Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Der Deutsche Bundestag hat am 9. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 8. Juli über das Gesetz entscheiden. Weil einige Änderungswünsche der Länderkammer bereits berücksichtigt wurden, ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der beschlossenen Fassung in Kraft treten wird.

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll das Besteuerungsverfahren vereinfacht und modernisiert werden. Einige Änderungen wie beim Kindergeld sind sehr begrüßen, andere wie die zweijährige Abgabe von Steuererklärungen wurden von den Sachverständigen in der Anhörung vor dem Finanzausschuss nahezu einstimmig abgelehnt.

Nachfolgend einige der relevanten Änderungen für Arbeitnehmer und Familien:

Steuererklärung alle zwei Jahre

Die Änderung wurde nach Einschätzung des NVL aus politischen Gründen angestrebt und von Sachverständigen aus der Beratungspraxis und der Finanzverwaltung in breiter Front abgelehnt. Der Steuerpflichtige muss weiterhin zwei Steuererklärungen auf unterschiedlichen Vordrucken abgeben und Rechtsänderungen von einem zum anderen Jahr beachten. Im Aufschub der Abgabe, die gleichzeitig mit der Steuererklärung für das zweite Jahr erfolgen kann, ist keine Vereinfachung zu erkennen. Wer eine Erstattung erwartet, wird ohnehin seine Steuererklärung frühzeitig einreichen. Die neue Regelung kann zudem nur von Arbeitnehmern und Rentnern mit begrenzten Nebeneinkünften in Anspruch genommen werden und ist beim Finanzamt separat zu beantragen.

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.000 , die bereits im Dezember dieses Jahres zum Ansatz kommt, ist für die Steuerzahler keine Vereinfachung. Auch bei geringeren Werbungskosten gilt es weiterhin, Belege sammeln, da am Jahresanfang nicht feststeht, ob der Pauschbetrag überschritten wird oder nicht.

Von der Steuerentlastung durch den höheren Pauschbetrag von ein bis drei Euro im Monat profitiert nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer, die geringe Werbungskosten haben. Alle übrigen gehen leer aus. Nach Auffassung des NVL ist jedoch gerade für sie auf Grund gestiegener Kosten ein Inflationsausgleich beispielsweise bei der Entfernungspauschale geboten. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ist deshalb eine falsche Weichenstellung.

Einschränkungen für Pendler mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln

Pendler, die öffentliche Verkehrsmitteln und den eigenen PKW nutzen, müssen Einschränkungen hinnehmen. Bisher konnten sie höhere Kosten für Tickets geltend machen, wenn diese mehr als 30 Cent für die Entfernungskilometer der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln betrugen. Ab dem kommenden Jahr ist die Vergleichsrechnung als Jahresrechnung für alle Fahrkilometer zusammen durchzuführen. Gerade Pendler, die park&ride nutzten und am Rande von Ballungsgebieten zunächst mit dem PKW fahren müssen, werden dann weniger Werbungskosten geltend machen können. Die als Vereinfachung begründete Einschränkung wird deshalb vom NVL kritisiert, zumal gleichzeitig Arbeitnehmer ohne Werbungskosten entlastet werden.

Vereinfachungen bei den Kinderbetreuungskosten

Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Betreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern werden ab 2012 entfallen. Dadurch wird der Antrag zum Abzug von Kinderbetreuungskosten erheblich vereinfacht. Bisher muss eine ganze Seite Steuererklärungsformular ausgefüllt werden, zukünftig dürften zwei bis drei Zeilen ausreichen. Der Vorschlag entlastet Familien und Finanzverwaltung von Bürokratie, außerdem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs.

Eine weitere Änderung stellt sicher, dass die Neuregelung keine Erhöhung der Betreuungskosten selbst bewirkt. Viele Kindergärten und andere Betreuungseinrichtungen berechnen die Gebühren aus den Einkünften der Eltern. Die Gesetzesänderung schreibt vor, dass die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten von den Einkünften abzuziehen sind, wenn diese Beträge für außersteuerliche Zwecke herangezogen werden.

