ELENA-Verfahren ab 1.1.2010: Welche Arbeitgeber sind betroffen?
Durch das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz vom 28.3.2009, BGBl I 2009, 634) müssen Arbeitgeber ab 2010 die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger weiterleiten.
Behörden und Gerichte können so auf die zentral gespeicherten Daten und damit auf die Einkommensdaten der Arbeitnehmer zugreifen.
Die Meldepflicht trifft alle Arbeitgeber mit Ausnahme von Minijobs in privaten Haushalten. Insoweit sind Großkonzerne von dieser Umstellung ebenso betroffen wie Kleinbetriebe mit nur einem Mitarbeiter.
Übrigens: Der Arbeitgeber sollte nicht vergessen, seine Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass deren Entgeltdaten ab 2010 an die Zentrale Speicherstelle übermittelt werden, denn für ihn besteht eine (formlose) Hinweispflicht.
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