Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Finanzverwaltung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch eine rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamts (FA) die Zahlungsverjährung unterbricht. Es reiche aus, dass sich aus der Maßnahme die Entschlossenheit zur Durchsetzung der Steuerforderung ergebe.

Steuerforderungen verjähren binnen fünf Jahren, nachdem die Steuer festgesetzt worden ist. Diese sog. Zahlungsverjährung wird jedoch unterbrochen, die Fünf-Jahres-Frist beginnt also von neuem, wenn das FA gegen den Zahlungspflichtigen Vollstreckungsmaßnahmen erlässt. Zu diesen gehört das Verlangen, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und seine Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern; es darf grundsätzlich nicht vor Ablauf von drei Jahren wiederholt werden, es sei denn, es ist z. B. anzunehmen, der Schuldner habe Vermögen hinzuerworben. Der BFH hatte jetzt zu entscheiden, ob die Unterbrechungswirkung eines solchen Verlangens auch dann eintritt, wenn dieses an sich gar nicht hätte ergehen dürfen (weil weder die Drei-Jahres-Frist abgelaufen noch neuer Vermögenserwerb anzunehmen war) und die betreffende Vollstreckungsverfügung deshalb vom FA selbst wieder aufgehoben worden ist, als es ihre Rechtswidrigkeit erkannte.

Im Streitfall hatte das FA übersehen, dass Eheleute, die ihm seit einiger Zeit Steuern schuldeten, erst wenige Tage bzw. Wochen vor der erneuten Aufforderung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses die vorgenannte eidesstattliche Versicherung abgegeben hatten; als es von den Eheleuten darauf hingewiesen wurde, hatte es die Vorladung sogleich aufgehoben. Als später neue Vollstreckungsmaßnahmen ergingen, beriefen sich die Eheleute darauf, dass die Steuerforderungen verjährt seien. Denn das Verlangen einer eidesstattlichen Versicherung sei offensichtlich rechtswidrig, mithin nichtig gewesen und überdies vom FA als von Anfang an rechtswidrig aufgehoben worden; es habe die Verjährungsfrist also nicht unterbrochen, die deshalb inzwischen abgelaufen sei.

Dieser Betrachtungsweise ist der BFH nun entgegengetreten: Zum einen sei auch eine offensichtlich rechtswidrige behördliche Verfügung grundsätzlich nicht ohne Rechtswirkung (d. h. nicht nichtig); auch wirke die Aufhebung einer solchen Verfügung nicht ohne weiteres in die Vergangenheit zurück, sie lasse also eine einmal eingetretene Rechtswirkung wie die Unterbrechung der Zahlungsverjährung nicht ohne weiteres entfallen. Vor allem aber hätten auch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen die Wirkung, die Zahlungsverjährung zu unterbrechen, wenn sich aus ihnen die Entschlossenheit des FA ergebe, seine Steuerforderung durchzusetzen. So wie die Geltendmachung des Anspruchs durch eine schlichte Erklärung die Verjährung unterbreche, habe diese Wirkung auch ein rechtswidriger Vollstreckungsakt, der ja lediglich eine solche Geltendmachung darstelle, möge er auch im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen an eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme (wie z. B. an die Aufforderung zur eidesstattlichen Versicherung) nicht entsprechen.

Quelle: BFH Beschluss vom 21.06.2010 VII R 27/08

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr aufschlussreiche, detaillierte Beratung. Bin sehr zufrieden, vielen Dank."

21.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Beantwortung meiner Fragestellungen - inkl. Nachfrage!"

21.03.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Fragestellung zu meiner Situation als digitaler Nomade (Wohnsitz im Ausland, Auftraggeber in Deutschland) kontaktiert. Es ging um die steuerliche Nacherklärung mehrerer Jahre sowie die Abgrenzung der Rentenversicherungspflicht und Scheinselbstständigkeit. Herr Wegner hat mich absolut beeindruckt: 1. Strategische Weitsicht: Er hat nicht nur die Steuer im Blick, sondern liefert direkt rechtssichere Vertragsanpassungen und Begleitschreiben für das Finanzamt mit, die mich proaktiv absichern. 2. Detailtiefe: Er hat sofort erkannt, wie sich meine geplante Rückkehr nach Deutschland auf die Rechtslage auswirken. Sein Rat hat mir unnötige operative Schritte erspart und gleichzeitig mein Risiko auf Null gesenkt. Dank seiner Beratung gehe ich nun mit einem klaren Fahrplan und absoluter Rechtssicherheit in meine berufliche Zukunft. Wer als Freelancer oder Nomade rechtliche und steuerliche Klarheit sucht, ist hier an der besten Adresse. Uneingeschränkte Empfehlung!"

