Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 vom 21. September 2012 (Az.: 3 K 1740/10) hat

das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zur Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte eines

Piloten Stellung genommen.

Der Kläger ist von Beruf Pilot und als Flugzeugführer bei einer Fluggesellschaft beschäftigt.

Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides 2007 wurde von dem Kläger

wegen verschiedener – hier nicht angesprochener – Streitpunkte im Jahre 2010

Klage vor dem FG erhoben.

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahre 2011 seine bisherige Rechtsprechung

zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers (AN) dahin geändert hatte, dass

ein AN nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte haben könne und dass der Heimatflughafen

bei einem Piloten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen sei,

erweiterte der Kläger seine Klage. Er beantragte, den Flughafen Frankfurt nicht mehr

als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Bisher habe das Finanzamt die Fahrten

zwischen seiner Wohnung und dem Flughafen Frankfurt nur mit der Entfernungspauschale

(0,30 pro Entfernungskilometer) bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger

Arbeit berücksichtigt. Gehe man jedoch davon aus, dass das Cockpit als seine

regelmäßige Arbeitsstelle anzusehen sei, müssten die Fahrten zum Flughafen nach

Dienstreisegrundsätzen (0,30 pro tatsächlich gefahrenem Kilometer) angesetzt werden.

Die Klage war in diesem Streitpunkt (zwar) erfolgreich.

Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, dass verfahrensrechtlich von einer zulässigen

Klageerweiterung auszugehen sei. Eine Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid sei regelmäßig auch insoweit möglich, als sie nach Ablauf der Klagefrist erweitert werde. Der Sonderfall, dass ein Kläger eindeutig zu erkennen gegeben

habe, er wolle von einem weitergehenden Klagebegehren absehen, liege hier nicht

vor. Weiter sei der BFH im Jahre 2011 von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt,

nach der der Heimatflughafen eines Piloten als seine regelmäßige Arbeitstätte

anzusehen war. Nach der neuen Rechtsprechung sei aber bei einem Piloten davon

auszugehen, dass dieser im Cockpit des ihm zugewiesen Flugzeuges schwerpunktmäßig

tätig werde. Damit verfüge ein Pilot nicht über einen dauerhaft angelegten ortsgebundenen

Bezugspunkt seiner beruflichen Tätigkeit und gehe daher einer Auswärtstätigkeit

nach. Der Abzug der Fahrtkosten des Klägers vom und zum Flughafen

sei daher nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt.

Obwohl das FG Rheinland-Pfalz der neuen Rechtsprechung des BFH folgte, ließ es –

mit ausführlicher Begründung – die Revision zu: Sinn und Zweck der Abzugsbeschränkung

durch den Ansatz der Entfernungspauschale sei der Umstand, dass sich

der AN auf die immer gleichen Wege zu seiner regelmäßigen Arbeitstelle einstellen

und auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken könne (z.B. Fahrgemeinschaften,

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Wohnsitznahme, o.ä.). Im Streitfall bedürfe es für

die Tätigkeit des Klägers jedoch zwingend einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers

als ortsgebundenen Ausgangs- und Endpunkt der Flugtätigkeit im Cockpit des

ihm zugewiesenen Flugzeuges für Start und Landung. Der Heimatflughafen sei – von

Besonderheiten abgesehen - auch regelmäßig Ziel und Abschluss der Flugtätigkeit

eines Piloten. Hinzu komme, dass von Piloten durch den Arbeitgeber regelmäßig verlangt

werde, im Einzugsbereich des Flughafens über eine Unterkunft zu verfügen. Der

Kläger könne sich daher auf die immer gleichen Wege von seiner Wohnung zu seinem

Heimatflughafen in unterschiedlicher Weise einstellen und auf eine Minderung

seiner Kosten hinwirken, so dass es dem Sinn und Zweck der Entfernungspauschale

entsprechen würde, den Webungskostenabzug auf die Entfernungskilometer zu beschränken.

Deswegen bedürfe es der höchstrichterlichen Klärung der Frage, ob der

Heimatflughafen eines Piloten nicht doch eine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne der

Abzugsbeschränkung der Entfernungspauschale darstelle. Demnach sei die Revision

zuzulassen.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat all meine teilweise komplizierten Sachverhalte und Fragen extrem ausführlich, sehr verständlich und in kürzester Zeit kompetent beantworten können. Auch auf Rückfragen hat er entsprechend Bezug kommen. Ich kann seine Beratung uneingeschränkt empfehlen!"

15.04.2026
"Alle Fragen bzgl. Doppelbesteuerungsabkommen wurden sehr rasch und ausführlich beantwortet. Daraus abgeleitet wurden von Hr. Wegner schlüssige und nachvollziehbare Handlungsempfehlungen für die Steuererklärung gegeben."

