Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 vom 21. September 2012 (Az.: 3 K 1740/10) hat

das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zur Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte eines

Piloten Stellung genommen.

Der Kläger ist von Beruf Pilot und als Flugzeugführer bei einer Fluggesellschaft beschäftigt.

Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides 2007 wurde von dem Kläger

wegen verschiedener – hier nicht angesprochener – Streitpunkte im Jahre 2010

Klage vor dem FG erhoben.

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahre 2011 seine bisherige Rechtsprechung

zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers (AN) dahin geändert hatte, dass

ein AN nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte haben könne und dass der Heimatflughafen

bei einem Piloten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen sei,

erweiterte der Kläger seine Klage. Er beantragte, den Flughafen Frankfurt nicht mehr

als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Bisher habe das Finanzamt die Fahrten

zwischen seiner Wohnung und dem Flughafen Frankfurt nur mit der Entfernungspauschale

(0,30 pro Entfernungskilometer) bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger

Arbeit berücksichtigt. Gehe man jedoch davon aus, dass das Cockpit als seine

regelmäßige Arbeitsstelle anzusehen sei, müssten die Fahrten zum Flughafen nach

Dienstreisegrundsätzen (0,30 pro tatsächlich gefahrenem Kilometer) angesetzt werden.

Die Klage war in diesem Streitpunkt (zwar) erfolgreich.

Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, dass verfahrensrechtlich von einer zulässigen

Klageerweiterung auszugehen sei. Eine Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid sei regelmäßig auch insoweit möglich, als sie nach Ablauf der Klagefrist erweitert werde. Der Sonderfall, dass ein Kläger eindeutig zu erkennen gegeben

habe, er wolle von einem weitergehenden Klagebegehren absehen, liege hier nicht

vor. Weiter sei der BFH im Jahre 2011 von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt,

nach der der Heimatflughafen eines Piloten als seine regelmäßige Arbeitstätte

anzusehen war. Nach der neuen Rechtsprechung sei aber bei einem Piloten davon

auszugehen, dass dieser im Cockpit des ihm zugewiesen Flugzeuges schwerpunktmäßig

tätig werde. Damit verfüge ein Pilot nicht über einen dauerhaft angelegten ortsgebundenen

Bezugspunkt seiner beruflichen Tätigkeit und gehe daher einer Auswärtstätigkeit

nach. Der Abzug der Fahrtkosten des Klägers vom und zum Flughafen

sei daher nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt.

Obwohl das FG Rheinland-Pfalz der neuen Rechtsprechung des BFH folgte, ließ es –

mit ausführlicher Begründung – die Revision zu: Sinn und Zweck der Abzugsbeschränkung

durch den Ansatz der Entfernungspauschale sei der Umstand, dass sich

der AN auf die immer gleichen Wege zu seiner regelmäßigen Arbeitstelle einstellen

und auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken könne (z.B. Fahrgemeinschaften,

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Wohnsitznahme, o.ä.). Im Streitfall bedürfe es für

die Tätigkeit des Klägers jedoch zwingend einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers

als ortsgebundenen Ausgangs- und Endpunkt der Flugtätigkeit im Cockpit des

ihm zugewiesenen Flugzeuges für Start und Landung. Der Heimatflughafen sei – von

Besonderheiten abgesehen - auch regelmäßig Ziel und Abschluss der Flugtätigkeit

eines Piloten. Hinzu komme, dass von Piloten durch den Arbeitgeber regelmäßig verlangt

werde, im Einzugsbereich des Flughafens über eine Unterkunft zu verfügen. Der

Kläger könne sich daher auf die immer gleichen Wege von seiner Wohnung zu seinem

Heimatflughafen in unterschiedlicher Weise einstellen und auf eine Minderung

seiner Kosten hinwirken, so dass es dem Sinn und Zweck der Entfernungspauschale

entsprechen würde, den Webungskostenabzug auf die Entfernungskilometer zu beschränken.

Deswegen bedürfe es der höchstrichterlichen Klärung der Frage, ob der

Heimatflughafen eines Piloten nicht doch eine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne der

Abzugsbeschränkung der Entfernungspauschale darstelle. Demnach sei die Revision

zuzulassen.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat meine Fragen vollumfänglich und äußerst kompetent beantwortet. Auch sämtliche Rückfragen wurden sensationell schnell, präzise und verständlich geklärt. Die Beratung war fachlich auf sehr hohem Niveau und zugleich praxisnah. Absolut empfehlenswert!"

06.01.2026
"Die Zusammenarbeit mit Hannu Wegner war hervorragend. Er hat mir sehr dabei geholfen, die richtigen Prioritäten zu setzen und wichtige Details (wie Kaufpreisaufteilung und Finanzierungsstruktur) zu klären. Ich bin sehr zufrieden und sage danke für die tolle Begleitung!"

