Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 3 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Bildung ist teuer. Gerade deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Bedingungen an die steuerliche Anerkennung abzugsfähiger Aufwendungen gestellt werden. Während normalerweise Kosten der (Erst-)Ausbildung unter den Sonderausgabenabzug fallen und somit nur beschränkt abzugsfähig sind, können Weiter- oder Fortbildungsaufwendungen als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und somit voll absetzbar sein. Aber es kommt stets auf den konkreten Fall an.

Ausgaben für die eigene Erstausbildung oder ein Erststudium können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd in Ansatz gebracht werden, allerdings nur bis zu einem maximalen Betrag von jährlich 4.000 Euro. Ist jedoch die Ausbildung Bestandteil eines Dienstverhältnisses, wie etwa bei Beamtenanwärtern oder bei einem berufsbegleitenden Studium, das Gegenstand eines Ausbildungsverhältnisses ist, dann werden die damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten definiert und sind somit unbegrenzt auf Nachweis steuerlich absetzbar.

Als Werbungskosten stets voll abzugsfähig sind beruflich veranlasste Kosten, die nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums anfallen und somit als Fort- bzw. Weiterbildungskosten in einem ausgeübten Beruf steuerlich anerkannt werden. Dazu gehören beispielsweise die Aufwendungen für Umschulungen, Computer- oder Meisterkurse sowie auch Zweit-, Zusatz-, Master-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien. Weiterhin gehören zu diesen unbegrenzt anerkennungsfähigen Werbungskosten im Regelfall ein Praktikum oder eine Promotion. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen Studienreisen und Kongresse oder beispielsweise ein Rhetorikkurs oder Seminare zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit voll abzugsfähig sein, wenn diese konkret für die Berufsausübung von Bedeutung ist. Die Weiterbildungskosten gelten bei Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben.

Ob Bildungsausgaben als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen, hat auch eine weitere nicht zu vernachlässigende Konsequenz. Erstere sind generell nur in dem Jahr steuerlich berücksichtigungsfähig, in dem sie getätigt werden. Werbungskosten können dagegen zu steuerlichen Verlusten führen, die sich mit positiven Einkünften anderer Jahre verrechnen lassen. Vereinfacht dargestellt könnte dies so aussehen, dass ein Verlustvortrag aus "kargen" Lehrjahren später steuermindernd beim ersten positiven Einkommen in Abzug gebracht wird. Dies gilt z.B. für Auszubildende, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und erst zu einem späteren Zeitpunkt mit höherem Einkommen rechnen können. Möglich ist aber prinzipiell auch ein Verlustrücktrag in das unmittelbar vorhergehende Jahr. Dies kann beispielsweise für Menschen günstig sein, die arbeitslos geworden sind und selbst eine Fortbildung finanzieren.

Generell sind die Sachverhalte und Abgrenzungen für den Laien nicht immer eindeutig und es kann um erhebliche Beträge gehen. Deshalb sollte in solchen Fragen ein Steuerberater herangezogen werden.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Regina Joswig
Regina Joswig
Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt
Jens Keese
Jens Keese
Steuerberater
Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetent, sehr schnell, sehr hilfsbereit!!!"

21.07.2026
"Mr. Wegner provided exceptional support in simplifying what was an extremely complex situation involving an international move across four countries in Europe and Africa, together with significant tax considerations relating to child deductions, the sale of assets, fiscal residency, and the establishment of a compliant and tax-efficient structure across multiple jurisdictions. His attention to detail, analytical precision, and thorough understanding of cross-border tax matters are outstanding. I would recommend Mr. Wegner without hesitation to anyone seeking expert advice on international tax and relocation matters."

20.07.2026
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Jederzeit wieder."

20.07.2026
"Sehr detaillierte und schnelle Beratung"

19.07.2026
"Sehr gute und schnelle Beratung. Ich habe eine ausführliche Dokumentation erhalten und sämtliche, damit zusammenhängende steuerliche Aspekte wurden berücksichtigt. Mir wurde sehr geholfen - alles bestens. "

19.07.2026
"Ich danke Herrn Wegner für die sehr schnelle (Anfrage Sonntagnachmittag – Antwort Sonntagabend) und fundierte Beratung. Ich kann seine Dienstleistungen daher wärmstens weiterempfehlen."

19.07.2026
"Mr Wegner has been a great help to me and I am really glad that I found him. "

18.07.2026
"Ich bin Inhaber und GF meiner GmbH. Ich bat Herrn Wegner um eine Zweitmeinung zu einem Hinweis meines Steuerberaters, dass in meinem Arbeiten vom Home Office eine Betriebsaufspaltung liegen könnte. Mit dem Ergebnis der Beratung bin ich außerordentlich zufrieden. Es kam schnell, es war sehr gut begründet und hergeleitet, mit der neuesten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis versehen, trennte exakt die Themenfelder, die steuerlich betroffen waren (Reisekostenrecht, Abgabensteuerrecht und Ertragssteuerrecht) und gab mir eine glasklare Einschätzung zu meinem Status Quo. Außerdem erhielt ich einen Formulierungsvorschlag, wie ich meinen Anstellungsvertrag präzisieren sollte, um rechtlich auf der ganz sicheren Seite zu stehen. Die Tiefe der Problemdurchdringung in Kombination mit der Verständlichkeit der Darstellung war außergewöhnlich. "

18.07.2026
"Die Antworten zum Problem kommen von Herrn Wegner schnell und ausführlich und münden in präzise Empfehlungen zur praktischen Umsetzung! Immer gern wieder!"

