Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Mehr Rechtssicherheit für sanierungswürdige Unternehmen: Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16.03.2011 sorgt für mehr Klarheit bei der Handhabung der Gewerbesteuer.

Bei außergerichtlichen Vergleichen (Haircut) oder auch bei Insolvenzplanverfahren kommt es zu Forderungsverzichten von Gläubigern, die zu sogenannten Sanierungsgewinnen führen; hierbei handelt es sich um Buchgewinne, die der Besteuerung – also der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer – unterliegen, seitdem § 3 Nr. 66 ESTG zum 1. Januar 1998 aufgehoben wurde.

Problemstellung

Die steuerliche Handhabung von Sanierungsgewinnen ist für den Erfolg einer finanztechnischen Sanierung des Unternehmens aber von erheblicher Bedeutung, weil die Realisierung des Sanierungsgewinns im Fall der Versteuerung zu einem Cash Abfluss an Finanzamt und Gemeinde führen würde. Der Forderungsverzicht der Gläubiger wäre für das sanierungswürdige Unternehmen mit einem Liquiditätsabfluss von durchschnitt-lich 30 % auf den Sanierungsgewinn bei Kapitalgesellschaften teuer erkauft und würde im Zweifel den Sanierungserfolg nachhaltig behindern.

Körperschaftssteuer und Sanierungsgewinn

Mit dem BMF Schreiben vom 27.03.2003 hat das Bundesfinanzministerium Stellung genommen zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen; danach kann unter bestimmten Umständen zunächst eine Stundung und dann ein Erlass auf Antrag des Unternehmens ausgesprochen worden – nach vorheriger Saldierung mit vorhandenen Verlustvorträgen.

Zwar hat das Finanzgericht München im Dezember in 2007 für eine gewisse Unruhe gesorgt mit der Entscheidung, dass die Anwendung des BMF Schreibens gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstoße. Dieses Urteil, das in Fachkreisen überwiegend auf Kritik stieß, hatte für die Praxis der Verwaltung, wie sich gezeigt hat, aber keine große Bedeutung. Die Verwaltung fühlte sich unverändert gebunden an den Sanierungserlass des BMF. Mit dem BFH Urteil vom 14.7.2010 wurden zwischenzeitlich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Sanierungserlasses ausgeräumt.

Die bestehende Praxis steht gleichwohl unter dem Vorbehalt einer sich ändernden Rechtslage, soweit es sich hier um die Vereinbarkeit des Sanierungserlasses mit dem Gemeinschaftsrecht der EU handelt, die durch ein anhängiges Revisionsverfahren beim BFH noch zu klären ist.

Um gleichwohl Rechtssicherheit für ein sanierungswürdige Unternehmen im Rahmen einer außergerichtlichen Hair Cut oder beim Insolvenzplan auf der Grundlage des BMF

Schreibens herzustellen, ist es dem Unternehmen anzuraten, das Finanzamt über die einzelnen Schritte der Sanierung frühzeitig einzubinden und über einen Antrag auf ver- bindliche Rechtsauskunft nach § 89 AO auf einen rechtssicheren Erlass hinzuwirken. Andernfalls könnte für Unternehmen, Sanierungsberater und Gläubiger ein böses Erwachen drohen.

Gewerbesteuer und Sanierungsgewinn

Die Anwendung des Sanierungserlasses des BMF ist für die gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen durch die Gemeinde für diese bislang rechtlich nicht verpflichtend, so die von den Gemeinden vertretene Rechtsauffassung.

Dies hat in der Praxis dazugeführt, dass die eine Gemeinde dem beantragten Erlass zustimmt und die andere Gemeinde nicht. Diese Praxis ist unerfreulich und hat erstaunlicherweise in der öffentlichen Diskussion über die steuerliche Handhabung von Sanierungsgewinne kaum eine Rolle gespielt.

Zwar kann man in der Regel damit rechnen, dass ein Erlass der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt auch zu einem Erlass der Gewerbesteuer führen kann, aber zwangsläufig ist dies nicht, zumal es keine wirklich verbindlichen gesetzlichen Regel-ungen für die Gemeinden gilt, auf man sich als Unternehmen bzw. als Sanierer beziehen könnte.

