Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Ehepaare: Gehalt hat sich geändert? Rechtzeitig Steuerklasse wechseln!
Bis zum 30. November haben Eheleute und Lebenspartner Zeit, ihre Steuerklassenkombination zu optimieren. Außerdem: Die wichtigsten Fakten zum Ehegattensplitting und der optimalen Steuerklassenkombination für Eheleute und Lebenspartner.
Nach wie vor ist das Ehegattensplitting das Instrument der steuerlichen Paar- und Familienförderung in Deutschland. Seit diesem Jahr profitieren auch eingetragene Lebenspartner von den Vorteilen des Splittingverfahrens. Mit einem guten Timing und ein paar wissenswerten Infos lässt sich der Steuervorteil für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner maximal ausschöpfen. Hier ein paar Tipps für alle, die über einen Bund fürs Leben mit ihrem Partner nachdenken oder die bereits verheiratet bzw. verpartnert sind.
1. Gehalt hat sich geändert? Steuerklasse wechseln!
Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben bis zum 30. November eines Jahres Zeit, ihre Lohnsteuerklasse zu wechseln und dadurch ihre Steuerklassenkombination zu optimieren. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr. Das lohnt sich immer dann, wenn sich das Gehalt von einem oder beiden Partnern geändert hat. Verdient der eine deutlich mehr als der andere, ist die Kombination III und V steuerlich am besten. Verdienen beide in etwa das Gleiche, sollten sie die Kombination IV und IV behalten - wer heiratet, erhält diese Variante automatisch. Die dritte Kombination ist IV und IV mit Faktor. Dabei errechnet das Finanzamt zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares, teilt sie dann durch zwölf und behält das Ergebnis monatlich als Lohnsteuer ein. So sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.
Zwei Voraussetzungen muss ein Paar erfüllen, um aus einer der drei Steuerklassenkombinationen die optimale für sich auszuwählen: Das Paar muss verheiratet oder verpartnert sein und es muss sich zusammen veranlagen lassen. Besser bekannt ist die sogenannte Zusammenveranlagung auch als Ehegattensplitting.
2. Die Vorteile des Ehegattensplittings
Generell gilt im deutschen Steuerrecht: Je höher das Einkommen, desto mehr Steuern sind fällig. Bei Verheirateten bzw. Verpartnerten, die sich "zusammen veranlagen lassen" ist das anders: Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen von beiden Partnern zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer. Jetzt wird die errechnete Einkommensteuer verdoppelt - das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die das Paar zahlen muss. In der Regel fallen für  ein Paar mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern an, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt. Steuern sparen vor allem diejenigen, bei dem der eine eher viel und der andere eher wenig verdient.
Beispiel: Einer der beiden Partner arbeitet Vollzeit und verdient 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und verdient 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine knapp 10.800 Euro und der andere gut 1.340 Euro Steuern zahlen (gerechnet nach dem Einkommensteuertarif 2014 und ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Über 1.000 Euro weniger Steuern zahlen beide, wenn sie sich zusammen veranlagen lassen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.
Übrigens: Für die Zusammenveranlagung, also das Ehegattensplitting, muss auf Seite 1 des sogenannten Mantelbogens - dem Hauptformular - in Zeile 24 das Kästchen "Zusammenveranlagung"  angekreuzt werden.
3. Lebenspartner können Ehegattensplitting nachträglich nutzen
Am 6. Juni 2013 verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die Finanzämter in Deutschland das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner anwenden müssen. Und zwar ab Einführung  des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001. Für eingetragene Lebenspartner bedeutet das: Sie dürfen ihre einzeln veranlagte Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend bis 2001 nun gemeinsam mit ihrem Lebenspartner bzw. ihrer Lebenspartnerin veranlagen lassen - und dadurch Steuern sparen bzw. Steuerrückzahlungen erhalten. In der Praxis gibt es folgende typische Szenarien:
a. Keiner der Lebenspartner hat die Steuererklärung bisher abgegeben.
b. Beide haben ihre Steuererklärungen regelmäßig abgegeben.
c. Einer von beiden hat seine Steuererklärung jährlich abgegeben.
(VLH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat sehr ausführlich und detailliert einen Lösungsweg und fachliche Einschätzung aufgezeigt, hätte ich so nicht erwartet. Top!"

05.02.2026
"Super kompetente und schnelle Beratung zu meinem Umzug aus UK nach Deutschland. Ich war überrascht, wie gut mir hier geholfen wurde, inklusive Rückfragen. Jederzeit wieder gerne. Vielen Dank!"

05.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage sehr schnell bearbeitet. Seine Ausarbeitung war ausführlich, praxisnah und hilfreich."

05.02.2026
"Vielen Dank. Sehr schnell und zuverlässig !"

05.02.2026
"Danke für die ausführliche, kompetente Beratung. Ich hatte nict erwartet, hier derart gute Unterstützung zu finden. Sehr gerne wieder Hr. Wegner"

04.02.2026
"Danke für die ausführliche Bewertung."

04.02.2026
"Super kompetenter Kontakt!!!! Liefert mehr als erforderlich ! Wieder gerne"

03.02.2026
"Super schnell, ausführlich und kompetent. Es blieben keine Fragen offen. Herzlichen Dank!"

02.02.2026
"Exzellente juristische Beratung auf höchstem Niveau. Herr Hannu Wegner überzeugt durch außergewöhnliche Fachkompetenz, strategischen Weitblick und eine sehr klare, strukturierte Arbeitsweise. Besonders hervorzuheben ist seine Fähigkeit, komplexe gesellschafts- und steuerrechtliche Fragestellungen nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt hervorragend beraten gefühlt. Für anspruchsvolle Mandate eine absolute Top-Adresse. "

02.02.2026
"Fundierte Anleitung erhalten "

01.02.2026
"Vielen lieben danke , Ich habe bisschen falsch formuliert deswegen Herr Schunder aber trzdem geholfen ,"

29.01.2026
"Hilfreiche Hinweise zu meinen Fragen, Danke."

29.01.2026
"Vielen Dank für die sehr schnelle und aufschlussreiche Einschätzung."

28.01.2026
"Schnelle, zügige Antwort, perfekt. Allerdings nicht gerade preiswert. "

28.01.2026
"Hervorragende Beratung, sehr sehr ausführlich sodass keine Fragen übrig bleiben."

27.01.2026
"Beratung ausführlicher als gedacht, kann ich nur jedem empfehlen."

27.01.2026
"Herr Wegner, hat mich kompetent, umfangreich und gut verständlich zügig beraten. Kann ich nur weiterempfehlen."

27.01.2026
"Ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre schnelle, detaillierte und äußerst professionelle Arbeit bedanken. Besonders schätze ich, wie Sie mir geholfen haben, den gesamten Sigorta-Karmaşası zu klären, der durch das Arbeiten im Ausland und das Leben in Deutschland entstanden ist. Ihre präzise Analyse und die klaren Empfehlungen haben mir enorm geholfen, die richtige Vorgehensweise zu finden und die notwendigen Schritte für die Krankenversicherung zu verstehen. Vielen Dank für Ihre wert Mit freundlichen Grüßen,"

27.01.2026
"Herr Wegner hat in kurzer Zeit umfangreich, professionell und zu meiner Zufriedenheit geantwortet. Ich kann ihn sehr weiterempfehlen."

27.01.2026
"Sehr tiefgreifende Beratung im Hinblick auf strategische und plausible Steuerzusammenhänge."

26.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6210 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77