04.01.2026
"Vielen Dank für die sehr rasche und äußerst kompetente, ausführliche und auch für fortgeschrittene Laien sehr gut verständliche Beantwortung meines Anliegens. Vieles hat mein selbst recherchiertes Wissen bestätigt, andere Aspekte waren für mich noch neu. Das hilft mir sehr, den Wechsel zur Regelbesteuerung korrekt auszuführen."

03.01.2026
"Vielen Dank für die sehr hilfreiche und ausführliche Beantwortung meiner Frage zu meiner plastischen OP als außergewöhnliche Belastung in meiner Einkommensteuer. Es wurde sowohl meine Frage direkt beantwortet, als auch weitere hilfreiche Punkte zu meinem Thema angemerkt, die ich in der kurzen Formulierung meiner Frage nicht erwähnt hatte. Gerade die konkrete Empfehlung konnte mir viel meiner Unsicherheit nehmen, so dass ich jetzt ein klares Bild habe, wie ich vorgehen muss."

03.01.2026
"Super schnell, super einfach, super kompetent! "

03.01.2026
"- Erwartungen übertroffen - Sehr schnelle Antwortzeiten - Sehr ausführliche Antworten mit verständlichen aber nicht zu oberflächlichen Erläuterungen - Selbst mehrere Rückfragen wurden ausführlich beantwortet "

02.01.2026
"Super Beratung. Kann ich direkt für das Finanzamt verwenden! Lieben Dank Herr Wegner!"

02.01.2026
"Sehr schnelle Reaktion auf meine Frage mit ausführlicher, nachvollziehbarer und verständlicher Beratung! Ich kann Herrn Wegner mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen!"

02.01.2026
"Hervorragend! Sehr verständlich trotz der komplexen Thematik. "

31.12.2025
"Umfassende Antwort wie gewünscht. Sehr tiefe Behandlung der Details, was keine Verständnislücken zulässt. Zudem sehr gute Zusammenfassung, um alles 'auf einen Blick' zu verstehen. Zusätzlich sehr hilfreiche Tipps für die praktische Umsetzung. Kurzum: Sehr verdiente 5 Sterne - und ich danke vielmals!"

31.12.2025
"Hervorragende Arbeit! Der Prüfungsbericht wurde innerhalb kürzester Zeit erstellt. Frau Fey ist sehr kompetent und kennt die Anforderungen der Behörden genau. Vielen Dank für die reibungslose Abwicklung!"

30.12.2025
"Sehr kompetente und strukturierte Beratung. Herr Klement hat sich Zeit genommen, meine Situation (Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe) klar einzuordnen und verständlich zu erklären. Besonders hilfreich war die praxisnahe Einschätzung zu Kleinunternehmerregelung, Rechnungsstellung und den steuerlichen Auswirkungen insgesamt. Kein unnötiger Fachjargon, sondern klare Aussagen und realistische Empfehlungen. Ich habe mich fachlich sehr gut abgeholt gefühlt und kann die Beratung uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.12.2025
"Hr. Wegner ist sehr kompetent und konnte mir sehr schnell weiterhelfen. Auch meine laienhaften Fragen konnte er sehr gut uns ausführlich erklären. Vielen Dank nochmals, ich bin sicher, ich werde in Zukunft ihre Hilfe schneller anfordern. Vg."

29.12.2025
"Ich habe erneut zeitnah und selbst am Wochenende eine sehr ausführliche Antwort mit Beispielen erhalten. Bei steuerrechtlichen Fragen klare Empfehlung. "

28.12.2025
"Herr Wegner hat meine Fragen äußerst kompetent, präzise und schnell beantwortet. Die Analyse war klar strukturiert und praxisnah. Er ist auf alle meine Nachfragen eingegangen und hat konkrete, sofort umsetzbare Empfehlungen gegeben. Sehr professionelle Beratung – absolut empfehlenswert!"

26.12.2025
"Meine Frage wurde gut, schnell und zielführend beantwortet."

24.12.2025
"Schnelle und sehr gute Beratung. Sehr nützlich waren auch der Entwurf für das Schreiben an das Finanzamt und die juristische Einordnung. Auch die Nachfragen wurden ausführlich und zügig beantwortet. Ich kann Herrn Wegner nur empfehlen. "

24.12.2025
"Mit soviel Information und so schnell habe ich nicht gerechnet, vielen lieben Dank. Und ich werde Sie sicher weiterempfehlen "

23.12.2025
"Exzellent! Sehr gerne wieder!"

23.12.2025
"Sehr schnelle, umfangreiche und ausführliche Beratung. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen."

22.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6162 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77