Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Ehepaare: Gehalt hat sich geändert? Rechtzeitig Steuerklasse wechseln!
Bis zum 30. November haben Eheleute und Lebenspartner Zeit, ihre Steuerklassenkombination zu optimieren. Außerdem: Die wichtigsten Fakten zum Ehegattensplitting und der optimalen Steuerklassenkombination für Eheleute und Lebenspartner.
Nach wie vor ist das Ehegattensplitting das Instrument der steuerlichen Paar- und Familienförderung in Deutschland. Seit diesem Jahr profitieren auch eingetragene Lebenspartner von den Vorteilen des Splittingverfahrens. Mit einem guten Timing und ein paar wissenswerten Infos lässt sich der Steuervorteil für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner maximal ausschöpfen. Hier ein paar Tipps für alle, die über einen Bund fürs Leben mit ihrem Partner nachdenken oder die bereits verheiratet bzw. verpartnert sind.
1. Gehalt hat sich geändert? Steuerklasse wechseln!
Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben bis zum 30. November eines Jahres Zeit, ihre Lohnsteuerklasse zu wechseln und dadurch ihre Steuerklassenkombination zu optimieren. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr. Das lohnt sich immer dann, wenn sich das Gehalt von einem oder beiden Partnern geändert hat. Verdient der eine deutlich mehr als der andere, ist die Kombination III und V steuerlich am besten. Verdienen beide in etwa das Gleiche, sollten sie die Kombination IV und IV behalten - wer heiratet, erhält diese Variante automatisch. Die dritte Kombination ist IV und IV mit Faktor. Dabei errechnet das Finanzamt zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares, teilt sie dann durch zwölf und behält das Ergebnis monatlich als Lohnsteuer ein. So sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.
Zwei Voraussetzungen muss ein Paar erfüllen, um aus einer der drei Steuerklassenkombinationen die optimale für sich auszuwählen: Das Paar muss verheiratet oder verpartnert sein und es muss sich zusammen veranlagen lassen. Besser bekannt ist die sogenannte Zusammenveranlagung auch als Ehegattensplitting.
2. Die Vorteile des Ehegattensplittings
Generell gilt im deutschen Steuerrecht: Je höher das Einkommen, desto mehr Steuern sind fällig. Bei Verheirateten bzw. Verpartnerten, die sich "zusammen veranlagen lassen" ist das anders: Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen von beiden Partnern zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer. Jetzt wird die errechnete Einkommensteuer verdoppelt - das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die das Paar zahlen muss. In der Regel fallen für  ein Paar mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern an, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt. Steuern sparen vor allem diejenigen, bei dem der eine eher viel und der andere eher wenig verdient.
Beispiel: Einer der beiden Partner arbeitet Vollzeit und verdient 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und verdient 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine knapp 10.800 Euro und der andere gut 1.340 Euro Steuern zahlen (gerechnet nach dem Einkommensteuertarif 2014 und ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Über 1.000 Euro weniger Steuern zahlen beide, wenn sie sich zusammen veranlagen lassen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.
Übrigens: Für die Zusammenveranlagung, also das Ehegattensplitting, muss auf Seite 1 des sogenannten Mantelbogens - dem Hauptformular - in Zeile 24 das Kästchen "Zusammenveranlagung"  angekreuzt werden.
3. Lebenspartner können Ehegattensplitting nachträglich nutzen
Am 6. Juni 2013 verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die Finanzämter in Deutschland das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner anwenden müssen. Und zwar ab Einführung  des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001. Für eingetragene Lebenspartner bedeutet das: Sie dürfen ihre einzeln veranlagte Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend bis 2001 nun gemeinsam mit ihrem Lebenspartner bzw. ihrer Lebenspartnerin veranlagen lassen - und dadurch Steuern sparen bzw. Steuerrückzahlungen erhalten. In der Praxis gibt es folgende typische Szenarien:
a. Keiner der Lebenspartner hat die Steuererklärung bisher abgegeben.
b. Beide haben ihre Steuererklärungen regelmäßig abgegeben.
c. Einer von beiden hat seine Steuererklärung jährlich abgegeben.
(VLH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Der Anspruch von Herrn Malerz ("leicht verständlich, kurz und präzise") ist voll erfüllt worden. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Beratung."

