Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Notwendige Mehraufwendungen, die wegen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind grundsätzlich steuerlich abziehbar. Bei Eheleuten kann in aller Regel davon ausgegangen werden, dass sich der Lebensmittelpunkt am Ort der gemeinsamen Wohnung befindet. Ledige Arbeitnehmer müssen aber nachweisen, dass sie an ihrem Lebensmittelpunkt selbst einen eigenen Hausstand unterhalten. In seiner Entscheidung vom 28.03.2012, Aktenzeichen VI R87/10, hat der Bundesfinanzhof wie folgt unterschieden:

- Wird am Lebensmittelpunkt ein Erst- oder Haupthaushalt in

einer in sich abgeschlossenen Wohnung geführt, welche nach

Größe und Ausstattung ein eigenes Wohnen und Wirtschaften

erlaubt, ist regelmäßig vom Unterhalten eines eigenen

Hausstandes auszugehen.

- Wenn einem Arbeitnehmer eine Wohnung (zum Beispiel im Haus

der Eltern) unentgeltlich überlassen wird, ist dagegen zu

prüfen, ob der Arbeitnehmer dort wirklich einen eigenen

Hausstand unterhält oder nur in einen fremden Hausstand

eingegliedert ist. In solchen Fällen hat die finanzielle

und wirtschaftliche Beteiligung an den Kosten des

gemeinsamen Haushalts eine gewichtige Indizfunktion für

die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung am

Arbeitsort.

Im Urteilsfall wohnte eine geschiedene Erzieherin in einer 52 qm großen Obergeschoßwohnung im elterlichen Haus. Das Finanzgericht hatte die doppelte Haushaltsführung noch abgelehnt. Der BFH hob das Urteil aber auf und verwies die Sache zur Prüfung der finanziellen Beteiligung der Klägerin an der Führung des Haushalts zurück. Gerade dann, wenn alleinstehende Arbeitnehmer im Haushalt der Eltern oder Dritter eine Wohnung am Lebensmittelpunkt unterhalten, muss die finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung stets belegt werden können. Hat dagegen der alleinstehende Arbeitnehmer als Mieter oder Eigentümer eine eigene Wohnung am Lebensmittelpunkt, sind die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung am auswärtigen Arbeitsort steuerlich abziehbar.

(VLH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Außergewöhnlich kompetente und ausführliche Beratung Herr Wegner hat unsere komplexe Fragestellung zum internationalen Umsatzsteuerrecht (§3a UStG, Drittlandskunden, Katalogleistungen) mit beeindruckender Tiefe und Präzision beantwortet. Die Erstberatung umfasste bereits alle relevanten Aspekte, und auch auf unsere zahlreichen Rückfragen hat er stets schnell, klar und dogmatisch fundiert geantwortet. Besonders wertvoll war die praxisnahe Aufbereitung: konkrete Mustertexte für Rechnungen, ein detaillierter Zeitplan, und die klare Einordnung unseres Gütezeichens als Katalogleistung – was für uns ein erhebliches Erstattungspotenzial eröffnet hat, das wir ohne diese Beratung nie erkannt hätten. Wer ein komplexes internationales Geschäftsmodell hat und eine fundierte, rechtssichere Einschätzung benötigt, ist bei Herrn Wegner in den besten Händen. Absolute Weiterempfehlung."

28.03.2026
"Alle meine Fragen wurden umfangreich, ausführlich und nachvollziehbar inkl. Verweisen auf einschlägige Gesetze oder Urteile beantwortet. Die Kommunikation war sehr freundlich und direkt. Ich bin 100% zufrieden mit der erhaltenen Beratung."

27.03.2026
"sehr ausführliche und zeitnahe Beratung. Sehr zu empfehlen!"

27.03.2026
"Fantasische und vor allem kompetente Beratung die alle Fragen beantworten konnte. Ich bin nun informiert und weiß welche nächsten Schritte ich machen muss. "

27.03.2026
"sehr kompetentes und schnelles Feedback zu einem Immobilienübertrag !"