Kurz um: Man ist in der unbefriedigenden Situation, dass die Gemeinden frei entscheiden können und nach eigenem Gusto. Wie die Gemeinde entscheidet, weiß keiner vorher.

Für mehr Rechtssicherheit hat ein neues Gerichtsurteil gesorgt: Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 16.03.2011 erklärt, dass nicht die hebeberechtigte Gemeinde, sondern das Finanzamt zuständig ist für eine abweichende Festsetzung des Gewerbesteuerertrags nach § 163 AO auf der Grundlage des Sanierungserlasses. Begründet wird dies damit das der Sanierungserlass nicht nur die einkommens- und körperschaftssteuerlichen Auswirkungen regelt, sondern auch die Folgen, die sich für die Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge ergeben.

Das heißt, wenn das Finanzamt bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bereits den Sanierungsgewinn berücksichtigt, ist auf den Sanierungsgewinn keine Gewerbesteuer festzusetzen und somit ein Erlass der Gemeinde überflüssig.

Fazit

Mit diesem Urteil ist der Weg frei für eine gewerbesteuerliche Gleichbehandlung von Sanierungsgewinnen durch die Gemeinden.

(MPI Management Partner & Investor GmbH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und professionelle Beratung Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden. Die Ausführungen waren äußerst gründlich, klar und verständlich. Besonders positiv fand ich die strukturierte Darstellung der relevanten Punkte und die konkreten Hinweise zu den nächsten Schritten. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle Fragen ausführlich zu beantworten, und die Beratung war sowohl fachlich kompetent als auch sehr professionell. Vielen Dank für die hervorragende Beratung. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.08.2026
"Absolut herausragend! Die fachliche Expertise ist auf höchstem Niveau. Die Bearbeitungszeit war unglaublich schnell und Rückfragen wurden verständlich beantwortet. Vielen Dank für diese erstklassige Unterstützung!"

19.08.2026
"sehr, sehr gute und sehr ausführliche Beratung"

19.08.2026
"Die Kommunikation mit Herrn Wegner war hervorragend. Seine Beratung war sehr umfangreich und detailliert, dabei aber stets verständlich und gut nachvollziehbar. Er hat sich die Zeit genommen, jeden relevanten Aspekt in seiner Antwort zu berücksichtigen. Besonders gefreut habe ich mich über den Kommunikationsvorschlag und die Argumentationsstruktur, die Herr Wegner bereits proaktiv zur Verfügung gestellt hat und die ich direkt an den Beteiligten meines Steuerthemas weiterleiten konnte. Dadurch ließ sich das Steuerthema wesentlich einfacher und effizienter besprechen. Vielen Dank und gerne wieder!"

18.08.2026
"Superschnelle, sprachlich klar und verständlich formulierte, abgewogene und umfassende Expertise, mitsamt Empfehlungen für die nächsten Schritte und mögliche Konsequenzen - für mich eine sehr wertvolle und kompetente Beratung. Vielen Dank!"

18.08.2026
"Ich kann Herrn Wegner vollumfänglich empfehlen. Ich habe noch nie eine auf allen wichtigen Ebenen so herausragende Beratung erfahren. Herr Wegner hat den Kern meines Anliegens nicht nur blitzschnell erfasst, er hat nachvollziehbar dargelegte und umfangreich begründete Lösungsvorschläge erarbeitet, war dabei sehr zuvorkommend und geduldig in der Kommunikation und hat mich großzügig zu Nebenfragen beraten. Einfach nur toll. Vielen Dank!"

17.08.2026
"Vielen Dank! Super Service."

14.08.2026
"Eine sehr gründliche, konsequente und professionell formulierte Beratung. Alle Fragen wurden strukturiert und verständlich beantwortet. Ich kann diesen Steuerberater auf jeden Fall weiterempfehlen!"

13.08.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr schnelle und kompetente Antworten. Die Zusammenarbeit finde ich sehr gut!"