30.04.2025
"Sehr kompetent und empfehlenswert. Sehr gern buche ich Sie wieder."

29.04.2025
"Herr Röß hat meine Anfrage schnell und unkompliziert bearbeitet. Durch seine konkreten Rückfragen und Antworten fühle ich mich bestens beraten."

29.04.2025
"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr zügig und vor allem ausführlich bearbeitet. Auch bei Rückfragen bekam ich eine schnelle ausführliche Antwort. Tatsächlich habe ich seine vorgeschlagenen Punkte geprüft und konnte so die Fehlerquellen finden. Es hätte nicht besser laufen können! "

29.04.2025
"Perfekter Service ! Sehr zu empfehlen !! Schnell und sehr kompetent !"

28.04.2025
"Herr Klement hat uns wieder ausgezeichnet beraten und Hilfestellungen gegeben. Hier nun speziell zu der korrekten Kontierung und Verbuchung verschiedener Geschäftsvorfälle im Rumpfwirtschaftsjahr. Absolute Weiterempfehlung!"

28.04.2025
"Freundlich, kompetent, auf den Punkt."

28.04.2025
"Schnell, Verständlich und Hilfsbereit"

28.04.2025
"Ausführliche und verständliche Beratung mit konkreter Handlungsempfehlung, bin sehr zufrieden."

28.04.2025
"Herr Klement hat uns exzellent und extrem schnell zum Thema korrekte und situativ optimierte Kapitaleinbringung in die Kapitalgesellschaft beraten. Auch Rückfragen hat Herr Klement zeitnah und absolut professionell beantwortet. Wir sind sehr zufrieden!"

27.04.2025
"Ich bin mit der Analyse von Herrn Wegner sehr zufrieden. Morgens die Fragen gestellt und abends die Antwort erhalten. Kann ich nur weiter empfehlen. "

27.04.2025
"Meine Fragen wurden sehr schnell, ausführlich und kompetent beantwortet. Vielen Dank!"

25.04.2025
"sehr geehrter Herr Rechtsanwalt: ihre rasche präzise und umfangreiche Ausleuchtung meiner Fragen war großartig. Ihre Arbeit erinnert mich an Ihre Stellungnahme in 2024 für die Frage der Doppelbesteuerung meines Sohnes ( USA/ D). Mit solchen Beratern kann man nur gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Wir hören ganz bestimmt wieder voneinander! Beste Grüße von Ihrem Steuerjünger J. B. "

24.04.2025
"Herr Wegner, vielen Dank für Ihre wertvolle wiederum ausführliche und verständliche Darlegung des Sachverhalts. Ich werde Ihrer Empfehlung folgen und bin froh einen solch kompetenten, sachverständigen und empathischen Experten befragen zu können, der schnell und zuverlässig Handlungsalternativen aufzeigt. Ich greife gerne wieder auf Ihre Expertise zurück. mit freundlichen Grüßen K. H."

22.04.2025
"Schnelle und ausführliche Beantwortung unserer Anliegen - vielen Dank"

22.04.2025
"Herr Wegner hat mir innerhalb weniger Stunden eine sehr ausführliche, präzise und leicht verständliche Lösung erarbeitet. Er ist uneingeschränkt empfehlenswert. Vielen Dank."

22.04.2025
"Top!"

22.04.2025
"schnelle, ausführliche und Paragraphen belegte Antwort auf meine Frage, gut verständlich *vielen Dank*"

21.04.2025
"Vielen Dank für die super schnelle Rückmeldung und verständlichen Erklärungen für meine Anfrage. Immer gerne wieder."

20.04.2025
"Ich hatte in der Erstanfrage nicht alle Angaben gemacht, da ich das so nicht erwartet hatte. Herr Wegner hat mir auf Basis der bekannten Informationen umfassend geantwortet. Aber erst mit meiner Nachfrage, in der ich die eigentlich essentiellen Information mitteilte, gab ihm Gelegenheit die von mir gewünschte Auskunft und Aktionsplan zu liefern. Vielen Dank für die schnelle Antwort und auch erweiterte Antwort. Und das am Feiertag. "

18.04.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5819 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77