Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch bei langfristiger Vermietung von Gewerbeobjekten - anders als bei Wohnobjekten - die Einkünfteerzielungsabsicht nicht vermutet wird, sondern im Einzelfall konkret festzustellen ist. Damit wird die Anerkennung von Verlusten erschwert.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger ein Gewerbeobjekt in den Streitjahren 2002 bis 2005 nicht vermietet, davor nur zum Teil, sporadisch und unter Wert. Er erzielte erhebliche Werbungskostenüberschüsse, vor allem wegen Abschreibungen, Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Seine Vermietungsbemühungen waren wenig stringent und effektiv.

Das Finanzgericht (FG) hatte die geltend gemachten Werbungskosten mangels hinreichenden Nachweises der Einkünfteerzielungsabsicht des Klägers nicht anerkannt. Dies bestätigte der BFH im Ergebnis.

Der Abzug von Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfordert, dass der Steuerpflichtige die Absicht hat, aus der Vermietung auf Dauer einen Einnahmeüberschuss zu erzielen. Hiervon ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich auszugehen. Dies gilt aber nur für die Vermietung von Wohnungen, nicht indes für die Vermietung von Gewerbeobjekten. Bei Gewerbeimmobilien hat das FG im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt (hat), auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige - will er seine Vermietungsabsicht belegen - zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen. Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten.

Quell: BFH Urteil vom 20.07.2010 Az. IX R 49/09

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Schnelle, kompetente und sehr freundliche Hilfe!"

01.11.2024
"Gute und ausführliche Beratung, im Chat wie auch im persönlichen Gespräch"

30.10.2024
"Beratungen von Herrn Keese sind hochqualifiziert, sehr gut verständlich und führen in außergewöhnlich kurzer Zeit zu besten Ergebnissen !"

29.10.2024
"Ich habe eine sehr profunde und fachliche umfangreiche Antwort erhalten. Es hat mich auch gefreut einen entsprechenden Kontext der steuerlichen Thematik bekommen zu haben. Ich kann den Expert sehr empfehlen."

28.10.2024
"Ich habe eine sehr detaillierte und wirklich ausführliche Antwort auf meine Fragen erhalten. Die Antwort erhielt ich zeitnah und verständlich erklärt. Gerne wieder und eine absolute Empfehlung von meiner Seite."

26.10.2024
"alles super"

22.10.2024
"Meine Fragen wurden wieder umfassend, kompetent und sehr verständlich beantwortet. Ich bin äußerst zufrieden."

20.10.2024
"Sehr kompetente Beratung, wir können Herrn Dr. Lorenz vorbehaltlos weiterempfehlen!"

19.10.2024
"Sehr gute Kommunikation. Hat meine Fragen sehr klar beantwortet und geholfen, das Problem zu lösen."

18.10.2024
"Meine Fragen wurden ausführlich beantwortet."

17.10.2024
"Die Prüfung meines Förderungsverwendungsnachweises wurde äußerst kompetent und zeitnah durchgeführt. Der Service ist absolut empfehlenswert."

16.10.2024
"TOP Leistung - kurzfristige Bearbeitung !! ... die Änderung eines Testamentes war rechtlich und auf Plausibilität zu prüfen. Fachkompetente Anmerkungen und Anpassungen wurden kurzfristig vorgenommen. DANKE"

16.10.2024
"Sehr kompetente Beratung."

15.10.2024
"Wir sind sehr begeistert von der umfassenden Antwort, die uns sehr weitergeholfen hat. Vielen Dank! "

13.10.2024
"Sehr angenehmer Kontakt, hilfreiche Antwort auf meine Frage geliefert."

13.10.2024
"Meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit umgehend und in ausreichendem Umfang beantwortet."

10.10.2024
"Besten Dank Herr Thomas für diese ausführliche, sehr gut verständliche und umfassende Beratung. "

09.10.2024
"Sehr schnelle und kompentente Antwort. Das Vorgehen wurde auch so vom Finanzamt akzeptiert."

07.10.2024
"professionelle, unkomplizierte und effiziente Beratung! Herr Knut Christiansen hatte mir in kürzester Zeit zu später Stunde ein Angebot erstellt. Nach Annahme wurden meine Fragen daraufhin unkompliziert, gut erklärend auf diversen Kanälen innerhalb kürzester Zeit beantwortet. Ein super Service - der heutzutage keine Selbstverständlickeit ist. "

04.10.2024
"Knut Christiansen war gnadenlos effizient. Die Erklärungen waren sehr klar. Die Antworten kamen sehr schnell (wir haben viermal ausgetauscht) und das alles bei einem Feiertag! Ich glaube, ich war noch nie so zufrieden mit einem professionellen Service. Nochmal vielen Dank. Kann ich nur weiterempfehlen."

03.10.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5603 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277