Kindergeld: Wegfall der Einkommensprüfung für volljährige Kinder

Für volljährige Kinder müssen Eltern ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Einkünfte und Bezüge des Kindes nachweisen, um in den Genuss von Kindergeld und Freibetrag zu kommen. Der Wegfall der bisher oft sehr aufwändigen Nachweise entlastet Eltern, Familienkassen und Finanzämter gleichermaßen. Bis zum Abschluss von Erstausbildung und Erststudium können alle Eltern Kindergeld erhalten. Erst bei weitergehenden Ausbildungen der Kinder gilt eine Einschränkung. Das Kindergeld entfällt, wenn neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt wird. Weil es auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ankommt, sind Ferienjobs weiterhin unschädlich.

Mit dem Wegfall der Einkünfteprüfung erhalten auch mehr Eltern einen Ausbildungsfreibetrag. Dieser wird für volljährige Kinder gewährt, die während der Ausbildung auswärts untergebracht sind.

Kindergeld: Änderung bei der Übertragung von Kinderfreibeträgen

Mit dem Kind allein lebende Eltern und Eltern in Patchworkfamilien können sich die halben Freibeträge für Kinder des anderen Elternteils übertragen lassen, wenn dieser seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Das war bisher allerdings nicht möglich, wenn der andere Elternteil mangels finanzieller Leistungsfähigkeit gar nicht unterhaltspflichtig war. Nach der Gesetzesänderung können sich Eltern auch in diesen Fällen die Freibeträge übertragen lassen. Allerdings profitieren davon nicht alle Eltern, weil im Gegenzug das gesamte Kindergeld auf den Steuervorteil angerechnet wird.

Eine Einschränkung erfolgte beim Betreuungsfreibetrag. Bisher können sich Eltern den halben Freibetrag vom anderen Elternteil übertragen lassen, wenn das Kind nur bei ihnen gemeldet ist. Zukünftig kann der andere Elternteil der Übertragung widersprechen, wenn er trotz fehlender Meldung das Kind zeitweise betreut oder Kosten hierfür trägt. Das mag zwar im Einzelfall gerecht sein, dürfte aber gerade bei der Beurteilung zum Umfang der erforderlichen Betreuung aufwändig und streitanfällig im Nachweis sein und wird das Steuerrecht verkomplizieren.

Wegfall der Angabe von Kapitaleinkünften im Mantelbogen der Steuererklärung

Trotz Abgeltungsteuer müssen viele Steuerpflichtige bisher ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Wer außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten geltend macht, kommt um diese Angaben nicht umhin, weil Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung mit herangezogen werden. Das wird zukünftig nicht mehr erforderlich sein. Die zumutbare Belastung sinkt deshalb für Steuerzahler mit Abgeltungsteuer. Wer allerdings bei geringem Einkommen über die Günstigerprüfung seine Kapitaleinkünfte individuell besteuern lässt, muss sich diese bei der zumutbaren Eigenbelastung weiterhin anrechnen lassen. Der NVL kritisiert diese Benachteiligung und hält neue Streitfälle für sehr wahrscheinlich.

Veranlagungsrecht für Ehegatten

Die Wahl von Ehegatten, ihre Steuererklärung gemeinsam oder einzeln abzugeben, sollte nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf bereits mit Einreichung beim Finanzamt bindend sein. Ein Irrtum hätte Ehepaaren viel Geld kosten können. Zukünftig können sie die Veranlagungswahl wie bisher mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid noch ändern. Ebenso kann die Veranlagungsart nach einer späteren Bescheidkorrektur, beispielsweise wenn Beteiligungseinkünfte nachträglich berücksichtigt werden, noch geändert werden. Einwände von Sachverständigen gegen die ursprünglich vorgesehene Regelung wurden somit berücksichtigt.

Vermietung: Wegfall einer Totalüberschussprognose bei verbilligter Vermietung

Wer seinen Wohnraum bisher zwischen 56 und 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet, muss gegenüber dem Finanzamt für einen Zeitraum von 30 Jahren eine positive Überschussprognose nachweisen. Anderenfalls werden die Werbungskosten anteilig gekürzt. Diese Regelung wird ab 2012 entfallen. Werden mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete erhoben, sind auch die Ausgaben voll abzugsfähig.

