Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Ehepaare: Gehalt hat sich geändert? Rechtzeitig Steuerklasse wechseln!
Bis zum 30. November haben Eheleute und Lebenspartner Zeit, ihre Steuerklassenkombination zu optimieren. Außerdem: Die wichtigsten Fakten zum Ehegattensplitting und der optimalen Steuerklassenkombination für Eheleute und Lebenspartner.
Nach wie vor ist das Ehegattensplitting das Instrument der steuerlichen Paar- und Familienförderung in Deutschland. Seit diesem Jahr profitieren auch eingetragene Lebenspartner von den Vorteilen des Splittingverfahrens. Mit einem guten Timing und ein paar wissenswerten Infos lässt sich der Steuervorteil für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner maximal ausschöpfen. Hier ein paar Tipps für alle, die über einen Bund fürs Leben mit ihrem Partner nachdenken oder die bereits verheiratet bzw. verpartnert sind.
1. Gehalt hat sich geändert? Steuerklasse wechseln!
Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben bis zum 30. November eines Jahres Zeit, ihre Lohnsteuerklasse zu wechseln und dadurch ihre Steuerklassenkombination zu optimieren. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr. Das lohnt sich immer dann, wenn sich das Gehalt von einem oder beiden Partnern geändert hat. Verdient der eine deutlich mehr als der andere, ist die Kombination III und V steuerlich am besten. Verdienen beide in etwa das Gleiche, sollten sie die Kombination IV und IV behalten - wer heiratet, erhält diese Variante automatisch. Die dritte Kombination ist IV und IV mit Faktor. Dabei errechnet das Finanzamt zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares, teilt sie dann durch zwölf und behält das Ergebnis monatlich als Lohnsteuer ein. So sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.
Zwei Voraussetzungen muss ein Paar erfüllen, um aus einer der drei Steuerklassenkombinationen die optimale für sich auszuwählen: Das Paar muss verheiratet oder verpartnert sein und es muss sich zusammen veranlagen lassen. Besser bekannt ist die sogenannte Zusammenveranlagung auch als Ehegattensplitting.
2. Die Vorteile des Ehegattensplittings
Generell gilt im deutschen Steuerrecht: Je höher das Einkommen, desto mehr Steuern sind fällig. Bei Verheirateten bzw. Verpartnerten, die sich "zusammen veranlagen lassen" ist das anders: Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen von beiden Partnern zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer. Jetzt wird die errechnete Einkommensteuer verdoppelt - das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die das Paar zahlen muss. In der Regel fallen für  ein Paar mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern an, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt. Steuern sparen vor allem diejenigen, bei dem der eine eher viel und der andere eher wenig verdient.
Beispiel: Einer der beiden Partner arbeitet Vollzeit und verdient 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und verdient 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine knapp 10.800 Euro und der andere gut 1.340 Euro Steuern zahlen (gerechnet nach dem Einkommensteuertarif 2014 und ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Über 1.000 Euro weniger Steuern zahlen beide, wenn sie sich zusammen veranlagen lassen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.
Übrigens: Für die Zusammenveranlagung, also das Ehegattensplitting, muss auf Seite 1 des sogenannten Mantelbogens - dem Hauptformular - in Zeile 24 das Kästchen "Zusammenveranlagung"  angekreuzt werden.
3. Lebenspartner können Ehegattensplitting nachträglich nutzen
Am 6. Juni 2013 verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die Finanzämter in Deutschland das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner anwenden müssen. Und zwar ab Einführung  des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001. Für eingetragene Lebenspartner bedeutet das: Sie dürfen ihre einzeln veranlagte Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend bis 2001 nun gemeinsam mit ihrem Lebenspartner bzw. ihrer Lebenspartnerin veranlagen lassen - und dadurch Steuern sparen bzw. Steuerrückzahlungen erhalten. In der Praxis gibt es folgende typische Szenarien:
a. Keiner der Lebenspartner hat die Steuererklärung bisher abgegeben.
b. Beide haben ihre Steuererklärungen regelmäßig abgegeben.
c. Einer von beiden hat seine Steuererklärung jährlich abgegeben.
(VLH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr gut verständliche und nachvollziehbare Beratung mit außerordentlichem Einsatz! Herrn Wegner empfehle ich sehr gerne weiter und werde bei zukünftigen Steuerfragen ihn gerne wieder beauftragen. Alle Fragen konnten umfassend und zeitnah geklärt werden."

