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Einkommensteuer Arbeitnehmer

Anlässlich des vom BMF ausgerichteten Erfahrungsaustausches zur Einführung der ELStAM am 28.04.2014 adressierte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in seiner Stellungnahme S 04/14 die an ihn aus dem Kreise der Steuerberaterschaft herangetragenen, aktuellen Reibungspunkte an die Finanzverwaltung. Die konstruktiven Erörterungen mit weiteren Vertretern der Praxis zeigten, dass die Finanzverwaltung nicht nachlässt und die Erkenntnisse aus dem Einführungsjahr nutzt, um technisch notwendige Anpassungen anzugehen und die bekannten Fehler zu beheben.

Was gibt's Neues?

Mit dem im März 2014 auf der Internetseite Elster veröffentlichten "Leitfaden zum Steuernummernwechsel und zu Aktenabgaben im ELStAM-Verfahren" bietet die Finanzverwaltung den Arbeitgebern Hilfestellungen beim Wechsel ihrer Steuernummer an. Neben Empfehlungen an die Arbeitgeber, welche Handlungsschritte ihrerseits in entsprechenden Situationen notwendig sind, gibt die Broschüre über die Hintergründe Auskunft. Während des Erfahrungsaustausches gab die Finanzverwaltung einen Ausblick auf die weiteren Planungen: 2014 dient der Wartung des Systems sowie der Auswertung laufender Probleme, was mit fachlich bzw. technisch bedingten Anpassungen einhergeht. So sollen beispielsweise weitere Maßnahmen zur Optimierung des Durchlaufverhaltens geprüft werden. Ab 2015 steht die Weiterentwicklung des Systems wie beispielsweise die Ermöglichung von Stornierungen oder Korrekturen im Vordergrund. Zudem ist ein Newsletter für Arbeitgeber zur schnellen Informationsweitergabe angedacht. Schließlich wurde ein weiterer gemeinsamer Erfahrungsaustausch in der zweiten Hälfte dieses Jahres avisiert.

Abschluss des erfolgreichen Kommunikationsprojekts

Die Gesprächsteilnehmer bestätigten, dass die Einführung der ELStAM weitestgehend erfolgreich verlief. Es bestand Einigkeit darüber, dass die erfolgreiche Implementierung des Verfahrens insbesondere an dem Konzept des gestreckten Zeitraums, den das Projekt begleitenden, die Praxis unterstützenden Maßnahmen sowie dem kontinuierlichen Austausch zwischen den Verfahrensbeteiligten lag. Gerade das erstmals bei einem solchen Vorhaben eingesetzte Kommunikationsprojekt, welches in diesem Jahr ausläuft, erfuhr große Zustimmung, wie sie auch durch die vom DStV im Verbund mit den Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft abgegebene Stellungnahme S 05/14 zum Ausdruck kommt. Die Stellungnehmenden fordern die Finanzverwaltung darin auf, auch zukünftige Verfahrenseinführungen mit einem vergleichbaren Kommunikationsprojekt zu begleiten.

(DStV / Redaktion)

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19.08.2026
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