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Immobilien & Vermietung

In Deutschland leben über zwei Millionen Menschen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Viele von Ihnen erfüllen sich den Traum vom Eigenheim. Doch Vorsicht: Bei einer Trennung ist der Streit um die Immobilie meist vorprogrammiert und auch beim Tod des Partners drohen böse Überraschungen. Wer nicht vorsorgt, riskiert langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren oder gar eine Versteigerung des Grundbesitzes.

Für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat der Gesetzgeber - anders als bei Eheleuten - keine speziellen Regelungen für die Zuordnung oder den Ausgleich des Vermögens bei einer Trennung vorgesehen. Erwerben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam eine Immobilie, richten sich die Eigentumsverhältnisse ausschließlich nach den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen und keineswegs nach den erbrachten Finanzierungsbeiträgen. Inwieweit unterschiedliche Beiträge bei einer

Trennung oder im Todesfall auszugleichen sind, ist von der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Nichtehelichen Paare sollten sich deshalb rechtzeitig vertraglich

absichern.

Besondere Risiken bestehen, wenn ein Partner in den Hausbau oder die Renovierung einer Immobilie investiert, die im Alleineigentum des anderen Partners steht. Dies können eigene Finanzierungsbeiträge oder Arbeitsleistungen sein. Denn das Gebäude gehört von Gesetzes wegen stets dem Grundstückseigentümer. Inwieweit dem investierende Partner bei Trennung oder Tod ein Ausgleichsanspruch zusteht, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht abschließend geklärt.

Ein notarieller Partnerschaftsvertrag kann für nichteheliche Paare Sicherheit schaffen. Die Partner können in einem solchen Vertrag individuell regeln, wer im Trennungsfall zunächst in der Immobilie verbleiben darf und wie die Lasten zu verteilen sind.

Auch die steuerliche Seite ist weitaus komplizierter. Gerne beraten Sie hierzu unsere Experten von der Deutschen-Steuerberatungshotline.

(Informationsdienst Notar und Recht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

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Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat mich vollumfänglich und kompetent hinsichtlich meiner "Steuersituation" beraten und die Maßnahmen für das weitere Vorgehen geschildert. Sozusagen hat er Licht ins Steuerdunkel gebracht. Meine Steuererklärung für 2025 kann ich damit per Elster einreichen. "

04.12.2025
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03.12.2025
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03.12.2025
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03.12.2025
"Vor gut einem Jahr sah ich mich plötzlich einem unüberschaubaren und undurchdringlichen Steuerwirrwarr gegenüber, dem ich nie und nimmer gewachsen, dessen Umgehung aber unmöglich war, bzw.mir große Nachteile gebracht hätte - zumal in diesem Dschungel gleich drei Kontrahenten regierten. Herr Wegner bot ihnen die Stirn mit seiner beharrlichen, ruhigen Art, v.a. aber mit seinem profunden und detaillierten Fachwissen, das er so anzuwenden versteht, daß auch ich es verstehe. Und so bahnte er den Weg in den Dschungel und durch ihn und ich denke, den größten Teil haben wir hinter uns - die Kontrahenten mußten akzeptieren, daß es wirkliche Steuerfachleute gibt, die nicht nur so heißen, sondern es auch sind."

02.12.2025
"Sehr ausführliche und fachlich sehr gute Beratung."

02.12.2025
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01.12.2025
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01.12.2025
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30.11.2025
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29.11.2025
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28.11.2025
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28.11.2025
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27.11.2025
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26.11.2025
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26.11.2025
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26.11.2025
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25.11.2025
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25.11.2025
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25.11.2025
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