Eine Bank muss eine unberechtigte Steuererstattung nicht ans Finanzamt zurückzahlen
Eine Bank muss eine unberechtigte Steuererstattung nicht ans Finanzamt zurückzahlen
Mit Urteil vom 10. November 2009 VII R 6/09 gab der Bundesfinanzhof einer Bank Recht, die sich geweigert hatte, dem Finanzamt eine unberechtigte Steuererstattung zurückzuzahlen. Die Bank hatte den Betrag zunächst auf dem vom Kunden bereits gekündigten Konto verbucht, dann auf einem internen Verrechnungskonto hinterlegt und das Geld später auf entsprechende Anforderung an den Insolvenzverwalter des früheren Kunden ausgezahlt.
Der BFH stellte klar, dass die Bank, die auch nach der Kündigung eines Girokontos berechtigt ist, eingehende Zahlungen für den früheren Kunden entgegenzunehmen, jedenfalls dann als bloße Zahlstelle zwischen dem Finanzamt und ihrem Kunden fungiert, wenn sie den Betrag pflichtgemäß
für den Kunden verbucht. Da folglich nicht die Bank selbst die Empfängerin der Leistung des Finanzamts ist, sondern der Steuerpflichtigen, kann das Finanzamt von der Bank auch keine
Rückzahlung des überwiesenen Betrags verlangen.
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