26.03.2026
"Herr Wegner hat eine außerordentlich gründliche und professionelle Beratung geliefert, zu einer wirklich komplexen Fragestellung, die deutsches Steuerrecht, internationale Doppelbesteuerungsabkommen und Aufenthaltsrecht umfasste. Seine Analyse war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und mit konkreten Gesetzesverweisen und Rechtsprechung belegt. Er hat nicht nur meine Frage beantwortet, sondern proaktiv Folgethemen adressiert, an die ich noch gar nicht gedacht hatte (Umsatzsteuerbehandlung bei ausländischen Auftraggebern, Rentenversicherungsschwellen, Progressionsvorbehalt im Zuzugsjahr). Als ich eine Nachfrage außerhalb des ursprünglichen Umfangs stellte, ist er umfassend darauf eingegangen und hat mir konkrete, umsetzbare Empfehlungen gegeben. Die formelle Stellungnahme für meinen Aufenthaltstitelantrag war sofort einreichbar. Ich kann Herrn Wegner für jede steuerliche Fragestellung in Deutschland uneingeschränkt empfehlen, ganz besonders aber für grenzüberschreitende Freiberufler und Selbständigkeitsthemen."

26.03.2026
"super Verständlich und Umfangreich innerhalb kurzer Zeit ausgearbeitet"

25.03.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war zum wiederholten Male schnell, zielgerichtet und sehr kompetent. Ich bin sehr dankbar für das super Angebot!"

25.03.2026
"Sehr gute, sehr kompetente, sehr schnelle Antworten. Genau das Richtige für den Steuerjungle."

25.03.2026
"Herr Wegner hat uns eine ausführliche Rückmeldung gegeben, in der er unsere Fragen fachkundig und klar strukturiert beleuchtet hat. Seine präzisen Erläuterungen bieten uns eine wertvolle Orientierung für unsere weitere Vorgehensweise und stützen unsere bisherigen Überlegungen auf eine fundierte Expertise. Besonders beeindruckt hat uns, wie schnell er all dies in so kurzer Bearbeitungszeit möglich gemacht hat – seine engagierte Art und die hohe Qualität seiner Ausführungen haben uns wirklich überzeugt."

24.03.2026
"Sehr gute Beratung. Detaliert, mehr als erwartete Informationen bekommen. Vielen Dank!"

24.03.2026
"Verständliche und ausführliche Beratung, netter Kontakt, schnelle Bearbeitung, hervorragender Service, besser geht es nicht, ich bin begeistert, vielen Dank!"

22.03.2026
"Sehr aufschlussreiche, detaillierte Beratung. Bin sehr zufrieden, vielen Dank."

21.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Beantwortung meiner Fragestellungen - inkl. Nachfrage!"

21.03.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Fragestellung zu meiner Situation als digitaler Nomade (Wohnsitz im Ausland, Auftraggeber in Deutschland) kontaktiert. Es ging um die steuerliche Nacherklärung mehrerer Jahre sowie die Abgrenzung der Rentenversicherungspflicht und Scheinselbstständigkeit. Herr Wegner hat mich absolut beeindruckt: 1. Strategische Weitsicht: Er hat nicht nur die Steuer im Blick, sondern liefert direkt rechtssichere Vertragsanpassungen und Begleitschreiben für das Finanzamt mit, die mich proaktiv absichern. 2. Detailtiefe: Er hat sofort erkannt, wie sich meine geplante Rückkehr nach Deutschland auf die Rechtslage auswirken. Sein Rat hat mir unnötige operative Schritte erspart und gleichzeitig mein Risiko auf Null gesenkt. Dank seiner Beratung gehe ich nun mit einem klaren Fahrplan und absoluter Rechtssicherheit in meine berufliche Zukunft. Wer als Freelancer oder Nomade rechtliche und steuerliche Klarheit sucht, ist hier an der besten Adresse. Uneingeschränkte Empfehlung!"

20.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung der Anfrage, konkrete Aussage und Fazit!"

20.03.2026
"vielen Dank für die ausführlichen Antworten"

18.03.2026
"Ich kann die Beratung durch Herrn Hannu Wegner nur mit höchster Punktzahl bewerten. Er hat detailliert und konkret meine Fragen beantwortet und mein Anliegen steuerrechtlich so aufbereitet, dass sich daraus für mich ein konkreter Handlungsbedarf ergibt. Diesen werde ich weiterhin von Herrn Wegner betreuen lassen, um meine steuerlichen Rechte geltend machen zu können. Er ist in seinen Auswertungen sehr genau und stellt verschiedene Szenarien dar und zwar auf der Grundlage, der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Ich danke Herrn Wegner, dass er mit mir den Weg bis zur abschließenden Klärung durch das Finanzamt weitergeht und vertraue weiterhin auf seine hohe Kompetenz. "

18.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und präzise beantwortet."

18.03.2026
"Ich bin begeistert. Wenn das so klappt denn haben sie mir gerade mehrere Tausend euro erspart."

17.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6322 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77