08.08.2026
"Die Ausarbeitung des Steuerberaters Hannu Wegner zu meinem Problem der Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland war detailliert, professionell und sehr hilfeich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mein Steuerproblem mit seiner Hilfe lösen kann. Er hat mir angeboten, noch weitergehende Unterstützung anzubieten, falls noch weitere Probleme bei der Umsetzung seiner aufgezeigten Wege auftreten sollten. Obwohl ich zwischenzeitlich Zweifel an der Website "yourXpert" gehegt habe, weil ich tagelang nicht in der Lage war, mich in meinen Account einzuloggen, stellte sich schließlich heraus, dass es nur an einer etwas ungewöhnlichen Passwortvergabe auf dieser Website lag. Dennoch bin ich mit dem Beratungsergebnis sehr, sehr zufrieden und kann Hilfesuchenden nur empfehlen, auf dieser Website Beratung einzuholen. Ich möchte auch noch den Punkt der Bezahlung ansprechen: Bevor ich mir Rat bei "yourXpert" gesucht habe, hatte ich mich - ganz konventionell - an eine US-amerikanische Anwältin gewandt, deren Auskunft schon in der Ersteinschätzung erkennen ließ, dass sie die Problematik nicht voll erfasst hatte. Dennoch erwartete sie ein Beratungshonorar von 3.500 $. Bei "yourXpert" hat es nicht einmal ein Siebtel gekostet. Ich bin vor allem Herrn Wegner aber auch dem "yourXpert" Team dankbar, diesen hervorragenden Beratungsservice anzubieten."

08.08.2026
"Sehr schnell, alles in Schriftform, sodass man zu jeder Zeit, alles nachvollziehen kann! Herr Wagner hat meine Erwartungen übertroffen. "

08.08.2026
"Die Beratung durch Herrn Wegner war in allen Belangen sehr gut, weil innerhalb kürzester Zeit vollumfängliche und sehr ausführliche Bewertungen zu allen relevanten Aspekten meines Vorhabens (Schenkung von Grund und Immobilie innerhalb der Familie) vorgenommen und klare Empfehlungen ausgesprochen wurden. Auch auf Rückfragen kam umgehend eine umfassende Antwort. Ich weiß nun wie ich vorzugehen habe und habe ein gutes Gefühl nichts falsch zu machen. "

08.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Beratung. Rückfragen werden detailliert beantwortet bis alles geklärt ist"

07.08.2026
"Sehr gute Fachkenntnis, ausführliche, verständliche und schnelle Beratung – vielen Dank."

07.08.2026
"Herr Wegner hat unser Anliegen sehr umfangreich, strukturiert und verständlich ausgearbeitet. Mit Formulierungshilfen und Rechenbeispielen. Wir fühlen uns sehr gut beraten."

07.08.2026
"Schnelle und kompetente Antwort. "

06.08.2026
"Sehr ausführliche, umfassende und detaillierte sowie auch sehr schnelle Beantwortung meiner Steuer-Anfrage. Es blieb keinerlei Fragestellung offen, und ich würde Herrn Wegner jederzeit sehr gerne für andere Kunden empfehlen! Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt auch genau. "

06.08.2026
"Sehr ausführliche und verstä#ndliche Ausarbeitung. Danke"

05.08.2026
"Sehr umfangreiche und informativ Vielen Dank "

04.08.2026
"Super schnelle Beratung "

04.08.2026
"ehr schnelle, klare und verständliche Beratung. Meine konkrete Frage wurde präzise beantwortet und auch die Rückfragen wurden kurzfristig und hilfreich geklärt. Vielen Dank!"

04.08.2026
"Ich bekam eine äußerst ausführliche schriftliche Beratung und bin wirklich beeindruckt. Noch dazu darf man jederzeit nachfragen, um sich das eine oder andere noch im Detail darlegen zu lassen. 5 Sterne sind auf jeden Fall zu wenig! S. S."

04.08.2026
"Die Beratung erfolgte prompt und detailliert. Herr Wegner hat nicht nur meine Fragen und Rückfragen ausführlich beantwortet, sondern auch auf zusätzliche Sachverhalte hingewiesen, die alleine schon die Kosten der Beratung mehr als aufwiegen werden."

03.08.2026
"Herr Wegner berät umfangreich, sehr kompentent und sorgfältig. Ich habe Die Dienstleistungen von Herr Wegner bereits das zweite Mal genutzt und bin mit der Beratung und dem Service sehr zufrieden. Verständliche Beratung, alle Fragen werden beantwortet bis der Sachverhalt wirklich final geklärt ist. "

03.08.2026
"Simply the Best. Sehr detaillierte und schnelle Antworten. Ich kann es mir nicht besser vorstellen."

01.08.2026
"Äußerst kompetente, sehr gut verständliche und schnelle Steuerberatung. "

01.08.2026
"Sehr gute, ausführliche und verständliche Beratung. Einfach K L A S S E"

01.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat mich schon zum wiederholten Male zum Thema der Immobilienbesteuerung beraten. Er hat mir sehr ausführlich und verständlich geantwortet und ging genau auf alle relevanten Punkte ein. Bei Nachfragen ging er ebenfalls sehr gründlich ein. Seine Begründungen belegt er mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen und Paragraphen. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er mir so ausgezeichnet geholfen hat. Daher würde ich seine Beratungstätigkeit jederzeit mit bestem Gefühl weiterempfehlen."

01.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6575 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77