Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Umsatzsteuer

Die Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei dem Besucherdienst des Deutschen Bundestages ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2011 (Aktenzeichen 7 K 7122/08) eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.

Im Streitfall ging es um einen auf Honorarbasis tätigen Dozenten, der Besuchergruppen des Deutschen Bundestages – in erster Linie Schüler, aber auch Angehörige der Bundeswehr, Lehrer und andere Ausbilder sowie Multiplikatoren im Bereich der politischen Bildung – über dessen Funktion, Struktur und Arbeitsweise sowie über die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse informierte. Der Kläger hatte u.a. geltend gemacht, dass er kein selbstständiger Unternehmer, sondern in abhängiger Stellung tätig gewesen sei. Er berief sich dafür auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin, nach der Honorarkräfte im Besucherdienst des Deutschen Bundesrates sozialversicherungspflichtig seien.

Die Richter des Finanzgerichts sahen den Kläger demgegenüber als Unternehmer an, weil er keinen Anspruch auf Sozialleistungen gehabt habe, sondern allein auf Honorarbasis und somit auf eigenes Risiko tätig geworden sei. Eine möglicherweise entgegenstehende arbeits- und sozialrechtliche Beurteilung sei für die steuerrechtliche Wertung nicht bindend. Zudem sei der Kläger nicht weisungsgebunden gewesen. Soweit es Vorgaben für seine Tätigkeit gegeben habe, seien diese lediglich ganz allgemein thematischer und methodischer Art gewesen; letztlich sei der Kläger aber als eigenverantwortlicher Dozent tätig geworden.

Auch die Umsatzsteuerbefreiungstatbestände, auf die der Kläger sich ergänzend berufen hatte, insbesondere die Befreiung für private Schulen und ähnliche Einrichtungen sowie die Befreiung für selbständige Lehrer an Hochschulen oder privaten Schulen, sah das Finanzgericht nicht als erfüllt an, weil weder der Kläger selbst noch der Deutsche Bundestag über eine Bescheinigung verfügten, die sie als eine solchermaßen begünstigte Bildungseinrichtung auswies.

Von der Umsatzsteuer zu befreien sind u.a. die Tätigkeit von Privatlehrern, jedoch sei der Kläger den Besuchern des Deutschen Bundestages nicht aufgrund eigener Rechts- und Leistungsbeziehungen gegenübergetreten, sondern sei lediglich im Rahmen der vom Besucherdienst des Bundestages durchgeführten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen tätig geworden.

(FG Berlin / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und verständliche Beantwortung meiner Frage"

24.07.2024
"? Wie immer einwandfreie Antwort. Vielen Dank !! ?"

24.07.2024
"Danke."

22.07.2024
"Meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet, vielen Dank."

18.07.2024
"Geht eins zu eins auf die Fragestellung ein und beantwortet sie mit großer Fachkenntnis, dazu noch ausgesprochen zügig. Klare Empfehlung für Herrn Christiansen. Herzlichen Dank."

18.07.2024
"Sehr schnelle und kompetente Antwort."

17.07.2024
"Sehr gut und professionell - Antwort mit detaillierter Stellungnahme inkl. anwendbarem Gerichtsurteil und Schlussfolgerung für meinen Fall"

14.07.2024
"super schnelle Antwort! Top :)"

13.07.2024
"Herr C.sen hat mich bereits in mehreren Anliegen mit Kompetenz, Geduld und Schnelligkeit beraten, die sicher ihresgleichen suchen. Absolut empfehlenswert in jeder Hinsicht!"

13.07.2024
"Schnelle Beratung und immer freundlicher Kontakt"

13.07.2024
"Schnelle und verstaendliche Antwort. "

12.07.2024
"Kompetent und sehr schnelle Bearbeitung."

11.07.2024
"Ich bin begeistert! Herr Thomas ist kompetent, professionell und freundlich. Auf jede meine Frage folgte eine sachgemäße und schnelle Antwort. Falls die Notwendigkeit wieder bestehen würde, werde mich auf jeden Fall an Hr. Thomas wenden. Definitiv weiterzuempfehlen!"

10.07.2024
"Gute, verständliche Beratung in kurzer Zeit"

09.07.2024
"Verständliche und kompetente Beantwortung meiner Frage. Meine Rückfrage wurde ebenfalls schnell beantwortet. Danke!"

07.07.2024
"Top Beratung. Schnell, ausführlich und hilfreich."

05.07.2024
"Pünktlichkeit! Vielen Dank."

03.07.2024
"Die Fragen wurden sehr ausführlich beschrieben. Ich kann nun meine Rentenplanung erstellen."

03.07.2024
"Schnelle und kompetente Antwort"

02.07.2024
"Super gut und ausführlich, leicht verständlich ."

02.07.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5528 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277