Meisterkurse sowie auch Zweit-, Zusatz-, Master-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien. Weiterhin gehören zu diesen unbegrenzt anerkennungsfähigen Werbungskosten im Regelfall ein Praktikum oder eine Promotion. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen Studienreisen und Kongresse oder beispielsweise ein Rhetorikkurs oder Seminare zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit voll abzugsfähig sein, wenn diese konkret für die Berufsausübung von Bedeutung ist. Die Weiterbildungskosten gelten bei Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben.

Ob Bildungsausgaben als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen, hat auch eine weitere nicht zu vernachlässigende Konsequenz. Erstere sind generell nur in dem Jahr steuerlich berücksichtigungsfähig, in dem sie getätigt werden. Werbungskosten können dagegen zu steuerlichen Verlusten führen, die sich mit positiven Einkünften anderer Jahre verrechnen lassen. Vereinfacht dargestellt könnte dies so aussehen, dass ein Verlustvortrag aus "kargen" Lehrjahren später steuermindernd beim ersten positiven Einkommen in Abzug gebracht wird. Dies gilt z.B. für Auszubildende, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und erst zu einem späteren Zeitpunkt mit höherem Einkommen rechnen können. Möglich ist aber prinzipiell auch ein Verlustrücktrag in das unmittelbar vorhergehende Jahr. Dies kann beispielsweise für Menschen günstig sein, die arbeitslos geworden sind und selbst eine Fortbildung finanzieren.

Generell sind die Sachverhalte und Abgrenzungen für den Laien nicht immer eindeutig und es kann um erhebliche Beträge gehen. Deshalb sollte in solchen Fragen ein Steuerberater herangezogen werden.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und verständliche Beantwortung meiner Frage"

24.07.2024
"? Wie immer einwandfreie Antwort. Vielen Dank !! ?"

24.07.2024
"Danke."

22.07.2024
"Meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet, vielen Dank."

18.07.2024
"Geht eins zu eins auf die Fragestellung ein und beantwortet sie mit großer Fachkenntnis, dazu noch ausgesprochen zügig. Klare Empfehlung für Herrn Christiansen. Herzlichen Dank."

18.07.2024
"Sehr schnelle und kompetente Antwort."

17.07.2024
"Sehr gut und professionell - Antwort mit detaillierter Stellungnahme inkl. anwendbarem Gerichtsurteil und Schlussfolgerung für meinen Fall"

14.07.2024
"super schnelle Antwort! Top :)"

13.07.2024
"Herr C.sen hat mich bereits in mehreren Anliegen mit Kompetenz, Geduld und Schnelligkeit beraten, die sicher ihresgleichen suchen. Absolut empfehlenswert in jeder Hinsicht!"

13.07.2024
"Schnelle Beratung und immer freundlicher Kontakt"

13.07.2024
"Schnelle und verstaendliche Antwort. "

12.07.2024
"Kompetent und sehr schnelle Bearbeitung."

11.07.2024
"Ich bin begeistert! Herr Thomas ist kompetent, professionell und freundlich. Auf jede meine Frage folgte eine sachgemäße und schnelle Antwort. Falls die Notwendigkeit wieder bestehen würde, werde mich auf jeden Fall an Hr. Thomas wenden. Definitiv weiterzuempfehlen!"

10.07.2024
"Gute, verständliche Beratung in kurzer Zeit"

09.07.2024
"Verständliche und kompetente Beantwortung meiner Frage. Meine Rückfrage wurde ebenfalls schnell beantwortet. Danke!"

07.07.2024
"Top Beratung. Schnell, ausführlich und hilfreich."

05.07.2024
"Pünktlichkeit! Vielen Dank."

03.07.2024
"Die Fragen wurden sehr ausführlich beschrieben. Ich kann nun meine Rentenplanung erstellen."

03.07.2024
"Schnelle und kompetente Antwort"

02.07.2024
"Super gut und ausführlich, leicht verständlich ."

02.07.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5528 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277