Einkommensteuer: Aufwendungen für den Unterhalt eines Stiefkindes
Aufwendungen für den Unterhalt eines Stiefkindes, dem leiblichen Kind des Ehepartners, sind - sofern jemand Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat - weder als außergewöhnliche Belastung noch als Ehegattenunterhalt steuerlich berücksichtigungsfähig, entschied das Finanzgericht Hamburg im Urteil vom 27.09.2011 (Az. , 3 K 229/10).
(FG Hamburg / Redaktion)
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