Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß
In genau bestimmten, aber noch nicht eingetretenen Sachverhalten kann ein Steuerpflichtiger die Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die steuerliche Beurteilung dieses künftigen Sachverhalts beim zuständigen Finanzamt beantragen. Derartige verbindliche Auskünfte sind infolge einer Änderung der Abgabenordnung seit dem Jahr 2007 gebührenpflichtig.
Mit Urteil vom 17.03.2010 1 K 661/08 hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Erhebung dieser Gebühr mit der Verfassung im Einklang steht. Sie ist durch den bei der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der verbindlichen Auskunft entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand und durch den mit der Auskunft verbundenen persönlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen gerechtfertigt.
Auch die häufig beklagte Komplexität des geltenden Steuerrechts verpflichtet den Staat nicht dazu, verbindliche Auskünfte gebührenfrei anzubieten. Gegen die Bemessung der Gebührenhöhe bestehen gleichfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision an den Bundesfinanzhof aber zugelassen.
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