20.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung der Anfrage, konkrete Aussage und Fazit!"

20.03.2026
"vielen Dank für die ausführlichen Antworten"

18.03.2026
"Ich kann die Beratung durch Herrn Hannu Wegner nur mit höchster Punktzahl bewerten. Er hat detailliert und konkret meine Fragen beantwortet und mein Anliegen steuerrechtlich so aufbereitet, dass sich daraus für mich ein konkreter Handlungsbedarf ergibt. Diesen werde ich weiterhin von Herrn Wegner betreuen lassen, um meine steuerlichen Rechte geltend machen zu können. Er ist in seinen Auswertungen sehr genau und stellt verschiedene Szenarien dar und zwar auf der Grundlage, der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Ich danke Herrn Wegner, dass er mit mir den Weg bis zur abschließenden Klärung durch das Finanzamt weitergeht und vertraue weiterhin auf seine hohe Kompetenz. "

18.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und präzise beantwortet."

18.03.2026
"Ich bin begeistert. Wenn das so klappt denn haben sie mir gerade mehrere Tausend euro erspart."

17.03.2026
"Herr Wegner hat mir bei steuerlichen Fragen mehr als geholfen! Unsere Situation war etwas atypisch (Zuzug aus dem Ausland, vorherige Freelancer-Tätigkeiten, danach Festanstellung, usw.) daher kamen etliche Fragen auf. Diese wurden sehr ausführlich beantwortet, die Rückfragen soeben. Ich kann Herrn Wegner wirklich nur empfehlen!"

17.03.2026
"Ich bin begeistert, wie schnell und präzise Herr Wegner meine komplexe Steuersituation rund um Abfindung und Fünftelregelung erfasst hat. Statt allgemeiner Hinweise gab es exakte Szenariorechnungen, maßgeschneidert auf meine persönlichen Verhältnisse. Klare Empfehlung für anspruchsvolle Steuerfragen."

17.03.2026
"Vielen Dank für die umfassende Antwort auf alle meine Fragen. Zu jeder wurde ausführlich Stellung genommen und ich wurde zusätzlich zu weiteren relevanten Themen informiert, so dass momentan keine weiteren Fragen offen sind und ich genau weiß, was jetzt für mich zu tun ist."

16.03.2026
"Ein sehr guter Steuerberater der alles genau beschreibt. Gerne wieder!!!"

16.03.2026
"Ich habe Herrn Wegner über yourxpert kontaktiert und bin begeistert. Gerade beim schwierigen Thema Prop-Trading findet man selten Steuerberater, die sich wirklich auskennen. Er hat meine Fragen präzise beantwortet und Licht ins Dunkel der Steuersituation gebracht. Professionell, schnell und fachlich top – ich fühle mich hier bestens aufgehoben!""

15.03.2026
"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr schnell bearbeitet, alles war super klar und ich kann Herrn Wegner wirklich weiterempfehlen. "

15.03.2026
"Sehr übersichtliche Erläuterung von Zusammenhängen bei der Körperschaftssteuer und Gewinnausschüttungen."

15.03.2026
"Wie zuvor auch, habe ich erneut eine sehr wertvolle und schnelle Rückmeldung von Herr Wegner zu meiner Anfrage erhalten. Ich werde mich zukünftig definitiv wieder an Ihn wenden und kann Herr Wegner nur wärmstens empfehlen."

15.03.2026
"Bessere Beratung hätte ich mir nicht wünschen können! 1 mit *"

14.03.2026
"Und wieder finde ich 5?zu wenig. Tolle Beratung mit tiefer Recherche, verbunden mit außerordentlichem Fachwissen. Manche Menschen machen einen Job, manche haben einen Beruf. Beruf kommt von Berufung und das trifft auf Hannu Wegner voll zu. Vielen Dank für die tolle Unterstützung, es hat mir viel Erkentnis gebracht und vor teurer Fehleinschätzung bewahrt. Liebe Grüße J.H.?????"

14.03.2026
"Sehr kompetente und sorgfältige Beratung. Mein komplexer Sachverhalt wurde gründlich durchdacht, klar erklärt und mit konkreten Empfehlungen für die praktische Umsetzung versehen. Besonders positiv fand ich die präzise Einordnungen und die daraus abgeleiteten Gestaltungsvorschläge. Vielen Dank für die sehr hilfreiche Unterstützung."

13.03.2026
"Vielen Dank für die Beratung und Hinweise. Bei weiteren Fragen werde Sie erneut kontaktieren."

13.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6310 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77