17.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einem komplexen Fall außerordentlich gut und in jedem Detail kompetent beraten und meine Erwartungen um einiges übertroffen. Ich kann Herrn Wegner in vollem Umfang empfehlen. "

17.07.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war einfach hervorragend. Meine Anfrage zu einem Schenkungsvertrag wurde nicht nur extrem detailliert und fachlich fundiert beantwortet, sondern auch durch eine sehr sorgfältige Analyse meines individuellen Falls untermauert. Diese präzise und verlässliche Beratung hat mir das nötige Vertrauen und die Sicherheit gegeben, die nächsten Schritte beruhigt anzugehen. Man merkt sofort, dass hier mit höchster Genauigkeit und echtem Engagement gearbeitet wird. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!"

14.07.2026
"Äußerst freundliche und schnelle Beratung mit Fokus auf verständliche Erläuterungen, die auch für Laien sehr gut nachvollziehbar sind. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!"

14.07.2026
"Herr Wegner hat mich außergewöhnlich fundiert und verständlich zu einer komplexen steuerlichen Fragestellung (Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld, Abfindung und Veranlagung) beraten. Besonders beeindruckt hat mich, dass er nicht nur meine ursprünglichen Fragen ausführlich beantwortet, sondern auch auf mehrere Verständnisfragen geduldig und nachvollziehbar eingegangen ist. Seine Erläuterungen waren fachlich fundiert und gut nachvollziehbar. Dank seiner Beratung habe ich nun eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Absolute Empfehlung!"

14.07.2026
"Herr Wegner hat eine exzellente, allumfassende Beratung in Sachen Schenkung geleistet (inclusive Textbausteine für den nun folgenden Kontakt mit den Ämtern...sehr hilfreich!). Absolut hervorragend in Umfang und Ausführung und das zu einem, wie ich finde, sehr fairem Honorar! Ich empfehle Herrn Wegner sehr gerne weiter."

14.07.2026
"Herzlichen Dank für die schnelle und sehr kompetente Beratung im Bereich Erbschaft- und Schenkung. Sie haben mir wirklich sehr geholfen und mir in verständlichen Worten die Sachlage und das mögliche weitere Vorgehen erklärt. Somit habe ich alles, was man sich von einer Beratung erhoffen kann, bekommen. Einfach toll! "

13.07.2026
" Ich hatte Herrn Wegner mit der Prüfung eines Schenkungsvertrags beauftragt. Die Beratung war fachlich sehr fundiert und ging klar über eine oberflächliche Durchsicht hinaus. Besonders positiv: - Ein zentraler Widerspruch zwischen dem Vertragstext und dem tatsächlich vorgesehenen Zahlungsweg wurde erkannt und mit einer sofort einsetzbaren Musterformulierung gelöst. - Alle Aussagen wurden mit konkreten Gesetzesnormen und einschlägiger BFH-Rechtsprechung belegt, nicht nur allgemein gehalten. - Die steuerlichen Risiken wurden anhand konkreter Szenarien und Beträgen durchgerechnet, sodass ich die Tragweite realistisch einschätzen konnte. - Die Beratung war bereits vor Hochladen des vollständigen Vertragsentwurfs inhaltlich vollständig und ließ sich danach nahtlos um die klauselgenaue Prüfung ergänzen. - Der Umfang der Beratung (Mandat, Grenzen, was enthalten ist) wurde transparent kommuniziert. Insgesamt eine kompetente, verlässliche und gut nachvollziehbare Beratung, die mir konkret weitergeholfen hat. Klare Empfehlung. "

13.07.2026
"Sehr gründliche und aus allen Blickrichtungen betrachtete Untersuchung meiner Frage zur Schenkung und daraus folgender Steuerlast. Alternativen wurden aufgezeigt und professionell und ausführlich beantwortet. Ich wurde über eventuell eintretende Szenarien aufgeklärt und mögliche Reaktionen des Finanzamtes vorbereitet. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder kontaktieren. Vielen Dank!"

13.07.2026
"Kompetente Hilfe auf den Punkt gebracht. Die Online-Steuerberatung durch Herrn Wegner war klar, verständlich und sehr effizient. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – gerne wieder."

13.07.2026
"Die Beratung (inkl. Nachfragen und Erläuterungern) war klar, hilreich und zügig. Ich war sehr zufrieden mid meiner Erfahrung. "

13.07.2026
"Schnelle und ausführliche Informationen. "

12.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6531 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77