14.04.2026
"Sehr ausführlich und verständlich, alle Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet und ich bin froh, Sie kontaktiert zu haben"

14.04.2026
"Schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Auskunft bei einem komplexen Fall. Ich bin mit der Stringenz der Antwort, der Ausführlichkeit der Ausführungen und der schnellen Bearbeitung sehr zufrieden. Neben den rein steuerlichen Aspekten wurden auch allgemeine Aspekte der Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung einbezogen. Sehr gerne wieder."

10.04.2026
"Wie schon bei den vorherigen Beratungen. Hannu Wegner ist absoluter Fachmann. 5 Sterne sind nich zu wenig. "

10.04.2026
"Steuerberater Hannu Wegner hat unsere Frage zu den Themen Umsatzsteuer (-befreiung) / Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Übungsleiterpauschale umfassend, verständlich und zeitnah (auch über die Feiertage!) beantwortet. Wir haben eine sehr ausführliche Einordnung und Erklärungen zu den einzelnen Punkten erhalten, aufgrund der konkreten Angaben konnten wir die Eintragungen in den Steuerformularen einfach und sicher vornehmen. Herr Wegner ist auf Steueränderungen eingegangen und hat uns konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Zukunft gegeben. Die erhaltene Beratung hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Wir sind mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. "

09.04.2026
"Alle Fragen wurden ausführlich und kompetent beantwortet ."

09.04.2026
"Herr Wegner hat mich sehr gut, umfassend und fundiert beraten. Seine Antworten kamen stets rasch und zeitnah, so dass eine schnelle Lösung für mein Anliegen gefunden werden konnte. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen und würde bei weiteren steuerlichen Fragen immer wieder auf ihn zurück kommen. Herzlichen Dank!"

09.04.2026
"Ich habe eine so detaillierte Erklärung meiner Situation erhalten, dass ich keine weiteren Fragen mehr stellen kann."

09.04.2026
"Verständliche Beratung, gute Rückfragen. Ergebnis über die Anfrage hinaus. Sehr ausführlich, sogar über Ostern. Vielen Dank."

08.04.2026
"Exzellente, fachkundige und ausführliche Beratung/Berechnungen mit sehr kurzen Antwortzeiten. Eine klare Weiterempfehlung!"

08.04.2026
"Schnell, kompetent - Hervorragend!"

08.04.2026
"Ich habe die Dienste Herrn Wegners über MyExpert in Anspruch genommen, um einige kompliziertere Steuerfragen zu klären, und bin absolut begeistert von der Abwicklung. Warum ich 5 Sterne vergebe: • Ausführlich & Präzise: Meine Fragen wurden nicht nur oberflächlich gestreift, sondern sehr detailliert beantwortet. • Verständlichkeit: Besonders geschätzt habe ich, dass es Herrn Wegner wirklich wichtig war, dass ich die Materie verstehe. Er hat die komplexen Sachverhalte so erklärt, dass ich sie nun sicher und richtig umsetzen kann. • Praxisnähe: Die Antworten waren direkt anwendbar und haben mir die nötige Sicherheit im Umgang mit meinen steuerlichen Problemen gegeben. Fazit: Wer einen Experten sucht, der nicht nur Fachwissen besitzt, sondern dieses auch verständlich vermitteln kann, ist hier genau richtig. Ich kann ihn zu 100 Prozent weiterempfehlen! Vielen Dank für die großartige Unterstützung."

08.04.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur Wegzugsteuer sehr schnell, sehr umfangreich beantwortet. Ich würde gerne sechs Sterne geben, was hier leider nicht möglich ist. Exzellente Arbeit! "

08.04.2026
"Sehr guter Steuerberater, hilfreich und schnell."

08.04.2026
"Umfassend und kompetente Antwort. 100 Prozent weiterzuempfehlen. Danke."

07.04.2026
"Großartige Unterstützung in einer Abgeltungssteuer- und Erbschaftssteuer-Angelegenheit. Prima Eingrenzung und Fokusierung der Problematik und dann innerhalb weniger Tage - obwohl Feiertage dazwischen lagen - sehr ausführliche, gut verständliche Umsetzungs-Anleitung. Hut ab und vielen herzlichen Dank! Super Preis-Leistungs-Verhältnis!"

06.04.2026
"Volle 10 Punkte. Ich hatte 3 relevante Steuerfragen als Selbständiger. Diese wurden zum einen sehr schnell beantwortet und das auch noch in einem Umfang und in einer Detailtiefe, die ich nicht erwartet hätte. Zudem hat Herr Wegner auch noch weitere hilfreiche Tipps und Hinweise gegeben. Jederzeit gerne wieder. "

04.04.2026
"Sehr gute Verständlich und Ausführliche Antworten auf meine komplizierten Fragen des Niesbrauchs.. "

03.04.2026
"Durch die kompetente, umfangreiche und sehr informative Beratung durch Hr. Hannu Wegner habe ich innerhalb kürzester Zeit eine vollumfängliche Einschätzung sowie hilfreiche Empfehlungen zu meinem Anliegen erhalten. Vielen Dank an dieser Stelle!"

02.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6356 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77