Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Ehepaare: Gehalt hat sich geändert? Rechtzeitig Steuerklasse wechseln!
Bis zum 30. November haben Eheleute und Lebenspartner Zeit, ihre Steuerklassenkombination zu optimieren. Außerdem: Die wichtigsten Fakten zum Ehegattensplitting und der optimalen Steuerklassenkombination für Eheleute und Lebenspartner.
Nach wie vor ist das Ehegattensplitting das Instrument der steuerlichen Paar- und Familienförderung in Deutschland. Seit diesem Jahr profitieren auch eingetragene Lebenspartner von den Vorteilen des Splittingverfahrens. Mit einem guten Timing und ein paar wissenswerten Infos lässt sich der Steuervorteil für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner maximal ausschöpfen. Hier ein paar Tipps für alle, die über einen Bund fürs Leben mit ihrem Partner nachdenken oder die bereits verheiratet bzw. verpartnert sind.
1. Gehalt hat sich geändert? Steuerklasse wechseln!
Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben bis zum 30. November eines Jahres Zeit, ihre Lohnsteuerklasse zu wechseln und dadurch ihre Steuerklassenkombination zu optimieren. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr. Das lohnt sich immer dann, wenn sich das Gehalt von einem oder beiden Partnern geändert hat. Verdient der eine deutlich mehr als der andere, ist die Kombination III und V steuerlich am besten. Verdienen beide in etwa das Gleiche, sollten sie die Kombination IV und IV behalten - wer heiratet, erhält diese Variante automatisch. Die dritte Kombination ist IV und IV mit Faktor. Dabei errechnet das Finanzamt zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares, teilt sie dann durch zwölf und behält das Ergebnis monatlich als Lohnsteuer ein. So sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.
Zwei Voraussetzungen muss ein Paar erfüllen, um aus einer der drei Steuerklassenkombinationen die optimale für sich auszuwählen: Das Paar muss verheiratet oder verpartnert sein und es muss sich zusammen veranlagen lassen. Besser bekannt ist die sogenannte Zusammenveranlagung auch als Ehegattensplitting.
2. Die Vorteile des Ehegattensplittings
Generell gilt im deutschen Steuerrecht: Je höher das Einkommen, desto mehr Steuern sind fällig. Bei Verheirateten bzw. Verpartnerten, die sich "zusammen veranlagen lassen" ist das anders: Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen von beiden Partnern zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer. Jetzt wird die errechnete Einkommensteuer verdoppelt - das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die das Paar zahlen muss. In der Regel fallen für  ein Paar mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern an, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt. Steuern sparen vor allem diejenigen, bei dem der eine eher viel und der andere eher wenig verdient.
Beispiel: Einer der beiden Partner arbeitet Vollzeit und verdient 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und verdient 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine knapp 10.800 Euro und der andere gut 1.340 Euro Steuern zahlen (gerechnet nach dem Einkommensteuertarif 2014 und ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Über 1.000 Euro weniger Steuern zahlen beide, wenn sie sich zusammen veranlagen lassen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.
Übrigens: Für die Zusammenveranlagung, also das Ehegattensplitting, muss auf Seite 1 des sogenannten Mantelbogens - dem Hauptformular - in Zeile 24 das Kästchen "Zusammenveranlagung"  angekreuzt werden.
3. Lebenspartner können Ehegattensplitting nachträglich nutzen
Am 6. Juni 2013 verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die Finanzämter in Deutschland das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner anwenden müssen. Und zwar ab Einführung  des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001. Für eingetragene Lebenspartner bedeutet das: Sie dürfen ihre einzeln veranlagte Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend bis 2001 nun gemeinsam mit ihrem Lebenspartner bzw. ihrer Lebenspartnerin veranlagen lassen - und dadurch Steuern sparen bzw. Steuerrückzahlungen erhalten. In der Praxis gibt es folgende typische Szenarien:
a. Keiner der Lebenspartner hat die Steuererklärung bisher abgegeben.
b. Beide haben ihre Steuererklärungen regelmäßig abgegeben.
c. Einer von beiden hat seine Steuererklärung jährlich abgegeben.
(VLH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr geehrter Herr StB Wegner, danke für Ihre wohltuend strukturierte und fachlich hervorragend formulierte Expertise zu den von mir vorgetragenen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der ESt-Erklärung 2024 und ins-besondere der steuerlichen Behandlung der energetischen Maß- nahmen. Während meiner 50-jährigen Praxis ist mir eine ähn- liche fundierte Analyse ohne Übertreibung nicht bekannt gewor- den. Natürlich werde ich Sie weiterempfehlen, wann immer es dazu eine Gelegenheit gibt. Mit den besten Grüßen E. B."

10.07.2025
"Umfangreiche Rückmeldung"

09.07.2025
"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
"Herr Wegener hat meine beiden Fragen vollumfänglich beantwortet. Er hat sogar noch eine umfangreiche Analyse der Sachlage erstellt. Die meisten Informationen in dieser Analyse waren mir zwar bereits bekannt (deshalb ja auch nur zwei gezielte Fragen), dennoch empfand ich die Analyse als sehr nützlich, da dadurch meine eigene Sachanalyse vollumfänglich bestätigt wurde. Und meine beiden Fragen wurden zum Schluss auch beantwortet. Vielen Dank"

08.07.2025
"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
"Verständlich, schnell und absolut hilfreich "

06.07.2025
"Schnelle unkomplizierte Lösung meines Anliegen. Vielen Dank!"

06.07.2025
"Nach einer sehr ausführlichen Antwort, war auch auf meine weitere Rückfrage die 2. Antwort wieder sehr ausführlich und hat mein Wissen und somit mein Verständnis erweitert. Es erleichtert einem gewisse persönliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen. Vielen Dank dafür. Ich werde Sie gern weiter empfehlen. "

06.07.2025
"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
"Vielen Dank für eine sehr schnelle, aber vor allem auch ausgiebige, fachlich tiefe und fundierte Rückmeldung. Auch sehr hervorzuheben sind die angebotenen Optionen , um das Thema in einem rechtlichen Rahmen richtig zu lösen! "

02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
"Top Beratung inhaltlich mit schnellen Antwortzeiten, absoluter Fachmann. Danke schön!"

02.07.2025
"Hervorragend! Ich habe fundierte Informationen, ganz konkret zu meiner Fragestellung, und einen konkreten "Fahrplan" für die empfohlenen Schritte in den kommmenden Monaten erhalten. Werde mich jederzeit wieder an ihn wenden :-)"

02.07.2025
"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
"Komplexes Thema ausführlich und leicht verständlich erklärt, sehr gute Handlungsempfehlungen, so wie man sich das wünscht, vielen Dank."

01.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5928 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77