12.08.2026
"Einfach Top"

12.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat uns – wieder einmal – exzellent beraten. Was wir besonders an ihm und seiner Arbeit schätzen, sind seine strukturierte Herangehensweise, sein fundiertes Wissen, seine umfang- und detailreiche Darstellung und Lösung der Problematik und natürlich seine superschnelle Reaktion bzgl. unserer Anfragen. Unsere Fragen wurden vollumfänglich beantwortet. Die Formulierungsvorlage für unser Antwortschreiben an das Finanzamt stellt den krönenden Abschluss seiner Arbeit dar. Wir können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

11.08.2026
"Sehr kompetente und ausführliche Beratung. Herr Wegner ist auf meine Fragen sehr detailliert eingegangen, hat auch komplexere steuerliche Zusammenhänge verständlich erklärt und konkrete, praxisnahe Lösungsvorschläge sowie Formulierungshilfen geliefert. Auch auf Rückfragen wurde umfassend und nachvollziehbar eingegangen. Ich habe mich während der gesamten Beratung sehr gut unterstützt gefühlt und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.08.2026
"Sehr gut verständliche und nachvollziehbare Beratung mit außerordentlichem Einsatz! Herrn Wegner empfehle ich sehr gerne weiter und werde bei zukünftigen Steuerfragen ihn gerne wieder beauftragen. Alle Fragen konnten umfassend und zeitnah geklärt werden."

08.08.2026
"Die Ausarbeitung des Steuerberaters Hannu Wegner zu meinem Problem der Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland war detailliert, professionell und sehr hilfeich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mein Steuerproblem mit seiner Hilfe lösen kann. Er hat mir angeboten, noch weitergehende Unterstützung anzubieten, falls noch weitere Probleme bei der Umsetzung seiner aufgezeigten Wege auftreten sollten. Obwohl ich zwischenzeitlich Zweifel an der Website "yourXpert" gehegt habe, weil ich tagelang nicht in der Lage war, mich in meinen Account einzuloggen, stellte sich schließlich heraus, dass es nur an einer etwas ungewöhnlichen Passwortvergabe auf dieser Website lag. Dennoch bin ich mit dem Beratungsergebnis sehr, sehr zufrieden und kann Hilfesuchenden nur empfehlen, auf dieser Website Beratung einzuholen. Ich möchte auch noch den Punkt der Bezahlung ansprechen: Bevor ich mir Rat bei "yourXpert" gesucht habe, hatte ich mich - ganz konventionell - an eine US-amerikanische Anwältin gewandt, deren Auskunft schon in der Ersteinschätzung erkennen ließ, dass sie die Problematik nicht voll erfasst hatte. Dennoch erwartete sie ein Beratungshonorar von 3.500 $. Bei "yourXpert" hat es nicht einmal ein Siebtel gekostet. Ich bin vor allem Herrn Wegner aber auch dem "yourXpert" Team dankbar, diesen hervorragenden Beratungsservice anzubieten."

08.08.2026
"Sehr schnell, alles in Schriftform, sodass man zu jeder Zeit, alles nachvollziehen kann! Herr Wagner hat meine Erwartungen übertroffen. "

08.08.2026
"Die Beratung durch Herrn Wegner war in allen Belangen sehr gut, weil innerhalb kürzester Zeit vollumfängliche und sehr ausführliche Bewertungen zu allen relevanten Aspekten meines Vorhabens (Schenkung von Grund und Immobilie innerhalb der Familie) vorgenommen und klare Empfehlungen ausgesprochen wurden. Auch auf Rückfragen kam umgehend eine umfassende Antwort. Ich weiß nun wie ich vorzugehen habe und habe ein gutes Gefühl nichts falsch zu machen. "

08.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Beratung. Rückfragen werden detailliert beantwortet bis alles geklärt ist"

07.08.2026
"Sehr gute Fachkenntnis, ausführliche, verständliche und schnelle Beratung – vielen Dank."

07.08.2026
"Herr Wegner hat unser Anliegen sehr umfangreich, strukturiert und verständlich ausgearbeitet. Mit Formulierungshilfen und Rechenbeispielen. Wir fühlen uns sehr gut beraten."

07.08.2026
"Schnelle und kompetente Antwort. "

06.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6586 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77