Krankheitskosten: Aufhebung der BFH-Rechtsprechung zu erleichtertem Nachweis

Ganz zuletzt wurde im Gesetzgebungsverfahren in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine Regelung aufgenommen, wie die Notwendigkeit von Krankheitskosten zu belegen ist. Sie entspricht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung, nach der beispielsweise bei einer Kur ein vorheriges amtsärztliches Attest einzuholen ist. Der Bundesfinanzhof hatte diese strengen Vorgaben in mehreren Urteilen gelockert und auch nachträgliche Nachweise durch andere medizinische Sachverständige als Nachweis anerkannt. Die Gesetzesänderung hebt diese Lockerung auf. Nach der Begründung des Gesetzgebers soll sie aber für Rechtssicherheit sorgen.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ein Name steht für Qualität - fundiert - gegliedert - verständlich - umfassend - zeitnah - mit einem Wort: Perfekt !!! Nur eines ist schade, daß das Zifferblatt der Uhr von Hr. Wegner auch nur 24 Stdn zählt - sonst könnte er noch mehr Ratsuchenden helfen. Aber für ihn ist es gut - und damit ist es gut - vielen Dank !"

08.12.2024
"Alles top gelaufen. Gerne wieder."

06.12.2024
"Die Antworten kamen schnell und waren auf den Punkt gebracht. Vielen Dank. Jederzeit gerne wieder."

06.12.2024
"Super, vielen herzlichen Dank!!!"

05.12.2024
"Innerhalb sehr kurzer Zeit erhielt ich eine verständlich formulierte, konkrete und präzise auf jede meiner Fragen eingehende Antwort zu einer sehr spezifischen Thematik. Die Antwort hilft mir bei der Einschätzung der Situation und beim weiteren Vorgehen sehr weiter, so dass ich Herrn Dr. Lorenz als Experten besten Gewissens weiterempfehlen kann."

03.12.2024
"Schnelle und professionelle Antwort."

02.12.2024
"Alles bestens. Ich kann Herrn Golz mit gutem Gewissen weiterempfehlen. "

30.11.2024
"Immer wieder eine sehr Gute Beratung :-)"

29.11.2024
"Schnell und kompetent zum Problem beraten. Vielen Dank."

29.11.2024
"Schnell und kompetent geantwortet. Vielen Dank!"

23.11.2024
"Sehr, sehr gute , für den Laien nachvollziehbare, Bearbeitung bzw. Beantwortung meines Anliegens. sehr zeitnahe Beantwortung! Aus vollster Überzeugung weiter zu empfehlen ! "

22.11.2024
"Eine sehr umfassende und gut verständliche Beratung. Auch Nachfragen wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet. Ist vollumfänglich weiterzuempfehlen."

22.11.2024
"Ich konnte mir zu komplexen Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung im grenzüberschreitenden Warenverkehr eine fundierte Zweitmeinung einholen. Diese Unterstützung hat mir sehr geholfen, die richtigen Entscheidungen für mich zu treffen."

21.11.2024
" Schnelle und Kompetente Beratung. "

20.11.2024
"Sehr schnelle und gut formulierte Auskunft sowie zwei Rückfragen beantwortet. Danke!"

19.11.2024
"Danke, Alles schnell und wie gewünscht."

16.11.2024
"Exzellente Beratung, höchstzufrieden, vielen herzlichen Dank!!!"

16.11.2024
"Herr Thomas ist ein sehr kompetenter und professioneller Steuerberater. Schnell und unkompliziert, definitiv weiterzuempfehlen"

13.11.2024
"Ich habe eine sehr gut strukturierte Antwort auf meine Frage bekommen, die mir für meine nächsten Schritte sehr hilfreich ist. Meine Erwartungen an die Antwort von Herrn Künter sind voll erfüllt und ich bin sehr zufrieden. Besonders hat mir gefallen, dass Herr Künter nach wesentlichen Bearbeitungsschritten eine Zwischenbewertung zu den Ergebnissen formuliert hat und schließlich eine übersichtliche Zusammenfassung mit Handlungsempfehlungen gibt. Ebenso hat er meine eigene Zusammenfassung zum Verständnis seiner Antwort zeitnah gewürdigt und mir weiter Tipps gegeben. Vielen Dank dafür."

07.11.2024
"Meine Frage wurde schnell, ausführlich und mit einer Handlungsempfehlung beantwortet. Rückfragen wurden ebenfalls zügig beantwortet. Vielen Dank"

07.11.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5628 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277